Ziel feministischer Staatstheorie ist es, die Vergeschlechtlichung des Staates sichtbar zu machen. Auf diese Weise soll aufgezeigt werden, wie der moderne westliche Staat dazu beiträgt, geschlechtliche Ausbeutungs-, Gewalt- und Ungleichheitsverhältnisse zu ermöglichen und zu legitimieren. Die Autorin stellt dazu frühe Ansätze feministischer Staatstheorie ebenso vor wie neuere queer-feministische und intersektionale Konzepte. Dabei werden sowohl Theoretisierungen des Verhältnisses von Staat und Geschlecht als auch zentrale Themenfelder feministischer Staatstheorie vorgestellt und diskutiert.

- 161 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub
Über dieses Buch
375,005 Studierende vertrauen auf uns
Zugang zu über 1,5 Millionen Titeln zu einem fairen monatlichen Preis.
Mit unseren Lerntools kannst du noch effizienter lernen.
Information
[49]III. Elemente feministischer Staatstheorie
Im Folgenden werden zentrale Themenfelder feministischer Staatstheorie vorgestellt. Der Aufbau der Darstellungen der einzelnen Schwerpunkte folgt dabei weitgehend einer chronologischen Vorgehensweise: Von den frühen Arbeiten in den jeweiligen Themenfeldern ausgehend werden Entwicklungslinien bis in gegenwärtige Debatten nachgezeichnet. Präzisierungen und Veränderungen der Fragestellungen sind dabei auf queer-feministische und intersektionale Arbeiten sowie auf die Transformation des Staates und der Geschlechterverhältnisse zurückzuführen. Da weder Staat, Geschlecht noch gesellschaftliche Verhältnisse als statische Größen aufgefasst werden können, kann und will feministische Staatstheorie auch kein abgeschlossenes Theoriengebäude sein. Diese inhärente Dynamik soll in der nachfolgenden Darstellung in ihrer Produktivität sichtbar gemacht werden.
III.1. Der Gesellschaftsvertrag als Geschlechtervertrag
Der Gesellschaftsvertrag gilt in der neuzeitlichen Politischen Theorie als Begründung des Staates. Den Kontraktualisten zufolge geht ihm ein Naturzustand voraus, der als eine auf Konkurrenz und Kampf ausgerichtete menschliche Lebensweise konzeptualisiert wird, die friedvolle soziale Beziehungen und die Etablierung einer Gesellschaft verunmöglicht. Um dem Naturzustand zu entkommen, schließen die freien und gleichen Individuen aufgrund ihrer (naturgegebenen) Vernunft einen Vertrag, der den modernen Staat sowie die Unterwerfung der Bürger_innen unter diesen begründet. Die Vernunft nimmt in der Erklärung des Staates eine zentrale Bedeutung ein, ersetzt sie doch Gott oder die Natur als hinreichende Begründung politischer Gemeinschaften. Über den Vertrag wird dabei der moderne bürgerliche Staat begründet und soziale Beziehungen unter freien und gleichen Bürgern (sic) werden geregelt – so der Tenor der neuzeitlichen Vertragstheoretiker.
Der Einsatzpunkt feministischer Kritik liegt im Nachweis, dass diese Erzählung nur die ‚halbe Wahrheit‘ ist: Carole Pateman war eine der ersten, die in The Sexual Contract (1988) die Aufmerksamkeit auf den vergeschlechtlichten Subtext neuzeitlicher Vertragslogik lenkte. Sie entfaltet, wie der Gesellschaftsvertrag ein Übereinkommen unter Männern ist, der zugleich einen Geschlechtervertrag voraussetzt, der wiederum über die Ehe abgesichert wird. In ihrer feministischen Relektüre fokussiert Pateman die allen Vertragstheorien zugrunde liegende ‚Wesensbestimmung‘ des modernen Subjekts als autonomes und vernunftfähiges. Da Frauen gemäß des ‚Wahrheitsregimes‘ der Geschlechterdifferenz diese Eigenschaften nicht aufweisen, erfüllen sie die Voraussetzungen für die Vertragsfähigkeit nicht. Darüber hinaus zeigt Pateman, dass es sich bei der Konstruktion des vertragsfähigen Individuums um ein maskulinistisches Phantasma handelt. Nur wenn Abhängigkeiten,[50] Emotionen, Beziehungen und Bedürftigkeiten in den ‚weiblichen‘ Bereich der Privatheit verbannt werden, können sich die Bürger der öffentlich-politischen Sphäre als autonome, rationale Individuen imaginieren.
