Während der 1970er und 1980er Jahre wuchsen die Ansprüche an demokratische Teilhabe erheblich. Viele Menschen mischten sich in die Politik ein, doch oft scheiterten ihre Hoffnungen, die Gesellschaft zum Besseren zu verändern. Wie gingen die Engagierten damit um? Welche langfristigen Folgen zogen enttäuschte Erwartungen nach sich? Diese Studie untersucht die emotionale Verarbeitung von politischen Alltagserfahrungen in Parteien, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen. Sie analysiert Enttäuschung als Gegenwartsdeutung, als Beziehungsmarker und als Argument in politischen Deutungskämpfen. Sie zeigt, dass der demokratische Wettstreit um die Herzen nicht weniger intensiv geführt wurde als um die Hirne. Kollektive Gefühle werden so fassbar als Teil einer Erfahrungsgeschichte der Demokratie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

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Enttäuschung in der Demokratie
Erfahrung und Deutung von politischem Engagement in der Bundesrepublik Deutschland während der 1970er und 1980er Jahre
- 411 Seiten
- German
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Enttäuschung in der Demokratie
Erfahrung und Deutung von politischem Engagement in der Bundesrepublik Deutschland während der 1970er und 1980er Jahre
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Thema
Geschichte1. Für mehr Gerechtigkeit und Demokratie: Mitbestimmung
Wie kaum ein anderes gesellschaftspolitisches Thema bündelte die „Mitbestimmung“ Hoffnungen und Erwartungen für eine weiterreichende Demokratisierung der westdeutschen Gesellschaft. Im Begriff selbst steckte bereits das Versprechen, an Entscheidungsmacht teilzuhaben. Er verhieß eine Öffnung der Gesellschaft hin zu mehr Partizipation und zu mehr Gerechtigkeit, er stand für Transparenz, Modernisierung und Zukunftsoptimismus. Die Anschlussfähigkeit des Begriffs an emphatische Wertideen, seine große Offenheit und Zustimmungsfähigkeit erklären seinen Aufstieg zu einer höchst attraktiven Zeitgeistformel. In den 1960er Jahren avancierte „Mitbestimmung“ zur programmatischen Leitvokabel, an der sich grundsätzliche Vorstellungen von demokratischer Ordnung ausrichteten. Damit trat der Begriff aus dem Bereich der Wirtschaft hinaus. Nachdem die Gewerkschaften ihn bereits in der Nachkriegszeit zu einem Fixpunkt ihrer gesellschaftspolitischen Ziele erklärt hatten, zogen ab Mitte der 1960er Jahre beide große Volksparteien nach. Sowohl CDU als auch SPD machten sich den Begriff zu eigen. Was genau Mitbestimmung heißen und wie sie politisch ausgestaltet werden sollte, war das Thema einer erbittert geführten Debatte. Die Gräben lagen nicht nur zwischen den politischen Lagern, sondern gingen mitten durch sie hindurch. Das lag nicht nur daran, dass der Begriff dazu diente, die Zukunft der demokratischen Gesellschaft zu modellieren, sondern auch an den Konturen, die ihm die Geschichte der Mitbestimmung in Deutschland verliehen hatte.
1.1 Nachholpolitik: Erwartungen und Vorstellungen von
Mitbestimmung
Die wenigsten Gesetze sind originäre Neuschöpfungen. Fast immer haben sie eine Vor‑ und eine Nachgeschichte, in denen die Akteure Erwartungen aufbauen bzw. Erfahrungen einordnen. Welche Gefühle sich mit einem solchen Projekt verbinden, hängt darum stark von solchen Vor- und Nachgeschichten ab. Als der Bundestag 1976 das Gesetz über die Unternehmensmitbestimmung verabschiedete, hatten die Arbeitnehmervertreter bereits drei Jahrzehnte lang versucht, Mitbestimmungsrechte gesetzlich zu verankern. Dabei waren die Ergebnisse fast immer hinter ihren Hoffnungen zurückgeblieben, weil die Widerstände der Arbeitgeberverbände zu groß und die Unterstützung durch die CDU-geführten Bundesregierungen zu gering waren. Viele meinten, dass der Sieg der SPD bei der Bundestagswahl von 1969 die historische Chance eröffne, die verpassten Gelegenheiten wiedergutzumachen. Mitbestimmung war daher aus Sicht ihrer Befürworter in hohem Maße „Nachholpolitik“107. Was für die gesamte Wirtschaft nachgeholt werden sollte, hatten die Gewerkschaften für den Bergbau sowie die Eisen- und Stahlindustrie bereits 1951 durchsetzen können, nämlich weitreichende Beteiligungsrechte auf allen Ebenen der Unternehmensführung.
