SEBG, SCEBG, MgVG
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SEBG, SCEBG, MgVG

Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen auf der Grundlage europäischen Rechts

  1. 558 Seiten
  2. German
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SEBG, SCEBG, MgVG

Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen auf der Grundlage europäischen Rechts

Über dieses Buch

Die Ausführungen zur Societas Europaea (SE) bilden den Schwerpunkt dieser Kommentierung. Die SE findet insbesondere in Deutschland vermehrt Zuspruch; nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch in der mittelständischen Wirtschaft. Die Kommentierung der Bestimmungen des SEBG wird ergänzt durch Erläuterungen der spezifischen Regelungen im SCEBG und MgVG. Die Neuauflage berücksichtigt u.a. das FührposGleichberG und die AÜG-Reform 2017.

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Information

Jahr
2018
eBook-ISBN:
9783110486360
Auflage
3
Thema
Law

Zweiter Abschnitt

Die Europäische Gesellschaft

Erster Teil

Einführung

Übersicht
A.Entstehungsgeschichte der Europäischen Gesellschaft
I.Gesellschaftspolitische Zielvorgabe
II.Diskussion über die SE von 1959 bis 1982
III.Überlegungen der Kommission von 1988 bis 1995
IV.Der Davignon-Bericht als Grundlage für den politischen Konsens
V.Mitwirkungsbefugnisse des Europäischen Parlaments
B.Wesentlicher Inhalt von Verordnung und Richtlinie
I.Untrennbarer Zusammenhang zwischen Verordnung und Richtlinie
II.Grundzüge der Verordnung
1.Gründungsformen
2.Struktur und Organe der SE
3.Sitzverlegung
III.Grundzüge der Richtlinie
1.Regelungsziel und Regelungsgrundsätze
2.Verhandlungsverfahren
3.Auffangregelung
a)Besonderes Vertretungsorgan der Arbeitnehmer
b)Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsrat
4.Optionslösung für den Gründungsfall der Verschmelzung
5.Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Schutz der Arbeitnehmervertreter
6.Verfahrensmissbrauch
7.Strukturelle Änderungen einer gegründeten SE
8.Verhältnis zum nationalen Recht
C.Gesetzgebungsverfahren des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft
I.Regierungsentwurf
II.Stellungnahme des Bundesrats (Erster Durchgang)
III.Verfahren im Deutschen Bundestag
1.Erste Lesung
2.Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag
3.Behandlung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages
4.Zweite und dritte Lesung
IV.Stellungnahme des Bundesrats (Zweiter Durchgang)
V.Vermittlungsverfahren; Einspruch des Bundesrates und Zurückweisung des Einspruchs durch den Deutschen Bundestag
VI.Inkrafttreten
D.Wesentlicher Inhalt des SE-Einführungsgesetzes (SEEG)
I.Wesentlicher Inhalt des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG)
1.Minderheitenschutz
2.Monistische Unternehmensverfassung
3.Größe des Aufsichtsrats
II.Wesentlicher Inhalt des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG)
1.Wahlgremium zur Bestimmung der inländischen Arbeitnehmervertreter
a)Inländische Mitglieder im BVG
b)Inländische Mitglieder im SE-Betriebsrat und im Aufsichts- oder Verwaltungsrat der SE
c)Anfechtung und Abberufung
d)Regelungen über die Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
2.Regelungen bei strukturellen Änderungen einer SE
III.Arbeitsgerichtliches Verfahren
E.Bedeutung der SE in der Praxis
F.Revision der SE-Richtlinie

