
Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Bd. 1
Von der Universitätsgründung bis zum Westfälischen Frieden 1456–1648
- 622 Seiten
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Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Bd. 1
Von der Universitätsgründung bis zum Westfälischen Frieden 1456–1648
Über dieses Buch
Das Editionsprojekt bietet eine umfassende Sammlung der Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald aus deutschen, polnischen, schwedischen und dänischen Archiven. Die Dokumente werden hier erstmals auf gesicherter Textgrundlage für die Forschung zugänglich gemacht und eingehend erläutert: Universitäts- und Fakultätsstatuten, Visitationsabschiede und ergänzende Vorschriften in ihren vielfältigen Erscheinungsformen. Eine ausführliche Einleitung gibt einen Überblick über das Ordnungs- und Normengefüge der Universität in seinen jeweiligen historischen Bezügen und beleuchtet seine Anwendung im Alltag. Das Werk leistet Grundlagenforschung für die Greifswalder Universitätsgeschichte und stellt zugleich einen wichtigen Beitrag für die vergleichende Universitätsgeschichtsforschung dar.
Dieser erste Band behandelt die Gründung der Universität, ihren nachreformatorischen Neubeginn und ihre Entwicklung zur protestantischen Landesuniversität bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges und dem Beginn der schwedischen Herrschaft in Pommern.
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort der Herausgeber
- Einleitung
- Editorische Vorbemerkungen
- 1. Papst Calixt III. gestattet auf Bitte Herzog Wartislaws IX. vonPommern-Stettin die Einrichtung einer Universität in Greifswaldund trifft Anordnungen über deren Ausstattung, innereEinrichtungen und obrigkeitliche Aufsicht
- 2. Bischof Henning von Kammin macht die päpstliche Stiftungsbullebekannt und beauftragt Heinrich Rubenow, den er als Vizekanzlerder Universität einsetzt, ein Konzil einzurichten, mit dem Recht,den Rektor zu wählen und Statuten zu setzen
- 3. Herzog Wartislaw IX. setzt Heinrich Rubenow als seinenVizedominus an der Universität ein und gestattet ihm, ein Konzileinzuberufen, das den Rektor wählen, Statuten setzen, ein Siegelund Szepter anfertigen lassen sowie die Magister und Lektorenannehmen oder entlassen soll
- 4. Die Universität, das Domkapitel von St. Nikolai und der Rat derStadt Greifswald schließen einen Vertrag über gegenseitigenBeistand, Gerichtsbarkeit, Verwaltung der Lehrämter undVerwendung der Einkünfte
- 5. Kaiser Friedrich III. bestimmt, dass die Angehörigen derUniversität Greifswald keiner anderen als der kaiserlichen undherzoglichen Gerichtsbarkeit unterworfen sind und dass die dortPromovierten dieselben Rechte wie die Absolventen derUniversitäten Bologna, Siena, Padua, Pavia, Perugia, Paris undLeipzig genießen sollen
- 6. Statutenentwurf der Philosophischen Fakultät
- 7. Statuten der Philosophischen Fakultät
- 8. Bischof Benedikt von Cammin befreit die Universität von jederfremden Jurisdiktion und ordnet an, dass die Scholaren nur vor demRektor oder dem Bischof bzw. seinen Beauftragten in der StadtGreifswald belangt werden dürfen
- 9. Statuten der Universität
- 10. Amtspflichten und Vorrechte des Dekans der Artistenfakultät
- 11. Herzog Philipp I. bestätigt die Statuten der Universität, bekräftigtinsbesondere die Bestimmungen über Wahl und Amtszeiten derRektoren und ermahnt die Universitätsangehörigen zur Einhaltungder Disziplin
- 12. Einigung zwischen dem Rat der Stadt Greifswald und derUniversität über Jurisdiktionsfragen
- 13. Herzog Philipp I. bestätigt gegenüber der Stadt Greifswald dieBefreiung aller Universitätsangehörigen von Türkensteuer undbürgerlichen Anpflichten
- 14. Herzog Philipp I. erklärt, der Universität Greifswald neben denbereits bestehenden Hebungen 1200 Gulden jährlich aus derherzoglichen Kammer zuwenden zu wollen und künftig vierKuratoren für die Universität einzusetzen
- 15. Im Visitationsrezess für die Greifswalder Kirchen legt HerzogPhilipp I. fest, dass die drei theologischen Professuren künftig mitden Greifswalder Stadtpfarreien verbunden werden und trifftAnordnungen über deren Besoldung
- 16. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir ermahnen die Professoren unter Strafandrohung,ihren Vorlesungsverpflichtungen nachzukommen, undkündigen die Neuordnung der Vorlesungen an
- 17. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir bestellen zwei neue Professoren ermahnendie Professoren dazu, regelmäßig Vorlesungen und Disputationenabzuhalten und ordnen den vierteljährlichen schriftlichen Nachweisüber gehaltene Vorlesungen an