Die Montanmitbestimmung
Das Referenzmodell für alle Debatten der 1960er bis 1980er Jahre war die Montanmitbestimmung aus der Gründungszeit der Bundesrepublik. Obwohl die historischen Wurzeln der Mitbestimmung bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, schufen die Regelungen, die 1947 in der britischen Besatzungszone und vier Jahre später für die gesamte westdeutsche Montanindustrie eingeführt wurden, eine völlig neue Unternehmensverfassung. Sie veränderte die Machtverteilung aller Kapitalgesellschaften im Bergbau und in der Eisen- und Stahlindustrie mit mehr als 1000 Beschäftigten grundlegend. Noch nie hatte ein Gesetz den Arbeitnehmervertretern derart weitreichenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik zugebilligt. Er manifestierte sich in drei Zugeständnissen, die in den nachfolgenden Debatten um die Mitbestimmung die neuralgischen Punkte bildeten: Erstens erhielten die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat die gleiche Anzahl Stimmen wie die Kapitaleigner; bei Pattsituationen entschied ein „neutraler Mann“, der das Vertrauen beider Seiten haben musste. Dieses Prinzip hieß „echte Parität“ und wurde zum Gradmesser für die Güte der Mitbestimmung. Zweitens erhielten die Gewerkschaften das Recht, betriebsfremde Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, die zur Arbeitnehmerseite zählten. Auf diese Weise institutionalisierte das Montanmitbestimmungsgesetz den Einfluss von gesamtwirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmervertreter in der Schwerindustrie. Ein völliges Novum stellte drittens der Arbeitsdirektor dar. Er war ein gleichberechtigtes Vorstandsmitglied und konnte nicht gegen den Willen der Arbeitnehmerseite bestellt oder abberufen werden.
Das Montanmitbestimmungsgesetz, das am 21. Mai 1951 in Kraft trat, war zweifelsohne ein sozialpolitischer Meilenstein. Es zielte darauf ab, die konfrontativen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch institutionellen Einigungszwang in eine Partnerschaft auf Augenhöhe zu transformieren. Bedeutete dies allein schon einen enormen Einschnitt für Wirtschaftspolitik und Unternehmenskultur, so gingen die gesellschaftspolitischen Absichten des Gesetzes noch weit darüber hinaus: Die paritätische Mitbestimmung sollte zum „Grundbaustein einer demokratischen Neuordnung der gesamten Gesellschaft“108 werden. Sein Demokratisierungsimpetus war ihm in die Wiege gelegt worden, denn die Neuorganisation der deutschen Schwerindustrie war ein Schlüsselelement im Programm der Entnazifizierung, Entmilitarisierung, Dezentralisierung und Demokratisierung, das die Alliierten seit der Potsdamer Konferenz verfolgten. Kein Wirtschaftszweig war so stark durch seine Nähe zur NS-Herrschaft kompromittiert wie die Schwerindustrie, niemand hatte stärker von Krieg und Zwangsarbeit profitiert. Die Macht der „Schlotbarone“ zu brechen war daher ein moralisches Gebot und die Einführung der Mitbestimmung der Hebel dazu.109
