
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Kommentar
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Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Kommentar
Über dieses Buch
Kommentierung des zentralen Regelwerks für Unternehmensübernahmen
Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) ist das zentrale Regelwerk für bestimmte Formen von Unternehmensübernahmen. Es spielt in der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Beratungspraxis sowie bei Mergers and Acquisitions (M&A) eine herausragende Rolle.
Berücksichtigung zahlreicher Gesetzesänderungen
Die vierte Auflage dieses großen Standardwerks enthält neben umfassenden Erläuterungen des WpÜG wiederum eine Kommentierung der besonders praxisrelevanten WpÜG-Angebotsverordnung. Neben diversen kleinteiligen Gesetzesänderungen sind vor allem die Änderungen durch das ZuFinG hervorzuheben, die u.a. neben der Anpassung des Fristenregimes eine weitgehende Digitalisierung des Anmeldeverfahrens mit sich bringen.
Besondere Bedeutung haben daneben die einschlägige übernahmerechtliche Rechtsprechung, die aufsichtliche Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die vielfältigen rechtspraktischen Fragen bei Vorbereitung und Durchführung einer Übernahme - sei es aus Sicht des Bieters oder der Zielgesellschaft. All diesen Anforderungen wird das Werk mit seinem großartigen Herausgeber- und Autorenteam und deren praktisch erprobten, vorausschauenden und meinungsbildenden Kommentierungen gerecht.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Bearbeiter
- Vorwort
- Bearbeiterverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines Schrifttumsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
- Einleitung
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Grundsätze
- Abschnitt 2 Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 4 Aufgaben und Befugnisse
- § 5 a.F. Beirat
- § 6 a.F. Widerspruchsausschuss
- § 7 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
- § 8 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
- § 9 Verschwiegenheitspflicht
- Abschnitt 3 Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
- § 10 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
- § 11 Angebotsunterlage
- § 11a Europäischer Pass
- § 12 Haftung für die Angebotsunterlage
- § 13 Finanzierung des Angebots
- § 14 Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
- § 15 Untersagung des Angebots
- § 16 Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
- § 17 Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
- § 18 Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
- § 19 Zuteilung bei einem Teilangebot
- § 20 Handelsbestand
- § 21 Änderung des Angebots
- § 22 Konkurrierende Angebote
- § 23 Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
- § 24 Grenzüberschreitende Angebote
- § 25 Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
- § 26 Sperrfrist
- § 27 Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
- § 28 Werbung
- Abschnitt 4 Übernahmeangebote
- § 29 Begriffsbestimmungen
- § 30 Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
- § 31 Gegenleistung
- § 32 Unzulässigkeit von Teilangeboten
- § 33 Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
- § 33a Europäisches Verhinderungsverbot
- § 33b Europäische Durchbrechungsregel
- Anhang zu § 33b Lagebericht, Konzernlagebericht
- § 33c Vorbehalt der Gegenseitigkeit (1) Die Hauptversammlung einer Zielgesellschaft, deren Satzung
- § 33d Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
- § 34 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
- Abschnitt 5 Pflichtangebote
- § 35 Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
- § 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
- § 37 Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
- § 38 Anspruch auf Zinsen
- § 39 Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
- Abschnitt 5a Ausschluss, Andienungsrecht
- § 39a Ausschluss der übrigen Aktionäre
- § 39b Ausschlussverfahren
- § 39c Andienungsrecht
- Abschnitt 6 Verfahren
- § 40 Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
- § 41 Widerspruchsverfahren
- § 42 Sofortige Vollziehbarkeit
- § 43 Bekanntgabe und Zustellung
- § 44 Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
- § 45 Mitteilungen an die Bundesanstalt
- § 46 Zwangsmittel
- § 47 (aufgehoben)
- Abschnitt 7 Rechtsmittel (§§ 48–58 WpÜG)
- § 48 Statthaftigkeit, Zuständigkeit
- § 49 Aufschiebende Wirkung
- § 50 Anordnung der sofortigen Vollziehung
- § 51 Frist und Form
- § 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
- § 53 Anwaltszwang
- § 54 Mündliche Verhandlung
- § 55 Untersuchungsgrundsatz
- § 56 Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
- § 57 Akteneinsicht
- § 58 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
- Abschnitt 8 Sanktionen
- § 59 Rechtsverlust
- § 60 Bußgeldvorschriften
- § 61 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 62 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
- § 63 Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
- § 64 Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid
- § 65 Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung
- Abschnitt 9 Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen (§§ 66–68 WpÜG)
- § 66 Gerichte für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen
- § 67 Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht
- § 68 Übergangsregelungen
- WpÜG-Angebotsverordnung
- Erster Abschnitt Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Zweiter Abschnitt Inhalt der Angebotsunterlage
- § 2 Ergänzende Angaben der Angebotsunterlage
- Dritter Abschnitt Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
- § 3 Grundsatz
- § 4 Berücksichtigung von Vorerwerben
- § 5 Berücksichtigung inländischer Börsenkurse
- § 6 Berücksichtigung ausländischer Börsenkurse
- § 7 Bestimmung des Wertes der Gegenleistung
- Vierter Abschnitt Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
- § 8 Antragstellung
- § 9 Befreiungstatbestände
- § 10 Antragsinhalt
- § 11 Antragsunterlagen
- § 12 Prüfung der Vollständigkeit des Antrags
- § 12a Übergangsvorschriften
- Fünfter Abschnitt Schlussvorschrift
- § 13 Inkrafttreten
- Stichwortverzeichnis