Teil III
Gibt es noch Auswege?
Zur Wirksamkeit von ökologischer Politik in der bisherigen Praxis
Innovative Instrumente der Klimapolitik
Das „Grüne Paradoxon“
In diesem Teil werden verschiedene Politikinstrumente für eine ökologische Steuerung vorgestellt und deren bisherige Ausgestaltung und Wirksamkeit analysiert. Schwerpunkte liegen dabei auf der ökologischen Steuerreform und dem Emissionshandel, im Besonderen auf der in der EU implementierten Variante des Emissionshandels, dem EU Emissions Trading System. Nach einer Vorstellung und Diskussion von konkreten Umsetzungsversuchen wird schließlich der Versuch unternommen, die ökologische Steuerreform und den Emissionshandel in möglichst verallgemeinbarer Weise gegenüberzustellen und zu bewerten.
Danach folgt eine Vorstellung von Politikinstrumenten, die bislang erst als Denkmöglichkeiten existieren, also noch einer eventuellen Umsetzung harren. Dazu zählen potenziell im globalen Maßstab zu implementierende Systeme wie Cap and Share und Cap and Dividend, sowie verschiedene Varianten des Personal Carbon Trading.
Dieser Teil endet mit einer Erläuterung des von Hans-Werner Sinn so bezeichneten „Grünen Paradoxons“, das unterstreicht, wie wichtig funktionierende Ansätze auf globaler Ebene (und eine Berücksichtigung der Perspektive der Anbieter von fossilen Energieträgern) für eine effektive Klimapolitik wären.
Umweltpolitische Instrumente – ein kurzer
Überblick
Umweltpolitik ist nichts Neues. Obwohl die USA im öffentlichen Bewusstsein nicht als besonders umweltfreundlich und als Vorreiter in der Umweltpolitik gelten, sind doch von hier sehr frühe Impulse in diesem Politikbereich ausgegangen. Nach frühen Vorläufern wie beispielsweise dem „Air Pollution Control Act“ von 1955 unterzeichnete am 1. Jänner 1970 der damalige US-Präsident Richard Nixon den „National Environmental Policy Act“ und löste damit eine im globalen Maßstab vergleichsweise vorbildliche Serie umweltpolitischer Gesetzgebungen aus, sodass von einigen die 1970er-Jahre in den USA auch als „environmental decade“ bezeichnet werden225.
Es ist nicht erstaunlich, dass dies in den USA seinen Ausgang nahm, denn es war auch jenes Land, in dem die industrielle und wirtschaftliche Entwicklung zu jener Zeit am fortgeschrittensten war und wo sich daher auch die negativen Seiten dieser Entwicklungen deutlich zeigten. Auch hatte die USA bereits damals ein so hohes Niveau des materiellen Wohlstands erreicht, sodass zumindest ein Teil der Bevölkerung, insbesondere eine kritische und protestbereite Jugend, sich die Freiheit nahm, über den Tellerrand des eigennützigen Wohlstandsstrebens zu schauen und andere, als bedeutsamer empfundene Themen in den Blickpunkt zu nehmen. Zu diesen Themen zählten auch die Sorge um die Umwelt, die zunehmende Verschmutzung von Gewässern, Luft und Böden, die Angst vor einem um sich greifenden Artensterben, das Rachel Carson bereits 1962 in ihrem Umweltklassiker „Silent Spring“226 in eindrücklicher Weise beschrieben hatte.
Also wurden in den USA in den 1970er-Jahren in relativ rascher Abfolge eine ganze Reihe von Umweltgesetzen beschlossen, die sich dem Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden verschrieben hatten. Dazu zählten bespielsweise der Clean Air Act (1970), der Clean Water Act (1972), der Endangered Species Act (1973), der Solid Waste Disposal Act (1976) und weitere227.
Der Schwerpunkt dieser frühen Umweltpolitik lag auf dem Ordnungsrecht, insbesondere durch die Festsetzung von Emissions-Standards. Die Emissions-Standards des Clean Air Acts schrieben Unternehmen beispielsweise vor, wieviel an Luftschadstoffen sie pro produzierter Einheit ausstoßen durften und waren so konzipiert, dass sie die Entwicklung hin zu weniger verschmutzenden Technologien forcieren sollten. Es wurden also Standards vorgeschrieben, die zum Zeitpunkt der Festlegung noch gar nicht Stand der Technik waren, sondern erst durch Forschung und Entwicklung erreicht werden sollten228.
Eine weitere bekannte Maßnahme der frühen Umweltpolitik war die verpflichtende Einführung von Abgas-Katalysatoren (für Autos). Mit Hilfe dieser Katalysatoren wird das Abgas aus Fahrzeugmotoren nachbehandelt, sodass die Schadstoffemissionen dadurch deutlich reduziert werden. Auch in der Umsetzung dieser Maßnahme waren die USA vorne: Bereits ab 1975 wurden dort die meisten Autos mit Katalysatoren ausgestattet (damals noch mit Zwei-Wege-Katalysatoren, seit den 1980er-Jahren sind Drei-Wege-Katalysatoren üblich)229. Europa hinkte in diesem Bereich mit einem Abstand von etwa 10 Jahren hinterher. Erst seit Mitte der 1980er-Jahre wurde in den unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen die Katalysatorenpflicht schrittweise eingeführt230.
Das Ordnungsrecht ist also eine zentrale Säule der Umweltpolitik. Dazu zählen Ge- und Verbote und die Festlegung verbindlicher Standards. Beispiele für ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Emissions-Standards für Unternehmen oder die Einführung von Abgas-Katalysatoren wurden bereits erwähnt. Weitere bekannte Beispiele sind das sogenannte „Glühbirnen-Verbot“, die Festlegung von CO2-Grenzwerten für Autos oder die Festlegung von Energiestandards für Gebäude, wie sie in den Bauordnungen festgehalten sind. Die teilweise emotional geführte Diskussion rund um das Fade-Out der Glühbirne zeigt auch, dass Maßnahmen des Ordnungsrechts durchaus das Potenzial haben, unpopulär und umstritten zu sein.
