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Wiley-Schnellkurs Buchführung und Bilanzierung
Über dieses Buch
Das externe Rechnungswesen, also Buchführung und Bilanzierung, ist spannender, als Sie vielleicht denken. Thomas Heide führt Sie behutsam in diesen Bereich der Wirtschaftswissenschaften ein. Sie erfahren mehr über Bedeutung, rechtlichen Rahmen und inhaltliche Grundlagen wie Inventur, Bilanz sowie GuV. Er erläutert, was Sie wissen sollten über Geschäftsvorfälle, Warenkonten, Anschaffungskosten, Umsatzsteuer, Personalaufwand und vieles mehr. Außerdem widmet sich der Autor noch den wichtigsten Punkten rund um den Jahresabschluss. Übungsaufgaben mit Lösungen helfen Ihnen, Ihr Wissen zu festigen und zu überprüfen.
Häufig gestellte Fragen
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Information
Teil III:
Bilanzierung oder: Wie man von den Buchungen während eines Geschäftsjahres zum Jahresabschluss kommt
In zweiten Teil haben wir uns intensiv mit dem „Tagesgeschäft“ der Buchführung, also der Buchung von Geschäftsvorfällen direkt dann, wenn sie anfallen, befasst. Im dritten und letzten Teil dieses Buches schauen wir nun hauptsächlich auf das Ende eines Geschäftsjahres. Zu bzw. nach diesem Zeitpunkt gibt es eine Menge zu tun, um den Jahresabschluss eines Unternehmens zu erstellen.
Den Rahmen dafür bilden die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoB). Die meisten davon finden wir im HGB als konkrete Rechtsvorschriften, manche existieren aber auch nur als „Praxis ordentlicher Kaufleute“ (vgl. Teil I). Im Folgenden werden wir uns intensiv mit den im HGB enthaltenen Prinzipien befassen. Dabei schauen wir zunächst in die jeweiligen Vorschriften und überlegen uns, was diese konkret aussagen. Danach geht es wieder in die Praxis, indem wir die Grundsätze konkret anwenden.
In diesem Buch konzentrieren wir uns auf Ansatz- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den hier nicht behandelten Ausweis bilden. Schließlich lernen wir unmittelbar nach den Grundsätzen die Bilanzpolitik kennen. Darunter versteht man die Nutzung von Gestaltungsspielräumen bei der Jahresabschlusserstellung – ein sehr interessantes Gebiet und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch völlig legal. Übrigens – wenn Sie irgendwann einmal auf „kreative Bilanzierung“ angesprochen werden sollten, gehen Sie am besten nicht weiter darauf ein. Damit ist meist die Grauzone zwischen legalen und illegalen Maßnahmen gemeint und nicht das, was wir hier behandeln.
Nachdem wir diese vorbereitenden Sachverhalte geklärt bzw. gebucht haben, geht es dann zum eigentlichen Jahresabschluss, d. h. der konkreten Aufstellung der Bilanz und der GuV – was wir ja „operativ“ schon im Buchführungsteil kennengelernt haben.
Zum Schluss werden wir einen kurzen Blick auf das sehr interessante Feld der Jahresabschlussanalyse werfen – also die Beurteilung von Unternehmen anhand der im Jahresabschluss gegebenen Informationen.
7
Ausgewählte Ansatzgrundsätze oder: Welche Sachverhalte müssen, dürfen oder dürfen nicht im Jahresabschluss erscheinen?
In diesem Kapitel
- schauen wir uns zunächst an, was man unter den Prinzipien für die Jahresabschlusserstellung versteht, wozu sie dienen und wo man sie findet.
- geht es dann um den »Ansatz« von Sachverhalten im Jahresabschluss.
- lernen Sie die Ansatzgebote, Ansatzverbote und Ansatzwahlrechte kennen, unterscheiden und anwenden.
Was sind denn »Prinzipien zur Jahresabschlusserstellung« – und wofür braucht man die?
