1. Amsoldingen (Amsoldingen, Stocken)
Abb. 3 Schloss und Kirche Amsoldingen8
Die geistliche Herrschaft Amsoldingen â die Grund- und Gerichtsherrschaft des Chorherrenstifts (Kollegiatstifts) Amsoldingen zwischen dem GlĂŒtschbach und der Stockhornkette â umfasste im SpĂ€tmittelalter das Dorf Amsoldingen mit den Höfen (heute Gemeinde Höfen) und mit Stocken (Gemeinden Ober- und Niederstocken). Die Herrschaftsangehörigen waren in einer Weidegemeinschaft miteinander verbunden, um die sie ab dem 15. Jh. stritten, bis die Dorf- und Hofbauern Weiden und Alpen (Hochwald am Berg (der Hochwald oder Oberwald im Berg ob Stocken war Eigentum des Stifts und Weideland der Leute von Amsoldingen, vor 1331 und 1358 belegt) schrittweise aufteilten. Die damals gesetzten WeidezĂ€une sind die VorlĂ€ufer der heutigen Gemeindegrenzen. Dem Stift gehörte die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit, aber nicht unbestritten. AnsprĂŒche an Teile des Gerichtsterritoriums machte schon vor 1331 auch der Inhaber des österreichischen Burglehens Stocken. Und was die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit des Stifts betraf, gestand die vom Rat von Bern 1420 und 1459 veranlasste Offnung des Landgerichts Seftigen, das aufgezeichnete, mĂŒndlich ĂŒberlieferte Gewohnheitsrecht, dem Stift die höchste Gerichtsbarkeit sogar nur innerhalb des Dorfzauns zu. Als Bern 1488 die Gerichtsbarkeit des aufgehobenen Stifts ĂŒbernahm, beanspruchte der Rat, gestĂŒtzt auf die Tradition des Stifts, die volle Gerichtsbarkeit in der ganzen Herrschaft, «stock und galgen, kleins und groĂes zerichten» (Schlossurbar von 1531). Dem Gericht sass zu Zeiten des Stifts dessen Amtmann mit dem Titel Schultheiss im Namen von Propst und Kapitel vor. Bern aber ĂŒbertrug das Gericht dem Schultheissen von Thun, der sich bei Abwesenheit von einem einheimischen Statthalter vertreten liess. An den Rat von Bern war aber auch die DomĂ€ne der Chorherren gefallen. Er verkaufte diese 1496 dem Bernburger Bartlome May zusammen mit dem StiftsgebĂ€ude (Schloss), dem See und den zugehörigen WĂ€ldern und Allmenden. Die Gemeinde erwarb 1538 von den Nachfolgern der May WĂ€lder und Allmenden als kommunalen Besitz.
Zur Stiftsherrschaft gehörte auch die kleine Grund- und Gerichtsherrschaft Hilterfingen am Thunersee, die einst Bestandteil der Herrschaft der Freiherren von Oberhofen war. Als diese Hilterfingen mit der Kirche Ende des 12. Jh. dem Stift Amsoldingen schenkten, lösten sie einen Jahrzehnte langen Streit um die Schenkung aus mit dem Resultat, dass Amsoldingen die Kirchenherrschaft zwar verlor, aber Grund- und Gerichtsherr blieb. Die Grundherrschaft und das Gericht verwaltete ein einheimischer Ammann im Namen des Stifts. Das Chorherrenstift besass zwei Drittel des Zehnten und als Grundherr die Hilterfinger Allmenden und WĂ€lder, an deren Nutzung Stift, Kirchherr und Herrschaftsleute beteiligt waren. Nach dem Ăbergang an Bern 1488 kam die Verwaltung der Grund- und Gerichtsherrschaft an den Schultheissen von Thun. Am Niedergericht vertrat ein Statthalter den Amtsmann bei Abwesenheit.9
Zu Amsoldingen dĂŒrfte auch die Herrschaft Forst gehört haben, von der nur wenige Quellen berichten. Die Bezeichnungen «Hochwald» und «Forst», die an mehr als einem Ort die Epoche der spĂ€tmittelalterlich-frĂŒhneuzeitlichen Rodungen ĂŒberdauerten, treten an der Stockhornkette und am Gurnigelwald gehĂ€uft auf. Dies ist ein Hinweis, dass die ursprĂŒngliche Bewaldung lange erhalten blieb. Dazu gehörten die «Forste» in der heutigen Gemeinde Pohlern sowie das Gebiet der heutigen Gemeinde Forst im Dreieck zwischen Wattenwil, LĂ€ngenbĂŒhl und Gurzelen, wo die durch Rodung vermutlich im 13./14. Jh. entstandene Weilersiedlung den Namen Forst ĂŒbernahm.
