Vermarktung von Kräuterprodukten
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Vermarktung von Kräuterprodukten

Rechtliche Rahmenbedingungen für Kräuterführungen, Kosmetika, Arznei- und Lebensmittel

  1. 112 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Vermarktung von Kräuterprodukten

Rechtliche Rahmenbedingungen für Kräuterführungen, Kosmetika, Arznei- und Lebensmittel

Über dieses Buch

Sammeln, verarbeiten, verkaufen? Leider ist es nicht ganz so einfach … Sie möchten Kräuterkurse oder Kräuterwanderungen anbieten? Kräutersalz oder Kräuterseife verkaufen? Kein Problem – wenn Sie einige wichtige Punkte bei der Vermarktung beachten. Dieses Buch zeigt, was rechtlich beim Verkauf von Kräuterprodukten aus eigener Herstellung zu beachten ist, und erläutert die unterschiedlichen Gesetze. Sie finden hier Infos zur Durchführung von Kräuterführungen, Kräuterwanderungen, Kräuterkursen, zur gesetzlichen Bestimmung zur Vermarktung von Kräutern, zur Vermarktung von Kräutern als Arzneimittel, als Lebensmittel sowie als Kosmetika.

Häufig gestellte Fragen

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Information

Die Vermarktung von Kräutern als Lebens­mittel
Zu den Kräuterprodukten, die als Lebensmittel vermarktet werden können, gehören nicht nur die Teekräuter (Erfrischungs- und Genusstee) und Gewürze, sondern auch Kräuterzubereitungen wie Kräutersalz, Pesto, Kräuteressig, Würzöle oder Liköre. Der Ernährungs- und Genusszweck muss dabei allerdings im Vordergrund stehen.
Haftung und Hygienevorschriften
Die gesetzliche Regelung für Kräuter, die als Lebensmittel vermarktet werden, erfolgt durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Das Lebensmittelgesetzbuch enthält nur allgemeine Regelungen und Leitsätze und wird durch verschiedene Verordnungen, wie etwa die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, präzisiert. Als Lebensmittel gehandelte Kräuter können im Gegensatz zu Arzneimitteln hergestellt und vermarktet werden, ohne dass vergleichbar strenge Auflagen zu erfüllen sind. Trotzdem hat man zahlreiche Rechtsbestimmungen einzuhalten, die den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren und vor Täuschungen schützen sollen. In dieser Hinsicht stellt sich auch die Frage der Haftung.
Absichern: Haftung beim Verkauf fehlerhafter Produkte
Die Verantwortung für die Qualität und Sicherheit des Produktes liegt beim Erzeuger oder Hersteller. Die Haftung für Schäden, die beim Endabnehmer durch ein fehlerhaftes Produkt entstanden sind, wird als Produkthaftung bezeichnet. Die Haftung wird in Deutschland durch zwei Gesetze geregelt: dem Produkthaftungsgesetz und dem § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Unterschiede der beiden Gesetze liegen in der Haftungsgrundlage und in der Beweislast. Das BGB sieht eine Verschuldungshaftung vor, wobei der Geschädigte den Schaden beweisen muss. Beim Produkthaftungsgesetz haftet immer der Hersteller, unabhängig vom Verschulden. Dabei genügt es, dass das Produkt fehlerhaft ist. Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist derjenige Hersteller, „wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.“ (§ 4 Absatz 1 ProdHaftG). Beim Produkthaftungsgesetz kann es also mehrere Haftende geben, nicht nur den tatsächlichen Hersteller.
Nehmen wir einmal an, Sie vermarkten ein Kräutersalz unter Ihrem Namen. Salz und Kräuter haben Sie zugekauft und lediglich gemischt. Dann haften Sie als Hersteller gemeinsam mit dem Kräuterlieferanten und dem Salzlieferanten als Gesamtschuldner. Wenn Sie das Kräutersalz allerdings als fertiges Produkt zugekauft und dann nur umgepackt haben, dann haftet an erster Stelle der Hersteller. Sie als Vermarkter haften lediglich dann, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats den Hersteller benennen können.
Durch das Nebeneinander von zwei Gesetzen ist die Produkthaftung etwas unübersichtlich. Aber letztendlich ist für Sie nur von Bedeutung, dass beide Haftungsformen durch eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Kosten der Versicherung sind abhängig von Betriebsgröße und Deckungssumme. Landwirtschaftliche Direktvermarkter können Schadensersatzansprüche bezüglich der Produkthaftung mit ihrer Betriebshaftpflichtversicherung abdecken.
Ein wichtiges Thema: Lebensmittelhygiene
Eine wichtige Maßnahme zum vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz stellt die Lebensmittelhygiene dar. Geregelt wird dies durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Ergänzende Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs enthält die Verordnung (EG) Nr. 854/2004. Die Verordnungen gelten für jeden Betrieb, in dem Lebensmittel gewerblich hergestellt, behandelt und/oder in den Verkehr gebracht werden.
Die Hygieneverordnungen gelten entgegen früheren Vorschriften für alle Stufen der Lebensmittelherstellung, einschließlich der landwirtschaftlichen Primärproduktion (z. B. Erntetätigkeiten). Die Primärproduktion wird im Anhang I der Verordnung Nr. 852/2004 geregelt, ist aber im Vergleich zu den Vorschriften im Produktions- und Verarbeitungsbereich von Lebensmitteln sehr allgemein gehalten. So heißt es beispielsweise, dass die Primärproduzenten angemessene Maßnahmen treffen müssen, „um erforderlichenfalls hygienische Produktions-, Transport- und Lagerbedingungen für die Pflanzenerzeugnisse sowie deren Sauberkeit sicherzustellen“.
Wesentlich umfangreicher sind die Vorschriften für die Lebensmittelunternehmer im verarbeitenden Bereich. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln muss unter hygienisch einwandfreien Bedingungen erfolgen. Das betrifft zum einen die Betriebsstätten (Verarbeitungsräume‚ Verkaufsräume) sowie die Gerätschaften. Zum andern aber auch die Personen, die im Betrieb mit den Lebensmitteln in Berührung kommen: Sie haben ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit zu halten.
Insgesamt wird bei der Hygieneverordnung sehr stark auf die Eigenverantwortung und Sorgfaltspflicht der Verantwortlichen gesetzt ! Schauen wir uns die Anforderungen, die sich aus den Verordnungen ergeben, genauer an:
Betriebsstätten müssen leicht zu reinigen sein
Ortsgebundene (feste) Betriebsstätten, in denen L...

Inhaltsverzeichnis

  1. Haupttitel
  2. Der Autor
  3. Kräuterprodukte vermarkten ?
  4. Kräuterführungen, Kräuterwande-rungen, Kräuterkurse
  5. Gesetzliche Bestimmungen zur Vermark-tung von Kräutern
  6. Die Vermarktung von Kräutern als Arzneimittel
  7. Die Vermarktung von Kräutern als Lebens-mittel
  8. Die Vermarktung von Kräutern als Kosmetika
  9. Service
  10. Impressum