Jahrbuch Wirtschaftsrecht Schweiz – EU 2021/22
  1. 348 Seiten
  2. German
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  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub

Über dieses Buch

Der vorliegende 17. Band der Jahrbuchreihe "Wirtschaftsrecht Schweiz – EU" dokumentiert die aktuellen Entwicklungen in zentralen Bereichen des EU-Wirtschaftsrechts und deren Bedeutung für die Schweiz. Berücksichtigt werden diverse wirtschaftsrelevante Rechtsgebiete, u.a. Kapitalmarktrecht, Immaterialgüterrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht. Das Jahrbuch richtet sich an Unternehmens-, Wirtschafts- und VerwaltungsjuristInnen sowie an RichterInnen und RechtsanwältInnen und bietet ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Gesetzgebungsvorstösse, neue Rechtsakte und ergangene Urteile im vergangenen Jahr 2021.

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Ja, du hast Zugang zu Jahrbuch Wirtschaftsrecht Schweiz – EU 2021/22 von Tobias Baumgartner,Hansjürg Appenzeller,Benjamin Bergau,André S. Berne,Eliane Braun,Alexander Brunner,Janick Elsener,Jana Fischer,Thomas Geiser,Ulrike I. Heinrich,Vanessa Isler,Brigitta Kratz,David Mamane,Michael Mayer,Peter Rechsteiner,René Schreiber,Stefan Sulzer,Dirk Trüten,Wesselina Uebe,Andreas, Andreas Kellerhals,Tobias Baumgartner im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Law & Criminal Law. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.

Information

Jahr
2022
eBook-ISBN:
9783038054689
Thema
Law

Wettbewerbsrecht

André S. Berne; Laura P. Zilio; und David Mamane

Inhalt

  1. Rechtsentwicklungen in der EU im Jahr 2021 (André S. Berne/Laura P. Zilio)
    1. Wettbewerbsabreden
      1. Verfahren und Entscheidungen der Europäischen Kommission
        1. Kundenzuteilung im grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr
        2. Absprachen im Bereich des Handels mit SSA-Anleihen
        3. Absprachen im Bereich des Handels mit europäischen
          Staatsanleihen
        4. Absprachen bei der Abgasreinigung neuer Diesel-PKW
      2. Urteilspraxis der europäischen Gerichte
        1. Grundsatzurteil zu Pay-for-Delay-Vereinbarungen
        2. Vorrang für bestimmte Händler in Vertriebsverträgen
    2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
      1. Verfahren und Entscheidungen der Europäischen Kommission
        1. Apples App-Store Regeln für Musikstreaming Anbieter
        2. Untersuchung zu Werbedaten von Facebook
        3. Staatliche Massnahmen zugunsten eines Stromversorgers
        4. Erste Ergebnisse der Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge
      2. Urteilspraxis der europäischen Gerichte
        1. EuG stützt Ansicht der Europäischen Kommission betreffend
          Google-Shopping
    3. Zusammenschlusskontrolle
      1. Entwicklungen im Sekundärrecht
        1. Evaluierung zu Zuständigkeits- und Verfahrensaspekten
        2. Multilaterale Arbeitsgruppe für Zusammenschlüsse in
          Pharmabranche
      2. Verfahren und Entscheidungen der Europäischen Kommission
        1. Die europäische Fusionskontrolle in Zahlen
        2. Bedingte Freigaben in Phase-I
          1. Übernahme von Abfallbewirtschaftungsunternehmen von
            Suez
          2. Übernahme von Telekom Romania durch Orange
          3. Übernahme von IHS Markit durch S&P Global
        3. Bedingte Freigaben in Phase-II
          1. Übernahme von Eaton Hydraulics durch Danfoss
          2. Übernahme von GrandVision durch EssilorLuxottica
        4. Aufgaben in Phase-II
        5. Einstweilige Massnahmen bei Gun-Jumping
      3. Urteilspraxis der europäischen Gerichte
        1. Verstoss gegen das Vollzugsverbot durch Nebenabreden
        2. Alternative Marktdefinition von Zeitnischen im Flugverkehr
    4. Rechtsentwicklungen im Schadensersatzrecht
      1. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts zum Ersten
      2. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts zum Zweiten
      3. Haftung von Tochtergesellschaften bei Kartellfolgeklage
    5. Weitere Entwicklungen im Europäischen Kartellecht
      1. Überarbeitung der Vertikal-GVO und Vertikal-Leitlinien
      2. Überarbeitung des KFZ-Gruppenfreistellungsrahmens
      3. Überarbeitung der F&E-GVO und der Spezialisierungs-GVO
      4. Evaluierung der Bekanntmachung über die Marktdefinition
      5. Obliegenheiten nach Eröffnung von Sektoruntersuchungen
  2. Rechtsentwicklungen in der Schweiz im Jahr 2021 (David Mamane)
    1. Wettbewerbsabreden
    2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
    3. Zusammenschlusskontrolle

