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Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung
Zwischenprüfung erfolgreich bestehen
- 128 Seiten
- German
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Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die Grundausbildung
Zwischenprüfung erfolgreich bestehen
Über dieses Buch
Einsatzrecht kompakt – Definitionswissen
für die Grundausbildung
Die Kenntnis der Definitionen von Eingriffsbefugnissen
und Tatbestandsmerkmalen des Strafrechts ist
ein wichtiger Baustein einer bestandenen Zwischenprüfung.
Die Inhalte des Buchs sind klar strukturiert:
•Präventive Standardbefugnisse
•Repressive Standardbefugnisse
•Straftaten
Definitionssammlung
Durch diese logische Struktur wird der Lernprozess
wesentlich erleichtert. Im Anschluss an die jeweiligen
Erläuterungen ist ein Textauszug der einschlägigen
Norm(en) abgedruckt. Die Definitionssammlung
deckt die wesentlichen Befugnisse und Straftatbestände
ab, die in der Grundausbildung behandelt
werden.
Neu in der 3. Auflage des Standardwerks sind QRCodes
bei einigen Befugnissen und Straftaten. Die
Codes verweisen auf thematisch passende Lernvideos
auf dem YouTube™-Kanal »So geht Einsatzrecht!
« von PHK Patrick Lerm. Diese Lernvideos
schaffen den Brückenschlag zwischen analogem und
digitalem Lernen.
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Information
Kapitel 1 Präventive Standardbefugnisse
1. Generalklausel
Gesetzestext (Auszug)
§ 14 BPolG (Allgemeine Befugnisse)
(1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse der Bundespolizei besonders regelt.
(2) Gefahr im Sinne dieses Abschnitts ist eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Bereich der Aufgaben, die der Bundespolizei nach den §§ 1 bis 7 obliegen. […]
Denkbare Fallbeispiele
■ Die Aufforderung an das polizeiliche Gegenüber, einen gefährlichen Gegenstand abzulegen.
■ Ein BMX-Fahrer fährt mit rasantem Tempo durch die Bahnhofshalle. Dadurch kommt es zu gefährlichen Situationen mit anderen Bahnreisenden → Die Person wird durch die eingesetzten Bundespolizisten aufgefordert, unverzüglich vom BMX abzusteigen.
Lernvideo zur Generalklausel
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1. Voraussetzung – Konkrete Gefahr i. S. d. § 14 II S. 1 BPolG
(sog. 3-schichtige Polizeigefahr3)
(sog. 3-schichtige Polizeigefahr3)

3-schichtige Polizeigefahr
Konkrete Gefahr (Gefahr im Einzelfall)
Eine konkrete Gefahr ist ein ungewöhnlicher, regelwidriger Zustand, der den Eintritt eines Schadens für ein Rechtsgut in naher Zukunft wahrscheinlich macht.4
Öffentliche Sicherheit
Unter der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor Schäden, die drohen:
■ dem Bestand und der Funktionsfähigkeit des Staates,
■ den Individual- und Universalrechtsgütern,
■ sowie dem Schutz der gesamten Rechtsordnung.
oder
Öffentliche Ordnung
Die öffentliche Ordnung umfasst alle ungeschriebenen Normen für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, die ein geordnetes Gemeinschaftsleben gewährleisten. Diese Wertvorstellungen sind wandelbar.
Im Aufgabenbereich der BPOL
Dies umfasst die präventive Aufgabenwahrnehmung nach den §§ 1–7 BPolG.5
2. Voraussetzung – Subsidiarität
Im BPolG (§§ 21–50) ist keine Standardmaßnahme für eine derartige Maßnahme zur Gefahrenabwehr vorhanden. Deshalb ist der Rückgriff auf die Generalklausel möglich.
Denkbarer Adressat der Generalklausel:
■ Verhaltensverantwortlicher gem. § 17 BPolG
■ Zustandsverantwortlicher gem. § 18 BPolG (z. B. Aufforderung an eine Person, den Hund anzuleinen, der zuvor bereits einige Bahnreisende „verschreckt“ hat)
■ Nichtverantwortliche gem. § 20 I BPolG (insbesondere bei Räumungs- und Absperrmaßnahmen).
Raum für eigene Notizen:
2. Platzverweis
Gesetzestext
§ 38 BPolG (Platzverweisung)
Die Bundespolizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.
Lernvideo zum Platzverweis
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Denkbare Fallbeispiele
■ Eine lautstarke Gruppe junger Männer (ohne erkennbare Reiseabsichten) hält sich im Bereich des Haupteingangs zum Bahnhof auf. Hierbei werden Reisende angepöbelt und der Weg versperrt.
■ Am Flughafen kommt es durch einen NZG6 zu Räumungs- und Absperrmaßnahmen. Dabei will ein Reisender die Absperrung durchbrechen. Die Person wird aufgehalten und verwiesen.
Voraussetzung – Konkrete Gefahr i. S. d. § 14 II S. 1 BPolG
(sog. 3-schichtige Polizeigefahr)
(sog. 3-schichtige Polizeigefahr)
Konkrete Gefahr (Gefahr im Einzelfall)
Eine Gefahr ist ein ungewöhnlicher, regelwidriger Zustand, der den Eintritt eines Schadens für ein Rechtsgut in naher Zukunft wahrscheinlich macht.7
Öffentliche Sicherheit
Unter der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor Schäden, die drohen:
■ dem Bestand und der Funktionsfähigkeit des Staates,
■ den Individual- und Universalrechtsgütern,
■ sowie dem Schutz der gesamten Rechtsordnung.
oder
Öffentliche Ordnung
Die öffentliche Ordnung umfasst alle ungeschriebene...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Impressum
- Inhalt
- Einführung
- Vorwort zur 2. Auflage
- Vorwort zur 3. Auflage
- Kapitel 1 Präventive Standardbefugnisse
- Kapitel 2 Repressive Standardbefugnisse
- Kapitel 3 Straftaten
- Kapitel 4 Definitionsalmanach
- Reihenanzeigen
- Neuerscheinungen
Häufig gestellte Fragen
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