Indem Pateman sichtbar macht, dass der Gesellschaftsvertrag ein Vertrag (besitzender) autonomer Männer ist, der auf dem Ausschluss von Frauen beruht, konfrontiert sie die liberale Vorstellung einer „öffentliche[n] Welt von Zivilrecht, bürgerlicher Freiheit, Gleichheit, Vertragsfreiheit und Individuum“ (1994: 84) mit der ihr inhärenten „Unterwerfung der Frauen im Privatbereich“ (ebd.: 85). Damit zeigt sie die Diskrepanz auf zwischen der vertragstheoretischen Rhetorik, wonach der Staat für alle Freiheit und Gleichheit garantiert, und der Faktizität, dass diese nur auf der Basis von Frauenausschluss und -unterdrückung für einen Teil der Bürger_innen ermöglicht werden kann.
Den patriarchalen Herrschaftscharakter begründet Pateman nicht nur mit dem Ausschluss von Frauen aus dem Kreis der vertragschließenden Subjekte und aus der Konstruktion des liberalen autonomen Subjekts, sondern auch damit, dass das neuzeitliche Vertragsdenken auf der Trennung von Staat und Familie basiert. Die patriarchale Erfindung der Privatsphäre – insbesondere der Ehe und Familie – als natürlichem Ort, der der öffentlichen und politischen Sphäre entgegengesetzt ist, respektive die „patriarchale Trennung zwischen privat/natürlich und öffentlich/bürgerlich“ (Pateman 1994: 87), begreift Pateman als notwendige Kehrseite des Gesellschaftsvertrags. Die Unterwerfung der Männer unter eine souveräne Macht wird durch ihre Souveränität in der Familie und im Privaten abgesichert. Der bürgerlichliberale Staat ist daher „ein stillschweigendes Abkommen mit Formen patriarchaler, familialer Herrschaft eingegangen“ (Wilde 1995: 139).
Pateman führt den Geschlechtervertrag als konstituierenden Bestandteil moderner Staatlichkeit vor (Pateman 1988: 154ff.). Die Ausgestaltung der bürgerlichen Freiheit kann nicht gefasst werden, ohne die in den Vertrag eingelagerte Unfreiheit mitzudenken:
„Der Gesellschaftsvertrag ist eine Geschichte der Freiheit; der Geschlechtervertrag ist eine Geschichte der Unterwerfung. Der Grundvertrag beinhaltet Freiheit und Herrschaft gleichermaßen. Der Grundvertrag regelt die Freiheit der Männer und die Unterwerfung der Frauen“ (Pateman 1994: 74).
Dieses Zusammenspiel von Gesellschaftsvertrag und Geschlechter vertrag bleibt jedoch durch die Grenzziehung zwischen Öffentlichkeit und Privatheit unsichtbar (vgl. auch Wilde 1995: 142).
Auch Erna Appelt fasst den Kern des neuzeitlichen Vertragsdenken ähnlich wie Pateman zusammen:
„So liegen allen Versionen des Gesellschaftsvertrages Annahmen über Männer als autonome Individuen resp. Staatsbürger sowie über Frauen als Unterworfene[51] und Abhängige zugrunde. Wird dies zur Kenntnis genommen, dann muß der Gesellschaftsvertrag als androkratisches Programm gelesen werden“ (Appelt 1997: 115).
