
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
Wiley-Schnellkurs Arbeitsrecht
Über dieses Buch
Wer wissen will, wie ein Unternehmen funktioniert, sollte sich auch im Arbeitsrecht auskennen. Deshalb ist es Teil vieler Studiengänge jenseits der Rechtswissenschaften. Häufig haben diese Studenten Probleme mit dem Fach, aber Hilfe naht. Arnd Diringer erklärt Ihnen in diesem Buch auf den Punkt gebracht, was Sie über Arbeitsrecht wissen sollten. Er erläutert die wichtigsten Punkte von Begriffen und Systematik des Arbeitsrechts, über Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern bis zur Beendigung einer Tätigkeit. Mit vielen Beispielen und Übungsfragen können Sie Ihr frisch erworbenes Wissen testen und festigen und so ist dieses Buch eine gute Hilfe für Sie, wenn Sie schnell und nicht allzu tief in das Arbeitsrecht einsteigen wollen.
Häufig gestellte Fragen
- Elementar ist ideal für Lernende und Interessierte, die gerne eine Vielzahl von Themen erkunden. Greife auf die Elementar-Bibliothek mit über 800.000 professionellen Titeln und Bestsellern aus den Bereichen Wirtschaft, Persönlichkeitsentwicklung und Geisteswissenschaften zu. Mit unbegrenzter Lesezeit und Standard-Vorlesefunktion.
- Erweitert: Perfekt für Fortgeschrittene Studenten und Akademiker, die uneingeschränkten Zugriff benötigen. Schalte über 1,4 Mio. Bücher in Hunderten von Fachgebieten frei. Der Erweitert-Plan enthält außerdem fortgeschrittene Funktionen wie Premium Read Aloud und Research Assistant.
Bitte beachte, dass wir keine Geräte unterstützen können, die mit iOS 13 oder Android 7 oder früheren Versionen laufen. Lerne mehr über die Nutzung der App.
Information
Teil III
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
6
Pflichten des Arbeitgebers
In diesem Kapitel
- Vergütungspflicht
- Gleichbehandlungspflicht
- Beschäftigungspflicht
- Zeugnispflicht
- Weitere Pflichten
Vergütungspflicht
Begriff und Arten der Vergütung
Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers
Hinweis
Geld und Sachbezüge
- Eine Geldzahlung ist gemäß § 107 Abs. 1 GewO in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Geschuldet wird grundsätzlich die Bezahlung in bar, die Vereinbarung einer bargeldlosen Zahlung ist aber möglich und üblich.
- Gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 GewO können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht. Als Sachbezug gelten alle Leistungen, die dem Arbeitnehmer für die erbrachte Arbeit zufließen und keine Barzahlung oder bargeldlose Zahlung sind. Diese Entgeltform wird oft auch als Naturalleistung oder -vergütung bezeichnet.
BEISPIEL
Bemessung der Vergütung
Zeit- und Leistungslohn
- Beim Zeitlohn wird die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, also z. B. nach Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten.
- Dagegen knüpft ein Leistungslohn nicht an die aufgewandte Zeit, sondern an das Arbeitsergebnis an. Die Bemessung kann nach qualitativen und/oder quantitativen Merkmalen erfolgen. Die bekannteste Form des Leistungslohns ist die Akkordvergütung. Hier wird das Arbeitsentgelt an bestimmte Maßzahlen (z. B. Stückzahlen in der Produktion oder Flächen bei Malerarbeiten) geknüpft.
Wichtig
Sonderformen der Vergütung
- Lohnzuschläge werden zumeist für besondere Leistungen oder zum Ausgleich erheblicher Erschwernisse bezahlt (z. B. Mehrarbeitszuschläge, Lärm- und Schmutzzuschläge). Teilweise knüpfen sie aber auch an die soziale Situation des Arbeitnehmers an (z. B. Familienzuschläge).
- Gratifikationen sind Sonderzuwendungen, die zusätzlich zum laufenden Entgelt zu bestimmten Anlässen gewährt werden (z. B. Jubiläumszuwendungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Die Zahlung erfolgt zumeist aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Auch wenn sie freiwillig erbracht wird, handelt es sich nach herrschender Meinung aber nicht um eine Schenkung i.S.d. § 516 BGB, sondern um eine Leistung aus dem Arbeitsverhältnis.
- Provisionen sind Erfolgsvergütungen, deren Höhe in der Regel anhand eines bestimmten Prozentsatzes berechnet wird. Dieser Prozentsatz kann auf den Wert der durch den Arbeitnehmer selbst abgeschlossenen Geschäfte (sogenannte Vermittlungsprovision), auf die in einem bestimmten Gebiet abgeschlossenen Verträge (sogenannte Bezirksprovision) oder auf eine bestimmte Art oder alle abgeschlossenen Geschäfte (sogenannte Umsatzprovision) bezogen sein.
- Tantiemen sind Erfolgsbeteiligungen, die sich nicht auf ein bestimmtes oder eine bestimmte Art von Geschäften beziehen, sondern sich an Kennzahlen des gesamten Unternehmens oder eines Unternehmensteils orientieren (z. B. am Gewinn oder dem Umsatz).
- Darüber hinaus gibt es in der betrieblichen Praxis eine Vielzahl an Prämiensystemen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie an eine besonders gute Erfüllung der Arbeitsverpflich...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Teil I: Grundlagen des Arbeitsrechts
- Teil II: Das Arbeitsverhältnis
- Teil III: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Teil IV: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Teil V: Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Teil VI: Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
- Lösungen zu den Übungsfällen
- Abkürzungsverzeichnis
- Stichwortverzeichnis
- End User License Agreement