Der Jahresabschluss eines Unternehmens soll laut § 264 (2) HGB den Adressaten »… ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‐, Finanz‐ und Ertragslage … vermitteln« – das haben wir im ersten Kapitel gelernt. Um dieses Ziel zu erreichen (wir gehen hier nicht auf die – berechtigte – Frage ein, ob das überhaupt möglich ist – aber behalten Sie sie ruhig mal im Hinterkopf …), hat der Gesetzgeber insbesondere im HGB, aber auch in anderen Rechtsnormen (vgl. Kapitel 1) Vorschriften zu drei Bereichen gegeben: erstens zum Ansatz, zweitens zur Bewertung und drittens zum Ausweis von Sachverhalten.
Das wird auch so in der Gliederung der relevanten HGB‐Vorschriften deutlich: Nach den Buchführungs‐ und allgemeinen Vorschriften der §§ 238–245 werden in den §§ 246–251 die Vorschriften zum Ansatz, in den §§ 252–256a die zur Bewertung aufgeführt – gültig zunächst für alle Kaufleute. In den danach folgenden Normen für bestimmte Rechtsformen geht es dann um spezielle Ansatz‐ und Bewertungs‐, aber auch um Ausweisfragen. Schauen Sie ruhig mal in Ihr HGB – Sie werden es ab jetzt oft brauchen.
Was bedeuten nun Ansatz, Bewertung und Ausweis konkret?
Ansatz nennt man auch »Bilanzierung dem Grunde nach« – soll heißen, dass es hier darum geht, ob ein Sachverhalt in den Jahresabschluss einfließt oder nicht.
Bewertung ist die »Bilanzierung der Höhe nach« und heißt, dass es hier darum geht, mit welchem Wert ein im Jahresabschluss »anzusetzender« (s. o.) Sachverhalt erfasst wird.
Ausweis schließlich umfasst alles, was mit der konkreten Berichterstattung zum Jahresabschluss zu tun hat. Salopp formuliert geht es darum, »was man im Jahresabschluss wo, wie und wie detailliert findet«.
Dabei sollten Sie wissen, dass wir oben zwar von Ansatz und Bewertung im Jahresabschluss sprechen und dabei die GuV einschließen, aber praktisch meist nur die Bilanz meinen – das sind dann Ansatz und Bewertung im engeren Sinne.
In diesem Buch beschränken wir uns auf Ansatz‐ und Bewertungsvorschriften, die natürlich die Grundlage für den Ausweis bilden. Gerade auch aufgrund der je nach Rechtsform unterschiedlichen Ausweisregelungen macht es Sinn, diese bei Bedarf separat zu studieren. Weiterhin legen wir den Schwerpunkt auf die im HGB enthaltenen (kodifizierten) Normen, befassen uns aber auch mit den einschlägigen GoB. Diese Abkürzung übersetzen wir in diesem Kapitel eher mit »Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung«, auch wenn das »B« meistens für »Buchführung« steht. Übrigens – eine Norm heißt kodifiziert, wenn sie in einen offiziellen Gesetzestext übernommen wurde (von codex (lat.) = Schreibtafel, Verzeichnis und facere (lat.) = machen).
Wofür benötigt man diese Grundsätze?
Nun, klar, um der anfangs erwähnten Zielsetzung zu entsprechen. Und dabei haben besonders die Adressaten wie zum Beispiel (potenzielle) Gesellschafter (Eigenkapitalgeber) oder Gläubiger (Kredit‐ bzw. Fremdkapitalgeber) ein Interesse an miteinander vergleichbaren Jahresabschlüssen. Nur dann sind Entscheidungen zwischen zwei oder mehr alternativen Unternehmen auf Basis der Jahresabschlüsse überhaupt möglich. Aber natürlich benötigt man auch einheitliche, allgemein verbindliche Grundsätze für die Erm...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Eingangstest
- Lösungen
- Titelei
- Impressum
- Einleitung oder: Warum und wie Sie dieses Buch lesen
- Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben
- Glossar
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturhinweise, Quellenverzeichnis
- Index
- Eula