Die Würde des Menschen ist antastbar
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Die Würde des Menschen ist antastbar

Aufsätze und Polemiken

  1. 192 Seiten
  2. German
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Die Würde des Menschen ist antastbar

Aufsätze und Polemiken

Über dieses Buch

Die wichtigsten Texte Ulrike Meinhofs sind ein Beispiel von entschiedenem Journalismus, der nicht vor den Höhen der Macht skandiert, sondern den politischen Widerspruch aufzufinden versteht, und zugleich ein Abriss deutscher Nachkriegsgeschichte: Sie analysieren die Unfähigkeit der Verarbeitung des Nazismus und die eilige Rekonstruktion der Macht, sie beschreiben das Verkümmern der Demokratie am Fall des Einzelnen – seine Würde wird antastbar.

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Falsches Bewußtsein

Insgesamt liegt der Unterschied der Geschlechter auf einem anderen Feld als die künstlichen Unterschiede, welche die Klassengesellschaft produziert hat; so verschwindet er mit dieser nicht.
Ernst Bloch
Wohl produziert der Kapitalismus Wohlstand – Glück und Freiheit für alle nicht.
Herbert Marcuse
1. Versuch, Begriffe zu klären
Sie erlangten das Wahlrecht, als mit dem Stimmzettel keine gesellschaftliche Veränderung mehr zu bewirken war.
Zum Studium an den Universitäten wurden sie zugelassen, als statt Rationalität und Analyse ›Erlebnis‹ und ›Verstehen‹ (Dilthey) bis hin zum ›liebenden Verstehen‹ (Bollnow) zur Methode der Geisteswissenschaften wurde, kritisches Bewußtsein als Bildungsziel von irrationaler Weltanschauung abgelöst wurde. Georg Lukács beschreibt diese ›bestimmte philosophische Atmosphäre‹ um die Jahrhundertwende als ›ein Zersetzen des Vertrauens zu Verstand und Vernunft, eine Zerstörung des Glaubens an den Fortschritt, eine Leichtgläubigkeit gegenüber Irrationalismus, Mythos und Mystik‹.1 Indem die den Frauen nachgesagte ›Logik des Herzens‹, die eben gerade keine ist,2 zum Wissenschaftsprinzip wurde und ›Intuition‹ zum Erkenntnisorgan, konnte der Weg der Mädchen zur Universität sie nicht mehr aus der Irrationalität bürgerlicher Weltvorstellung befreien, er bestätigte und verfestigte sie vielmehr.3 Die Emanzipationsbestrebungen der Frauen, die mit denen des Proletariats ursächlich zusammenhingen, auch mit ihnen aufgekommen waren, wurden nun durch die Zulassung der Frauen zu einem Wissenschaftsapparat befriedigt, der zunehmend auf die Bekämpfung der Emanzipation der Arbeiterschaft ausgerichtet wurde4 und damit auch gegen die Emanzipation der Frau.
Aus der Emanzipationsforderung ist der Gleichberechtigungsanspruch geworden. Emanzipation bedeutete Befreiung durch Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse, Aufhebung der hierarchischen Gesellschaftsstruktur zugunsten einer demokratischen: Aufhebung der Trennung von Kapital und Arbeit durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel, Beseitigung von Herrschaft und Knechtschaft als Strukturmerkmal der Gesellschaft.
Der Gleichberechtigungsanspruch stellt die gesellschaftlichen Voraussetzungen der Ungleichheit zwischen den Menschen nicht mehr in Frage, im Gegenteil, er verlangt nur die konsequente Anwendung der Ungerechtigkeit, Gleichheit in der Ungleichheit: die Gleichberechtigung der Arbeiterin mit dem Arbeiter, der Angestellten mit dem Angestellten, der Beamtin mit dem Beamten, der Redakteurin mit dem Redakteur, der Abgeordneten mit dem Abgeordneten, der Unternehmerin mit dem Unternehmer. Und tatsächlich beschäftigt dieser Gleichberechtigungsanspruch heute noch jeden gewerkschaftlichen Frauenkongreß und jede Unternehmerinnentagung, weil er sich erst juristisch, nicht aber praktisch durchgesetzt hat. Es scheint, als hätte eine ungerechte Welt noch Schwierigkeiten, wenigstens ihre Ungerechtigkeiten gerecht zu verteilen.
