
- 312 Seiten
- German
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Über dieses Buch
InsO inkognito behandelt das Verhältnis zwischen Zeugenschutz undInsolvenzverfahren. Diese beiden Rechtsthemen treffen dann aufein-ander, wenn ein zu schützender Zeuge zahlungsunfähig ist und einBedürfnis zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens besteht.Die hierzu bereits ergangenen und veröffentlichten Entscheidungen zeigen auf, dass dieses Spannungsfeld keineswegs nur theoretischerNatur ist, sondern dass tatsächlich Insolvenzanträge von Personen gestellt werden, deren wahre Identität sowie deren aktueller Aufenthalt nicht bekannt werden dürfen. Gegenstand dieser Problematik sind mitunter Verbindlichkeiten, deren Erfüllung durch Zeugenschutzmaßnahmen unterbrochen werden kann. Je nach Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen kann es hinsichtlich der bestehenden Kosten zu einem Ausfall der Zahlungen kommen. Beispielsweise sind hiervon laufende Verbindlichkeiten wie Miete, Strom, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Kredite betroffen, aber auch Unterhaltsleistungen können eine Rolle spielen.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Erster Abschnitt Einleitung
- §1 Das Spannungsfeld zwischen Zeugenschutzund lnsolvenzverfahren
- A. Der Untersuchungsgegenstand
- B. Insolvenz und Zeugenschutz
- l. Der Zeugenschutz
- ll. Die lnsolvenz
- lll. Die Schnittmengen beider Rechtsgebiete
- C. Der Gang der Darstellung
- Zweiter Abschnitt Die lnteressenlagen in lnsolvenz und Zeugenschutz
- § 2 Das lnformationsbedürfnis und das Geheimhaltungsbedürfnis
- A. Das Informationsbedürfnis im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- l. Das Publizitätsprinzip
- 1. Der Begriff
- 2. Die Publizität als Voraussetzung für dieRestschuldbefreiung
- ll. Die Auskunftspflichten
- 1.Die Auskunftspflichten des lnsolvenzschuldn ers
- 2. Der Gegenstand der Auskunftspflicht
- 3. Die Höchstpersönlichkeit der Auskunftspflicht
- 4. Die unmittelbare Erreichbarkeit
- lll. Die Bedeutung der Publizität im lnsolvenzverfahren
- B. Das Geheimhaltungserfordernis im Rahmen desZeugenschutzes
- l. Die Geheimhaltung als Recht des zu schützenden Zeugen?
- ll. Die Geheimhaltung als Pflicht der Zeugenschutzdienststelle
- lll. Die Zeugenschutzdienststelle
- lV. Die Bedeutung des Geheimhaltungserfordernisses imZeugenschutz
- C. Zusammenfassung
- Dritter Abschnitt Die Vereinbarkeit von Verbraucherinsolvenzund Zeugenschutz
- § 3 Die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- A. Die rechtlichen Grundlagen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- l. Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- 1. Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen
- 2. Der Antrag des Schuldners, §§ 13, 305 lnsO
- 3. Der Antrag des Gläubigers, §§ 13, 14 lnsO
- ll. Der Eröffnungsbeschluss, § 27 lnsO
- B. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dasVermögen eines Schuldners im Zeugenschutz
- l. Der Eigenantrag des Schuldners
- ll. Der Fremdantrag Gläubigers
- lll. Der lnsolvenzantrag ohne Angabe der ladungsfähigen Anschrift
- lV. Der Eröffnungsbeschluss ohne Angabe der ladungsfähigenAnschrift
- 1. Die Anforderungen an den Eröffnungsbeschluss
- 2. Die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses
- § 4 Die Partei- und Anschriftbezeichnung
- A. Die Abweichungen vom Erfordernis der genauenPartei- und Anschriftbezeichnung
- l. Die namentliche Bezeichnung in Erkenntnisverfahren
- 1. Zulässige Abweichungen vom namentlichenBezeichnungserfordernis
