
Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Bd. 2
Die schwedische Großmachtzeit bis zum Ende des Großen Nordischen Krieges 1649–1720
- 498 Seiten
- German
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Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Bd. 2
Die schwedische Großmachtzeit bis zum Ende des Großen Nordischen Krieges 1649–1720
Über dieses Buch
Das Editionsprojekt bietet eine umfassende Sammlung der Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald aus deutschen, polnischen, schwedischen und dänischen Archiven. Die Dokumente werden hier erstmals auf gesicherter Textgrundlage für die Forschung zugänglich gemacht und eingehend erläutert: Universitäts- und Fakultätsstatuten, Visitationsabschiede und ergänzende Vorschriften in ihren vielfältigen Erscheinungsformen.
Eine ausführliche Einleitung gibt einen Überblick über das Ordnungs- und Normengefüge der Universität in seinen jeweiligen historischen Bezügen und beleuchtet seine Anwendung im Alltag. Das Werk leistet Grundlagenforschung für die Greifswalder Universitätsgeschichte und stellt zugleich einen wichtigen Beitrag für die vergleichende Universitätsgeschichtsforschung dar.
Der zweite Band behandelt die Geschichte der Universität unter schwedischer und dänischer Herrschaft vom Westfälischen Frieden bis zum Ende des Großen Nordischen Krieges 1720.
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Information
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort der Herausgeber
- Einleitung
- Editorische Vorbemerkungen
- 1. Statuten der Medizinischen Fakultät
- 2. Die Königliche Regierung verbietet, Klagen, welche die Universität und deren Güter betreffen, vor dem Hofgericht zu verhandeln
- 3. Der Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns, Carl GustafWrangel, bestätigt die Befreiung der von Universitätsverwandten bewohnten Stadthäuser von jeglicher Steuer
- 4. Rektor und Konzil verbieten pennalistische Praktiken unter denStudenten und fordern das Ende der Auseinandersetzungen zwischen Natio Suecica und Natio Germanica
- 5. Der Generalgouverneur Schwedisch-Pommerns, Carl Gustaf Wrangel, nimmt die Amtsuntertanen der Universität im Amt Eldenaunter besonderen königlichen Schutz und verbietet willkürliche Passfuhren
- 6. Statuten der Societas Germanica
- 7. Resolution der schwedischen Königin Christina über die künftige Verwaltung und Ausstattung der Universität
- 8. Die schwedische Königin Christina setzt einen Amtmann auf Eldena ein und unterstellt ihn der Aufsicht der Kuratoren der Universität
- 9. Instruktion für den Amtmann auf Eldena Joachim Döpcke
- 10. Rektor und Konzil verbieten das nächtliche Umherziehen der Studenten
- 11. Rektor und Konzil verbieten nächtliche Exzesse und Duelle
- 12. Instruktion für den Amtmann auf Eldena
- 13. Rektor und Konzil verbieten pennalistische Dienstverhältnisse
- 14. Amtspflichten des Quästors und Amtsnotars in Eldena
- 15. Instruktion für die dem Amtmann auf Eldena als Inspektoren beigeordneten Professoren
- 16. Rektor und Konzil verbieten pennalistische Dienstverhältnisse
- 17. Rektor und Konzil ermahnen die Studenten zu sittlichem Verhalten
- 18. Der Generalgouverneur und Kanzler, Carl Gustaf Wrangel, setzt Kuratoren für die Universität ein und gibt ihnen eine Instruktion
- 19. Die schwedische Königin Hedwig Eleonora erteilt der Universität eine Resolution über die künftige Verwaltung des Amtes Eldena,die Kontributionen, die Gehälter der Professoren, das Konviktoriumund die Bibliothek
- 20. Der Generalgouverneur und Kanzler der Universität, Carl Gustaf Wrangel, verbietet das Pennalwesen an der Universität Greifswald
- 21. Rektor und Konzil machen das Pennalismusedikt der Regierung bekannt und verbieten die Societas Germanica
- 22. Rektor und Konzil wiederholen das Verbot des Pennalismus
- 23. Königlicher Visitationsrezess für die Universität
- 24. Instruktion für den Amtmann auf Eldena
- 25. Der Generalgouverneur und Kanzler, Carl Gustaf Wrangel, bestätigt den Visitationsrezess für die Universität und trägt den Kuratorendie Überwachung der darin enthaltenen Bestimmungen auf
- 26. Resolution der schwedischen Königin Hedwig Eleonora betreffend die Bitten der Universität
