Protektion und Souveränität
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Protektion und Souveränität

Die Entwicklung imperialer Herrschaftsformen im 19. Jahrhundert

  1. 478 Seiten
  2. German
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Protektion und Souveränität

Die Entwicklung imperialer Herrschaftsformen im 19. Jahrhundert

Über dieses Buch

Schutz scheint ein archaisches Konzept zu sein, das im Widerspruch zu einer internationalen Gemeinschaft aus gleichen, souveränen Staaten steht. Doch das 19. Jahrhundert, in dem der moderne Staat seine entscheidende Prägung erhielt, war zugleich das Zeitalter imperialer Schutzrhetorik und -herrschaft. Europäische Imperien erstreckten sich über nahezu den gesamten Globus. Diese legitimierten ihre Herrschaftsansprüche sowohl gegenüber Beherrschten als auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft mit erbrachten Schutzleistungen. Zentrale Strategien waren universalistische Ideologien wie die Pax Britannica, die Schutz für die Einordnung in ein imperiales System versprachen. In den Außenbeziehungen wirkten diese imperialen Schutzvorstellungen auf das Völkerrecht ein und schufen in der Praxis der Diplomatie neue völkerrechtliche Status, die den herkömmlichen Vorstellungen einer vollständigen Souveränität widersprachen. Die Studie untersucht, sowohl wie und warum diese Formen entstanden sind, als auch wie durch sie das komplexe Verhältnis von Protektion und Souveränität neu erdacht worden ist. Dadurch leistet sie einen Beitrag zur Internationalen Geschichte, zur Kolonial- und Imperiengeschichte und zur Geschichte des Völkerrechts.

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Information

1Einleitung

a)Thema

Während der Blütezeit des Imperialismus im 19. Jahrhundert erstreckten sich europäische Imperien über nahezu den gesamten Globus. Wie jeder Staat mussten auch Weltreiche ihre Herrschaftsansprüche sowohl gegenüber Untertanen und Beherrschten als auch gegenüber anderer Regierungen legitimieren. Diese Aufgabe gestaltete sich für Imperien aufgrund ihrer Heterogenität sowie Ausdehnung besonders komplex und brachte vielfältige Rechtfertigungspraktiken hervor. Zentrale Legitimationsstrategien waren militärische Dominanz, die Bindung an eine Dynastie und universalistische Ideologien wie die Pax Britannica oder Pax Franca,1 welche Schutz für die Einordnung in ein imperiales System versprachen. Diese Schutzversprechen gegenüber fremden oder eigenen Untertanen wurden auch häufig zur Begründung imperialer Interventionen verwendet, wobei das Verhältnis von Schutz zur Souveränität der betroffenen Staaten besonders komplex war.
Außenpolitische Schutzversprechen befinden sich im Widerspruch zur traditionellen Ideengeschichte der Souveränität. Denn völkerrechtliche Verhältnisse dieser Art sind von vornherein als Beziehung zwischen Ungleichen angelegt und mit der Idee einer Egalität zwischen Staaten zwangsläufig unvereinbar, denn sie begründen ein Verhältnis zwischen einem mächtigen Schutzherren und einem weniger mächtigen Schutzbedürftigen.2 In vielen Fällen geriet der Geschützte sogar in die völlige Abhängigkeit zu seinen Schutzherren und wurde außenpolitisch ausschließlich durch diesen repräsentiert. Dieses Spannungsfeld gewann noch zusätzlich an Brisanz, da jeder internationale Schutzvertrag formal die Staatlichkeit des betroffenen politischen Gebildes anerkannte, seine Souveränität allerdings gleichzeitig einschränkte. Vollständige Souveränität galt jedoch in den philosophischen, und später in den staatsrechtlichen Konzeptionen, als notwendige Voraussetzung für Staatlichkeit. Dadurch entstand ein Spannungsfeld, das in diesem Buch näher untersucht wurde.

