Das Lichtbildrecht nach § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick und Institut des Investitionsschutzes
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Das Lichtbildrecht nach § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick und Institut des Investitionsschutzes

  1. 200 Seiten
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Das Lichtbildrecht nach § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick und Institut des Investitionsschutzes

Über dieses Buch

Das Lichtbildrecht des § 72 UrhG erfasst alle nichtschöpferischen Abbildungen, die unter Einsatz bilderzeugender Strahlung entstanden sind, mithin einfache Amateuraufnahmen ebenso wie professionelle Produktfotografien, und wird in der Praxis häufig durch Dritte, die im Internet gefundene Aufnahmen unberechtigterweise für eigene Zwecke verwenden, verletzt. In Rechtsprechung und Schrifttum besteht zu der Frage, wie beispielsweise die Verwendung von Teilen eines Lichtbilds zu behandeln ist, gleichwohl kein einheitlicher Ansatz. Ursächlich hierfür ist die besondere Ausgestaltung des Lichtbildrechts, das einerseits eine der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnliche Leistung schützen soll und sich insofern dem Urheberrecht im Sinne von § 11 UrhG annähert, andererseits mit Blick auf die Investitionen professioneller Fotografen aber auch an ein wirtschaftliches Leistungsschutzrecht wie beispielsweise das des Tonträgerherstellers erinnert. In der vorliegenden Arbeit sollen daher der Schutzgegenstand und die Rechtsnatur des Lichtbildrechts genauer untersucht und die Auswirkungen der gefundenen Ergebnisse am Beispiel von Fallgestaltungen, die in der Rechtsprechung besonders häufig im Zusammenhang mit § 72 UrhG auftreten, veranschaulicht werden.

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Information

Jahr
2023
ISBN drucken
9783736977280
eBook-ISBN:
9783736967281
Auflage
1

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Teil: Einleitung
  2. A. Gegenstand der Untersuchung
  3. B. Gang und Ziel der Untersuchung
  4. 2. Teil: Allgemeiner Teil
  5. A. Persönlichkeitsschutz über § 72 UrhG
  6. I. Einrichtung des Bildes bei der Erstellung eines Lichtbilds
  7. 1. Bestehen eines Entscheidungsspielraums
  8. 2. Wahl des Motivs
  9. 3. Wahl der Perspektive sowie Entscheidungen bezüglichdes Aufnahmematerials
  10. 4. Ergebnis
  11. II. Rechtliche Einordnung der Bildeinrichtung
  12. 1. Verhältnis zum Mindestmaß an persönlicher geistigerLeistung
  13. 2. Gegenüberstellung zu den Voraussetzungen eines Werksnach deutschem und unionsrechtlichem Werkbegriff
  14. 3. Verhältnis zu den Voraussetzungen eines fotografischenWerks im Sinne von „Painer./.Standard“
  15. III. Bildeinrichtung als Ausdruck der Persönlichkeit desLichtbildners
  16. 1. Bedeutung des Sehsinns für die menschlicheWahrnehmung (Schritt 1)
  17. 2. Konzentration auf das subjektiv Wichtige beimSehvorgang (Schritt 2)
  18. 3. Bildeinrichtung als Teil der Persönlichkeit nachHubmann (Schritt 3)
  19. 4. Ergebnis des Drei-Schritts
  20. IV. Beispiels- und Ausnahmefälle
  21. 1. Tieraufnahme mittels Foto-Falle und Röntgenaufnahmen
  22. 2. Mitwirkung des Zufalls und „Affen-Selfies“
  23. 3. Die digital nachbearbeitete Aufnahme
  24. V. Zusammenfassung
  25. B. Schutz von Investitionen über § 72 UrhG
  26. I. Wirtschaftliche Interessen des Lichtbildners und derunberechtigten Nutzer an einer hochwertigen Fotografie
  27. II. Investitionen bei der Erstellung eines Lichtbilds:Beispielsfälle
  28. III. Kategorisierung der Investitionen
  29. IV. Zum Begriff der „Investition“
  30. V. Zusammenfassung
  31. C. Rechtsnatur des Lichtbildrechts
  32. I. Auslegung von § 72 UrhG
  33. 1. Wortlaut
  34. 2. Entstehungsgeschichte
  35. 3. Systematik: „der schöpferischen Leistung des Urhebersähnlich“
  36. 4. Systematik: entsprechende Anwendung der fürLichtbildwerke geltenden Vorschriften
  37. 5. Systematik: Entschädigungsregelung des § 97 Abs. 2S. 4 UrhG
  38. 6. Systematik: Schutzfristenregelung
  39. 7. Zusammenfassung
  40. II. Analoge Anwendung von § 11 UrhG auf dasLichtbildrecht
  41. 1. Vorteile und Folgen einer analogen Anwendung
  42. 2. Analogievoraussetzungen
  43. 3. Besonderheit des Investitionsschutzes
  44. 4. Zusammenfassung
  45. 3. Teil: Besonderer Teil
  46. A. Vertiefung: Übertragung urheberrechtlicherPrinzipien aus dem Anwendungsbereich des § 2Abs. 1 Nr. 5 UrhG
  47. B. Vertiefung: Voraussetzungen für den Schutz vonInvestitionen des Lichtbildners
  48. I. Berücksichtigungsfähige Tätigkeiten des Lichtbildners
  49. II. Mindestanforderungen an die vom Lichtbildner zuerbringenden Investitionen
  50. III. Berücksichtigung unnötiger Investitionen desLichtbildners
  51. IV. Erfordernis sowie Einfließen genereller undprojektbezogener Investitionen des Lichtbildners
  52. V. Generelle Investitionen: Voraussetzung des technischfehlerfreien Lichtbilds
  53. VI. Projektbezogene Investitionen: Erreichen einerMindestschwelle sowie Vorgehen bei der rechnerischenZusammenfassung der einzelnen Positionen
  54. VII. Zusammenfassung
  55. C. Auswirkungen von dem Verständnis des § 72 UrhGals Recht am eigenen Blick bzw. alsinvestitionsschützendes Recht
  56. I. Schutz vor einer Verwendung von Teilen
  57. 1. § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick
  58. 2. § 72 UrhG als investitionsschützendes Recht
  59. 3. Zusammenfassung
  60. II. Schutz vor einer Nutzung in abgewandelter Form
  61. 1. § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick
  62. 2. Beispielhafte Prüfung von § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG analogim Rahmen des Rechts am eigenen Blick
  63. 3. § 72 UrhG als investitionsschützendes Recht
  64. 4. Zusammenfassung
  65. III. Anwendbarkeit der Vorschriften des Urheberpersönlichkeitsrechts
  66. IV. Schutz vor einem Nachstellen von Motiven
  67. V. Ersatz von Vermögens- und Nichtvermögensschäden
  68. VI. Zusammenfassung der Änderungen gegenüber dembisherigen Schutzumfang des § 72 UrhG
  69. VII. Verhältnis zum Schutzumfang von Lichtbildwerken
  70. 1. § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick
  71. 2. § 72 UrhG als investitionsschützendes Recht
  72. 4. Teil: Zusammenfassung in Thesen
  73. Literaturverzeichnis
  74. Abkürzungsverzeichnis