
- 314 Seiten
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Über dieses Buch
Die regionalgeschichtliche Untersuchung der Biografien aller 28 (29) sich häufig abwechselnden Leiter der zwei Polizeipräsidien (ab 1942: drei) und vier -direktionen (ab 1942: drei) in Baden für die Zeit zwischen 1933 und 1945 führte zu dem Ergebnis, dass es in der polizeilichen Führungselite sowohl 1933 als auch 1945 einen personellen Umbruch gegeben hat und beim jeweiligen Regierungswechsel die polizeilichen Führungsakteure ausgetauscht worden sind. Nur der bis 1933 in Mannheim amtierende, bei der Bevölkerung beliebte und im Ersten Weltkrieg hoch dekorierte Polizeipräsident, Dr. Jakob Bader, stellt in dieser Hinsicht eine Ausnahme dar. Der nationalsozialistische badische Innenminister, Karl Pflaumer, welcher 1929 aufgrund seiner NSDAP-Aktivitäten als Polizeioberleutnant in Heidelberg aus dem Dienst entlassen worden war, holte 1933 Dr. Jakob Bader als Ministerialdirektor und den radikalen NSDAP-Anhänger Dr. Kurt Bader, ebenfalls aus Mannheim, als Ministerialrat und Leiter der Polizeiabteilung zu seiner eigenen Machtabsicherung, auch gegenüber dem Reichsstatthalter und Gauleiter Robert Wagner, in sein Ministerium. In der überwiegenden Mehrheit kamen die 1933 vom Dienst suspendierten polizeilichen Amtsinhaber aber bis Kriegsende in anderen Behörden der badischen inneren Verwaltung wieder unter, in der Regel ohne finanzielle Einbußen. Eine ähnliche Verfahrensweise wurde auch nach dem Ende der NS-Herrschaft trotz der nachfolgenden Entnazifizierungsmaßnahmen spätestens 1951 nach der "G 131-Regelung" wieder praktiziert, sodass die personelle Kontinuität in der inneren Verwaltung Badens auch nach 1945 gewahrt blieb, wenn auch nicht im polizeilichen Führungsbereich. Die vier badischen Landeskommissäre, u.a. vorgesetzte Behörde des badischen Innenministeriums für die Polizei vor Ort, welche alle bereits in der Zeit der Weimarer Republik durch den langjährigen SPD-Innenminister Remmele ernannt worden waren, blieben auch beim Übergang in die NS-Diktatur in ihren Ämtern, zwei von ihnen bis zur Auflösung des Instituts der Landeskommissäre 1946 durch die Besatzungsbehörden. Der Karlsruher Landeskommissär wurde 1933 altersbedingt in den Ruhestand versetzt, ihm folgte der regimetreue kommissarisch eingesetzte Freiburger Polizeidirektor Karl Dold nach. Der 1938 durch Suicid aus dem Leben geschiedene Mannheimer Landeskommissär wurde nach Kompetenzkämpfen zwischen dem RMI, badischen IM und der Gauleitung durch den Bruchsaler Landrat und Nicht-NSDAP-Mitglied Dr. Gustav Bechtold ersetzt, wobei sich die Reichsebene durchsetzte.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- I.1 Absicht, Konzeption und Quellenlage
- I.2 Staatliche Entwicklung. Organisation und Aufgaben der badischen Polizei bis 1933
- I.3 Neuaufbau der badischen Polizei in der Weimarer Republik
- II. ´Machtergreifung´ in Baden am 9. März 1933 und ihre Folgen
- II.1 Reichstagswahlen 1928–1933 und politische Gleichschaltung in Baden
- II.2 Übernahme der Polizeikompetenz am 9. März 1933 durch RobertWagner,127Reichskommissar, Reichsstatthalter, Gauleiter, in Baden von 1933-1945, ab1940 gleichzeitig Chef der Zivilverwaltung (zit. CdZ) im Elsass
- II.3 Änderung der Definition des ´Polizeibegriffs´, des Polizeirechts und der Aufgabenund Rolle der Polizei in der NS-Herrschaftsordnung
- II.4 Regelungen zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
- II.5 Personelle Säuberungen im Führungsbereich der staatlichen badischen Polizei
- III. Umbruch und personelle Kontinuitäten im Führungsbereich derstaatlichen badischen Polizei 1933 und 1945
- III.1 Rezeptionsgeschichte zu den administrativen Eliten in Baden 1933-1945
- III.2 Entnazifizierung und (Nicht)Wiederverwendung in der öffentlichen Verwaltungnach 1945
- III.3 Institution der Landeskommissäre als ministerielle Mittelinstanz
- III.4 Polizeipräsidien
- III.5 Polizeidirektionen
- IV. Zusammenfassung/Fazit
- Anhang
- Quellen- und Literaturverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Namensverzeichnis