b)Perspektive: Imperialismus

In der Wahrnehmung vieler imperialer Beamten war ihre Herrschaft an manchen Orten direkt, an anderen bestand sie aus indirekter Einflussnahme durch wirtschaftliche Durchdringung.3 Diese häufig zitierte Unterscheidung von direktem und indirektem Imperialismus haben schon die britischen Historiker Ronald Robinson und John Galagher in Frage gestellt;4 sie wird seitdem intensiv in den Geschichtswissenschaften diskutiert. Ein binäres Konzept war und ist nicht fähig, die komplexe Realität imperialer Herrschaft zu beschreiben. Allein im Britischen Empire herrschte eine verwirrende Vielfalt an politischen Herrschaftsformen.5 Jedes weitere Imperium verfügte über zusätzliche Formen der Herrschaft oder Einflussnahme, was die Anzahl direkter und indirekter Arten der Kontrolle nochmals erhöhte. Vor diesem Hintergrund schlägt Boris Barth vor, den Begriff ‚Imperialismus‘ durch den Plural zu ersetzen und eine Vielzahl eigenständiger, paralleler Imperialismen anzunehmen.6 Alternativ könnte man sich die Bezeichnungen ‚direkter‘ und ‚indirekter Imperialismus‘ auch als zwei Extrempole auf einer Skala von ansteigender imperialer Einflussnahme vorstellen.7 Dies bietet den Vorteil, dass keine Idealtypen gebildet werden müssen, sondern ein fluider Übergang zwischen verschiedenen Herrschaftsformen beobachtet werden kann. Eine solche Betrachtung ermöglicht es auch, die vielen Formen imperialer Einflussnahme zwischen den Extremen in den Fokus zu rücken. Das häufig vergessene Feld zwischen direkter und indirekter Herrschaft kann damit ausgeleuchtet und eine bisher vernachlässige Sonderform des Imperialismus, die Protektion, analysiert werden.