- 2. Grenzen der abweichenden Parteibezeichnung
- ll. Die ladungsfähige Anschrift in Erkenntnisverfahren
- 1. Das Erfordernis der Angabe der ladungsfähigen Anschrift
- 2. Abweichungen vom Erfordernis der Angabe derladungsfähigen Anschrift
- lll. Die namentliche Bezeichnung Zwangsvollstreckungsverfahren
- 1. Die namentliche Bezeichnung im Vollstreckungsverfahren
- lV. Die ladungsfähige Anschrift im Zwangsvollstreckungsverfahren
- 1. Die Anforderungen an die Angabe der ladungsfähigenAnschrift
- 2. Die Anforderungen an den unbekannten Aufenthalt
- V. Zusammenfassung
- l. Die Pflegschaften
- 1. Ungewissheit
- 2. Fürsorgebedürfnis
- 3. Die Stellung des Pflegers
- ll. Obdachlosigkeit
- lll. Das Pseudonym als Parteibezeichnung
- lV. Namensänderung
- 1. Das Offenbarungsverbot gem. § 5 TSG
- 2. Das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot nach § 1758BGB
- C. Die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Verbraucherinsolvenzund Zeugenschutz
- l. Die abzuleitenden Wertungen
- ll. lnsolvenzantragstellung im Zeugenschutz
- 1. Der Eigenantrag des Schuldners im Zeugenschutz
- 2. lnsolvenzantrag des Schuldners ohne Preisgabe seineraktuellen ldentität
- 3. lnsolvenzantrag des Schuldners ohne Preisgabe seinesaktuellen Aufenthaltsortes
- 4. lnsolvenzantrag des Gläubigers ohne Preisgabe seinesaktuellen Aufenthaltsortes des Schuldners
- 5. Der lnsolvenzeröffnungsbeschluss über einen Schuldnerim Zeugenschutz
- 6. Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 10 Abs. 1 S. 1ZSHG
- D. Die Bewertung der Kontroversen
- l. Altbekannte ldentität und Tarnidentität
- ll. Erreichbarkeit des Schuldners ohne Angabe des aktuellenAufenthalts
- lll. Vereinbarkeit
- §5 Die örtliche Zuständigkeit des lnsolvenzgerichts
- A. Die rechtlichen Grundlagen der örtlichen Zuständigkeitim Verbraucherinsolvenzverfahren
- l. Der allgemeine Gerichtsstand
- 1. Der Wohnsitz
- 2. Die Aufhebung des Wohnsitzes
- ll. Die örtliche Zuständigkeit von Personen ohne Wohnsitz
- 1. Der Aufenthaltsort im Sinne von § 16 Alt. 1 ZPO
- 2. Der letzte inländische Wohnsitz im Sinne von § 16 Alt. 2ZPO
- B. Vergleiche
- l. Strafgefangene
- 1. Die Wohnsitzbegründung in Justizvollzugsanstalten
- 2. Die insolvenzgerichtliche Zuständigkeit bei lnhaftierungdes Schuldners
- ll. Frauenhäuser
- lll. Obdachlosigkeit
- 143C. Die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Verbraucherinsolvenz undZeugenschutzC. Die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Verbraucherinsolvenzund Zeugenschutz
- l. Abzuleitende Wertungen
- ll. Die Auswirkungen der Zeugenschutzmaßnahmen auf dieWohnsitzaufgabe und Wohnsitzbegründung
- lll. Die Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der örtlichenZuständigkeit
- 2. Die Anknüpfung an die Zeugenschutzdienststelle
- D. Die Bewertung der Kontroversen
- l. Zulässigkeit der Anknüpfung an den letzten Wohnsitz
- ll. Keine Anknüpfung an die Zeugenschutzdienststelle
- § 6 Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichtendes Schuldners
- A. Die rechtlichen Grundlagen der Auskunfts- undMitwirkungspflichten
- l. Die Auskunftspflicht in den jeweiligen Verfahrensabschnitten
- 1. Das lnsolvenzeröffnungsverfahren
- 2. Die Verfahrenskostenstundung
- 3. Das eröffnete lnsolvenzverfahren
- 4. Die Wohlverhaltensperiode
- ll. Die Erfüllung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht
- 1. Die Bereitschaftspflicht
- 2. Das Behinderungsverbot und die Unterlassungspflicht
- 3. Die Selbstbelastung
- 4. Der Adressat der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
