Der vorliegende Ratgeber entstand in der Absicht, die wichtigsten Informationen zur IV übersichtlich und verständlich zusammenzufassen. Er bietet einen Überblick über die verschiedenen Leistungen für Kinder und Jugendliche und möchte einen Beitrag zur Orientierung leisten. Da die Invalidenversicherung die wichtigsten Leistungen für Kinder und Jugendliche erbringt, ist dieser Versicherung der weitaus grösste Teil des Buchs gewidmet. Beispiele aus der Beratungspraxis von Procap veranschaulichen gängige Probleme, mit denensich betroffene Eltern auseinandersetzen müssen. Zugunsten der Übersichtlichkeit und der Lesbarkeit haben wir aber darauf verzichtet, alle möglichen Spezialfälle aufzuzeigen. Es ist offensichtlich, dass angesichts der Komplexität des Themas ein Buch niemals die individuelle Beratung durch spezialisierte Rechtsanwältinnen ersetzen kann. Jedoch hoffen wir, mit diesem Ratgeber ein unterstützendes und wertvolles Hilfsmittel anzubieten.

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Was steht meinem Kind zu?
Ein sozialversicherungsrechtlicher Ratgeber für Eltern von Kindern mit Behinderung
- 204 Seiten
- German
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Was steht meinem Kind zu?
Ein sozialversicherungsrechtlicher Ratgeber für Eltern von Kindern mit Behinderung
Über dieses Buch
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General Health1 Sozialversicherungen im Überblick
Das Sozialversicherungssystem der Schweiz soll alle Menschen, die hier leben, vor verschiedenen Risiken schützen und sie in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Die einzelnen Sozialversicherungen greifen:
- im Alter, bei Tod und Invalidität (Invalidenversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Ergänzungsleistungen, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge, siehe zum Drei-Säulen-System Existenzsicherung Seite →)
- bei Krankheit und Unfall (Kranken- und Unfallversicherung)
- bei Erwerbsausfall wegen Militär- und Zivildienst, Mutter- und Vaterschaft sowie der Betreuung eines schwer beeinträchtigten Kindes (Erwerbsersatz)
- bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung)
- wenn man Kinder hat (Familienzulagen).
Das Sozialversicherungssystem zeichnet sich dadurch aus, dass es staatlich geregelt und solidarisch finanziert ist.
Im Folgenden werden die einzelnen Sozialversicherungen kurz vorgestellt. Die wichtigste Versicherung für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung ist die Invalidenversicherung.
1.1 Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung hat die Aufgabe, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das berufliche und soziale Leben zu fördern. Sie wird deshalb auch Eingliederungsversicherung genannt. Es kommt also nicht in erster Linie auf den Gesundheitsschaden selbst an, sondern darauf, ob er die versicherte Person in der Tätigkeit im Erwerb oder in einem Aufgabenbereich (wie zum Beispiel im Haushalt) einschränkt. Für Kinder und Jugendliche gilt dies genauso, wobei sich hier die Frage stellt, ob durch die Behinderung die Ausbildung und die spätere berufliche Eingliederung erschwert werden.
Beispiel
Hanna ist 18 Jahre alt und blind. Sie erhält von der IV Unterstützung bei der beruflichen Ausbildung sowie Hilfsmittel wie einen Blindenstock. Entgegen der weit verbreiteten Meinung erhält sie aber allein aufgrund ihrer Blindheit keine IV-Rente, da sie – mit den entsprechenden Anpassungen am Arbeitsplatz – auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann. Nur wenn die berufliche Eingliederung behinderungsbedingt nicht gelingt, kommen Rentenleistungen infrage.
Für jede Leistung der IV ist eine Invalidität im Sinne des Gesetzes notwendig. Je nach der beantragten Leistung wird der Begriff unterschiedlich ausgelegt, wie auch das Beispiel von Hanna zeigt. Bei der IV-Rente muss zum Beispiel zuerst geprüft werden, ob eine berufliche Eingliederung ganz oder teilweise noch möglich ist. Nur wenn dies nicht der Fall ist, besteht ein Rentenanspruch. Für Hilfsmittel dagegen ist die Behinderung selbst der Leistungsgrund. Die Invalidität im Rechtssinne ist also bei jeder IV-Leistung anders definiert.
Auch der Eintritt der Invalidität beziehungsweise der Beginn des Leistungsanspruchs stimmt nicht in jedem Fall mit dem Beginn der Behinderung überein. Je nach Leistungskategorie können beispielsweise Wartezeiten vorgeschrieben sein.
Beispiel
Reto ist 12 Jahre alt, auf einen Rollstuhl angewiesen und braucht im Alltag die Hilfe von Drittpersonen. Den Rollstuhl erhält er sofort; die Hilflosenentschädigung hingegen wird erst nach einem Wartejahr ausgerichtet.
Was ist versichert?
Die Invalidenversicherung kennt diverse Sach- und Geldleistungen, wie:
- Medizinische Behandlungen
- Hilfsmittel
- Frühintervention und Integrationsmassnahmen
- Berufliche Eingliederungsmassnahmen
- Taggelder und Renten
- Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag
- Assistenzbeitrag
- Reisekosten und Zehrgeld
Wer ist versichert?
Alle Menschen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben oder hier arbeiten, sind bei der IV obligatorisch versichert. Das gilt für Schweizer und für Ausländer. Ob jemand von der IV Leistungen beziehen kann, ist aber noch von weiteren Kriterien abhängig.
Bei Schweizer Kindern mit Wohnsitz in der Schweiz sind die versicherungsmässigen Voraussetzungen für den Leistungsbezug in der Regel automatisch erfüllt.
