Der landwirtschaftliche Familienbetrieb
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Der landwirtschaftliche Familienbetrieb

Stärken nutzen, Herausforderungen meistern

  1. 176 Seiten
  2. German
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  4. Über iOS und Android verfügbar
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Der landwirtschaftliche Familienbetrieb

Stärken nutzen, Herausforderungen meistern

Über dieses Buch

The family farm is a robust unit indeed. Sometimes it's necessary to take a good look and ask, "Just where do we stand at the moment?" – and then implement any changes jointly. Don't worry about partner conflicts or generational changes – here, you'll find solutions for a harmonious solution and a seamless handover to the upcoming generation! Recognise your family's potential, and make it work in such a way that everybody benefits.

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Information

1 Familienbild – Familienbilder

Weil die Wirklichkeit bunter ist als wir ahnen

Die traditionelle Sicht der Dinge
Familie als Basis
Wozu braucht es Familie?
Was ist eigentlich Familie?
Familie und Freiheit
Image

Weil die Wirklichkeit bunter ist als wir ahnen

In einem Seminar mit Silberpaaren war ich mit einem Liebeslied von Reinhard Mey eingestiegen. Ich wollte die sensiblen Betrachtungen des Liedermachers nutzen, um mit den Paaren an Dinge zu rühren, über die Menschen nicht so leicht sprechen. Das Lied beschreibt in seiner ersten Strophe die Heimkehr eines Mannes von seiner Arbeit und der Hoffnung, dass seine Frau ihn an der Haustür abholt. Aber sie bleibt bei ihrer Arbeit und nimmt die Heimkehr vermeintlich nur zur Kenntnis: „Und Tage kommen, Tage gehen, und so fliegt mein Leben dahin. Wag‘ nicht in den Spiegel zu sehen, wie müde ich geworden bin. Und von so vielen Plänen bleiben Scherben und Tränen und nur die Frage nach dem Sinn.“ Während der Mann noch in seinen Träumen und Enttäuschungen verharrt, ist seine Frau ganz bei sich. Auch sie ist enttäuscht, weil ihr Partner nicht mehr zuerst zu ihr kommt, sondern beim Nach-Hause-Kommen zunächst irgendetwas im Haus sucht: „Ich hör‘ die Schlüssel in den Türen, ich weiß, jetzt ist er endlich hier. Und ich weiß, seine ersten Schritte führen ihn nicht als erstes mehr zu mir. Und ich weiß, er wird schweigen, und ich werde nicht zeigen, dass ich auf meiner Insel frier.“ Beide sind müde, und ihre Hoffnungen erlahmen. Und keiner will dem anderen sagen, dass jeder auf der ganz eigenen Insel sitzt, friert und sich gleichzeitig nach der Wärme des jeweils anderen sehnt: „Ich wollte hoch hinaus, ich wollte fliegen. Ich wollte wachsamer als andre sein. Der Alltag sollte mich nicht unterkriegen. Jetzt holt der Alltag meine Höhenflüge ein.