- lll. Die zwangsweise Durchsetzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
- 1. Zwangsmittel
- 2. Die Erforderlichkeit von Zwangsmitteln
- lV. Die Bedeutung für die Restschuldbefreiung
- 1. Das eröffnete lnsolvenzverfahren
- 2. Die Wohlverhaltensperiode
- B. Vergleiche
- l. Der Wohnungswechsel des Schuldners
- ll. Der obdachlose Schuldner
- lll. Der Schuldner im Ausland oder unbekannten Aufenthalts
- lV. Personen im Zeugenschutzprogramm in strafrechtlichenVerfahren
- C. Die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Verbraucherinsolvenzund Zeugenschutz
- l. Die abzuleitenden Wertungen
- ll. Die Vereinbarkeit von insolvenzrechtlichen AuskunftsundMitwirkungspflichten mit den Auswirkungen des Zeugenschutzes
- 1. Die insolvenzrechtliche Bereitschaftspflicht imZeugenschutz
- 2. Die schriftliche Auskunftseinholung
- 3. Die schriftliche Auskunftseinholung
- 4. Sicherstellung der Validität der Aussagen
- D. Die Bewertung der Kontroversen
- Vierter Abscnitt Die Notwendigkeit der Schuldenregulierung deszu schützenden Zeugen
- §7 (K)ein Erfordernis der Schuldenregulierungim Zeugenschutz
- A. Kein Erfordernis einer verbraucherinsolvenzrechtlicherSchuldenregulierung im Zeugenschutz
- l. Faktischer Vollstreckungsschutz
- 1. Auskunftsverweigerung, Datensperrung,Übermittlungsverweigerung, § 4 ZSHG
- 2. Tarnidentität
- 3. Konsequenz für das Bedürfnis nach Schuldenregulierung
- ll. Zeitliche Limitierung des Zeugenschutzes
- 1. Beweiskraft der Personenstandsregister
- 2. Die Konsequenzen für das Bedürfnis nachverbraucherinsolvenzrechtlicher Schuldenregulierung
- lll. Die Freiwilligkeit des Antrags auf Verbraucherinsolvenz
- lV. Alternative Regulierungsmöglichkeiten
- 1. Der außergerichtliche Vergleich
- 2. Stiftungsmittel
- 3. Die Konsequenz für das Bedürfnis nachSchuldenregulierung
- B. Das Erfordernis der Schuldenregulierung im Zeugenschutzüber ein Verbraucherinsolvenzverfahren
- l. Das Recht auf Entschuldung
- 1. Die relative Freiwilligkeit desVerbraucherinsolvenzverfahrens
- 2. Die Konsequenz für das Bedürfnis nachSchuldenregulierung
- ll. Der Schutz des Schuldners
- 1. Die Dauerhaftigkeit der Zeugenschutzmaßnahmen
- 2. Die Konsequenz für das Bedürfnis nachSchuldenregulierung
- lll. Der Schutz des Gläubigers
- 1. Die Ziele der lnsolvenzordnung
- 2. Artikel 14 GG
- 3. Die drohende Verjährung
- 4. Die lnsolvenzantragstellung durch einen Gläubiger
- 5. Die Konsequenzen für das Bedürfnis nachSchuldenregulierung
- C. Zusammenfassende Bewertung
- l. Die Kritikwürdigkeit des Zugangs zum Verbraucherinsolvenzverfahren
- ll. Die Bedeutung des lnsolvenzverfahrens für Gläubiger undSchuldner im Zeugenschutz
- lll. Der Schutz der Beteiligten mit und ohne lnsolvenzverfahren
- lV. Die Alternativen zum lnsolvenzverfahren
- V. Die Wertungen des Zeugenschutzes im Kontext der lnsolvenz
- Vl. Ergebnis
- Fünfter Abschnitt Zusammenfassung und praktische Umsetzung
- § 8 Das Ergebnis der Untersuchung
- A. Wertungskonflikte
- l. Die Partei- und Anschriftsbezeichnung im Rahmen der lnsolvenzantragstellung
- ll. Die Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts
- lll. Die Erfüllbarkeit der insolvenzrechtlichen Auskunfts- undMitwirkungspflichten
- lV. Die Freiwilligkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- B. Vereinbarkeit und praktische Umsetzbarkeit
- l. Subsidiarität des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- ll. Abwägungserfordernisse
- lll. Einbeziehung der Zeugenschutzdienststelle
- lV. Einbeziehung von Medientechnik
- V. Darlegung notwendiger lnformationen zur Prüfbarkeit