Die Umwandlung einer sozialistischen Emanzipationsforderung in einen sozialdemokratischen Gleichberechtigungsanspruch schließt die üblich gewordene Verwechslung von Emanzipation und Berufstätigkeit ein, wie sie ja auch der Titel dieses Buches (Emanzipation und Ehe) nahelegt. Emanzipation war eine Forderung an Staat und Gesellschaft, im einzelnen richtete sie sich gegen den Unternehmer; die Forderung danach nahm Bezug auf die soziale Stellung von Sprecher und Adressat. Gleichberechtigung dagegen wird pauschal gegen die Männer erkämpft. Berufstätigkeit gibt dabei der Frau tatsächlich eine partielle Unabhängigkeit von dem für sie wichtigsten Mann, in seiner Eigenschaft als solchem, beziehungsweise von dem bewilligten Wirtschaftsgeld – warum sollte der Prozeß der Verdinglichung auch vor der Ehe halt machen? –, erlaubt ihr auch, als selbständiger Konsument aufzutreten. In einer Welt, in der der Wert des Menschen an seinem Einkommen gemessen wird, ist diese Konsumenten-Selbständigkeit naturgemäß die höchste; mit Recht hält man von diesem Standpunkt aus die berufstätige Frau für emanzipiert. Indem sie den Arbeitskräftebedarf von Wirtschaft und Administration erfüllt und zugleich ihr Scherflein zur Zirkulation von Produktion und Verbrauch beiträgt, sich also systemkonform und angepaßt verhält, verhält sie sich richtig. Kurz geschlossen: Wenn Emanzipation ein Wert ist und Berufstätigkeit richtiges Verhalten, ist Berufstätigkeit Emanzipation. Gleichberechtigung bezeichnet in diesem System nur einen quantitativen Nachholbedarf, »gut Ding braucht Weile«.
Die Frauenfrage als Bestandteil der sozialen Frage ist damit natürlich nicht gelöst, die Frage nicht: ob die Segnungen des technischen Fortschritts und der Industrialisierung allen Menschen zugute kommen sollen – einschließlich den Frauen – oder nur wenigen; ob sie eingesetzt werden sollen, um die Menschen von der Beschaffung ihres täglichen Bedarfs an Nahrung und Kleidung zu entlasten oder um einigen wenigen Macht, Luxus und gute Geschäfte zu verschaffen. – Wie wenig Gleichberechtigung für sich mit Demokratie, Emanzipation, Mündigkeit zu tun hat, ist nicht zuletzt daran abzulesen, daß die Fortschritte, die seit 1949 in Punkto Gleichberechtigung gemacht worden sind – insbesondere gesetzlich5 und lohnpolitisch6 – nichts, aber auch gar nichts zur Demokratisierung und Politisierung der Frauen beigetragen haben: Sie wählen nach wie vor konservativ, und die Notstandsgesetze stehen vor der Tür. Reduziert auf die Formel der Gleichberechtigung tragen Auseinandersetzung und Diskussion über die Frauenfrage nicht dazu bei, das Bewußtsein der Menschen zu verändern oder gar die Machtverhältnisse, von denen sie beherrscht werden.
Das Gelächter, das alleweil ausbricht, wenn über die Gleichberechtigung der Frau diskutiert werden soll – zum Beispiel auf Gewerkschaftskongressen –, drückt Unsicherheit dieser Sache gegenüber aus, ist auch taktlos und unsolidarisch gegenüber den Erfahrungen und den Gefühlen der Frauen und ist doch vor allem das berechtigte Gelächter über den Kampf Don Quichotes mit den Windmühlenflügeln, muß es sein, solange der Ärger mit der Gleichberechtigung nicht von den Betroffenen als taktischer Schritt im Stufenplan einer Emanzipationsbewegung konzipiert wird.
