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Die öffentlichen Auftraggeber nach § 98 GWB
Über dieses Buch
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2, 3, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Veranstaltung: Seminar/Vertiefung: Kartellvergabe nach dem GWB - der Rechtsrahmen für die Konkurrenz um öffentliche Aufträge, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit setzt sich mit dem mitunter schwer zu durchdringenden Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S.d. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auseinander. Somit wird hier schwerpunktmäßig auf das europäische Verständnis des in Rede stehenden Begriffs eingegangen. Weiterhin werden dem Leser etwa die Gründe dafür aufgezeigt, warum die Definitionsansätze zwischen dem nationalen und dem europäischen Verständnis des Begriffs so weit auseinanderklaffen. Abgerundet wird die Arbeit durch ein Eingehen auf den ebenso wichtigen Bereich des öffentlichen Auftragswesens.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Der nationale Begriff des öffentlichen Auftraggebers
- Vor der Definition des Begriffs "öffentlicher Auftraggeber" aus europarechtlicher Sicht und der damit verbundenen Einfassung des solchen in den vierten Teil des GWB, wurde die Bedeutung des Begriffs auf nationaler Ebene festgelegt. Öffentliche Auftrag...
- II. Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers im EU-Vergaberecht
- Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers aus § 98 GWB ist ein Kernbegriff des Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe und entscheidend für die Eröffnung des subjektiven Anwendungsbereichs für die Vorschriften im vierten Teil des GWB. Bei dem Begriff...
- 1. Der öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 GWB
- Bei öffentlichen Auftraggebern i.S.v. § 98 Nr. 1 GWB handelt es sich um Gebietskörperschaften, einschließlich entsprechender Sondervermögen. Weitere Tatbestandsmerkmale müssen nicht erfüllt sein. Somit orientiert sich dieser Ansatz am bereits erwähnte...
- a) Gebietskörperschaften als öffentliche Auftraggeber
- Als Körperschaft bezeichnet man zunächst eine juristische Person auf der Ebene des öffentlichen Rechts, welche als Personenmehrheit im Wege eines staatlichen Hoheitsaktes gegründet wurde und öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt.10F Beschränkt sic...
- Etwas praktischer ausgedrückt sind Gebietskörperschaften grundsätzlich der Bund an sich sowie die Länder der Bundesrepublik Deutschland. Durch die mittelbare Staatsverwaltung werden weiterhin Städte und Gemeinden erfasst. Ob auch Landkreise als Gebiet...
- b) Sondervermögen als öffentliche Auftraggeber
- Bei Sondervermögen handelt es sich um Anstalten des öffentlichen Rechts, welche nicht- oder aber teilrechtsfähig sind. Wirtschaftlich und auf der Ebene der Rechnungsführung handeln diese eigenständig nach besonderen gesetzlichen Regelungen. Als Beispi...
- D. Öffentliche Aufträge, ein Überblick
- In diesem Abschnitt soll nunmehr in gebotener Kürze auf das Spektrum der Aufträge eingegangen werden, welche ein öffentlicher Auftraggeber vergibt, um das Bild vom öffentlichen Auftraggeber zu erweitern.
- Nach § 98 I GWB ist ein öffentlicher Auftrag dadurch gekennzeichnet, dass er einen entgeltlichen Vertrag mit einem Unternehmen schließt. Gegenstand des Vertrags können neben Liefer- und Dienstleistungen auch Bauleistungen sowie Baukonzessionen sein. W...