Jobverlust droht oder Kündigung erhalten?
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Verfügbar bis 15 Jan |Weitere Informationen

Jobverlust droht oder Kündigung erhalten?

Als Arbeitnehmer clever reagieren

  1. 100 Seiten
  2. German
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Jobverlust droht oder Kündigung erhalten?

Als Arbeitnehmer clever reagieren

Über dieses Buch

Jobverlust droht oder Kündigung erhalten? Als Arbeitnehmer clever reagieren!Die Angst vorKündigung, Jobverlust und Arbeitslosigkeitist, wie Umfragen immer wieder zeigen, die größte Sorge der Deutschen. Tritt der Ernstfall – die Kündigung durch den Arbeitgeber – ein, geht es umZukunftsängste, Unsicherheit, Verlust der finanziellen Freiheitoder gar um die persönliche Existenz.Ein Fehler, der oft gemacht wird: Bei einer drohenden Kündigung verfallen viele Arbeitnehmer in Schockstarre aus Angst, jetzt noch etwas falsch zu machen. Eine drohende Kündigung kommt jedoch nicht über Nacht. Sie lässt sich oft schon anspezifischen Warnzeichenerkennen. Wer diese Warnzeichen frühzeitig erkennt, ist klar im Vorteil und kann sie für sich nutzen. Das Wichtigste ist jetzt, einenkühlen Kopfzu bewahren und nicht in Panik zu verfallen.Einedrohende Kündigungkann ebenso ein Weckruf für Sie als Arbeitnehmer sein: Sind Sie vielleicht schon längermit Ihrem Job unzufrieden? Haben Sie selbstinnerlich gekündigt? Dann prüfen Sie, ob es sich überhaupt lohnt, um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Spätestens jetzt ist ein guter Zeitpunkt, dieBewerbungsunterlagenzu aktualisieren und auf Vordermann zu bringen. Statt also darauf zu warten, die Kündigung durch den Arbeitgeber zu erhalten, sollten Sieprofessionell reagierenund sichtaktisch clever verhalten.Dieses Buch hilft Ihnen als Arbeitnehmer die notwendigen Schritte einzuleiten, um methodisch und klar strukturiert auf diedrohende Gefahr eines Arbeitsplatzverlusteszu reagieren, ihreRechte gegenüber dem Arbeitgeberzu sichern und sinnvolle Maßnahmen für Ihrefinanzielle und berufliche Zukunftzu ergreifen.