Nachdem wir im Seminar das Lied gehört hatten, ist es eine ganze Weile still. Dann ein Schluchzen. „Warum weiß der, wie es mir geht?“ sagt eine Frau unter Tränen. Fassungslos schaut ihr Mann sie an. Nach einem Spaziergang kommen sie händchenhaltend zurück. „Wir haben seit Jahren nicht mehr darüber geredet, wovon wir träumen“, sagen sie in die Runde hinein, „aber genau das war es, was uns zusammengeführt hat.“ Und nach einer Pause fügt die Frau hinzu: „Und das verbindet uns noch heute.“
Es ist diese Sehnsucht, dass ein anderer mich sieht und wahrnimmt, die Menschen zueinanderkommen und gemeinsame Wege gehen lässt. Aber diese Sehnsucht ist ein sehr intimer Schatz, den keine äußere Ordnung abbilden kann. Das Lied von Reinhard Mey nimmt diese Spannung auf: Den Weg zwischen der Sehnsucht als Schatz und Anliegen einerseits und den äußeren Ordnungen bzw. Notwendigkeiten andererseits zu finden, ist letztlich eine alltägliche Herausforderung für die Menschen, die sich zu solchen Wegen entscheiden. Immer wieder gibt es dann die Erfahrung, dass die alltäglichen Notwendigkeiten so mächtig werden, dass sie den Zugang zum alles begründenden Schatz der Liebe zueinander und der Sehnsucht nach Gemeinsamkeit verdecken.
Wir halten unsere Emotionen oft zurück und denken, „dass es schon irgendwie geht“ und „ja, eigentlich gar nicht so schlimm ist“. Das funktioniert so lange, bis etwas oder jemand die zurückgehaltenen Emotionen berührt, dann verlieren wir unter Umständen die Kontrolle.
Was Reinhard Mey in seinem Lied aufgreift, ist die alltägliche Herausforderung für jede Beziehung: Wie kann es im Alltag gelingen, dass aus Sehnsucht nicht Gleichgültigkeit wird, dass die Liebe als lebendige Kraft zwischen den beiden Partnern lebendig bleibt. Damit ist zugleich die Spannung von Leidenschaft und Alltäglichkeit aufgewiesen, die in jeder Beziehung wohnt und gelebt sein will. An dieser Stelle muss man auch bemerken, dass die Lebensverhältnisse von Paaren und Familien immer bunter werden.
In einer gängigen Formel wird dieses Miteinander in der Familie als Keimzelle der menschlichen Gesellschaft ausgemacht, damit wird der Horizont erheblich ausgeweitet. Wohl auf diesem Hintergrund hat sich sogar das deutsche Grundgesetz der Frage von Ehe und Familie angenommen.
Wenn ein Paar über Rechtsanwälte miteinander zu kommunizieren beginnt, dann ist seine Geschichte vermutlich vorbei. Was bleibt, ist dann nur noch eine Form der Flurbereinigung.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch nimmt das Familien- und Erbrecht erheblichen Raum ein. Aber diese rechtliche Betrachtung beschreibt das Phänomen Beziehung nur von außen.

