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Die Umsatzsteuer-Basics für Einsteiger. Unter Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) kann sich jeder etwas vorstellen? Aber wie ist sie in das Steuersystem einzuordnen? Gibt es Fälle, in denen man von dieser Steuer befreit ist? Werden alle Umsätze gleich besteuert? Was versteht man unter "Leistung" und warum spielt es eine Rolle, wo sie erbracht wurde? Was ist der Unterschied zwischen Befördern und Versenden, und was bedeuten Begriffe wie Vorsteuer, Reihengeschäft oder Dreiecksgeschäft? Dieses Handbuch aus der Reihe "Recht verstehen" vermittelt Steuereinsteigern die Basics der Umsatzsteuer. Nicht mehr und nicht weniger. Anhand zahlreicher Beispiele inklusive Lösungen schaffen Sie sich in kürzester Zeit eine fundierte Grundlage zum Umsatzsteuerrecht. Aus dem Inhalt: Systematische, leicht verständliche Darstellung der Grundlagen zum USt-Recht zu: Steuerbarkeit. Steuerbefreiungen. Steuersatz. Bemessungsgrundlage. Sondertatbestände. Vorsteuer. Berichtigung des VoSt-Abzugs. Besteuerungsverfahren und Sonderregelungen.

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Information

Jahr
2014
eBook-ISBN:
9783482758614
Thema
Jura

Kapitel 1: Einleitung

1.1 Allgemeines

Die Umsatzsteuer (USt) ist vor der Einkommensteuer/Lohnsteuer die größte Einnahmequelle für die öffentlichen Haushalte.
Die USt wurde durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) vom 26. 7. 1918 zu einer selbständigen Reichssteuer. Eine grundsätzliche Reform der USt erfolgte durch das UStG vom 29. 5. 1967 (BGBl 1967 I S. 545), das mit Wirkung vom 1. 1. 1968 die Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug einführte. Dies bedeutet, dass die Umsatzbesteuerung grundsätzlich auf jeder Wirtschaftsstufe stattfindet. Die nächste wesentliche Änderung des UStG erfolgte durch das UStG 1980 vom 26. 11. 1979 (BGBl 1979 I S. 654), mit dem eine Anpassung des deutschen Rechts an die vom Rat der EWG am 17. 5. 1977 erlassene 6. EG-Richtlinie (nunmehr Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vom 28. 11. 2006) vorgenommen wurde. Die bisher letzte grundlegende Reform des UStG ist durch das USt-Binnenmarktgesetz vom 25. 8. 1992 (BStBl 1992 I S. 552) eingetreten. Seit dieser Zeit ist das UStG durch weitere Änderungsgesetze in mehr oder weniger erheblichem Umfang geändert worden. Die Neufassung des UStG in der Fassung vom 1. 1. 2005 datiert vom 21. 2. 2005 (BGBl 2005 I S. 386). Auch seitdem sind bereits wieder zahlreiche Änderungen eingetreten, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz vom 18. 12. 2013 (BGBl 2013 I S. 4318).
Rechtsgrundlagen für die USt sind das UStG und die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV). Die Verwaltung ist darüber hinaus noch an den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) sowie an die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, die Erlasse der jeweiligen Finanzministerien der Länder und die Verfügungen der Oberfinanzdirektionen gebunden.

1.2 Zuständigkeiten

Nach Artikel 105 Abs. 2 GG hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung für die USt, da dem Bund das Aufkommen an der USt zum Teil zusteht und eine bundesgesetzliche Regelung der USt zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist.
Die USt wird von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes gem. Artikel 108 Abs. 3 GG verwaltet. Sachlich zuständig für die Verwaltung der USt sind die Finanzämter als örtliche Landesbehörden; die Verwaltung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) obliegt den Hauptzollämtern als örtliche Bundesbehörden.
Die örtliche Zuständigkeit, also die Frage, welches Finanzamt zuständig ist, richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO). § 21 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass für die USt mit Ausnahme der EUSt grundsätzlich das Finanzamt zuständig ist, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt.
Beispiel: A ist selbständiger Steuerberater mit Wohnsitz in Ibbenbüren. A betreibt im Bezirk des Finanzamts Münster-Innenstadt seine Steuerberaterpraxis.
Zust...

Inhaltsverzeichnis

  1. Titel
  2. Copyright-Hinweis
  3. Vorwort
  4. Kapitel 1: Einleitung
  5. Kapitel 2: Steuerbarkeit
  6. Kapitel 3: Steuerbefreiungen
  7. Kapitel 4: Steuersatz
  8. Kapitel 5: Bemessungsgrundlage
  9. Kapitel 6: Sondertatbestände
  10. Kapitel 7: Entstehung der Steuer
  11. Kapitel 8: Vorsteuer
  12. Kapitel 9: Berichtigung des Vorsteuerabzugs
  13. Kapitel 10: Besteuerungsverfahren und Sonderregelungen

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