- 18. Ordnung der Vorlesungen an der Universität
- 19. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir regeln die Rechnungslegung des Universitätsprokurators
- 20. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir bestätigen sämtliche Privilegien, Rechteund die Jurisdiktionsgewalt der Universität, insbesondere die vonPhilipp I. vorgenommene Dotation der Universität und erweiterndieselbe auf 1500 Gulden jährlich
- 21. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir ermahnen die Universität, Knaben aus derPartikularschule nur mit Zustimmung der Schulaufseher zurDeposition zuzulassen
- 22. Herzog Bogislaw XIII. befiehlt der Universität, Vorschläge zurReform der Disziplinarordnung auszuarbeiten und ordnet einebesondere Aufsicht über die Ordnung der Vorlesungen und dieDisziplin an der Philosophischen Fakultät an
- 23. Instruktion der Universität für den Oeconomus
- 24. Visitationsabschied der Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII.,Ernst Ludwig, Barnim X. und Kasimir für die Universität
- 25. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir übersenden der Universität den Visitationsabschied,fordern dessen unbedingte Befolgung und drohen Strafenbei Zuwiderhandlung an
- 26. Visitationsabschied Herzog Ernst Ludwigs für die Universität
- 27. Entwurf einer forma disciplinae der Oeconomie
- 28. Statuten der Universität
- 29. Herzog Ernst Ludwigs Renovierte Ordnung für die Universität
- 30. Herzog Ernst Ludwig gestattet die Eröffnung der neuen Regentieund fordert die Abstellung verschiedener Visitationsmängel
- 31. Herzog Ernst Ludwig trägt Christoph Gruel und Thomas Meviusdie Bauaufsicht bei der Oeconomie (cura aedilitia ) auf und ermahntdie Universität zur Einhaltung der Festlegungen des Visitationsabschiedes,insbesondere der Registerführung, der monatlichenNachweisung der Lehrveranstaltungen und der Verwaltung derOeconomie
- 32. Herzog Ernst Ludwig trifft Anordnungen über die Bauaufsichtsowie Inspektion und Disziplin in der Oeconomie
- 33. Visitationsabschied Herzog Ernst Ludwigs für die Universität
- 34. Herzog Ernst Ludwig ermahnt die Universität, ihre Jurisdiktionsgewaltstrenger wahrzunehmen
- 35. Instruktion der Universität für den Oeconomus
- 36. Statuten der Philosophischen Fakultät
- 37. Ordnung der Depositionen
- 38. Ordnung des actus dispensationis
- 39. Ordnung der Oeconomie
- 40. Statuten der Medizinischen Fakultät
- 41. Herzog Philipp Julius ermahnt die Universität, ihre Pflichten ausder eigenen Gerichtsbarkeit wahrzunehmen und die Disziplin derStudierenden mit größerer Strenge zu führen
- 42. Herzog Philipp Julius untersagt dem Rat zu Greifswald, sich dieStrafgewalt über Studenten anzumaßen und die Universität in derAusübung ihrer Kriminaljurisdiktion zu behindern
- 43. Statuten der Philosophischen Fakultät
- 44. Resolution Herzog Philipp Julius’ auf die Vorstellungen derUniversität wegen der Besoldung der Professoren und derFinanzierung der Bauangelegenheiten
- 45. Statuten der Theologischen Fakultät
- 46. Rektor und Konzil bestätigen die Statuten der TheologischenFakultät
- 47. Herzog Bogislaw XIV. bestätigt die Privilegien und verleiht derUniversität das Nominations- und Präsentationsrecht
- 48. Herzog Bogislaw XIV. übergibt der Universität Greifswald dasKloster Eldena mit allen dazugehörigen Besitzungen und Höfen,Ackerwerken und Dörfern zu dauerndem Eigentum
- 49. Instruktion der Universität für die dem Amtmann auf Eldena alsInspektoren beigeordneten Professoren
- 50. Königin Christina von Schweden unterrichtet die Universität, dassderen Angelegenheiten künftig durch den Generalgouverneurvertreten werden
- 51. Rektor und Konzil verbieten bei Strafe der Relegation dieTeilnahme an einer studentischen res publica oder societas
- 52. Statuten der Juristenfakultät
- 53. Rektor und Konzil bestätigen die Statuten der Juristenfakultät
- 54. Johan Oxenstiernas Resolution über die Privilegien der Universität
- 55. Instruktion der Universität für die dem Amtmann auf Eldena alsInspektoren beigeordneten Professoren
- 56. Königlich-Schwedischer Visitationsrezess für die Universität
- 57. Instruktion der Universität für den Hauptmann auf Eldena JoachimEdling
- 58. Ordnung der Oeconomie
- 59. Rektor und Konzil verbieten schoristische Praktiken unter denStudenten bei Androhung der Relegation
- Quellen- und Literaturverzeichnis
- Personenregister
- Sachregister