Davon ausgehend zeigt Appelt auf, dass in den Gesellschaftsvertrag ein „Familialismus“ (ebd.: 117) als grundlegende Struktur eingeschrieben ist und von diesem auch fortgeschrieben wird. Unter Familialismus versteht Appelt „jenes ideologisierende Familienverständnis, das auf ‚Gemeinwohl‘ abzuzielen vorgibt, tatsächlich aber Geschlechterhierarchie im Sinn hat“ (ebd.). Den patriarchal-ideologischen Kern des Familialismus sieht Appelt darin, dass „[f]amilialistische Ideologien […] anti-individualistisch [sind], wenn es um die Bedürfnisse von Frauen geht: sie sprechen von Familie und vom Wohl der Kinder, meinen aber männliche Ansprüche und weibliche Unterordnung“ (ebd.; sowie Appelt 1995). Über die Ehe als dem Kernstück des Familialismus wird die Verbindung von politischem Recht und familialen Bindungen staatlich abgesichert. Wenngleich also der Geschlechtervertrag der Ehe gerade nicht den Kriterien des Gesellschaftsvertrags entspricht, da er nicht auf Gegenseitigkeit, individuellem Nutzen und Eigenständigkeit, sondern auf Abhängigkeit und Ungleichheit beruht, ist der Ehevertrag doch das konstitutive Gegenstück des Gesellschaftsvertrags.
Barbara Schaeffer-Hegel (1990) spitzt die These der konstitutiven Verwobenheit des Gesellschafts- und Geschlechtervertrag zu und hebt die Bedeutung der heterosexuellen Konstruktion von Liebe als komplementärer Verbindung von Frau und Mann für den Gesellschaftsvertrag und den westlichen modernen Staat hervor:
„Daß die bürgerliche Kultur der letzten beiden Jahrhunderte voll ist von Versuchen, den Mädchen und Frauen einen solchen [auf Selbstaufgabe zielenden und der Befriedigung männlicher Bedürfnisse dienenden, GL] Begriff von Liebe nahezubringen, und auch, daß diese Versuche nicht ohne Erfolg geblieben sind, ist wohlbekannt. Weniger geläufig ist uns jedoch, daß die Konzepte von Eigentum, Vernunft und Liebe, wie sie in der politischen Philosophie der Aufklärung entwickelt wurden, aufs innigste verbunden waren mit der Konzeption des modernen Staates, und daß mit ihrer Hilfe Vorstellungen vom Staatswohl und von der Staatsvernunft geprägt wurden, die im Zuge ihrer institutionellen Durchsetzung im 18. und 19. Jahrhundert die Beteiligung von Frauen an der Politik und am öffentlichen Leben wirkungsvoll verhinderten und die Lebenskraft und Produktivität der Frauen als private und gemeinschaftliche Ressource unter männliche Verfügungsgewalt stellten“ (Schaeffer-Hegel 1990: 161).
An die Sichtbarmachung des vergeschlechtlichten Subtextes der neuzeitlichen Vertragslogik schließt die Frage nach den Möglichkeiten einer feministischen Aneignung des Gesellschaftsvertrags an. Pateman folgert, dass sich emanzipatorisches feministisches Handeln nicht innerhalb des Vertragsdenkens bewegen kann, da die Konzeption des vertragsfähigen Individuums männlich ist und daher auch die Integration von Frauen in den Gesellschaftsvertrag[52] nicht dessen zugrunde liegende männliche Logik aushebeln kann (Pateman 1988; vgl. ähnlich auch Elshtain 1981). Im Gegensatz dazu hält Appelt an dem Potenzial fest, den Gesellschaftsvertrag aus einer feministischen Perspektive neu zu denken (Appelt 1997: 127). Sie plädiert für eine Integration von Frauen als „kompetente Sprecherinnen in die Konzeption des Vertrages“ (ebd.: 128) und geht davon aus, dass dies „sowohl die Voraussetzungen sowie den Inhalt des Urvertrags neu bestimmt“ (ebd.: 133). Dies würde notwendigerweise zu einer Veränderung gesellschaftlicher Zuständigkeiten führen, bei der die reproduktiven Aufgaben neu verteilt werden müssen, die bislang über familialistische Ideologien und Institutionen (wie eben nicht zuletzt dem Gesellschaftsvertrag) privatisiert und vergeschlechtlicht bestimmt werden.