Von Anfang an verbanden sich also mit der Mitbestimmung Vorstellungen, die über das materielle Recht hinausgingen. Wegen dieser symbolischen Dimension stritten Befürworter und Gegner der Mitbestimmung mit so großer Emphase, denn sie rührten dabei stets an Grundüberzeugungen, wie eine gute und gerechte Gesellschaft organisiert sein sollte. Beispielsweise endete der Aufruf zur Urabstimmung, mit dem die IG Metall ihre Mitglieder Ende November 1950 ihre Mitglieder auf einen Streik einstimmte, um die Mitbestimmung durchzusetzen, mit den Worten: „Wer für seine Menschenrechte und seine Freiheit kämpfen will, der stimme mit ‚ja‘!“110 Für die emotionale Konnotation des Mitbestimmungskomplexes erwies es sich als ungemein wichtig, dass die Gewerkschaften ihre Bereitschaft demonstriert hatten, die Montanmitbestimmung notfalls mit einem Streik zu erzwingen. Nachdem die Belegschaften dem Aufruf mit überwältigenden Mehrheiten von rund 93% der Bergarbeiter und 96% der Hüttenarbeiter gefolgt waren, schaltete sich Bundeskanzler Konrad Adenauer in die Verhandlungen ein und erreichte eine Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die ihre Kernforderungen durchsetzen konnten.111 In das Selbstbild der Gewerkschaften ging die Montanmitbestimmung als ein Sieg ein, den sie ihrer Entschlossenheit und Kampfkraft verdankten.112 Dagegen bezeichnete Hermann Reusch, Chef der Oberhausener Gutehoffnungshütte und einer der vehementesten Gegner der Mitbestimmung, am 11. Januar 1955 das gesamte Gesetzeswerk öffentlich als „Ergebnis einer brutalen Erpressung durch die Gewerkschaften“113, woraufhin über 800 000 Berg- und Stahlarbeiter in einen eintägigen Warnstreik traten. Die Montanmitbestimmung war eine dauerhafte Quelle der Empörung, denn während ihre Gegner sich zu weit überzogenen Zugeständnissen genötigt sahen, fühlten sich die Befürworter um die Früchte ihres Sieges betrogen.
Dies lag an dem Preis, den die Gewerkschaften für die Einigung von 1951 hatten bezahlen müssen. Adenauer hatte ihnen abverlangt, dass der Kompromiss eine Spartenlösung für die Montanindustrie blieb, der eben nicht die Weichen für die Gesamtwirtschaft stellte. Genau dieses Ziel hatten die Gewerkschaften aber angestrebt, insbesondere der erste Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Hans Böckler. Doch bereits das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 bereitete allen Hoffnungen ein Ende, den großzügigen Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer im Montanbereich überall zur Geltung zu verhelfen. Statt „echter“ Parität schrieb es eine Drittelbeteiligung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften vor, der Arbeitsdirektor fehlte ganz, und betriebsfremde Gewerkschaftsvertreter hatten im Vergleich zur Montanmitbestimmung eine schwächere Stellung. Nur ein Jahr nach ihrem großen Erfolg bedeutete dies eine „bittere Niederlage“114 für die Gewerkschaften. Sie leitete einen Umschwung ein. Statt dafür zu kämpfen, die Mitbestimmungsstandards der Montanindustrie auf andere Wirtschaftssektoren auszudehnen, mussten die Gewerkschaften sich darauf einstellen, deren Fortbestand zu verteidigen. Wenige Tage nach dem triumphalen Sieg der CDU bei den Bundestagswahlen vom 6. September 1953 markierte Kuno Brandel im Beirat der IG Metall den Stimmungsumschwung: „Der Weg des Kampfes für die Demokratisierung der Wirtschaft durch das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer, den wir bisher gegangen sind, verspricht mindestens in der nächsten Zukunft keine weiteren wesentlichen Erfolge. […] Viel eher müssen wir mit allerlei reaktionären Versuchen rechnen, die darauf abzielen, das Bestehende in der ein oder anderen Form zu beschneiden.“115 Durch die Überzeugung, zu Unrecht in die Defensive gedrängt zu werden, mischten sich Bitterkeit und Trotz in die Empörung der Gewerkschafter.
Diese Gefühlslage erhielt durch alle Gesetze, die bis in die 1960er Jahre die Mitbestimmung tangierten, neue Nahrung. Ob das Personalvertretungsgesetz von 1955, die Holding-Novelle zur Sicherung der Mitbestimmung in Konzernobergesellschaften des Montan-Bereichs ein Jahr später oder das Mitbestimmungsänderungsgesetz zur befristeten Sicherung der Mitbestimmung in Montan-Unternehmen von 1967 (die sogenannte Lex Rheinstahl): Stets mussten die Gewerkschaften darum kämpfen, den Status quo zu erhalten, während zugleich alle Versuche scheiterten, der paritätischen Mitbestimmung über den Bereich der Montanindustrie hinaus Gültigkeit zu verschaffen.116 Zwar blieb die Substanz der Montanmitbestimmung erhalten, aber die dauerhaften Angriffe der Arbeitgeber und die Preisgabe auch von marginal erscheinenden Positionen wirkten zermürbend.117 Dieses Grundgefühl des ungerechten Abwehrkampfes erklärt die scharfen Töne, die die Auseinandersetzungen beherrschten. Ungerecht erschien er den Gewerkschaftsvertretern, weil es in ihren Augen angemessen gewesen wäre, für mehr Mitbestimmung zu kämpfen. Schon früh hinterließen diese enttäuschten Erwartungen Spuren. Hans Böckler befand sich 1951, kurz vor seinem Tod und trotz des Durchbruchs, den er für die Montanmitbestimmung erreicht hatte, in einer „Stimmung der Verbitterung und Enttäuschung“118, weil er von Politik, Unternehmern und auch den Gewerkschaften selbst mehr Aufgeschlossenheit und Unterstützung erwartet hatte. Fritz Strothmann, langjähriger geschäftsführender Vorstand der IG Metall, räumte am 10. Februar 1956 unumwunden ein, „die großen Hoffnungen, die wir in die Mitbestimmung gesetzt hätten, seien zum Teil enttäuscht worden“119.
Doch die Gewerkschaften zogen daraus keineswegs den Schluss, die Mitbestimmung aufzugeben. Sie konservierten im Gegenteil die Erwartung, dass die Gesellschaft durch Mitbestimmung gerechter und demokratischer werden sollte. Dass sie darauf beharrten, lag an dem großen Stellenwert, den das Ziel, die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu transformieren, in den Grundsatzprogrammen des DGB einnahm, denn dafür war die Mitbestimmung unverzichtbar. Hans Böckler hatte sie 1950 zur „Existenzfrage der Gewerkschaftsbewegung überhaupt“120 erklärt. Sie erschien in allen großen Programmschriften des DGB als herausgehobenes Ziel und Mittel gewerkschaftlicher Gesellschaftspolitik, angefangen von den 1949 in München beschlossenen Wirtschaftspolitischen Grundsätzen über das Aktionsprogramm von 1955, das Düsseldorfer Grundsatzprogramm von 1963 bis hin zu den Aktionsprogrammen von 1965 und 1972.121 Mitbestimmung bildete ein Element der Kontinuität, während die programmatische Entwicklung insgesamt einen „Paradigmenwechsel“ vollzog, indem sie sich von der „Utopie“ (wie IG Metall-Chef Otto Brenner 1956 formulierte) verabschiedete, die Neuordnung der Wirtschaft in absehbarer Zeit durchsetzen zu können.122 Stattdessen stellte der DGB die Weichen in die gleiche Richtung, die die SPD mit ihrem Godesberger Programm von 1959 eingeschlagen hatte: Die Gewerkschaften richteten sich darauf ein, mit dem Kapitalismus leben zu müssen, und konzentrierten ihre Strategie darauf, seine Mängel für die Arbeitnehmer durch fortwährende Reform abzumildern, während zugleich aber „sozialistische“ Forderungen wie etwa die Überführung von Schlüsselindustrien in Gemeineigentum stehenblieben. Im „Nebeneinander von systemkritischen und systemkonformen Programmpunkten“123 bildete die Mitbestimmung den Brückenschlag zwischen dem Fernziel grundlegender Transformation und operativer Politik, um die Arbeits- und Existenzbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern. So begründete das Grundsatzprogramm von 1963 die Forderung nach einer Ausweitung der Mitbestimmung damit, sie solle „eine Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft einleiten, die darauf ...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titelseite
- Impressum
- Inhalt
- Editorial
- Einleitung: Enttäuschung als Kategorie historischer Erfahrung im 20. Jahrhundert
- 1. Für mehr Gerechtigkeit und Demokratie: Mitbestimmung
- 2. Sehnsucht nach Bewegung: Enttäuschung in der autonomen Frauenbewegung
- 3. Die Steuerreform der christlich-liberalen Bundesregierung
- 4. Engagement und Enttäuschung
- Schlussbetrachtung: Enttäuschung in der Demokratie, Enttäuschung über die Demokratie
- Anhang: Abbildungen und Tabellen
- Abkürzungen
- Quellen und Literatur
- Personenregister
Häufig gestellte Fragen
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