Die Arbeit thematisiert die Relativierung der absoluten Revisionsgründe durch den BGH. Dafür wird zunächst ein grober Überblick zur geschichtlichen Entwicklung der absoluten Revisionsgründe sowie zum Sinn und Zweck aufgezeigt, um die in der Literatur geäußerte Kritik an der Rechtsprechungspraxis des BGH sowie die Beweggründe des Gesetzgebers für die Einführung der absoluten Revisionsgründe besser nachvollziehen zu können. Hieran schließt sich eine Darstellung der wesentlichen vom BGH entwickelten Einschränkungskriterien an. Dazu zählen der denkgesetzliche Ausschluss, die Anforderungen an § 338 StPO wie Willkür, Wesentlichkeit und Verschulden, das zusätzliche Abwägungskriterium der Schwere des Verstoßes sowie die Zulässigkeitsanforderungen im Sinne des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO. Im weiteren Verlauf wird der Frage nachgegangen, ob sich die Rechtsprechungspraxis des BGH im untersuchten Zeitraum der Jahre 2010 bis einschließlich 2022 noch in den Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung bewegt oder die Grenzen bereits überschritten werden. Bei der Beantwortung der Frage wird insbesondere auf die geänderte Rechtsprechung des BVerfG im Jahr 2011 sowie die damit verbundenen Anforderungen an eine zulässige Rechtsfortbildung eingegangen. Sodann erfolgt eine Analyse der vom BGH im vorstehenden Betrachtungszeitraum gesprochenen Urteile anhand kriterienorientierter Fragen in Bezug auf eine mögliche Relativierung der absoluten Revisionsgründe. Zudem wird ausgewertet, ob sich die aufgezeigten Einschränkungskriterien des BGH auf den untersuchten Zeitraum ausgewirkt haben. Die Ergebnisse der Evaluierung werden mit den Erkenntnissen früherer Untersuchungen verglichen und bewertet. Letztlich wird die Frage erörtert, ob die Rechtssoziologie eine andere Wertung der bisher gewonnenen Ergebnisse erlaubt und möglicherweise im Lichte der von Rawls vertretenen Theorie der Verfahrensgerechtigkeit gerechtfertigt werden kann. Neben der Darstellung der Formen der Verfahrensgerechtigkeit nach Rawls wird das Strafverfahren einer dieser Formen zugeordnet und die gewonnen Erkenntnisse auf das Strafverfahren sowie die absoluten Revisionsgründe übertragen.

- 217 Seiten
- German
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Information
Auflage
0Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Tabellenverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- A. Zur geschichtlichen Entwicklung der absoluten Revisionsgründe
- A. Zur geschichtlichen Entwicklung der absoluten Revisionsgründe
- I. Gesetzgeberische und politische Situation bis 1877
- II. Reichsstrafprozessordnung von 1877
- III. Zur weiteren Entwicklung der Reichsstrafprozessordnung
- 1. Deutsches Kaiserreich von 1871 bis 1918
- 2. Weimarer Republik von 1918 bis 1933
- 3. Nationalsozialismus von 1933 bis 1945
- 4. Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
- B. Sinn und Zweck der absoluten Revisionsgründe und das Verständnis von § 338 Nr. 8 StPO
- I. Sinn und Zweck der absoluten Revisionsgründe
- II. Gesetzgeberische Intention und § 338 Nr. 8 StPO
- C. Einschränkungen der Rechtsprechung
- I. Denkgesetzlicher Ausschluss
- Anforderungen an die einzelnen absoluten Revisionsgründe
- 1. Willkür
- 2. Wesentlichkeit
- 3. Verschulden
- III. Abwägungslehre
- IV. Anforderungen an die Zulässigkeitsprüfung i. S. v. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
- V. Relativierung der absoluten Revisionsgründe als Rechtsfortbildung?
- D. Umgang mit Revisionen durch den BGH
- I. Allgemeines
- II. Untersuchung der Urteile des BGH für die Jahre 2010 bis einschließlich 2022
- 1. § 338 Nr. 1 StPO
- 2. § 338 Nr. 2 StPO
- 3. § 338 Nr. 3 StPO
- 5. § 338 Nr. 5 StPO
- 6. § 338 Nr. 6 StPO
- 7. § 338 Nr. 7 StPO
- 8. § 338 Nr. 8 StPO
- 9. Zusammenfassung
- III. Ergebnis
- E. Rechtssoziologische Analyse der absoluten Revisionsgründe
- I. Rechtssoziologisches Verständnis
- 1. Grundgedanke der Verfahrensgerechtigkeit
- 2. Formen der Verfahrensgerechtigkeit
- 3. Übertragung auf das Strafverfahren
- 4. Auswirkung auf die Bewertung der aufgezeigten Rechtsprechungspraxis des BGH
- III. Fazit
- F. Zusammenfassende Stellungnahme