Fast drei Jahrzehnte nach Erscheinen von The Sexual Contract lieferte Pateman gemeinsam mit Charles W. Mills eine interessante Weiterentwicklung ihres grundlegenden staatstheoretischen Werkes (Pateman/Mills 2007). In ihrer Auseinandersetzung mit der Genese des US-amerikanischen und des australischen Staates machen sie deutlich, dass diesen ein „settler contract“ vorausgeht:
„The settler contract is a specific form of the expropriation contract and refers to the dispossession of, and rule over, Native inhabitants by British settlers in the two New Worlds. Colonialism in general subordinates, exploits, kills, rapes, and makes maximum use of the colonized and their resources and lands. When colonists are planted in a terra nullius, an empty state of nature, the aim is not merely to dominate, govern, and use but to create a civil society. Therefore, the settlers have to make an original – settler – contract“ (Pateman 2007: 38).
Pateman zeigt, dass der Exklusionsmechanismus, wonach nur besitzende Menschen als vertragsfähig gelten, vergeschlechtlicht und rassisierend ist (ebd.: 49ff.), da sowohl Frauen als auch nicht-weißen Menschen – und damit allen Native inhabitans – die Fähigkeit, sich selbst besitzen zu können, abgesprochen wird (ebd.; s.a. Mills 2007: 83ff.)
Aus einer queer-feministischen Perspektive hat Heike Raab Patemans Arbeiten zum Geschlechtervertrag weitergedacht. Mit Bezugnahme auf Monique Wittig entwickelt sie Patemans Argument, dass dem Gesellschaftsvertrag ein Geschlechtervertrag zugrunde liegt, weiter und legt die jeweiligen heteronormativen Prämissen der Verträge frei. Denn der Geschlechtervertrag beruht „auf der Annahme einer naturgegebenen Zweigeschlechtlichkeit“ der Subjekte sowie ihres heterosexuellen Begehrens, das, „weil naturgegeben, zwangsläufig zur heterosexuellen Ehe führt“ (Raab 2012: 30). Die Zweigeschlechtlichkeit der Subjekte und das heterosexuelle Begehren sind die Voraussetzungen für die Ehe, den Familialismus und mithin den Gesellschaftsvertrag. Durch die Naturalisierung von Heteronormativität können diese Bedingungen jedoch als ‚gegebene Tatsachen‘ in dem Vertragsdenken vorausgesetzt werden.
[53]„Vor diesem Hintergrund scheint es deshalb angemessen, im Anschluss an Pateman und Wittig von einer heteronormativen Verfasstheit des Geschlechtervertrags zu sprechen, aus dem die staatstheoretischen Vertragskonzeptionen mit Beginn der Neuzeit hervorgehen. In dieser Bestimmung des Staates durch die Vertragstheoretiker offenbart sich die androzentristische und heteronormative Grundkonstante des modernen, westlichen Staates, die das Verständnis von Staatlichkeit bis in die Gegenwart beeinflusst“ (ebd.).
III.2. Die Genese moderner europäischer Nationalstaaten im Spiegel der Geschlechterdifferenz
Die Genese moderner europäischer Nationalstaaten hat einen genuin geschlechtlichen Subtext. So haben feministische Arbeiten aufgezeigt, dass die dem Nationalstaat zugrunde liegende Souveränitätsvorstellung maskulinistisch ist, da „[d]ie Souveränitätsidee und der Geist ‚nationaler Identität‘ […] nach dem gleichen Muster gestrickt“ sind „wie die Idee des absolut autonomen, mit sich identischen Subjekts“ (Rumpf 1995: 227). Beide beruhen auf einer Fiktion, die durch den modernen Mythos der Geschlechterdifferenz ermöglicht wird: Die Fiktion eines männlichen autonomen Bürgers setzt die Verlagerung von sozialen Beziehungen, Abhängigkeiten und Bedürfnissen in die als weiblich konnotierte Privatheit voraus. In analoger Weise erfordert die Vorstellung einer nationalstaatlichen Souveränität eine fiktive Einheit eines Volkes, die nicht nur auf dem Ausschluss von Frauen beruht, sondern auch erst durch das Einwirken von Frauen auf Männer sichergestellt wird, so Mechthild Rumpf. Denn dem ‚friedlichen Geschlecht‘ wird als Haus-, Ehefrau und Mutter die Aufgabe zuteil, für Tugend und Moral der Männer zu sorgen und auf diese in einer Weise einzuwirken, dass der innere Frieden in der Gesellschaft und mithin die Einheit des Volkes möglich wird. Von Frauen wird im modernen Geschlechterregime
„die Zivilisierung männlicher Triebhaftigkeit und die Herstellung des guten und moralischen Lebens im häuslichen Kreise erwartet. Der so genannte häusliche ‚Friede‘ einerseits und das staatliche Gewaltmonopol andererseits sind die beiden Säulen für das Fundament eines innerstaatlichen, ‚sozialen Friedens‘“ (ebd.: 228).