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Jobverlust droht oder Kündigung erhalten? Als Arbeitnehmer clever reagieren
1 Editorial
1.1 Der Verlust des Arbeitsplatzes droht
Die Angst vor Arbeitsplatzverlust und Arbeitslosigkeit ist, wie Umfragen immer wieder zeigen, die größte Sorge der Deutschen. Tritt der Ernstfall ein, bedeutet das für viele einen großen Einschnitt. In manch einem Kopf kreisen dann kaum noch andere Gedanken. Schließlich geht es um Zukunftsängste, Unsicherheit, Verlust der finanziellen Freiheit oder gar um die persönliche Existenz.
Ein Fehler, der oft gemacht wird: Bei einer drohenden Kündigung verfallen viele in Schockstarre aus Angst, jetzt noch etwas falsch zu machen. Eine drohende Kündigung kommt jedoch nicht über Nacht. Sie lässt sich oft schon an spezifischen Warnzeichen erkennen. Wer diese frühzeitig erkennt, ist klar im Vorteil und kann sie für sich nutzen. Das Wichtigste ist jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen.
Eine drohende Kündigung kann ebenso ein Weckruf sein: Sind Sie vielleicht schon länger mit Ihrem Job unzufrieden? Haben Sie selbst innerlich gekündigt? Dann prüfen Sie, ob es sich überhaupt lohnt, um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Wenn nicht: Verwenden Sie Ihre Energie darauf, die eigene Kündigung vorzubereiten und eine neue und möglichst bessere Stelle zu finden. Spätestens jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren und auf Vordermann zu bringen.
Statt also darauf zu warten, gegangen zu werden, sollten Sie professionell reagieren und sich taktisch clever verhalten. Dabei hilft Ihnen dieses Buch.
Mit den besten Grüßen
Rolf Winkel
2 Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht: Persönliche Schutzschirme gegen die Krisenfolgen
2.1 Gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz nutzen
Die Angst vor Arbeitsplatzverlust und Arbeitslosigkeit ist, wie Umfragen immer wieder zeigen, die größte Sorge der Deutschen. Tritt der Ernstfall ein, bedeutet das für viele einen großen Einschnitt. Im Folgenden werden Handlungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer aufgezeigt, denen die Kündigung droht.
2.1.1 Personenbezogene Regelungen zum Kündigungsschutz
Wenn es im Betrieb kriselt, gibt es einige Möglichkeiten, den eigenen Job sicherer zu machen. So können manche Arbeitnehmer eine Pflegezeit, andere eine Elternzeit nehmen und gerade vielen Älteren kann ein Antrag auf Anerkennung ihrer Schwerbehinderung helfen.
Einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
Über drei Millionen Pflegebedürftige leben derzeit in ihren eigenen vier Wänden oder bei ihrer Familie. Das bedeutet: Millionen Arbeitnehmer haben in ihrem engen familiären Umkreis einen Pflegebedürftigen. Wenn sie diesen betreuen, tun sie sich selbst auch etwas Gutes: Sie können nämlich ihren Arbeitsplatz sicherer machen, indem sie die »Teilzeitkarte« ziehen. Um den Angehörigen zu betreuen, haben die meisten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit.
Das regeln zwei Gesetze: das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz. Der Clou dabei: Schon eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit um wenige Stunden löst dabei einen Kündigungsschutz aus. Der Antrag auf die Zeit für die Pflege muss beim jeweiligen Arbeitgeber gestellt werden. Wichtig dabei: Eine wöchentliche Mindestpflegezeit spielt – soweit es um die Freistellungsansprüche geht – keine Rolle.
Schwanger werden
Für werdende Mütter gilt bis zum Ende der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Entbindung ein besonderer Kündigungsschutz. Dafür müssen sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie schwanger sind. Das geht auch noch, wenn der Chef die Kündigung ausspricht. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch für diejenigen, die noch in der Probezeit sind. Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich jedoch aufgrund einer Schwangerschaft nicht.
Elternzeit nehmen
Der Kündigungsschutz besteht auch während der Elternzeit. Mutter und Vater können die Elternzeit auch gemeinsam (also quasi »doppelt«) nehmen. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Elternzeit nur in Ausnahmesituationen kündigen. Eltern brauchen sich für die Dauer der Elternzeit nicht voll aus ihrem Job zurückzuziehen. Sie können auch – alternativ dazu – ihre Arbeitszeit reduzieren. Beide Elternteile können mit ihrem Arbeitgeber eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf mindestens 15, aber höchstens 30 Stunden pro Woche vereinbaren. Anspruch auf die Arbeitszeitverkürzung in der Elternzeit haben die Eltern immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits mindestens sechs Monate besteht und die Firma mehr als 15 Arbeitnehmer hat.
Behindertenausweis ziehen
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser gilt auch für die (vermutlich vielen) Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber bisher nicht über ihre Schwerbehinderung informiert haben. Das müssen die Betroffenen nach Erhalt des Kündigungsschreibens innerhalb von drei Wochen nachholen. Es gilt allerdings nur ein »Kündigungsschutz light«: Mit Zustimmung des Integrationsamtes darf der Arbeitgeber auch einen Schwerbehinderten entlassen. Vor diesem Verfahren schrecken allerdings viele Arbeitgeber zurück.
Kündigungsschutz auch bei geringerem Behinderungsgrad
Wer einen anerkannten Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30 hat, und bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung stellt, für den gilt der besondere Kündigungsschutz nach SGB IX ab Antragseingang bei der Agentur für Arbeit (soweit der Antrag später bewilligt wird).
Betriebsrat gründen
Wenn es im Betrieb kriselt, stehen Arbeitnehmer mit einem Betriebsrat besser da. Wo es noch keinen Betriebsrat gibt, lohnt es sich, diesen so schnell wie möglich zu gründen. Das ist einfacher, als viele denken. Interessant ist dabei auch: Diejenigen, die sich um die Betriebsratswahl kümmern, und die späteren Betriebsratsmitglieder genießen Kündigungsschutz.
2.1.2 Allgemeine Regelungen zum Kündigungsschutz nutzen, um den Arbeitsplatz zu erhalten
Kündigungsschutzklagen enden vielfach mit einer Einigung über eine Abfindung. Doch das eigentliche Ziel eines Kündigungsschutzprozesses ist der Erhalt des Arbeitsplatzes. Von der Höhe der manchmal angebotenen Abfindung sollte man sich nicht blenden lassen. Mitunter ist es günstiger um den Arbeitsplatz zu kämpfen – und das ist häufig chancenreich.
Wer nach einer Kündigung seinen Arbeitsplatz erhalten möchte, muss binnen drei Wochen nach deren Erhalt Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Bei dieser Klage spielt das Thema »Abfindung« zunächst keine Rolle. Es muss auch nicht deutlich gemacht werden, dass man keine Abfindung akzeptiert. Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist das eigentliche Ziel des Kündigungsschutzprozesses.
Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann man nur mit dieser Zielsetzung gegen die Kündigung klagen – und zwar erhebt man Klage auf die Feststellung, »dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist«. So heißt es in § 4 des Gesetzes. Das ist in der Praxis etwas in Vergessenheit geraten, weil viele Klagen de facto mit der Zahlung eine...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsübersicht
  2. Jobverlust droht oder Kündigung erhalten? Als Arbeitnehmer clever reagieren