Die traditionelle Sicht der Dinge

Das deutsche Grundgesetz hat Ehe und Familie Verfassungsrang verliehen: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ (GG Art. 6)
Man darf vermuten, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes mit dieser Aussage durchaus an die traditionelle Ehe mit ihren Kindern gedacht haben. Hier werden die traditionellen Eigenschaften einer Ehe nicht ausgesprochen, sie sind aber gemeint: Eine Ehe ist zuerst auf Dauer geschlossen, „bis dass der Tod uns scheidet.“ Sie besteht zunächst zwischen zwei Menschen „in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit.“ Bereits hier wird vom Recht übersehen, dass man nicht einfach einen anderen Menschen heiratet, sondern zumeist dessen gesamtes Beziehungs-, also auch Familiengeflecht mit auf den gemeinsamen Weg bekommt, und wenn die Trauungsformel von „lieben, achten und ehren“ spricht, dann zielt sie auf wechselseitiges Wohlwollen und gegenseitige Förderung. Menschen heiraten einander, weil sie einander guttun und guttun wollen. In der traditionellen Sicht der Dinge wird dieses Guttun meistens Fruchtbarkeit genannt. Fruchtbarkeit dürfte hier ein recht schillernder Begriff sein. Er meint ganz äußerlich die gemeinsame Bewältigung der Alltagssorgen inklusive der Versorgung mit den alltäglichen Gütern; aber er schließt auch die wechselseitige Fürsorge in einem tieferen Sinne und nicht zuletzt die Offenheit für die Kinder und damit die Weitergabe des gemeinsam genossenen Lebens mit ein.
Indem das Recht der Ehe die drei Eigenschaften von Dauerhaftigkeit (auch Unauflöslichkeit), Einzigkeit (auch Treue) und Fruchtbarkeit (auch Kinderwunsch) zuordnet, beschreibt sie das Miteinander bestenfalls von außen und erreicht kaum deren tiefste Wurzeln. Trotzdem wird man dieser Betrachtungsweise nicht einfach widersprechen können. Sie beschreibt in diesen drei Dimensionen eine inhaltliche Kontinuität von Ehe und Familie, die sich in allen aktuellen Veränderungen als rote Linie zeigt, selbst dann, wenn die Sehnsucht nach Dauer, Treue und Fruchtbarkeit unerfüllt bleibt.
Grundgesetz Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Noch immer wollen die meisten Paare, die heute heiraten, zusammenbleiben und sind sich doch im Klaren, dass das Scheitern ihrer Beziehung eine reale Möglichkeit darstellt. Die Tage, in der sich Frauen nach einer Heirat ihre Rentenansprüche auszahlen ließen – etwa um eine Waschmaschine womöglich für die Windeln zu kaufen – sind vorbei. Heiraten ist mehr denn je ein Wagnis und schließt die Möglichkeit des Scheiterns bzw. die Notwendigkeit einer Trennung für die meisten Paare ein. Dieser Tatsache hat das deutsche Scheidungsrecht längst Rechnung getragen, indem es das Schuldprinzip verabschiedet und das Zerrüttungsprinzip eingeführt hat. Rechtlich betrachtet endet eine Ehe nicht aufgrund von Schuld und Versagen, sondern weil die Beziehung irreparabel zerrüttet ist.
Die Tränen jenes Silberpaares haben genau diesen Tatbestand nicht erfüllt. Der andere war so kostbar, dass ihm Tränen geopfert wurden. Zerrüttung ist dann eingetreten, wenn an die Stelle der Trauer die Tränen des Zorns treten. Für das trauernde Paar war die richtige Therapie, sich an die eigenen Träume zu erinnern und die Sehnsucht nacheinander neu zu erwecken. Genau das kann aber eine Rechtsordnung weder leisten, noch überhaupt abbilden.
Eine geringfügige sprachliche Veränderung kann hier die Rechtsordnung korrigieren: Noch immer sprechen viele Paare von „meiner Frau“ bzw. „meinem Mann“. Das ist eine schöne Redenswendung, auch wenn die Eigentumsangabe verwirren kann. Kein Mensch kann einem anderen wirklich gehören, wohl aber kann er oder sie für den anderen zum „Schatz“ werden, der das Leben beider bereichert. Ein Blick auf die Anrede eines Paares kann also durchaus erhellend sein: Wie nennen sich die beiden? Welche Titel haben sie füreinander? In manchen Seminaren für Silberpaare war das ein Einstieg für die intensive Arbeit des Paares miteinander, aneinander und füreinander: „Wer bin ich für dich?“
Wenn etwa Mann und Frau anfangen, sich wechselseitig als Vater und Mutter zu bezeichnen, dann lohnt es sich nachzudenken.
Wenn auch beide miteinander Vater und Mutter sind, so sind sie das für ihre Kinder; füreinander sind sie Mann und Frau – oder modern gesprochen Partner und Lebensgefährten. Letztlich sind es diese beiden, die das Leben miteinander teilen und gemeinsam den Herausforderungen des Alltags begegnen. Hoffentlich gibt es für das Paar ein Leben nach der Kinder- und Familienphase und die Entscheidung, das Leben zu teilen, kann vom Recht vielleicht von außen beschrieben, aber keinesfalls in seiner Tiefe erfasst werden.
„Wer bin ich für dich?“ Wenn etwa Mann und Frau anfangen, sich wechselseitig als Vater und Mutter anzusprechen, dann lohnt es sich nachzudenken.