In der als „Ordnungsfaktor“ (ebd.: 237) dienenden Ehe sollen „jene Verhaltensweisen entstehen, durch die sowohl die individuellen Neigungen wie das Gemeinwohl befördert werden können“ (ebd.: 239). Zugleich verdeutlicht Rumpf, dass gerade das Scheitern der beiden Projekte – des souveränen Subjekts und des souveränen Nationalstaates – „ihre jeweils gewaltförmigen Gegenbilder und eine kriegerische Realität hervorbringt“ (ebd.: 245).
Die moderne Konstruktion von Weiblichkeit kann nicht nur als „zivilisierende Instanz“ (ebd.: 237) durch Ehefrauen und Mütter als notwendige [54]Kehrseite der Genese moderner maskulin-souveräner Nationalstaaten betrachtet werden. Darüber hinaus war die Herausbildung moderner westlicher Nationalstaaten von Beginn an von einer politischen Rhetorik begleitet, mit der die neuen Nationen mittels vergeschlechtlichter Körpermetaphern vertraut gemacht wurden. Diese Verkörperungen stellten auch ein wichtiges Motiv dar, mit dem nationalstaatliche Zugehörigkeit in den Staatsbürgern (sic) verankert werden sollte. „Die nationale Akkulturation der Massen“ (Baxmann 1995: 345), die Voraussetzung für die moderne Nationenbildung war, „rekurrierte vor allem auf das Bild des Körpers und auf Körperpraktiken, wobei Material aus ganz heterogenen Traditionen zur Inszenierung des ‚fait national‘ (‚Nationalen‘) zusammengebunden wurden“ (ebd.; s.a. Kerchner 1999). Während vormoderne Monarchien vor allem als männliche Körper dargestellt waren, wurden die modernen Nationen – nicht zuletzt oft in Abgrenzung zum Ancient Regime – meist als Frauenkörper dargestellt und als diese auch in der politischen Rhetorik und in der „visuellen Politik“ (Wenk 2007) benannt: Frankreich wurde zu Marianne, Deutschland zu Germania, England zu Britannia. Die Gleichsetzung der Nation mit einem Frauenkörper war, so zeigt Joan Landes, maßgeblich an dem Prozess beteiligt, „by which a citizen learns to love an abstract object with something like the individual lover’s intimacy and passion“ (Landes 2001: 2). Landes sieht die öffentliche Repräsentation von Nationalstaaten als Frauenkörper als wichtiges Element in der Hervorbringung eines „self-understanding as citizens of the nation-state“ (ebd.: 1). Doris Sommer schreibt in ähnlicher Weise von einem „erotic or sentimental investment in the state“ (Sommer 1991: 41), das gerade durch die Gleichsetzung der Nationen mit Frauenkörpern ermöglicht wurde: „[If] our identities as modern sexually defined subjects did not take the state to be primary object and therefore the partner on whom our identity depends, what could explain our passion for ‚la patria‘?“ (ebd.). Ein fundamentales „heterosexual investment in the nation’s body“ (Landes 2001: 140) ist mithin Effekt der Verkörperung von Nationen als Frauenkörper. Zugleich wird über diese (hetero-)sexualisierte und emotionalisierte Bindung an die Nation nationalstaatliche und nationalistische Zugehörigkeit angeregt, die sich im Extrem in der Bereitschaft manifestiert, für diese in den Krieg zu ziehen, zu sterben oder zu töten.