2. Ein Kapitelchen Gleichberechtigung
Gleichberechtigung, soweit sie ohne Eingriffe in die Gesellschaftsstruktur gewährt werden konnte, haben die Frauen von heute. Eherechtlich, vermögensrechtlich, scheidungsrechtlich sind sie gleichberechtigt. Lohnpolitisch sind sie es nicht. Weil dieser Fall eine Mehrheit der berufstätigen Frauen betrifft und für eine überwältigende Mehrheit der Männer die wichtigste Anschauung von weiblicher Gleichberechtigung und weiblichem Wesen im Beruf ist, lohnt die Rede davon.
Der niedrigste tarifliche Stundenverdienst für Männer innerhalb der verschiedenen Wirtschaftszweige lag 1964 immer noch höher als der höchste Stundenverdienst für Frauen. Der niedrigste tarifliche Stundenverdienst für Männer wurde 1964 in der Säge- und Holzbearbeitungsindustrie gezahlt und betrug DM 3,54. Der höchste tarifliche Grundlohn für Frauen wurde in der Steine- und Erden-Industrie gezahlt und betrug DM 3,17.7 1964 betrugen die durchschnittlichen Löhne der weiblichen Arbeiter DM 2,89, der Männer DM 4,28. 33,8 Prozent der Arbeitnehmerschaft sind Frauen. Sie erhalten nur 24,2 Prozent der Löhne, die der Arbeitnehmerschaft gezahlt werden.8 80 Prozent der in der Bekleidungsindustrie beschäftigten Arbeitnehmer sind Frauen. Der Durchschnittsverdienst der Frauen in der Bekleidungsindustrie liegt an der 42., der vorletzten Stelle der in der Bundesrepublik gezahlten Löhne. Die Gewinne der Bekleidungsindustrie liegen an 9. Stelle.
1955 wurde durch Bundesarbeitsgerichtsurteil bestimmt, daß der Gleichberechtigungsgrundsatz des Grundgesetzes auch den Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau bei gleicher Arbeit umfaßt.9 Frauenlohngruppen und Frauenabschlagsklauseln, die für gleiche Arbeit und gleiche Leistung den Frauen 20 bis 30 Prozent weniger Lohn zugestanden, wurden für grundgesetzwidrig erklärt, mußten abgebaut werden, verschwanden aus den Tarifverträgen. Aber sie wurden nicht – was das Nächstliegende und gerecht gewesen wäre – ersatzlos gestrichen. Man hat neue Lohngruppensysteme geschaffen, in denen die Tätigkeitsgruppen neu beschrieben wurden, dabei die unteren so, daß sie nur auf Frauenarbeit angewendet werden können, nur Frauen sie auf sich beziehen können. Tariflich nennt man sie Leichtlohngruppen oder einfach untere Lohngruppen, in der betrieblichen Praxis wahrheitsgemäß, selbstverständlich heute noch Frauenlohngruppen. So heißt es zum Beispiel im Lohnrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung, gültig vom 1. Januar 1966 an für die Lohngruppen 1 bis 3: »Arbeiten einfacher Art, die … mit geringen körperlichen Belastungen verbunden sind« (Hervorhebung vom Verf.); erst in Tätigkeitsgruppe 3 b heißt der Relativsatz: »… die mit normalen körperlichen Belastungen verbunden sind.« Für 1 werden im Zeitlohn DM 2,45 gezahlt, für 3 b DM 2,80. Geringe körperliche Belastung steht für Frauenlöhne, normale für Männerlöhne. Formalrechtlich ist damit die Diskriminierung der Frauen aus den Tarifverträgen verschwunden, praktisch nicht.
Realistisch schätzen die beiden Hauptvorstands-IG-Metaller Olaf Radke und Wilhelm Rathert die Mißerfolge gewerkschaftlicher Frauenlohnpolitik ein: »Den Gewerkschaften ist es nicht gelungen, ersatzlos die Frauenlohnabschlagsklauseln oder gesonderte Frauenlohngruppen in den Tarifverträgen zu beseitigen.« Wie Radke/Rathert feststellen, hätte die ersatzlose Streichung den Frauen eine Lohnerhöhung bis zu 25 Prozent gebracht. »Für die Unternehmen wäre dabei eine Erhöhung des Lohnkostenanteils vom Umsatzwert von maximal 5 Prozent entstanden.«10