Ausländische Kinder, die in der Schweiz wohnen, haben hingegen nur unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Leistungen der IV. Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Das Kind oder die Jugendliche wohnt bei Eintritt der Invalidität seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz oder hat ein volles Jahr lang AHV/IV-Beiträge bezahlt, oder
- die ausländischen Eltern wohnen bei Eintritt der Invalidität ihres Kindes seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz oder haben ein volles Jahr lang AHV/ IV-Beiträge bezahlt und
- das Kind wurde in der Schweiz invalid geboren, oder
- das Kind hat sich vor Eintritt der Invalidität seit mindestens einem Jahr beziehungsweise seit seiner Geburt ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten, oder
- die Mutter hat sich vor der Geburt des Kindes höchstens 2 Monate im Ausland aufgehalten.
Beispiel
José ist in Mexiko geboren und leidet bereits seit seiner Geburt an einer Muskelkrankheit. Im Alter von 2 Jahren reist er mit seinen Eltern in die Schweiz ein. Die Krankheit verschlechtert sich mit den Jahren und José benötigt mit 13 Jahren erstmals einen Rollstuhl. Dieser Rollstuhl wird als Hilfsmittel von der IV bezahlt, weil die Anschaffung erst im Alter von 13 Jahren nötig wurde. Zu diesem Zeitpunkt wohnte José schon seit mehr als einem Jahr in der Schweiz und seine Eltern waren mehr als ein Jahr hier erwerbstätig und haben AHV/IV-Beiträge bezahlt. Kosten für medizinische Massnahmen übernimmt die IV hingegen nicht, da José bereits in Mexiko wegen seiner Krankheit ärztliche Behandlung benötigte.
Für Kinder und Jugendliche aus den EU/EFTA-Staaten hat das Personenfreizügigkeitsabkommen eine grundsätzliche Gleichstellung mit Schweizer Kindern und Jugendlichen gebracht, insbesondere im Bereich der Eingliederung. Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten können ebenfalls grosszügigere Lösungen für ihre Landsleute vorsehen.
Beispiel
Julia ist 6 Jahre alt und kam vor einem Jahr mit ihren Eltern aus Deutschland in die Schweiz. Sie hat cerebrale Bewegungsstörungen und benötigt Physiotherapie und Hilfe bei den alltäglichen Lebensverrichtungen. Da sie ihre Behinderung seit Geburt hat, wäre sie dafür eigentlich in der Schweiz nicht versichert. Aufgrund der bilateralen Verträge mit der EU wird sie aber den Schweizer Kindern gleichgestellt und erhält trotz der nicht erfüllten Beitrags- und Wartezeiten ab dem Einreisedatum medizinische Massnahmen und eine Hilflosenentschädigung.
1.2 Unfallversicherung (UV)
In der Unfallversicherung sind die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert. Die Leistungen sind in der Regel grosszügiger als bei der Invaliden- oder Krankenversicherung.
Was ist versichert?
Die Unfallversicherung umfasst die folgenden Leistungen:
- Heilungskosten (z. B. Arzt-, Spital-, Transport-, Medikamentenkosten)
- Hilfsmittel
- Taggelder und Renten
- Hilflosenentschädigung
- Integritätsentschädigung (eine Art Schmerzensgeld für eine bleibende Behinderung)
Wer ist versichert?
Alle Arbeitnehmerinnen, die einen Lohn beziehen, sind obligatorisch versichert. Zum Versichertenkreis gehören auch Empfänger eines Taggeldes der IV, Beschäftigte in einer Behindertenwerkstätte oder Lehrlinge.
Ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber deckt die Unfallversicherung sowohl Betriebsunfälle als auch Nichtbetriebsunfälle (z. B. in der Freizeit oder in den Ferien). Bei einer Beschäftigung von weniger als 8 Stunden pro Woche sind nur Unfälle versichert, die auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeit passieren.
Für Kinder mit einer Beeinträchtigung hat die Unfallversicherung beziehungsweise deren Leistungen meist keine Bedeutung.
1.3 Krankenversicherung (KV)
In der Krankenversicherung ist die medizinische Behandlung und Pflege bei einer Krankheit und bei Mutterschaft versichert. Besteht keine Unfallversicherung, sind die Heilungskosten auch bei Unfällen von der Krankenversicherung gedeckt. Zur Grundversicherung können freiwillige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die weitergehende Leistungen umfassen.
Was ist versichert?
Die Leistungen der Krankenversicherung werden bei den medizinischen Behandlungen (siehe Seite →) vorgestellt.
Wer ist versichert?
Die Grundversicherung ist für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Im obligatorischen Bereich ist ein Gesundheitsvorbehalt für eine bereits bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung unzulässig. Das heisst, dass die Grundversicherung die Kosten auch dann übernehmen muss, wenn die Ursache der Schädigung beim Eintritt in die Versicherung bereits bestanden hat.
Beispiel
Paul ist 10 Jahre alt und hat Leukämie. Seine Eltern sind mit seiner Krankenkasse nicht zufrieden, weil sie immer sehr lange warten müssen, bis die Kosten für das teure Medikament zurückbezahlt werden. Sie verlangen deshalb die Offerte einer anderen Krankenkasse. Die neue Krankenversicherung darf Paul nicht ablehnen, auch wenn für sie klar ist, dass er ein teurer Kunde wird. Sie muss die Behandlungskosten übernehmen, obwohl diese schon vor der Aufnahme in die Versicherung beka...
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Sozialversicherungen im Überblick
- 2. Medizinische Behandlungen
- 3. Pflege und Betreuung
- 4. Hilfsmittel
- 5. Schule und Ausbildung
- 6. Existenzsicherung
- 7. Verfahren
- 8. Weitere Rechtsfragen
- Anhänge
- Impressum
Häufig gestellte Fragen
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