Wiley-Schnellkurs Arbeitsrecht
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Wiley-Schnellkurs Arbeitsrecht

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Wiley-Schnellkurs Arbeitsrecht

Über dieses Buch

Wer wissen will, wie ein Unternehmen funktioniert, sollte sich auch im Arbeitsrecht auskennen. Deshalb ist es Teil vieler Studiengänge jenseits der Rechtswissenschaften. Häufig haben diese Studenten Probleme mit dem Fach, aber Hilfe naht. Arnd Diringer erklärt Ihnen in diesem Buch auf den Punkt gebracht, was Sie über Arbeitsrecht wissen sollten. Er erläutert die wichtigsten Punkte von Begriffen und Systematik des Arbeitsrechts, über Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern bis zur Beendigung einer Tätigkeit. Mit vielen Beispielen und Übungsfragen können Sie Ihr frisch erworbenes Wissen testen und festigen und so ist dieses Buch eine gute Hilfe für Sie, wenn Sie schnell und nicht allzu tief in das Arbeitsrecht einsteigen wollen.

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Information

Verlag
Wiley-VCH
Jahr
2019
ISBN drucken
9783527530137
eBook-ISBN:
9783527824243

Teil III
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

6
Pflichten des Arbeitgebers

In diesem Kapitel

  • Vergütungspflicht
  • Gleichbehandlungspflicht
  • Beschäftigungspflicht
  • Zeugnispflicht
  • Weitere Pflichten
Dass ein Arbeitgeber als Gegenleistung für die erbrachten Dienste des Arbeitnehmers ein Entgelt bezahlen muss, ergibt sich aus § 611a Abs. 2 BGB. Die Lohnzahlungspflicht ist aber nicht die einzige Pflicht des Arbeitgebers. Er muss seine Mitarbeiter auch tatsächlich beschäftigen, sie gleich behandeln und zahlreiche gesetzliche Vorgaben, u. a. die des AGG und zur Zeugniserteilung, beachten. Diese Pflichten werden nachfolgend dargestellt.

Vergütungspflicht

Begriff und Arten der Vergütung

Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers

Gemäß § 611a Abs. 2 BGB ist der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Diese Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers steht im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Hinweis

Früher wurde die Vergütung der Arbeiter zumeist als Lohn, die der Angestellten als Gehalt bezeichnet. Mittlerweile werden diese Begriffe ebenso wie weitere (z. B. Entgelt oder Bezüge) oftmals synonym verwandt.

Geld und Sachbezüge

Unter den Begriff der Vergütung fallen sowohl Geld- als auch sog. Naturalleistungen bzw. Sachbezüge.
  • Eine Geldzahlung ist gemäß § 107 Abs. 1 GewO in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Geschuldet wird grundsätzlich die Bezahlung in bar, die Vereinbarung einer bargeldlosen Zahlung ist aber möglich und üblich.
  • Gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 GewO können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch Sachbezüge als Teil des Arbeitsentgelts vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht. Als Sachbezug gelten alle Leistungen, die dem Arbeitnehmer für die erbrachte Arbeit zufließen und keine Barzahlung oder bargeldlose Zahlung sind. Diese Entgeltform wird oft auch als Naturalleistung oder -vergütung bezeichnet.

BEISPIEL

Typische Sachbezüge sind z. B. die Überlassung von sogenannten Werkswohnungen oder eines Kfz zur privaten Nutzung, Personalrabatte und Warenbezugsdeputate (z. B. bei Brauereien). Nicht zu den Sachbezügen gehört dagegen die Möglichkeit, betriebliche Sozialeinrichtungen (z. B. Kantinen) zu nutzen.

Bemessung der Vergütung

Zeit- und Leistungslohn

Bei der Bemessung der Vergütung sind zwei Arten zu unterscheiden: Zeit- und Leistungslohn:
  • Beim Zeitlohn wird die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, also z. B. nach Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten.
  • Dagegen knüpft ein Leistungslohn nicht an die aufgewandte Zeit, sondern an das Arbeitsergebnis an. Die Bemessung kann nach qualitativen und/oder quantitativen Merkmalen erfolgen. Die bekannteste Form des Leistungslohns ist die Akkordvergütung. Hier wird das Arbeitsentgelt an bestimmte Maßzahlen (z. B. Stückzahlen in der Produktion oder Flächen bei Malerarbeiten) geknüpft.
Oftmals erhalten Arbeitnehmer einen Teil des Entgelts als Zeitlohn, einen weiteren Teil als Leistungslohn.

Wichtig

Für bestimmte Arbeitnehmergruppen sind Leistungsvergütungen, insbesondere Akkordsysteme, aus Gründen des Arbeitsschutzes verboten. Solche Verbote bestehen z. B. für Jugendliche (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)) und werdende Mütter (§ 11 Abs. 6 Nr. 1 MuSchG).

Sonderformen der Vergütung

Neben dem als Zeit- oder Leistungslohn bemessenen Entgelt gibt es zahlreiche Sonderformen der Vergütung. Dazu gehören insbesondere Lohnzuschläge, Gratifikationen, Provisionen, Tantieme und Prämien.
  • Lohnzuschläge werden zumeist für besondere Leistungen oder zum Ausgleich erheblicher Erschwernisse bezahlt (z. B. Mehrarbeitszuschläge, Lärm- und Schmutzzuschläge). Teilweise knüpfen sie aber auch an die soziale Situation des Arbeitnehmers an (z. B. Familienzuschläge).
  • Gratifikationen sind Sonderzuwendungen, die zusätzlich zum laufenden Entgelt zu bestimmten Anlässen gewährt werden (z. B. Jubiläumszuwendungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Die Zahlung erfolgt zumeist aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Auch wenn sie freiwillig erbracht wird, handelt es sich nach herrschender Meinung aber nicht um eine Schenkung i.S.d. § 516 BGB, sondern um eine Leistung aus dem Arbeitsverhältnis.
  • Provisionen sind Erfolgsvergütungen, deren Höhe in der Regel anhand eines bestimmten Prozentsatzes berechnet wird. Dieser Prozentsatz kann auf den Wert der durch den Arbeitnehmer selbst abgeschlossenen Geschäfte (sogenannte Vermittlungsprovision), auf die in einem bestimmten Gebiet abgeschlossenen Verträge (sogenannte Bezirksprovision) oder auf eine bestimmte Art oder alle abgeschlossenen Geschäfte (sogenannte Umsatzprovision) bezogen sein.
  • Tantiemen sind Erfolgsbeteiligungen, die sich nicht auf ein bestimmtes oder eine bestimmte Art von Geschäften beziehen, sondern sich an Kennzahlen des gesamten Unternehmens oder eines Unternehmensteils orientieren (z. B. am Gewinn oder dem Umsatz).
  • Darüber hinaus gibt es in der betrieblichen Praxis eine Vielzahl an Prämiensystemen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie an eine besonders gute Erfüllung der Arbeitsverpflich...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Einführung
  4. Teil I: Grundlagen des Arbeitsrechts
  5. Teil II: Das Arbeitsverhältnis
  6. Teil III: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
  7. Teil IV: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  8. Teil V: Mitbestimmung der Arbeitnehmer
  9. Teil VI: Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
  10. Lösungen zu den Übungsfällen
  11. Abkürzungsverzeichnis
  12. Stichwortverzeichnis
  13. End User License Agreement