Silke Wenk macht darauf aufmerksam, wie die visuellen Repräsentationen der Nation als Frauenkörper auch zu einer Analogiebildung von ‚Nation‘ und ‚Haus‘ führten, „dessen Mauern und Schlösser den Schutz ‚des Weiblichen‘“ (Wenk 2007: 164f.) durch Männer gew...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titelblatt
- Urheberrecht
- Inhalt
- Feministische Staatstheorie: Anfänge, Entwicklungen, Ziele – eine Einleitung
- I. Staat und Geschlecht in modernen westlichen Gesellschaften – eine Kontextualisierung
- II. Feministische Theoretisierungen des Verhältnisses von Staat und Geschlecht
- III. Elemente feministischer Staatstheorie
- IV. Fazit
- Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Ja, du kannst dein Abo jederzeit über den Tab Abo in deinen Kontoeinstellungen auf der Perlego-Website kündigen. Dein Abo bleibt bis zum Ende deines aktuellen Abrechnungszeitraums aktiv. Erfahre, wie du dein Abo kündigen kannst
Nein, Bücher können nicht als externe Dateien, z. B. PDFs, zur Verwendung außerhalb von Perlego heruntergeladen werden. Du kannst jedoch Bücher in der Perlego-App herunterladen, um sie offline auf deinem Smartphone oder Tablet zu lesen. Erfahre, wie du Bücher herunterladen kannst, um sie offline zu lesen
Perlego bietet zwei Pläne an: Essential und Complete
- Essential ist ideal für Lernende und Fachkräfte, die es genießen, eine Vielzahl von Themen zu erkunden. Greife auf die Essential Library mit über 800.000 vertrauenswürdigen Titeln und Bestsellern in den Bereichen Wirtschaft, persönliche Weiterentwicklung und Geisteswissenschaften zu. Enthält unbegrenzte Lesezeit und Standard-Vorlesestimme.
- Complete: Perfekt für fortgeschrittene Lernende und Forschende, die vollen, uneingeschränkten Zugriff benötigen. Entsperre über 1,5 Millionen Bücher zu Hunderten von Themen, einschließlich akademischen und spezialisierten Titeln. Der Complete-Plan enthält außerdem fortschrittliche Funktionen wie Premium Vorlesen und Forschungsassistent.
Wir sind ein Online-Lehrbuch-Abonnement-Service, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buchs pro Monat Zugriff auf eine gesamte Online-Bibliothek erhältst. Bei über 1,5 Millionen Büchern zu mehr als 990 Themen bist du bestens versorgt! Erfahre mehr über unsere Mission
Achte auf das Symbol zum Vorlesen bei deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Erfahre mehr über die Funktion „Vorlesen“
Ja! Du kannst die Perlego-App sowohl auf iOS- als auch auf Android-Geräten nutzen, damit du jederzeit und überall lesen kannst – sogar offline. Perfekt für den Weg zur Arbeit oder wenn du unterwegs bist.
Bitte beachte, dass wir Geräte, auf denen die Betriebssysteme iOS 13 und Android 7 oder noch ältere Versionen ausgeführt werden, nicht unterstützen können. Mehr über die Verwendung der App erfahren
Bitte beachte, dass wir Geräte, auf denen die Betriebssysteme iOS 13 und Android 7 oder noch ältere Versionen ausgeführt werden, nicht unterstützen können. Mehr über die Verwendung der App erfahren
Ja, du kannst auf Geschlecht, Macht, Staat von Gundula Ludwig im PDF- und/oder ePUB-Format sowie auf andere beliebte Bücher in Sozialwissenschaften & Genderforschung zugreifen. In unserem Katalog stehen über 1,5 Millionen Bücher zur Verfügung.