A.Entstehungsgeschichte der Europäischen Gesellschaft

I.Gesellschaftspolitische Zielvorgabe der EU
1
Aufgabe der Europäischen Union23 ist es, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, der außer der Beseitigung der Handelshemmnisse für den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen-, und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten auch eine gemeinschaftsweite Reorganisation der Unternehmen zulässt. Dabei muss die juristische Einheit der europäischen Unternehmen ihrer wirtschaftlichen weitestgehend entsprechen.24 Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Schaffung und Nutzung wirksamer gesellschaftsrechtlicher Strukturen und Systeme voranzutreiben, die zur Förderung effizienter und wettbewerbsfähiger Unternehmen erforderlich sind.25 Hierzu ist neben einer Harmonisierung des nationalen Unternehmensrechts der Mitgliedstaaten insbesondere auch die Schaffung Europäischer Rechtsformen notwendig, um europaweit tätigen Unternehmen eine attraktive Alternative zum jeweiligen nationalen Recht der Mitgliedstaaten zu bieten.
2
Parallel zu dieser gesellschaftsrechtlichen Weiterentwicklung muss auch die Beteiligung der Arbeitnehmer in den Gesellschaftsorganen fortentwickelt werden. Hieran hat die Europäische Kommission auch keinen Zweifel aufkommen lassen. Sie betont, dass gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen nicht mit sozialem Rückschritt gleichlautend sein dürfen. Vielmehr könnten Umstrukturierungen von Unternehmen ein Garant für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sein.26 Das Europäische Parlament unterstützt diese Haltung.27 Die Arbeitnehmerbeteiligung auf Unternehmensebene sei ein integrales Element europäischer Corporate Governance.28 Ebenso deutlich formulierte der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) seine Stellungnahme29 zum Aktionsplan der Kommission aus dem Jahr 2013.30 Auch bei künftigen gesellschaftsrechtlichen Vorhaben müsste die Einbeziehung der Arbeitnehmer gesichert und gefördert werden. Trotz dieser Bekenntnisse zu einem „sozialeren Europa“, das den Schutz der Arbeitnehmerrechte sichert und fördert, konnten bei gesellschaftsrechtlichen Vorhaben seit 200531 keine weitern materiellrechtlichen Fortschritte mehr erzielt werden. Von Vorstellungen des EGB, der sich für eine Richtlinie mit einem übergreifenden Bezugsrahmen für die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer einsetzt, die für alle europäischen Gesellschaftsformen gilt32, ist der europäische Gesetzgeber weit entfernt.
3
Das ursprüngliche Ziel, die wichtigsten in den Mitgliedstaaten bekannten Gesellschaftsformen eigenständig auf europäischer Ebene zur Verfügung zu stellen, konnte bis heute nicht verwirklicht werden.33 Einer der wesentlichen Streitpunkte war und ist die Frage, wie die Liberalisierung des Gesellschaftsrechts mit dem Erfordernis der Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Gesellschaftsorganen in Einklang gebracht werden kann. Die unterschiedlichen Mitbestimmungstraditionen der Mitgliedstaaten34 machten eine grundsätzliche Einigung über ein für alle Mitgliedstaaten vertretbares Mitbestimmungsmodell bis ins Jahr 2001 hinein unmöglich. Neben einigen Mitgliedstaaten (z.B. Vereinigtes Königreich, Italien oder Belgien), die aufgrund ihrer Rechtsgeschichte und ihrer gesellschaftlichen Strukturen keine gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen ihrer Kapitalgesellschaften kennen, haben sich in mehr als zwei Drittel der Mitgliedstaaten unterschiedliche Formen der Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungsprozessen im Aufsichts- oder Verwaltungsrat von Kapitalgesellschaften entwickelt. Weit verbreitet ist die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer (z.B. Österreich, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Ungarn oder Tschechien), die paritätische Mitbestimmung findet sich nur in Deutschland. Auch die Arbeitnehmerschwellen für das Einsetzen der Unternehmensmitbestimmung variieren; sie reichen von 25 oder 35 Arbeitnehmern in Schweden und Dänemark bis hin zu 2000 Arbeitnehmern in Deutschland für die paritätische Mitbestimmung.35 Hinzu kommt, dass die in Europa bestehenden Ausformungen der Mitbestimmung durch die unterschiedlichen Beteiligungsquoten allein nur unzureichend beschrieben werden.36 Neben diesem quantitativen Element kommt der qualitativen Seite der Mitwirkungsmöglichkeit der Arbeitnehmer im Aufsichts- oder Verwaltungsrat eine wesentliche Bedeutung zu, um die Vielfalt der in den Mitgliedstaaten bestehenden Formen der Mitbestimmung zu bewerten und die schwierigen und lange Zeit erfolglosen Vereinheitlichungsversuche zu verstehen.
4
Erst mit der Verabschiedung der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – abgekürzt SE)37 im Jahr 2001 endete eine lange Phase überwiegender Stagnation europäischer Rechtssetzung im Bereich des Gesellschafts- und Mitbestimmungsrechts. Bis dahin war es lediglich gelungen, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIR)38 im Jahr 1985 zu verabschieden.
5
Der Zweck dieser Personenvereinigung beschränkt sich im Wesentlichen darauf, kleinen oder mittleren Unternehmen oder Freiberuflern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern.39 Die EWIV kann ihren Sitz identitätswahrend innerhalb der Union verlegen; es kommt somit bei einer Sitzverlegung nicht zur Auflösung der Gesellschaft.40 Ihre wirtschaftliche Bedeutung ist gering41; allerdings wird sie von der Praxis in ihrem begrenzten Anwendungsbereic...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Abkürzungsverzeichnis
  7. Literaturverzeichnis
  8. Erster Abschnitt Einleitung
  9. Zweiter Abschnitt Die Europäische Gesellschaft
  10. Dritter Abschnitt Die Europäische Genossenschaft
  11. Vierter Abschnitt Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
  12. Fünfter Abschnitt Anhang
  13. Stichwortverzeichnis