Das Kopftuch ist für manche lediglich ein Stück Stoff, für manche ein Teil der Persönlichkeit und für andere wiederum eine selbstverständliche Pflicht. Doch es fragt sich, welche Bedeutung dem islamischen Kopftuch zugeschrieben wird und welche Auswirkungen es in der Öffentlichkeit hat. In Deutschland wird das Kopftuch mittlerweile überwiegendals islamisches Symbol wahrgenommen. Das Kopftuch ist im Straßenbild schon lange keine Seltenheit mehr. Immer mehr Menschen entscheiden sich – aus verschiedenen Gründen – ein Kopftuch zu tragen. In Deutschland leben ungefähr 5, 3bis 5, 6 Millionen Muslime, das macht 6, 4 bis 6, 7 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.Ungefähr 30 Prozent der Musliminnen in Deutschland tragen ein Kopftuch.

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Über dieses Buch
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Information
Auflage
0Inhaltsverzeichnis
- § 1 Ziel und Gang der Darstellung
- A. Einleitung
- B. Problemstellung und Aktualität
- C. Verlauf der Untersuchung
- 1. Abschnitt: Entwicklung der Rechtsprechung
- § 2 Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- A. „Kaufhaus“-Entscheidung
- B. „Kindergarten“-Entscheidung
- C. „Krankenhaus“-Entscheidung
- § 3 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- A. „Kaufhaus“-Entscheidung
- B. Lehrerin mit Kopftuch: Die „Ludin“–Entscheidung
- C. Sozialpädagogin mit Kopftuch
- D. Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen
- I. Sachverhalt
- II. Auswirkungen der Entscheidung
- § 4 Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit
- § 5 Rechtsprechung der Strafgerichte
- A. Ausschluss einer Schöffin von der Hauptverhandlung wegen Tragenseines Kopftuchs
- B. Keine Streichung einer Schöffin von der Schöffenliste wegen Tragenseines Kopftuchs
- C. Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 1 StPO wegen kopftuchtragender Schöffin
- § 6 Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
- A. „Achbita“-Entscheidung
- B. „Bougnaoui“-Entscheidung
- C. „Kindertagestätte“-Entscheidung
- D. „Drogeriemarkt“-Entscheidung
- E. „Praktikum“- Entscheidung
- F. „Gemeinde“- Entscheidung
- § 7 Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
- A. Kopftuchverbot einer Lehrerin
- B. Kopftuchverbot einer Angestellten in einer öffentlichen Klinik
- § 8 Fazit
- 2. Abschnitt: Religiöse Grundlagen
- § 9 Der Islam
- A. Der Islam als Weltreligion
- B. Der Islam in Deutschland
- C. Der Islam in Europa
- § 10 Das Kopftuch im Islam
- A. Bedeutung des Kopftuchs
- B. Religiöses Gebot
- I. Grundsatzfrage
- II. Das Kopftuch im Koran
- III. Das Kopftuch in der Sunna und in den Hadithen
- IV. Ergebnis
- C. Kleiderordnung: Trageweise des Kopftuchs
- D. Bedeutung des Kopftuchs für die Öffentlichkeit
- E. Bedeutung des Kopftuchs für Musliminnen
- I. Gründe für das Tragen eines Kopftuchs
- II. Gründe für das Nichttragen eines Kopftuchs
- III. Fazit
- § 11 Richterliche Meinungsbildung
- A. Ermittlung der Bedeutung des Kopftuchs für die Arbeitnehmerin seitensdes Gerichts
- B. Folgen eines widersprüchlichen Verhaltens: Zweifel an der religiösenÜberzeugung
- I. Kopftuch und Tragen hautenger körperbetonter Kleidung
- II. Kopftuch und Alkoholkonsum
- III. Kopftuch und Schminke
- IV. Kopftuch und Piercing
- V. Kopftuch und Tattoo
- VI. Ergebnis
- 3. Abschnitt: Kopftuch und Grundrechte
- § 12 Kopftuchverbot: Verfassungsrechtliche Wertungen
- A. Grundrechte der Arbeitnehmerin
- I. Religionsfreiheit gem. Art. 4 Abs.1, 2 GG
- II. Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 GG
