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Recht und Evidenz in der Pandemie
Juristische Analysen aus zwei Jahren der Covid-19-Bekämpfung
- 228 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
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Recht und Evidenz in der Pandemie
Juristische Analysen aus zwei Jahren der Covid-19-Bekämpfung
Über dieses Buch
Kaspar Gerber analysiert seit Beginn der Covid-19-Pandemie die behördlichen Massnahmen zum Schutz der Bürger aus rechtlicher Perspektive. Im Fokus seiner Analyse stehen der Umgang der Behörden mit Evidenz sowie die rechtlichen Grundlagen der verschiedenen Corona-Massnahmen. Die vorliegende Publikation umfasst seine Stellungnahmen aus den letzten beiden Jahren u.a. zu Maskenpflicht, Quarantäne, Schliessungen und Impfungen sowie den korrespondierenden Rechtschutzmöglichkeiten der Betroffenen. Neben einer retrospektiven Bewertung der Krisenbewältigungsmassnahmen bietet die
Publikation Hinweise für einen ausgewogenen Umgang mit künftigen Krisenszenarien.
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Information
Thema
JuraThema
StrafrechtEinzelne Coronamassnahmen
Maskenpflicht
«Maskenpflicht» im öffentlichen Verkehr*
Erschienen in: Jusletter, Coronavirus-Blog vom 9. Juli 2020.
Kurzbetrachtung zum Verhältnis von wissenschaftlicher Evidenz und Corona-Massnahmen, am Beispiel der ab 6. Juli 2020 geltenden «Maskenpflicht» im öffentlichen Verkehr
Der Bundesrat hat mit Wirkung ab 6. Juli 2020 eine Gesichtsmaskenpflicht im öffentlichen Verkehr eingeführt. Der Autor ordnet diese Gesichtsmaskenpflicht unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Evidenz rechtlich und in sozial-praktischer Hinsicht ein.
Einstieg
Der Autor hat sich bereits im Jusletter-Beitrag vom 14. April 2020 «Wissenschaftliche Evidenz und Corona-Massnahmen des Bundes» sowie im Jusletter Coronavirus-Blog vom 5. Mai 2020 «Wissenschaftliche Evidenz und Corona-Massnahmen des Bundes zum Zweiten – Ein Update zum Jusletter-Beitrag vom 14. April 2020 ‹Wissenschaftliche Evidenz und Corona-Massnahmen des Bundes›» geäussert. Aus dem aktuellen Anlass der Einführung der «Maskenpflicht» folgt nun ein weiteres «Update» (Stand: 6. Juli 2020).
Gesichtsmaskenpflicht ab 6. Juli 2020
Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat die Einführung einer Gesichtsmaskenpflicht für Reisende in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs mit Wirkung ab 6. Juli 2020 kommuniziert.[1] Konkret müssen ab dem 6. Juli 2020 nach dem neuen Art. 3a «Reisende im öffentlichen Verkehr» der Covid-19-Verordnung besondere Lage[2] Reisende in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs wie Zügen, Strassenbahnen, Bussen, Schiffen und Seilbahnen eine Gesichtsmaske tragen (Abs. 1).[3] Davon ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag (Abs. 1 Bst. a) und Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können (Abs. 1 Bst. b).
Der Bundesrat nennt für die Regelung die folgenden Hauptmotive: «Mit der Maske schützen wir uns selber und unsere Mitmenschen».[4] Man habe keine Zahlen, die zeigten, dass es im öffentlichen Verkehr zu Ansteckungen gekommen sei. In einem Drittel der Fälle kenne man trotz «Contact Tracing» die Infektionsquellen nicht. Im öffentlichen Verkehr könne man aber nicht alle Beteiligten ermitteln und der Abstand könne dort nicht eingehalten werden.[5] Die Maskenpflicht sei eine Präventionsmassnahme und nicht beschlossen worden aufgrund eines spezifischen Gefahrenherds. Bei anderen spezifischen Gefahrenherden – wie einem Club – gebe es Sicherheitskonzepte.[6] Man lerne ständig neu dazu. Jetzt, da das Leben wieder einigermassen normal verlaufe, sei es wichtig, die Maskenpflicht einzuführen.[7] Es gebe weiterhin nur einen sehr kleinen Anteil von positiven Tests. Über die letzten sieben Tage betrage dieser Wert 1 Prozent. Es seien vor allem die in den Medien bekannten lokalen Ausbrüche, die zu diesen Fallzahlen beitrügen: «Man muss die Relationen sehen» – es gelte, den Trend zu beobachten.[8]
Evidenzlage zur Gesichtsmaskenpflicht
Stand der wissenschaftlichen Evidenz
Die «Swiss National Covid-19 Science Task Force» fasst die gegenwärtige Evidenzlage im Wesentlichen wie folgt zusammen: Im Vergleich zu den frühen Phasen der Pandemie in der Schweiz (Anfang März) habe sich die Situation in drei Schlüsselbereichen entwickelt: (1) Zusätzliche wissenschaftliche Evidenz unterstütze den Gemeingebrauch von Gesichtsmasken, sowohl als Quellenkontrollmassnahme als auch für den persönlichen Schutz. (2) Es gebe jetzt einen breiten wissenschaftlichen Konsens darüber, dass die öffentliche Verwendung von Gesichtsmasken die Verbreitung von SARS-CoV-2 reduziere. (3) Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und des aktuellen wissenschaftlichen Konsenses hätten prominente Gesundheitsinstitutionen einschliesslich der WHO und der «Centers for Disease Control and Prevention» (CDC)[9] ihre Empfehlungen in Bezug auf Gesichtsmasken geändert.
