
Können Aufwendungen für Schulbücher einen Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II begründen?
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Können Aufwendungen für Schulbücher einen Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II begründen?
Über dieses Buch
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14, 00, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 11.12.2017 verurteilte der 11. Senat des Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen die Beklagte, das Jobcenter Landkreis Celle, der Klägerin B unter teilweiser Änderung des Bewilligungsbescheides weitere Leistungen für einen Mehrbedarf aufgrund der Anschaffung von Schulbüchern für die Berufsschule gemäß § 21 Abs.6 SGB II zu zahlen. Die Beklagte legte Revision beim Bundessozialgericht ein. Am 08.05.2019 erging die Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel. Die Richter bestätigten das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen und verurteilten die Beklagte den Mehrbedarf in Form der Kosten für die Schulbücher in Höhe von 135€ zu zahlen. Die Gerichte entschieden, dass Aufwendungen für Schulbücher einen Mehrbedarf begründen. Worauf stützen sich die Gerichte? Gibt es eventuell andere Regelungen, die nicht bedacht oder berücksichtigt worden sind? Warum werden Mehrbedarfe überhaupt bezahlt?
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