An Deutschlands Grenzen
eBook - ePub

An Deutschlands Grenzen

vom Land zum Bund

  1. 102 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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An Deutschlands Grenzen

vom Land zum Bund

Über dieses Buch

An Deutschlands Grenzen ist der dritte Teil einer Bücherreihe über Polizeieinsätze, die Roman Osburg in seiner Karriere erlebt hat. In diesem Buch schildert er neben Einsätzen auch den Wechsel von der Landespolizei Berlin zur Bundespolizei. Es ist ein neues Spektrum, in welches der Autor Einblick gewährt, doch es ist und bleibt Polizeiarbeit.

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Information

Teil II: Ankommen in einer neuen Umgebung – Die Bundespolizei

Der Straßencop am Flughafen

Nach einem schweren Abschied von Berlin-Kreuzberg und einem ebenso schwierigen Abschied von Freunden und der Familie erreichte ich den Flughafen München mit gemischten Gefühlen. Auch hier wurde ich gleich zu Beginn ernannt, auch wenn sich mein Dienstgrad nicht änderte.
Den Amtseid legte ich auch gleich am ersten Tag ab, nur war es im Büro des Dienststellenleiters und unter sechs Augen. Mein Einstieg am Flughafen München war eigenartig. Durch die weltweite Corona-Pandemie war nahezu kein Flugbetrieb, der Flughafen ähnelte einer Geisterstadt. Leerstehende Geschäfte, unmotivierte Flughafenmitarbeiter und sehr wenig zu tun für einen Polizisten, der wenige Wochen zuvor bei einem Bankraub nach bewaffneten Tätern fahndete. Zudem musste ich lernen, wofür die Bundespolizei steht – und wofür nicht.
Das deutsche Polizeisystem ist grundsätzlich in die jeweiligen Länder untergliedert. So hat jedes Bundesland eine eigene Landespolizei innerhalb derer Bereiche wie das Landeskriminalamt oder andere Kripodienststellen angegliedert sind. Zuständig ist die jeweilige Länderpolizei für nahezu alle Delikte, die nicht mit Grenzüberschreitungen, Ausländerrecht oder Bahn/Luftsicherheit zusammenhängen. Die Bundespolizei, die dem Namen nach in der gesamten Republik eingesetzt wird, kümmert sich um eben jene Deliktsfelder, die nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.
Natürlich gibt es immer wieder Überschneidungen und Kooperation zwischen den Behörden. Die Zuständigkeiten zu verstehen, fiel mir nicht schwer, mich in meiner neuen Rolle zurechtzufinden hingegen schon. Ich war ein erfahrener Kollege, hatte 8 Jahre in der Polizei Berlin verbracht und kam mir dennoch vor, wie ein Praktikant. Ich kannte die meisten der nun für mich wichtigen Rechtsgrundlagen nicht, kannte das polizeiliche Verarbeitungssystem des Bundes nicht und wusste nichts über die Behörde, die nun „meine“ Behörde war. Was mich am meisten überraschte, war die Vielfalt, die in der Bundespolizei herrschte. Dachte ich anfangs, dass nahezu alle neuen Kollegen gebürtige Bayern wären, wurde ich schnell eines Besseren belehrt. Manche kamen von Rügen, manche aus Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen. Eine Kollegin hatte sogar selbst Erfahrungen mit der Landespolizei in NRW gemacht und war nun ebenfalls am Flughafen München gelandet. Wir waren ein bunter Haufen und ich war erfreut, wie gut ich in meiner neuen dienstlichen Heimat aufgenommen wurde.

Zurückgewiesen – und nun?