Im Einklang mit ihrer früheren Empfehlung vom April bekräftigt die Taskforce ihre Empfehlung zugunsten eines allgemeinen Maskentragens in Umgebungen, in denen der physische Abstand nicht zuverlässig und beständig erreicht werden kann, insbesondere, wenn die Rückverfolgbarkeit nicht sichergestellt ist, wie zum Beispiel und mit höchster Priorität im öffentlichen Verkehr. In bestimmten Situationen «könnte es zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung sein, das Tragen von Masken für obligatorisch zu erklären.»[10]
Bedeutung für die Einführung der Gesichtsmaskenpflicht
Bei genauerer Gesamtbetrachtung relativiert sich jedoch die Bedeutung der eben dargelegten Evidenz für die Einführung der Gesichtsmaskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Der Nachweis des Virustyps «Coronavirus-Typ SARS-CoV-2» erfolgte im Januar 2020.[11] Aus Sicht des interessierten Laien erstaunt es, dass es rund ein halbes Jahr dauerte, bis die Schutzwirkung der üblichen, schon lange bei verschiedenen anderen Infektionskrankheiten (z.B. Grippe) offenbar erfolgreich eingesetzten Masken bei Covid-19 mit hinreichender Zuverlässigkeit bestimmt werden kann. Zudem mussten, soweit ersichtlich, im Zusammenhang mit Covid-19 im Hinblick auf die Gesichtsmaskenpflicht für die breite Bevölkerung international keine neuen Spezialtypen von Schutzmasken entwickelt werden. Vielmehr sind laut der Empfehlung des Bundes verschiedene herkömmliche Maskentypen verwendbar.[12]
Des Weiteren räumt die WHO ein, dass gegenwärtig trotz zunehmend besserer Datenlage (Studien zur Bewertung der prä- und asymptomatischen Übertragung, wachsendes Kompendium von Beobachtungsdaten über die Verwendung von Masken durch die breite Öffentlichkeit in mehreren Ländern, individuelle Werte und Vorlieben, Schwierigkeit der physischen Distanzierung in vielen Kontexten) die weit verbreitete Verwendung von Masken durch gesunde Menschen in der Gemeinschaft noch nicht durch hochwertige oder direkte wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt werde und der potenzielle Nutzen und der potenzielle Schaden zu berücksichtigen seien.[13]
Hier gilt auch die «Macht des Faktischen»: Mit der Änderung ihrer Empfehlungen zum Maskentragen haben die WHO und die CDC als gewichtige Akteure Tatsachen geschaffen, welche die Regierungen auf der ganzen Welt ganz einfach in einen gewissen Zugzwang bringen.
Soziologen und Gesundheitsforscher haben die Debatte über Gesichtsmasken mit der Debatte über Kondome in der Frühphase der AIDS-Epidemie verglichen. Damals war gerade bekannt geworden, dass das humane Immundefizienz-Virus (HIV) asymptomatisch übertragen werden kann. Seinerzeit haben die medizinische Fachwelt und die Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens die Verwendung von Kondomen empfohlen, obwohl es damals keine wissenschaftlichen Beweise für den Nutzen von Kondomen gab und trotz des unvollkommenen Schutzes, den sie bieten.[14] Der Vergleich mit der seinerzeitigen AIDS-Epidemie weist aber gewisse Mängel auf: Zu Beginn war AIDS – im Gegensatz zu Covid-19 –[15] leider praktisch immer eine tödliche Krankheit. Dass bestimmte Kunststoffe (Kondom) Krankheitserreger in der Regel besser zurückhalten als durchlässigere Stoffe (Gesichtsmasken), leuchtet ohne Weiteres ein. Zudem haben die in sehr intimen Situationen verwendeten Kondome keine öffentlich wahrnehmbaren sozialen Auswirkungen wie Gesichtsmasken. Darauf wird zurückzukommen sein (Ziffer V. hinten).
Dass die Maskenfrage erst jetzt geklärt ist, hat auch ganz praktische Gründe: «Es hatte sicher auch damit zu tun, dass es am Anfang schlichtweg nicht genug Masken gab.»[16] In den letzten Monaten hat der Bund jedoch u.a. über 300 Millionen Schutzmasken gekauft.[17]
Die Maskenpflicht hat auch eine gewichtige politische Bedeutung für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Denn «die Sorglosigkeit könnte sich rächen».[18] Tatsächlich sind in den letzten Wochen auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene «stark beunruhigende Tendenzen» aufgetreten (Zunahme der bestätigten Fälle, Zunahme der Spitaleinweisungen, hohe effektive Reproduktionszahlen).[19] Daher muss der Bevölkerung – aus Sicht der Regierung – der Ernst der Lage bewusst bleiben. Dies kann auch durch behördlich vorgeschriebene öffentlich sichtbare Äusserlichkeiten erreicht werden. Von Masken geht nämlich «auch ein Signal aus – eine Maske macht uns bewusst, dass wir eben ...
Inhaltsverzeichnis
- Umschlag
- Copyright
- Zum Geleit
- Inhalt
- Vorwort
- Grundfragen
- Wissenschaftliche Evidenz
- Kommunikation in der Pandemie
- Einzelne Coronamassnahmen
- Beweisfragen
- Rechtsschutz