Familie als Basis

Ich weiß heute nicht mehr, wie viele Kinder jenes Silberpaar hatte. Heute sind sie vermutlich längst Oma und Opa, zumindest, wenn jene Hoffnung erfüllt wurde, für deren Erfüllung sie genau nichts mehr beitragen konnten. Der Hinweis darauf ist aber deshalb wichtig, weil Ehe und Familie für das Grundgesetz aus zwei Gründen wichtig sind: Zum einen hat kein Gemeinwesen ohne Kinder auf Dauer Bestand und zum anderen beruht unsere Gesellschaftsform auf Besitz und Eigentum.
Offensichtlich ist das Grundgesetz davon überzeugt, dass Familie das ideale Umfeld für das Heranwachsen und die Erziehung von Kindern ist. Die verschiedenen heftigen Diskussionen um die Sicherung der Renten, die ja auf einem Generationenvertrag beruhen, leben von der grundsätzlichen Einsicht, dass nur eine Gesellschaft, die Kinder hervorbringt, Zukunft hat. Der Generationenvertrag beruht darauf, dass nicht mehr die Kinder einer Familie für die Versorgung von deren Senioren Verantwortung übernehmen, vielmehr übernimmt die Generation der heute Berufstätigen über die staatliche Rentenversicherung gemeinsam Verantwortung für die früher Beschäftigten. In gewisser Weise wird hier das Versorgungsmodell einer Familie auf die gesamte Gesellschaft übertragen. Das kann nur gelingen, wenn innerhalb dieser Gesellschaft Kinder in ausreichender Zahl geboren werden.
Wenn große Teile der Gesellschaft ihren Kinderwunsch hinter anderen Wünschen zurückstellen, dann gerät der Generationenvertrag in die Krise.
Dass eine nicht geringe Zahl von Paaren ungewollt kinderlos bleibt, darf dabei nicht aus dem Blick geraten, kann aber diese grundsätzliche Betrachtung nicht infrage stellen.
Und wieder berührt die rechtliche bzw. institutionelle Betrachtung der Verhältnisse nur die Oberfläche. In einer älter werdenden Gesellschaft kümmern sich häufig die jungen Alten um die alten Alten. Der demografische Wandel stellt immer häufiger die Frage, wie unsere Gesellschaft die Sorge für die Senioren in ihrer Mitte wahrnimmt. Hier sind neue Wege der Sorge gefragt, die unsere institutionalisierte Fürsorge immer weniger gewährleisten kann.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist das Eigentum. Gesellschaftlich betrachtet gründet unser Zusammenleben auf Eigentum. Menschen haben Besitz, den sie erwerben und verkaufen, den sie ererben und weitergeben. Das deutsche Grundgesetz schützt Eigentum und Erbrecht ausdrücklich, auch wenn es gleichzeitig seine Sozialbindung betont. Gerade der Verweis auf das Erbrecht im Eigentumsartikel (GG Art. 14) zeigt, dass Familie und Eigentum in einem inneren Zusammenhang stehen. Auch wenn Ehe und Familie vorrangig von den Kindern hergedacht werden, schützt das Grundgesetz sie auch deswegen, weil in diesem Systemen Verantwortung gelebt, Sorge und Fürsorge übernommen und Besitz geteilt wird. Konkret regelt das Familienrecht auch, wer für wen finanziell aufkommen muss bzw. wer wessen Besitz erben kann oder darf. Die alte Regel, dass die Haus und Hof erben, die die Senioren „übernehmen“ ist eine weitere Spielart dieses Verständnisses von Eigentum. Im Kontext landwirtschaftlicher Betriebe und angesichts des Strukturwandels im ländlichen Raum gewinnt diese Tatsache eine besondere Brisanz.
Die Tränen des Silberpaares sind also durchaus mehr als nur Antwort auf müde gewordene Hoffnungen, sie wurden auch in einem komplexen Miteinander von Generationen vergossen. Keine ...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Inhalt
  4. Familie und Betrieb
  5. 1 Familienbild – Familienbilder
  6. 2 Unternehmen
  7. 3 Familien
  8. 4 Ökonomischer Erfolg und Lebensqualität
  9. 5 Kommunikation
  10. 6 Familienkonflikte
  11. 7 Konfliktfeld Betrieb
  12. 8 Miteinander
  13. Impressum