Das Gebot gleicher Behandlung erreicht als wesentliches Prinzip der Europaischen Union in immer groerem Mae das deutsche Arbeitsrecht. So hat eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung mittlerweile auch das Merkmal des Alters aufgriffen und damit zu weitreichenden Schwierigkeiten im praktischen Umgang mit alltaglichen Situationen im Berufsleben gefuhrt. Bisher existierte - ganz im Gegensatz zu den klassischen Merkmalen der Behinderung und des Geschlechts - eine offene Diskriminierungspraxis, die von einem Konsens der Entscheidungstrager in den Unternehmen, aber auch in der Politik getragen wurde. Lediglich durch erhebliche Veranderungen in der Personalpraxis und entsprechende Anpassungen im Arbeitsrecht wird es moglich sein, dem Verbot der Altersdiskriminierung im vom europaischen und seit der Umsetzung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch deutschen Gesetzgeber verlangten Mae zu entsprechen. Dieser notwendige Prozess wird in den nachsten Jahren zu einer Vielzahl von Entscheidungen der Gerichte fuhren und nicht unwesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der deutschen Unternehmen nehmen.

- 286 Seiten
- German
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