c)Forschungsgegenstand: Protektion

Ausgangspunkt für die vorliegende Untersuchung ist die Frage, was der politische Status eines ‚Protektorates‘ bedeutete. Die nähere Untersuchung von Protektoraten hat schnell gezeigt, dass die Begrenzung der Fragestellung auf so bezeichnete Territorien zentrale Teile des Begründungszusammenhangs vernachlässigt. Protektorate standen in einer breiten politischen und ideologischen Tradition, die auch Formen von Herrschaft einschloss, die nicht als ‚Protektorat‘ bezeichnet wurden. Dieses größere Herrschaftsphänomen wird in dieser Arbeit als ‚Schutzherrschaft‘ oder ‚Protektion‘ bezeichnet. Es umfasst sowohl den politischen Schutz von Personen und Gruppen in fremden Territorien als auch territoriale Herrschaft. Die betrachteten territorialen Schutzformen sind die permanente Okkupation und Protektorate.
Die Merkmale von Protektion als gesamteuropäisches Phänomen werden im Folgenden anhand von Materialen aus zwei Imperien herausgearbeitet, dem britischen und dem österreichisch-ungarischen. Diese Auswahl erfolgte aus vier Gründen: 1. Akteure aus beiden politischen Gebilden prägten die zentralen Wendepunkte der Entwicklung von Schutzherrschaft. 2. Beim Britischen Empire handelte es sich um das am tiefsten in die Schutzherrschaft verstrickte Imperium. 3. Bei der Auswahl handelt es sich um ein Kontinental- und ein Überseeimperium,8 wodurch gezeigt wird, dass diese Form des Imperialismus in beiden Imperientypen auftrat. 4. Beide Imperien agierten im osmanischen Raum und übten ihre Schutzherrschaft auf osmanische Gebiete aus, deren früherer politischer Kontext ähnlich war.
Anhand osmanischer Territorien, wie den Ionischen Inseln, wird die Entwicklung von Schutzverträgen analysiert. Beispielsweise gilt das britische Protektorat über die Ionischen Inseln als erstes ‚völkerrechtliches Protektorat‘ der Weltgeschichte und war vormals osmanisches Einflussgebiet. Der politische Status dieser Inseln wird in einer kurzen Fallstudie einer kritischen Revision unterzogen. Das Fallbeispiel zeigt dabei die Entwicklung von Schutzverträgen als diskontinuierlich. Ständige Abbrüche und Neuverhandlungen verbunden mit Bedeutungsverschiebungen prägten die Entwicklung, wobei jede Schutzherrschaft ein Unikat blieb. Trotz ihrer Unterschiedlichkeit lassen sich generelle Tendenzen in der Entwicklung ausmachen, die anhand der miteinander verbundenen Fallbeispiele Zypern und Bosnien-Herzegowina gezeigt werden. Ein Vergleich mit bereits erfolgten Fallstudien zu den einzelnen Protektoraten Tunesien9 und Ägypten10 ergänzt diese Beobachtungen.
Das vorliegende Buch analysiert die Besonderheiten dieser mannigfaltigen Formen von ‚Schutz‘ und ‚Protektion‘ und zeigt generelle Entwicklungslinien auf. Der Analysezeitraum beschränkt sich auf das lange 19. Jahrhundert11, da in dieser Epoche eine Verrechtlichung von politischen Klientelverhältnissen festzustellen ist.12 Hierbei liegt der Fokus auf Phänomenen aus dem Bereich der internationalen Beziehungen und des Völkerrechts. Innerstaatliche Verhältnisse wie Klientelismus, Patronage und wirtschaftliche Protektion13 werden als jeweils eigenständiger Themenkomplex ausgeklammert.
Zur Analyse von Protektion vereint die vorliegende Arbeit verschiedene Forschungsbereiche: Eine Ideengeschichte wird mit der Forschung zum Kolonialismus des 19. Jahrhunderts und zum internationalen Recht kombiniert. Gleichzeitig werden vier nationalhistorische Kontexte sowie die zugehörigen Imperien vergleichend betrachtet, sodass sich auch methodisch eine multi- bzw. transnationale Perspektive ergibt. Prozesse und Strukturen der Protektionen können nicht ausschließlich auf nationaler, diplomatischer oder lokaler Ebene analysiert werden. Vielmehr bedarf die Untersuchung einer Perspektive, die mit mehrfacher Anpassung des Maßstabes, Zeitraumes und variierenden Akteuren das gesamte Phänomen untersucht. Das Ergebnis ist ein differenziertes Verständnis von imperialen Legitimationsstrategien im internationalen Kontext sowie der Genese völkerrechtlicher Figuren. Die Bezeichnung ‚Figur‘ wurde gewählt, da es sich bei diesen Vorstellungen nicht um fixierte Konzepte handelte, sondern um solche, die sich im Wandel befanden, zeitgenössisch allerdings als fixiert und definiert wahrgenommen wurden. Gleichzeitig folgt dieses Verständnis einer Rechtsfigur den gängigen juristischen Definitionen die damit Erscheinungen im Recht bezeichnen die keinen Lebensverhältnissen entsprechen, wie beispielsweise Souveränität. In diesem Zusammenhang wird auch die Sprache und Pragmatik von Schutzversprechen untersucht, um die Wirkung dieser als Schutzsemantik bezeichneten Phänomens zu untersuchen.

