Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer für die Grundausbildung
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Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer für die Grundausbildung

Zwischenprüfung erfolgreich bestehen

  1. 150 Seiten
  2. German
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  4. Über iOS und Android verfügbar
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Einsatzrecht kompakt - Wissenstrainer für die Grundausbildung

Zwischenprüfung erfolgreich bestehen

Über dieses Buch

Die wesentlichen Teilgebiete des Einsatzrechts Die Broschüre hilft Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei dabei, die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende der Grundausbildung mit Erfolg abzulegen. Das Buch beschäftigt sich mit den fünf wesentlichen Teilgebieten des Einsatzrechts: Polizeirecht Strafprozessrecht Strafrecht Zwangsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Effektives Wissenstraining Die Autoren formulieren zu jedem Teilgebiet eine Vielzahl von Wissens- und Erläuterungsfragen sowie die dazugehörigen Lösungen. Nicht enthalten sind besonders schwierige Fragen, die eine Subsumtion erfordern, sowie das Definitionswissen: Diese Themen sind Gegenstand der ebenfalls im Richard Boorberg Verlag erschienenen Broschüren »Einsatzrecht kompakt – Sachverhaltsbeurteilung für die Grundausbildung« und »Einsatzrecht kompakt – Definitionswissen für die Grundausbildung«. Der Wissenstrainer schließt die Lücke zwischen reinem Definitionswissen und der Sachverhaltsbeurteilung. Wiederholung und Vertiefung Das Lernbuch eignet sich sowohl zur laufenden Wiederholung/Vertiefung des unterrichteten Stoffes (schon zu Beginn und während der Grundausbildung) als auch zur unmittelbaren Vorbereitung auf die mündliche Zwischenprüfung. Es erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, behandelt aber die wesentlichen Fragestellungen. Neu in der 2. Auflage … … des Standardwerks sind QR-Codes bei einigen Befugnissen und Straftaten. Die Codes verweisen auf thematisch passende Lernvideos auf dem YouTube™-Kanal** »So geht Einsatzrecht!« von PHK Patrick Lerm. Diese Lernvideos dienen der Unterstützung des Lernprozesses und schaffen den Brückenschlag zwischen analogem und digitalem Lernen. Die Videos haben ausdrücklich nicht das Ziel, den Unterricht zu ersetzen, sondern ergänzen diesen. Immer dabei Das Format der Broschüre ist bewusst kompakt gehalten: So passt die Sammlung in jede Hosen- oder Jackentasche und kann jederzeit zum Lernen genutzt werden. Optimal für ... … Polizeimeisteranwärterinnen und Polizeimeisteranwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPOL). ** https://www.youtube.com/channel/UCg77frCU3HoKOx1cZ1JvvyQ Hinweis: Mit dem Anklicken dieses Links wird eine Verbindung zu Servern von Youtube aufgebaut. Dadurch wird Youtube mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem Youtube-Account eingeloggt sind, kann Youtube Ihr Surfverhalten Ihrem Nutzerkonto zuordnen. Außerdem ist es möglich, dass Youtube Cookies auf Ihrem Endgerät abspeichert. Näheres dazu finden Sie in der Youtube/Google-Datenschutzerklärung unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de

Häufig gestellte Fragen

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Information

Auflage
2
Thema
Law

1.Fragen zum Polizeirecht

1.1Allgemeine Fragen

Frage 1
Was versteht man unter dem Begriff Verhältnismäßigkeit?

Lösung:
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für das gesamte Handeln der Polizei (also auch für repressive Maßnahmen). Nach der Rechtsprechung des BVerfG[4] leitet sich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus dem Rechtsstaatsprinzip ab, Art. 20 III GG. Überdies auch aus dem Wesen der Grundrechte selbst. Diese dürfen nur so weit beschränkt werden, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unbedingt erforderlich ist.
Beispiel:
Wenn eine Identitätsfeststellung (präventiv/repressiv) vor Ort möglich ist, darf der Betroffene aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht mit zur Dienststelle genommen werden.

Merke:
Bei präventiven Maßnahmen ergibt sich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus § 15 BPolG[5].
Bei repressiven Maßnahmen aus Art. 20 III GG.
Für Zwangsmaßnahmen nach dem UZwG ergibt sich dieser aus § 4 UZwG.

Frage 2
Aus welchen Elementen bzw. Prüfungspunkten besteht die Verhältnismäßigkeit? Nennen Sie diese!

Lösung:
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Angemessenheit
Frage 3
Wie muss eine Angemessenheitsprüfung erfolgen (Prüfungspunkt 3 der Verhältnismäßigkeit)!

Lösung:
Die Definition dieses Prüfungspunktes lautet wie folgt:
Die Folge einer polizeilichen Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. Es geht hier um die Güterabwägung.
Auf der einen Seite muss die Frage beantwortet werden, in welche Grundrechte des polizeilichen Gegenübers man eingreift und wie intensiv man dies macht.
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Auf der anderen Seite muss man diejenigen Individual- und Universalrechtsgüter benennen, die man durch den Eingriff schützen möchte.

Insgesamt sollte die rechte Seite schwerer wiegen als die linke. Zudem muss auch betrachtet werden, wie intensiv (Zeit? Dauer der Maßnahmen) der Rechtseingriff ist. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, warum der Eingriff erst erforderlich ist. In der Regel setzt das polizeiliche Gegenüber die Ursache für das darauffolgende polizeiliche Einschreiten.
Frage 4
Was versteht man unter dem Opportunitätsprinzip?

Lösung:
Das Opportunitätsprinzip im Bereich der Gefahrenabwehr besagt, dass die Behörde (BPOL) ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen trifft, § 16 BPolG. Es stellt sich also die Frage, ob (sog. Entschließungsermessen) und gegen wen (sog. Auswahlermessen/Adressatenregelung) vorgegangen werden soll.
Man kann den Ermessensspielraum u. a. an den Wörtern „kann“, „darf“, „ist befugt“ erkennen.
Beispiel:
§ 14 I BPolG:
Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 1 bis 7 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren […]

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zählt zwar zur Repression; jedoch handelt die Polizei auch hier nach pflichtgemäßem Ermessen, also nach dem Opportunitätsprinzip (s. § 53 OWiG).
Demgegenüber steht das Legalitätsprinzip, welches besagt, dass die Polizei bei einem Straftatverdacht die Sache verfolgen muss. Die dazugehörige Frage befindet sich unter dem Punkt Strafprozessrecht, allgemeine Fragen.
Frage 5
Ordnen Sie das Polizeirecht einem Rechtsgebiet zu!

Lösung:
Das Polizeirecht ist dem Öffentlichem Recht zuzuordnen. Dieses ist vom Privatrecht abzugrenzen. Zum Öffentlichen Recht gehören auch beispielsweise das Straf- oder Steuerrecht.
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Frage 6
Nennen Sie die Bestandteile des Verwaltungsaktes i. S. d. § 35 S. 1 VwVfG!

Lösung:
lerm_wissenstrainer-grundausbildung_002_abb004

Beispiele:
Platz...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Einführung
  5. Vorwort zur 2. Auflage
  6. 1. Fragen zum Polizeirecht
  7. 2. Fragen zum Strafprozessrecht
  8. 3. Fragen zum Strafrecht
  9. 4. Fragen zum Zwangsrecht
  10. 5. Fragen zum Ordnungswidrigkeitenrecht
  11. Anlagenverzeichnis