- III. Allgemeines Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1Abs. 1 GG
- IV. Allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG
- V. Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG
- VI. Gleichheitsgrundrecht Art. 3 GG
- B. Verfassungsrechtliche Position der Arbeitgeber
- I. Unternehmerfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG
- II. Religionsfreiheit gem. Art. 4 Abs. 1, 2 GG
- III. Eigentumsgarantie gem. Art. 14 Abs.1 GG
- IV. Vertragsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 14 GG
- V. Unternehmerpersönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG
- C. Abwägung der wechselseitig geschützten Grundrechtspositionen
- § 13 Aussagen des europäischen Rechts
- A. Europäische Union
- I. Vertrag über die Europäische Union
- II. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- III. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- IV. Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
- B. Europarat
- I. Europäische Menschenrechtskonvention (Konvention zum Schutze derMenschenrechte und Grundfreiheiten)
- II. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschrechtskonvention572
- C. EG - Richtlinien
- I. Grundsätze
- II. RL 2000/43/EG des Rates vom 29.Juni 2000 zur Anwendung desGleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oderethnischen Herkunft
- III. RL 2000/78/EG des Rates vom 27.November 2000 zur Festlegung einesallgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung inBeschäftigung und Beruf
- IV. Umsetzung der EU-Richtlinien ins nationale Recht AGG
- § 14 Folgerung für die weitere Untersuchung
- § 15 Kopftuchverbot und Diskriminierungsverbot
- A. Wirksamkeit des Verbots
- I. Grundlagen
- II. Wirksamkeitsprüfung unter Beachtung des AGG
- B. Ergebnis
- § 16 Sanktionen
- I. Wirksamkeit der Kündigung
- II. Beweislast
- III. Ergebnis
- B. Abmahnung
- C. Absage nach einem Bewerbungsgesprächs wegen des Kopftuchs
- § 17 Rechtliche Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen
- A. Kopftuch im Einzelhandel
- I. Arbeitnehmerin als Verkäuferin
- II. Arbeitnehmerin als Kaufberaterin in einer Parfümerie
- B. Kopftuch in der Medienbranche
- I. Arbeitnehmerin als Nachrichtensprecherin
- II. Arbeitnehmerin als Journalistin
- C. Kopftuch im Gesundheitswesen
- I. Arbeitnehmerin als Altenpflegerin
- II. Arbeitnehmerin als Ärztin in einem Krankenhaus
- D. Kopftuch in Banken & Finanzdienstleistungsinstitutionen
- I. Arbeitnehmerin als Empfangsassistentin
- II. Arbeitnehmerin als Bankkauffrau
- E. Kopftuch in der Körperpflege & Kosmetik
- III. Arbeitnehmerin als Friseurin
- F. Kopftuch im Sport & Fitness
- I. Arbeitnehmerin als Fußballtrainerin
- II. Arbeitnehmerin als Fitnesstrainerin
- III. Arbeitnehmerin als Bademeisterin
- G. Kopftuch im Tourismus & Gastronomie
- I. Arbeitnehmerin als Reiseleiterin
- II. Arbeitnehmerin als Restaurantkraft
- H. Kopftuch in Verkehr & Logistik
- I. Arbeitnehmerin als Schaffnerin
- II. Arbeitnehmerin als Triebfahrzeugführerin
- III. Arbeitnehmerin als Flugbegleiterin
- II. Arbeitnehmerin als Model für ein Modegeschäft
- IV. Arbeitnehmerin als Pilotin
- V. Arbeitnehmerin als Lagermitarbeiterin
- I. Kopftuch in der Modebranche
- I. Arbeitnehmerin als Bekleidungstechnikerin
- II. Arbeitnehmerin als Model für ein Modegeschäft
- III. Arbeitnehmerin als Schauspielerin
- J. Exkurs: Burka/Niqab in den verschiedenen Berufsbranchen
- I. Sachverhalt
- II. Der Niqab
- III. Rechtliche Bewertung
- 5. Abschnitt: Ergebnisse der Untersuchung
- § 18 Zusammenfassung
- § 19 Thesen
- Literaturverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis