Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten
Otto N. Bretzinger
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Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten
Otto N. Bretzinger
Información del libro
Wenn Sie Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod in den richtigen Händen wissen wollen, sollten Sie frühzeitig eine sinnvolle Vermögensübertragung an die nächsten Familienangehörigen planen und sich mit den steuerlichen Rahmenbedingungen und der Erbfolge befassen. Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und die verschiedenen Freibeträge machen eine intuitive Regelung schwierig.Eine rechtzeitige Planung des Nachlasses ist für Sie als Erblasser deshalb wichtig, damit Sie Ihr Erbe ganz nach Ihren Wünschen verteilen können. In diesem Ratgeber wird Ihnen als Erblasser erklärt, wie Sie Ihr Vermögen richtig vererben oder verschenken, ohne die Erbschaftssteuer aus den Augen zu verlieren. Außerdem werden Ihnen die gängigsten Lösungen fürs Erbe auf Basis typischer Vermögens- und Familienverhältnisse aufgezeigt.Dieser Ratgeber zur Gestaltung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer liefert Ihnen als Erblasser viele konkrete Tipps und Musterformulierungen, welche Ihnen bei der Planung Ihres Nachlasses helfen. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, die Sie und Ihre Erben vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen sollen.Dieser Ratgeber erklärt Ihnen: - Wie Sie Ihr Erbe als Erblasser nach eigenem Ermessen verteilen- Wie Sie die gesetzliche Erbfolge vermeiden- Welche erbschaftssteuer- und schenkungssteuerlichen Rahmenbedingungen Sie beachten sollten- Wie Sie Verfügungen von Todes wegen übertragen- Wie Sie Schenkungen rechtzeitig vorbereiten- Welche Freibeträge und Fristen Sie erwarten- Wie man Erbschaftsteuer sparen kann- Wie Sie Schenkungssteuer sparen können- Wer wann wieviel Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zahlt
Preguntas frecuentes
Información
- Berücksichtigen Sie Ihren Familienstand. Dieser hat u.a. für die gesetzliche Erbfolge und für das Erbrecht des überlebenden Ehegatten Bedeutung. Insofern müssen Sie bei Ihrer Nachlassplanung berücksichtigen, ob Sie ledig, verheiratet oder geschieden sind oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.
- Wenn eine Ehekrise oder sogar der Wunsch nach Scheidung besteht, sollten Sie davon Abstand nehmen, Vermögenswerte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen.
- Wenn Sie Kinder haben, steht diesen ein gesetzliches Erbrecht zu. Und auch Ihre nichtehelichen Kinder gehören zu Ihren gesetzlichen Erben. Wenn sich Ihre ehelichen und nichtehelichen Kinder nicht verstehen, macht es wenig Sinn, dass Ihr Nachlass im Wege der gesetzlichen Erbfolge an eine Erbengemeinschaft geht. Wenn Sie ein Kind adoptiert haben, müssen Sie beachten, dass auch diesem Kind das gesetzliche Erbrecht zusteht.
- Auch wenn Ihre ehelichen Kinder nicht miteinander klarkommen oder sie untereinander Probleme haben, stellt sich die Frage, ob gesetzliche Erbfolge verbunden mit einer Erbengemeinschaft sinnvoll ist. Als Alternative kommen Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen einen Erb- und Pflichtteilsverzicht in Betracht.
- Sie müssen auch entscheiden, ob Sie einzelne Familienangehörige bevorzugen oder benachteiligen wollen. Versteht sich Ihr Ehegatte nicht mit den Kindern, ist die gesetzliche Erbfolge mit der Folge einer Erbengemeinschaft nicht sinnvoll.
- Wenn Sie Kinder mit besonderen Problemen haben (z.B. ein pflegebedürftiges oder behindertes Kind) und Sie die wirtschaftliche Versorgung des Kindes nach Ihrem Tod über die Leistungen der Pflegeversicherungen oder anderer Sozialleistungen hinaus gewährleisten wollen, müssen Sie unbedingt ein Testament errichten.
- Wenn Sie in erster Linie Ihren Ehegatten wirtschaftlich versorgt wissen wollen, müssen Sie eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Verfügung von Todes wegen errichten. Im Wege der gesetzlichen Erbfolge würde Ihr Ehegatte nur neben Ihren Kindern erben. Allerdings kann die wirtschaftliche Versorgung Ihres Ehegatten auch durch eine Lebensversicherung oder durch Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gewährleistet werden.
- Wenn Sie von Ihrem Ehegatten getrennt leben und Sie vermeiden wollen, dass dieser Erbe wird, müssen Sie ihn durch eine Verfügung von Todes wegen enterben. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist erst dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Erbfalls die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.
- Wenig Sinn macht es, Vermögen auf verschuldete Personen (z.B. ein Kind) zu übertragen, wenn dann deren Gläubiger sofort auf dieses Vermögen zugreifen können. In Betracht kommt in diesem Fall das Instrument der Vor- und Nacherbfolg...