Als wichtige Träger des Wirtschaftslebens sind Unternehmen überall auf der Welt zu finden. Unternehmen produzieren Güter, bewerkstelligen deren Distribution und entfalten Entwicklungskräfte für Innovation und Wachstum. Dazu bringen Unternehmen verschiedene Ressourcen zusammen, kombinieren und transformieren diese und entwickeln das dafür verlangte Wissen. Sie umwerben ihre Kundschaft und bauen Reputation und Markennamen auf.
Dabei streben Unternehmen an, mit den Ressourcen nicht verschwenderisch umzugehen und die Umwelt zu schonen.
1.1.1Corporate Governance
Für das Unternehmen werden die Entscheidungen durch eine Person (oder eine kleine Personengruppe) getroffen. Das ist der Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstand, CEO. Natürlich kann diese Person die Planung und Entscheidung vorbereiten lassen oder delegieren, doch letztlich werden die Festlegungen von ihr genehmigt und durch Unterzeichnen von Verträgen festgehalten. In diesem Sinn ist die Unternehmung ein Bündel (Nexus) von Verträgen, die alle mit einer Instanz geschlossen und von dieser unterzeichnet werden, der Firma.2
Dabei wird die erwähnte Person, der Geschäftsführer, einer Kontrolle und der Pflicht zur Rechenschaft unterworfen sein. Eventuell wird sie von anderen Gremien oder Gruppen gewählt und muss sich an deren Richtungsvorgaben halten. Damit wird ein Aufsichtsgremium eingerichtet. Die Beziehung zwischen der die Geschäfte führenden Person und dem Aufsichtsgremium wird als Corporate Governance bezeichnet. Corporate Governance ist ein eigenständiges Wissensgebiet, das eng mit der Corporate Finance (Unternehmensfinanzierung) verbunden ist. Die Corporate Governance ist der Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.3
Selbstverständlich gibt es zahlreiche kleinere Unternehmen. Dann wird das Unternehmen, wie bei einer Einzelfirma üblich, von einer Person geführt, die zugleich einziger Mitarbeiter und Chef ist und die sich selbst kontrolliert. Dies geschieht durch Disziplin und ethisches Verhalten (Selbstbindung an Moral), das sich der Unternehmer auferlegt. Bei etwas größeren Unternehmen ist es bereits sinnvoll, zwischen drei Gruppen zu unterschieden:
- den Mitarbeitenden,
- deren geschäftsführendem Chef und
- dem Präsidenten eines im Hintergrund stehenden Aufsichtsgremiums.
Die von einem Unternehmen benötigten Ressourcen sind zum Teil im Privateigentum des jeweiligen Unternehmens. Das Unternehmen wird diese Ressourcen durch Investitionen erwerben, als Vorleistungen einkaufen oder selbst schaffen. Beispiele für Ressourcen im Eigentum sind (längerfristig genutzte) betriebliche Anlagen, des Weiteren Inputs, die verbraucht werden (Umlaufvermögen) und vor allem das Wissen. Selbstverständlich wird ein Unternehmen ihr materielles ebenso wie ihr immaterielles Vermögen schützen. Das ist besonders beim Wissen nicht immer leicht. Weil Wissen,Marken und Designs durch Kopien entwertet werden, ist der Schutz der sich im Eigentum desUnternehmens befindlichen Ressourcen eine wichtige Aufgabe des Unternehmens und des Staates.
Auch wenn durch Gesetze eingeschränkt geben Ressourcen im Eigentum eine praktisch unbeschränkte Verfügungsmacht. Zum anderen Teil können die benötigten Ressourcen durchaus im Eigentum anderer Personen verbleiben. Das Unternehmen verschafft sich die Nutzungsmöglichkeit über Verträge. Beispiele sind Miete, Pacht und Leasing. Daneben ist hier die Arbeitskraft von Mitarbeitenden zu sehen, die im Rahmen von Arbeitsverträgen für das Unternehmen tätig sind. Über diese Ressourcen erhält das Unternehmen nur eine deutlich eingeschränkte Verfügungsmacht.
Fazit
Die Investitionen, der Bezug von Vorleistungen und die Sicherung von Arbeitskraft verlangen Auszahlungen. Diese Auszahlungen ermöglichen den Kauf greifbarer Vermögenspositionen, die Entwicklung von Wissen, Auszahlungen für Löhne, Leasingverträge, Versicherungsverträge, den Bezug von Vorleistungen und so fort. Im Verlauf der unternehmerischen Tätigkeiten werden solche Auszahlungen immer wieder fällig.
1.1.2Unternehmerische Risiken
Natürlich strebt jedes Unternehmen an, Einzahlungen aus dem Absatz ihrer Produkte und Leistungen zu erhalten. Daher können Absatzerlöse, sobald sie vorliegen, durchaus für weitere Auszahlungen herangezogen werden. Über eine sehr lange Frist sollten die Absatzerlöse insgesamt sogar die über die Zeit hinweg getätigten Auszahlungen übersteigen. Denn das erwerbswirtschaftliche Streben des Unternehmens drückt sich darin aus, über lange Zeit gesehen eher mehr Geld zu vereinnahmen als in die Geschäfte hineingesteckt wurde.
Die Auszahlungen für die Beschaffung der Ressourcen liegen typischerweise allerdings zeitlich vor dem Inkasso der Absatzerlöse. Das ist offensichtlich: Die unternehmerischen Prozesse dienen einer Transformation von Inputs in Outputs und jede Transformation verlangt eine gewisse Zeit. Inputs müssen also bezahlt werden, bevor die Outputs von den Abnehmern bezahlt sind. Dies gilt auch dann, wenn die Kundschaft Vorauszahlungen leistet und wenn die Lieferanten mit langen Zahlungszielen einverstanden sind.
Die zeitliche Inkongruenz zwischen Auszahlungen (für die Ressourcen) und Einzahlungen (aus dem Verkauf der Produkte) verlangen, dass jemand dem Unternehmen Zahlungsmittel vorstreckt, es ihm also wenigstens für gewisse Zeit überlässt. Diese Person oder Personen stellen Finanzmittel zur Verfügung. Das heißt, sie geben dem Unternehmen das Geld für seine früher fälligen Auszahlungen und erhalten später Geld vom Unternehmen, wenn es dann einmal über Erlöse aus dem Absatz verfügen kann. Die Personen sind die Finanziers des Unternehmens. Das Unternehmen finanziert sich. Die Rückflüsse, die Finanziers erwarten, sind für sie Kapital (im Sinn von Vermögen). Für das Unternehmen sind die zu leistenden Rückflüsse eine Pflicht. Für das Unternehmen drückt das Kapital diese Pflicht aus.
Kapital hat ein Janusgesicht: Für den Finanzier drückt es die Ansprüche aus, für das Unternehmen die Pflicht.
Soweit hat es den Anschein, als ob eine Finanzierung durch eine...