Rechtsentwicklungen in der EU im Jahr 2021[1]

Wettbewerbsabreden

Verfahren und Entscheidungen der Europäischen Kommission

Kundenzuteilung im grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr
In den Jahren 2001 bis 2007 wurde durch die sog. drei EU-Eisenbahnpakete die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in der EU durch Marktöffnung, harmonisierte Normung und Vereinheitlichung der Finanzhilfen dahingehend vorangetrieben, dass seit dem Jahr 2006 der grenzüberschreitende Eisenbahngüterverkehr und seit dem Jahr 2007 der nationale Eisenbahngüterverkehr dem Wettbewerb untersteht.[2] Seitdem können Eisenbahnunternehmen grenzüberschreitende Schienengüterverkehrsdienste in sog. Ganzzügen anbieten. Dies sind Güterzüge, die von einem Standort (z.B. einem Produktionsstandort eines Verkäufers in einem EU-Mitgliedsstaat) zu einem anderen Standort (z.B. einem Lager eines Käufers in einem anderen EU-Mitgliedsstaat) befördert werden, ohne zwischendurch aufgeteilt oder abgestellt zu werden. Solche Ganzzüge bedienen i.d.R. Grosskunden wie Raffinerien, Chemiewerke oder grosse Logistikunternehmen, die häufig ein einziges Gut über lange Zeiträume an ein und denselben Bestimmungsort befördern lassen.
Von Dezember 2008 bis April 2014 tauschten die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Deutsche Bahn (DB) Informationen über Kundenanfragen nach wettbewerblichen Angeboten aus und verschafften sich gegenseitig höhere Preisangebote, um ihren Geschäftsbereich zu schützen. Ab November 2011 beteiligte sich ebenfalls die Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen (NMBS/SNCB) an diesem System der Kundenzuteilung auf wichtigen Eisenbahnkorridoren in der EU. Auf Grundlage eines Antrags auf Kronzeugenregelung durch die ÖBB verhängte die Europäische Kommission eine Geldbusse i.H.v. EUR 48,6 Mio., wovon allein EUR 48,3 Mio. gegen die DB verhängt wurden. Deren Geldbusse wurde um 50% erhöht, da das Unternehmen zuvor bereits für ein anderes Kartell haftbar gemacht worden war[3] und es sich somit um einen Wiederholungsfall gehandelt habe – nach knapp 10 Jahren. Aufgrund der Kronzeugenregelung wurde die Geldbusse gegen die ÖBB erlassen. Der Beschluss der Europäischen Kommission kam auf Grundlage eines Vergleichs mit den drei Unternehmen zustande, welcher laut der Europäischen Kommission der 35. Kartellvergleich seit Einführung dieses Verfahrens im Juni 2008 darstelle.[4]
Absprachen im Bereich des Handels mit SSA-Anleihen
Am 28. April 2021 hat die Europäische Kommission gegen die Investmentbanken Bank of America Merrill Lynch, Crédit Agricole und gegen die schweizerische Credit Suisse Geldbussen i.H.v. EUR 28,5 Mio. verhängt, weil sich diese an einer Wettbewerbsabsprache im Bereich des Handels mit auf US-Dollar lautenden supranationalen, staatlichen und halbstaatlichen Anleihen (nachfolgend „SSA-Anleihen“) auf dem Sekundärmarkt im EWR beteiligt hatten. Der Deutschen Bank wurde die Geldbusse i.H.v. EUR 21,5 Mio. erlassen, da sie die Europäische Kommission im August 2015 über die Wettbewerbsabrede auf Grundlage der Kronzeugenregelung informiert hatte.[5]