Nach ein paar Schichten machte ich meine ersten Erfahrungen, welche polizeiliche Tätigkeit mich unter anderem am Flughafen erwartete.
Üblicherweise saßen wir in den „Boxen“, gläserne Büros, in welchen wir die Pässe der Reisenden kontrollierten und entweder die Ein- oder Ausreise gestatteten. Hierbei werden die Daten natürlich fahndungsmäßig überprüft. Etwaige Haftbefehle oder Aufenthaltsermittlungen würden so umgehend auffallen. Für komplexere Angelegenheiten muss der jeweilige Beamte schon nachfragen. Ich fand es zu Beginn schwierig, die Linie zwischen angemessenem Smalltalk, notwendiger Einreisebefragung und gebotener Kürze wegen Überfüllung zu ziehen.
Ich lernte aber auch, je häufiger man Befragungen durchführt, desto effizienter wird man.
So kam es zu einem Vorfall, der mich nachhaltig beschäftigen sollte. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie galten deutlich strengere Regeln, was die Einreise nach Deutschland anbelangt. So war diese nur mit einem triftigen Grund gestattet und dieser war lückenlos zu belegen.
Ein ca. 70 Jahre alter Russe kam an die Einreisebox meines Kollegen, welchem ich über die Schulter schauen sollte, um die Abläufe zu lernen. Der Senior, Viktor, legte seinen Reisepass und ein gültiges Visum für Deutschland vor. Auf Befragen, warum er einreisen müsse, gab er an, seine Enkelkinder zu betreuen, während seine Tochter arbeiten geht. Sie sei alleinerziehend und daher sei es nötig, dass er sich um die Kinder kümmere.
Für mich als Straßencop klang das alles ganz plausibel, Viktor schien ein netter Mann zu sein und die Begründung leuchtete mir auch ein. Unerfahren, wie ich war, hätte ich Viktor passieren lassen und hätte mich dem nächsten Reisenden angenommen. Mein erfahrener Kollege hingegen befragte ihn noch eingehender. Es ging um weitergehende Informationen.
  • Wo arbeitet die Tochter?
  • Wie viele Kinder sind zu betreuen?
  • Warum kommt er erst jetzt, ca. 6 Monate nach Beginn der Pandemie zur Betreuung?
  • Wie lange möchte er bleiben?
  • Hat er zuvor seine Tochter besucht?
Besonders beim letzten Punkt konnten wir anhand der Einreisestempel im Reisepass erkennen, dass Viktor die vergangenen 6 Jahre stets im Oktober für rund vier Wochen nach Deutschland reiste. Es war wieder Oktober und er gab an, ein Rückflugticket für in vier Wochen zu besitzen. Den Job bei einer IT-Firma übe seine Tochter schon seit rund 2 Jahren aus, ihre zwei Kinder lässt sie sonst anders betreuen. Spätestens hier wurde auch mir klar, dass es keinen triftigen Grund für den Aufenthalt von Viktor in Deutschland gab.
Mittlerweile sah es eher so aus, als wolle Viktor seinen üblichen vierwöchentlichen Urlaub in Deutschland bei seiner Tochter verbringen. Ich bitte darum, nicht falsch verstanden zu werden, üblicherweise wäre Urlaub erlaubt und jedem gegönnt, doch zu Zeiten der Pandemie gab es rechtlich gesehen starke Restriktionen und wer dagegen verstoßen hatte, der hatte etwas falsch gemacht. Viktor wurde gebeten, uns auf die Wache zu folgen. Dort bestellten wir eine Dolmetscherin, damit die anstehende Befragung in einer für ihn verständlichen Sprache erfolgen konnte. Die Befragung bestätigte die ersten Erkenntnisse und obwohl sich Viktor keiner Schuld bewusst war, sah auch er ein, dass es eher ein routinemäßiger Besuch, als ein notfallmäßiges Betreuen der Enkelkinder werden sollte. Ich bemerkte, wie sein Blick immer trauriger wurde und wie es auch ihm dämmerte, dass er einen Fehler begangen hatte. Wie gewichtig dieser sein sollte, konnte auch ich zunächst nur erahnen.
Aus Berlin war ich es gewohnt, dass selbst schwere Straftäter – und das war Viktor weiß Gott nicht – zeitnah wieder freigelassen und sie womöglich zu einem späteren Zeitpunkt belangt wurden. Bei unserem russischen Senior sollte die „Strafe“ jedoch auf dem Fuße folgen. Mein Kollege erklärte ihm, wie es weitergehen würde.
„Da die Voraussetzungen für eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht vorliegen, müssen wir Sie hier an der Grenze zurückweisen. Der nächste Flug zurück nach Moskau ist für morgen 16:00 Uhr terminiert, wir werden die Airline in Kenntnis setzen, dass Sie auf dieser Maschine einen Platz bekommen. Die Kosten hierfür werden Sie tragen müssen. Ihre Tochter darf zu uns auf die Wache kommen und Ihnen Geld oder ähnliches übergeben, danach werden Sie im Transit-Bereich auf ihren Abflug warten.“.
Für mich klang das alles echt hart. Ich hatte Räuber festgenommen, die haben ähnliche Sanktionen erleiden müssen. Rechtlich gab es an dieser Entscheidung nichts zu rütteln, dies waren die Fakten. Strafbar hatte Viktor sich nicht gemacht, er durfte nur nicht einreisen.
Der arme Mann musste rund 22 Stunden am Flughafen auf seinen Flug warten. Er durfte den Transit-Bereich nicht verlassen, konnte sich nur dort verpflegen und musste auf harten Metallstühlen die Nacht verbringen. Seine Tochter konnte ihn nur ganz kurz auf unserer Wache besuchen und ihm ein paar Euros geben, damit er sich Essen und Trinken leisten konnte. Der alte Mann tat mir richtig leid. Natürlich hätte er sich besser informieren müssen, welche Bestimmungen galten. Vielleicht hatten er und seine Tochter auch genau dies getan und wissentlich versucht, ihn entgegen den Regeln einzureisen zu lassen.
Ich habe nie erfahren, wie es wirklich dazu kam, dass Viktor die Reise nach München in Zeiten einer globalen Pandemie angetreten hatte, doch den Ausgang seiner Reise erlebte ich hautnah mit. In der folgenden Schicht sollte ich im Rahmen einer Streife bei Viktor vorbeigehen und schauen, ob es ihm gut geht. Er saß niedergeschlagen auf seinem Sitz im Wartebereich und hatte noch einige Stunden, bis sein Flug ihn zurück in sein Heimatland bringen sollte. Für mich war es ein erster Vorgeschmack auf einen der größten Grundrechtseingriffe, die ein Bundespolizist am Flughafen aussprechen kann und manchmal muss.
Ich habe seitdem diverse solcher Zurückweisungen miterlebt und weiß, wie wichtig es ist, die Grenze der Bundesrepublik Deutschlands am Flughafen zu überwachen. Auch wenn es nicht offensichtlich ist, durch diese Überwachung wird der Staat – und somit jeder einzelne von uns – vor illegalen Machenschaften beschützt.

Voll mit Speed

Nach einigen Tagen des Einlernens am leeren Flughafen ging es zu meinem ersten Grenzeinsatz nach Freilassing. Dort, kurz hinter der Grenze zu Österreich, befand sich uns...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Vorwort
  3. Teil I: Die Zeit bei der Landespolizei Berlin
  4. Teil II: Ankommen in einer neuen Umgebung – Die Bundespolizei
  5. Impressum