Auch die im März 2020 in sehr kurzer Zeit getroffenen Entscheidungen, die zu einschneidenden Maßnahmen im Zuge der Krise rund um die rasche Ausbreitung des Corona-Virus führten, zeigen das grundsätzlich hohe Potenzial des Ordnungsrechts231. Gewarnt sei aber hier vor voreiligen Analogieschlüssen. Was beispielsweise die Klimakrise betrifft, die in ihren langfristigen Folgen ungleich schwerwiegender werden dürfte als die Folgen der Corona-Pandemie, ist nicht zu erwarten, dass hier in ähnlich konsequenter Art und Weise vom Ordnungsrecht Gebrauch gemacht wird. Zumindest auf absehbare Zeit nicht.
Dazu gibt es zu viele Unterschiede zwischen einer Pandemie und einer langfristigen Destabilisierung der Lebensbedingungen aufgrund starker klimatischer Veränderungen. Die Maßnahmen im Zuge der Pandemie-Eindämmung sind zeitlich befristet. Auch wenn der Ausnahmezustand Wochen oder Monate dauern könnte, so ist doch allen klar, dass die Maßnahmen wieder zurückgenommen werden, sobald sich die Lage wieder entspannt und die Ansteckungszahlen und Todesfälle wieder deutlich zurückgehen. Auch ist die Bedrohung für den Einzelnen viel unmittelbarer spürbarer und daher einzusehen – jeder könnte vom Virus innerhalb kurzer Zeit infiziert und damit auch potenzieller Überträger werden.
Wenn ein einzelner Staat, eine einzelne Region etwas tut, sich schützt, dann zeigt das in der Pandemiebekämpfung Wirkung. Wenn auch vielleicht nicht sofort, so sollte sich doch innerhalb relativ kurzer Zeiträume wie Wochen oder Monate die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zeigen. Beim Klimawandel ist es hingegen so, dass das konsequente Handeln eines einzelnen Landes (insbesondere wenn es im Weltmaßstab klein ist) zunächst praktisch gar keine Wirkung zeigt. Einerseits weil der Effekt eines einzelnen Landes (wenn es sich dabei nicht gerade um China oder die USA handelt) auf das Weltklima sehr klein bis kaum wahrnehmbar ist, andererseits weil es deutliche Zeitverzögerungen gibt. Selbst wenn sofort mit der Emission von Treibhausgasemissionen aufgehört würde, würden die klimatischen Veränderungen aufgrund der Trägheit des Klimasystems weitergehen, wenn auch gedämpft.
Neben dem Ordnungsrecht werden (in üblichen Darstellungen) noch vier weitere Kategorien von umweltpolitischen Instrumenten unterschieden. Drei davon sind „weicher“, das heißt weniger verbindlich als das Ordnungsrecht, dazu zählen informatorische Instrumente, planerische Instrumente und freiwillige Instrumente/Vereinbarungen oder kooperative Instrumente232.
Produktkennzeichnungen sind typische Beispiele für Informationsbereitstellung als umweltpolitisches Instrument. Die Information, wie umweltfreundlich oder -unfreundlich ein Produkt ist, ist eine notwendige, aber natürlich keine hinreichende Voraussetzung für ökologisch orientiertes Verhalten auf der individuellen Ebene.
Als wichtiges und bekanntes planerisches Instrument gilt die Raumplanung, die in ihrer verbindlicheren Form auch Raumordnung genannt wird. Die Planung, wie räumliche Einheiten genutzt und strukturiert werden sollen, hat durchaus Auswirkungen auf umweltrelevantes Verhalten. So zählen zu den typischen Zielen der Raumplanung und Raumordnung die Vermeidung von Zersiedelung, die Erhaltung von Orts- und Stadtkernen, das Erreichen einer maßvollen Siedlungsdichte und die Erhaltung oder Verbesserung einer lokal verfügbaren Basis-Infrastruktur.
Die tatsächliche räumliche Entwicklung zeigt aber, wie schwierig diese Ziele in der Praxis umzusetzen sind. Die Attraktivität des Wohnens im Grünen, des freistehenden Einfamilienhauses scheint ungebrochen, und viele Bürgermeister kommen diesem Wunsch durch entsprechende Baulandwidmungen auch nach. In den letzten Jahrzehnten ist auch ein wucherartiges Wachstum von Einkaufszentren an Ortsrändern zu beobachten. Die Folge sind längere Wege, vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz oder zur nächsten Einkaufsmöglichkeit. Wege, die zunehmend mit dem eigenen Auto zurückgelegt werden und somit entsprechend negative Auswirkungen wie CO2-Emissionen, Lärm und Flächenverbrauch durch Straßen und Parkplätze verursachen.
Ein Blick in die USA zeigt, wohin eine in ökologischer Hinsicht sehr problematische räumliche Entwicklung letztlich führen kann. Schier endlose suburbane Einfamilienhaus-Siedlungen ohne verdichtete Kerne, ohne fußläufig erreichbare Infrastruktur, ohne öffentlichen Verkehr, mit einer totalen Dominanz des privaten Automobils sind hier durchaus die Regel. Positive Beispiele hingegen sind kleinere und mittlere Städte mit lebendig erhaltenen Stadtkernen, mit einer Mischung von Wohn- und anderen Nutzungen, mit fußläufig erreichbaren Infrastruktureinrichtungen und einem gut ausgebauten ö...