SSA-Anleihen sind Anleihen, die von supranationalen Institutionen, Staaten, staatsnahen Einrichtungen oder öffentlichen Stellen ausgegeben werden und auf US-Dollar lauten. Diese werden zunächst am sog. Primärmarkt emittiert und über Auktionen an Anleger verkauft. Am sog. Sekundärmarkt werden sie anschliessend zwischen Finanzinstituten gehandelt. Eine Kerngruppe von Wertpapierhändlern der o.g. Investmentbanken, die sich persönlich kannten und regelmässig miteinander in Kontakt waren, loggten sich auf Bloomberg-Terminals in multi- bzw. bilateralen Chatrooms ein und bildeten laut der Europäischen Kommission dadurch einen geschlossenen Kreis, in dem man sich vertraute.[6] Dort informierten sie sich regelmässig über ihre aktuellen Handelstätigkeiten, tauschten sensible Geschäftsinformationen aus, sprachen die ihren Kunden oder dem Markt allgemein genannten Preise ab und stimmten so über fünf Jahre lang ihren Handel mit SSA-Anleihen auf dem Sekundärmarkt ab. Damit hätten die Wertpapierhändler auch vereinbart, von Angeboten, bei denen sie ansonsten miteinander konkurriert hätten, abzusehen und Handelsgeschäfte untereinander aufzuteilen, sodass Kunden weniger Auswahl gehabt hätten.
Absprachen im Bereich des Handels mit europäischen Staatsanleihen
In einem ähnlich gelagerten Fall stellte die Europäische Kommission nur ein paar Wochen später fest, dass auch die Bank of America, Natixis, Nomura, RBS (jetzt NatWest), UniCredit, die WestLB (jetzt Portigon) und die schweizerische UBS sich ebenfalls an einer unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligt hatten – diesmal allerdings im Bereich des Handels mit europäischen Staatsanleihen (nachfolgend „EGB“).[7] Bei diesen handelt es sich um Schuldverschreibungen, die von den Zentralregierungen der EU-Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets emittiert werden, um sich auf den internationalen Finanzmärkten Mittel zu verschaffen. Auch EGB werden auf einem Primärmarkt emittiert, wo sie von einer begrenzten Anzahl von Investmentbanken als Primärhändler im Rahmen von Auktionen erworben werden. Die Primärhändler handeln die Anleihen anschliessend auf dem Sekundärmarkt mit anderen Banken, Vermögensverwaltern, Pensionsfonds, Hedgefonds und Grossunternehmen.
Wiederum erfolgte die Beteiligung an der Wettbewerbsabrede über eine Gruppe von bei den o.g. Finanzinstituten tätigen Wertpapierhändlern, welche einen geschlossenen Kreis bildeten, in dem man sich vertraute. Auch diese standen in regelmässigem Kontakt zueinander, vor allem in multilateralen Chatrooms auf Bloomberg-Terminals, in denen die betreffenden Wertpapierhändler sensible Geschäftsinformationen austauschten. Auf dem Primärmarkt berieten sie sich und informierten einander regelmässig im Vorfeld zu den Auktionen der EU-Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets hinsichtlich ihrer Bieterstrategie und ihrer Preise. Auf dem Sekundärmarkt erörterten sie die angebotenen Mengen sowie die gegenüber ihren Kunden oder gegenüber dem...

Inhaltsverzeichnis

  1. Umschlag
  2. Titelseite
  3. Copyright
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Inhaltsübersicht
  7. Autorenverzeichnis
  8. Banken- und Kapitalmarktrecht
  9. Versicherungsrecht
  10. Kommunikation und Medien
  11. Wettbewerbsrecht
  12. Arbeitsrecht
  13. Öffentliches Auftragswesen
  14. Energie
  15. Steuerrecht
  16. Immaterialgüterrecht
  17. Verbraucherrecht
  18. Internationales Zivilprozessrecht und Internationales Privatrecht
  19. Aussenwirtschaftsrecht
  20. Publikationsliste