d)Forschungsstand

Jürgen Osterhammel plädierte in seiner Patočka Memorial Lecture 2014 dafür, die Kategorie des Schutzes oder der Protektion als ergänzendes Leitmotiv unserem Weltverständnis hinzuzufügen.14 Doch nicht nur von ihm wurde das Thema aufgegriffen und mittlerweile liegen bereits die ersten Ergebnisse der intensiven Debatte vor.15 Beispielsweise schrieb Harald Kleinschmidt eine Monographie über die Wirkungen von Verträgen auf die koloniale Praxis.16 Er beschreibt detailliert die Entwicklung des europäischen Verständnisses von Souveränität und weist auch Protektoraten ihre Stellung darin zu. Dieses Forschungsinteresse besteht jedoch erst seit wenigen Jahren.
Bisher wurde Schutzherrschaft allein als moralische Rechtfertigung für imperialistische Bestrebungen gedeutet. Die Bezeichnung ‚Protektorat‘, so die landläufige Meinung, sei eine Verschleierung der tatsächlichen Machtverhältnisse. Obwohl Überblicksdarstellungen über das 19. Jahrhundert diesen Begriff benutzen, wurde ‚Protektorat‘ in keinem dieser Werke definiert.17 Protektorate wurden deshalb häufig unter dem Begriff ‚Kolonie‘ subsumiert.18 Die Verfechter dieser Perspektive konnten darauf verweisen, dass Protektorate im Laufe ihres Bestehens Kolonien immer ähnlicher wurden. Die direkte Herrschaftsausübung nahm zu.19 Doch zumindest im Gründungsmoment und in den ersten Phasen ihres Bestehens unterschieden sich Territorien, die unter einem Schutzvertrag standen, von Kolonien, sowohl in den angewandten Legitimationsstrategien als auch in der Herrschaftspraxis. Ein kolonialer Status beschreibt Schutzversprechen daher nur unzureichend.
Eine 50 Jahre alte politikwissenschaftliche Dissertation von Alfred Kamanda konstatierte dies bereits und stellt nach wie vor das einschlägige Referenzwerk zum Thema ‚Protektorate‘ dar. Der Autor analysiert darin vergleichend die Herrschaftsstrukturen in allen als ‚Protektorat‘ bezeichneten Territorien und gelangt zur These, dass sich Protektorate von Kolonien unterschieden und ein komplexes Phänomen darstellten, das nicht nur die wirklichen Machtverhältnisse verdecken sollte.20 Dieser These schließt sich das vorliegende Buch an. Alfred Kamandas Werk macht zudem die historische Dimension des Themenkomplexes deutlich, die dem Autor zufolge vom Römischen Reich bis zum 20. Jahrhundert reicht.21 Durch den Versuch, alle Protektorate abzudecken, bleiben seine Fallstudien allerdings oberflächlich, und er übergeht systematisch alle nicht explizit als ‚Protektorat‘ bezeichneten Gebiete.
Juristen untersuchten Protektorate vor allem im Kontext der Westafrika-Konferenz von 1884/85. In diesem Zusammenhang stellte Jörg Schildknecht eine Typisierung von Protektoraten auf, die zwischen drei distinkten Kategorien von Protektoraten unterscheidet:22
Völkerrechtliches Protektorat: Dieses Gebilde basiert auf der Fiktion eines Schutzvertrages zwischen zwei souveränen Staaten, in dem der Protektor politischen oder militärischen Schutz verspricht, und der geschützte Staat seine Außenpolitik an seinen Beschützer bindet.
Quasi-Protektorat: Bei dieser Form handelt es sich um eine durch aufgezwungene Verträge entstandene Form der Herrschaft. Vertragspartner sind meist Staaten, jedoch gibt es auch Fälle, in denen vorstaatliche Gruppen, wie Stammesgemeinschaften, zu Verträgen gedrängt wurden. Diese garantierten eine extraterritoriale Rechtsprechung für sämtliche Europäer in einem Protektorat, gemäß den Gesetzen der Schutzmacht. Außerdem trat der ursprüngliche Herrscher die Territorialhoheit an die Protektionsmacht ab.
Koloniales Protektorat: Bezeichnet ein innerstaatliches Verhältnis, in dem das protegierte Gebiet in das Staatsterrit...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Dedication
  5. Inhalt
  6. Vorwort
  7. 1 Einleitung
  8. 2 Die Entwicklung völkerrechtlicher Figuren
  9. 3 ‚Okkupation zu Friedenszeiten‘. Die Entstehung eines neuen politischen Status 1878
  10. 4 Die Okkupationsverwaltung. Herrschaft über osmanische Provinzen
  11. 5 Die völkerrechtliche Fixierung eines Provisoriums: Das Protektorat
  12. 6 Das Ende der Schutzherrschaft
  13. 7 Fazit und Ausblick
  14. Quellen und Literaturverzeichnis
  15. Personenregister