Die Durchsetzung des Gleichberechtigungsanspruchs – mit anderen Worten – ist im Bereich der Löhne nicht ohne Eingriff in die bereits bestehende Wohlstandsverteilung möglich, kann von einer ›indexgebundenen Lohnpolitik‹ der Gewerkschaften nicht erkämpft werden. Eine Lohnpolitik, die am gesamtwirtschaftlichen Produktivitätswachstum orientiert ist und darauf verzichtet, ›eine Umverteilung des Volkseinkommens und damit eine Veränderung der Machtpositionen und der gesellschaftlichen Ordnung‹11 zu erstreben, kann den Gleichberechtigungsanspruch der Frauen nicht durchsetzen. Er würde den Lohnkostenanteil am Umsatz erhöhen, einen Eingriff also in den ›Status quo der Verteilung‹12 darstellen, den Status quo der gesellschaftlichen Verhältnisse, keinen tiefen, aber vielleicht einen exemplarischen.
In diesem Zusammenhang ist die Bemerkung von Radke/ Rathert »Die Arbeitgeberverbände haben sich prinzipiell gegen die ersatzlose Streichung der diskriminierenden Frauenlohngruppen gewandt« nur scheinbar eine enragierte, kämpferische Beschuldigung, tatsächlich aber das Eingeständnis, auf eine eigene, arbeitgeberunabhängige Gewerkschaftspolitik verzichtet zu haben, darauf, die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Zweck der Vermenschlichung zu verändern. Olaf Radke muß sich seine eigene, andernorts gestellte Frage zurückgeben lassen: Hat solche Gewerkschaftspolitik »Bestand im Rahmen des durch das Grundgesetz bestimmten relativen Freiheitsraumes, in dem das Recht der Wahrung der Interessen, als zur menschlichen Würde und zur Entfaltung der Persönlichkeit gehörend, der Staatsraison selbstverständlich voran geht?«13
Nirgends wird so deutlich wie an den Löhnen, daß es Gleichberechtigung ohne Emanzipationskampf nicht geben kann, daß die Umwandlung der Emanzipationsforderung in einen Gleichberechtigungsanspruch nur für die Frauen der weniger abhängigen Schichten ein paar formale Vorteile bringt, insgesamt aber einem Verzicht auf die Durchsetzung des Gleichberechtigungsanspruchs selbst gleichkommt.
Die relativ schlechtere Entlohnung von Frauenarbeit schließt eine Minderbewertung ihrer Arbeit und Leistungsfähigkeit ein. Diese Geringschätzung, die noch in lobenden Bemerkungen wie ›tüchtige Frau‹ oder ›intelligente Frau‹ oder ›tapfere Frau‹ als Negat...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Impressum
  3. Der Friede macht Geschichte
  4. Notstand? Notstand!
  5. Status quo Mauer
  6. Eine neue Linke
  7. Die Würde des Menschen
  8. Osterspaziergang 63
  9. Adenauer und die Volksmeinung
  10. Deutschland ohne Kennedy
  11. Provinz und kleinkariert
  12. Zum 20. Juli
  13. Ein Mann mit guten Manieren. Ein Tag Karl-Wolff-Prozeß
  14. Der SPD-Parteitag
  15. Dresden
  16. Die Anerkennung
  17. Hochhuth
  18. Vietnam und Deutschland
  19. Lohnkampf
  20. Barzel
  21. Die sowjetische Note
  22. Franz Strauß
  23. Große Koalition
  24. Napalm und Pudding
  25. Der Putsch – ein Lehrstück
  26. Drei Freunde Israels
  27. Enteignet Springer!
  28. Vietnam und die Deutschen
  29. Jürgen Bartsch und die Gesellschaft
  30. Falsches Bewußtsein
  31. Demokratie spielen
  32. Vom Protest zum Widerstand
  33. Notstand – Klassenkampf
  34. Der Schock muß aufgearbeitet werden
  35. Die Frauen im SDS oder In eigener Sache
  36. Warenhausbrandstiftung
  37. Sozialdemokratismus und DKP
  38. Aktenzeichen XY – aufgelöst
  39. Kolumnismus
  40. Nixon
  41. Doof – weil arm
  42. Nachwort
  43. Lebensdaten Ulrike Meinhofs
  44. Über die Autorin