- 27. Die Königliche Regierung verspricht der Universität die Umsetzung der Königlichen Resolution von 1670
- 28. Instruktion für den Prokurator und Structuarius
- 29. Gesetze für die Studenten
- 30. Ordnung der Oeconomie
- 31. Renovierte Ordnung der Universität
- 32. Landstände und Universität vergleichen sich über die Kontributionsfreiheit des Amtes Eldena
- 33. Vergleich zwischen Universität und Stadt über die Steuerfreiheit der akademischen Häuser
- 34. Statuten der Societas Germanica
- 35. Resolution der Königlichen Regierung auf die Bitten der Universität
- 36- Rektor und Konzil ermahnen die Studenten zur Einhaltung der Disziplin und verbieten die Störung der Gottesdienste, die Beschädigung von Gebäuden und pennalistische Dienstverhältnisse
- 37. Resolution der Königlichen Regierung auf Eingaben der Universität
- 38. Instruktion für den Oeconomus
- 39. Resolution des schwedischen Königs Karl XI. betreffend die Beschwerden der Universität und der pommerschen Geistlichkeit
- 40. Rektor und Konzil ermahnen die Studenten zur Einhaltung der Disziplin
- 41. Rektor und Konzil fordern die Studenten zu diszipliniertem Betragen in den Kirchen auf
- 42. Die Königliche Regierung regelt den Turnus der Rektorwahl
- 43. Bestallung und Instruktion des Pedellen
- 44. Rektor und Konzil verbieten den Studenten das Jagen
- 45. Disziplinarordnung für die Freitische in der Oeconomie
- 46. König Karl XI. ordnet den Rang der Professoren untereinander
- 47. Statuten der Philosophischen Fakultät
- 48. Instruktion für den Syndicus der Universität
- 49. Verordnung des Kanzlers zur Reform der Universität –Interimsverordnung
- 50. Königliche Verordnung über das Studium der Landeskinder in Greifswald
- 51. Königlicher Visitationsrezess für die Universität
- 52. Der schwedische König Karl XII. untersagt künftig die Kombination des Structuariats mit einer städtischen Ratsherrenstelle
- 53. König Karl XII. fordert die Rückzahlung der durch die Professoren entfremdeten Inskriptionsgelder an die Universitätskasse
- 54. Instruktion für den Kanzler der Universität
- 55. Der schwedische König Karl XII. verbietet, dass Studenten, die wegen Duellierens von anderen Universitäten relegiert wurden, in Greifswald immatrikuliert werden
- 56. Rektor und Konzil verbieten das Duellieren
- 57. Der Kanzler ordnet die ausnahmsweise Aussetzung des Rektorwahlturnus an
- 58. Erneuerte Instruktion für den Prokurator und Structuarius
- 59. Instruktionen für den Amtmann auf Eldena
- 60. Der schwedische König Karl XII. stattet Johann Friedrich Mayer mit dem Rang und der Autorität aus, welche die Prokanzler an schwedischen Universitäten genießen
- 61. Der Kanzler verbietet den Druck theologischer Schriften ohne vorherige Zensur durch den Prokanzler und Generalsuperintendenten
- 62. Der schwedische König Karl XII. verbietet die Verbindung von Professuren mit Adjunkturen höherer Fakultäten
- 63. Urteil der Königlichen Regierung über die Kombination des Greifswalder Stadtphysikats mit der zweiten medizinischen Professur
- 64. Rektor und Konzil verbieten nächtliche Tumulte auf Markt und Straßen
- 65. Der schwedische König Karl XII. befiehlt der Universität, ihre Statuten zu revidieren und zur Bestätigung einzureichen
- 66. König Karl XII. verleiht den Professoren einen besonderen Rang
- 67. Rektor und Konzil verbieten Fackelzüge
- 68. Rektor und Konzil untersagen den Studenten Verkleidungen und Masken
- 69. Rektor und Konzil verbieten den Professoren- und Studentendienern das Tragen von Degen
- 70. Königliche Instruktion für die Provinzialregierung
- 71. Der dänische König Friedrich IV. fordert von den Professoren einen Treueid
- 72. Die Königliche Regierung in Stralsund untersagt die Rektorwahl
- 73. Der dänische König Friedrich IV. gestattet der Universität die vorläufige Amtsführung gemäß dem Herkommen
- 74. Der dänische König Friedrich IV. untersagt der Königlichen Regierung in Stralsund, die Befugnisse des Kanzlers in Universitätsangelegenheiten zu schmälern
- 75. Rektor und Konzil verbieten das Maskieren und Verkleiden
- 76. Rektor und Konzil verbieten das Duellieren
- Quellen- und Literaturverzeichnis
- Personenregister
- Sachregister