Die Siedlung Forst wird 1344 in Zusammenhang mit dem dortigen GĂŒterbesitz der Herrschaft Gurzelen erstmals erwĂ€hnt. Der Wald dĂŒrfte aber zur Grund-, Gerichts- und Kirchenherrschaft des Stifts Amsoldingen gehört haben, da der Weiler nach Amsoldingen und nicht nach dem nĂ€her gelegenen Gurzelen kirchpflichtig war. Von einer Herrschaft Forst ist zur Zeit der Chorherren nicht die Rede. Es scheint vielmehr, dass Forst mit der Herrschaft Amsoldingen 1488 an Bern gelangte, Bern aber die abgelegene Siedlung mit eigenen Gerichtsrechten ausstattete und an Private verkaufte. 1541 erscheint nĂ€mlich Forst plötzlich als Privatherrschaft «mitt twing und bann und mitt voler herschafftt, wie das den nidern herligkeitten zuostatt», und zwar zur HĂ€lfte als Eigentum eines Bauern von Thierachern, der seinen Anteil einem Bauern in Wahlen verkaufte. Der Inhaber der anderen HĂ€lfte bleibt ungenannt. Im 18. Jh. gehörte die «alte Herrschaft Forst» niedergerichtlich zu einem Drittel zum Schloss Thun, verwaltet im Gericht Amsoldingen, und zu zwei Dritteln zur Herrschaft Burgistein, verwaltet im Gericht Gurzelen.10
Abb. 4 Innensicht (SĂŒdostrichtung) der Ruine der Jagdburg Stocken.11
Die Herrschaft Stocken ist nur wenig belegt; ihr Umfang war offenbar von Anfang an umstritten. In den Quellen erscheint dagegen das Burglehen Stocken der Herzoge von Ăsterreich, das nach dem Königsmord von 1308 vielleicht aus dem Bestand der Herrschaft StrĂ€ttligen an die Herzoge gefallen war. Sie verliehen es an Propst Heinrich von Amsoldingen (belegt 1262â 1309), Sohn Walters von WĂ€denswil und ParteigĂ€nger Ăsterreichs. Mit dem Burglehen Stocken versorgte der Propst seine Söhne standesgemĂ€ss. Die Jagdburg Stocken lag jenseits des Sees, der Propstei gegenĂŒber auf dem Berg. Der österreichische Lehensrodel erhellt, dass zur Burg GĂŒter und Wald sowie Twing und Bann gehörten. Der Umfang dieses Twings ist unbekannt. Klagen der Chorherren ĂŒber Beraubung an GĂŒtern und Rechten deuten an, dass sich Propst Heinrich und seine Söhne sowie der Dienstadel der Gegend aus dem Propsteigut bedienten. Heinrichs Sohn Berchtold traf insbesondere der Vorwurf, dass er seinen Twingbezirk auf Kosten der Gerichtsrechte der Propstei unrechtmĂ€ssig erweitere und Gericht halte vor der Burg, wo vorher nie Gericht gehalten wurde, weil die Burg ins Gericht Amsoldingen gehöre. Dieser offenbar durch Aneignung erweiterte Twingbezirk Stocken dĂŒrfte nebst der Burg und UmgelĂ€nde auch Nieder- und Oberstocken umfasst haben. Die ritterliche Familie von Amsoldingen, BĂŒrger in Bern, Spiez, Thun und Freiburg, blieb bis 1492 Inhaberin der Herrschaft und des Burglehens Stocken. 1363 war der Enkel Heinrich von Amsoldingen mit der Burg belehnt worden «wie sein Grossvater und Vater». Nach 1388 kam die Herrschaft unter bernische Oberhoheit im Landgericht Seftigen. Ihr letzter Inhaber, Rudolf (Ruof) von Amsoldingen, BĂŒrger von Bern und Thun, auch Herr von Blumenstein, verkaufte um 1492 beide Herrschaften dem damaligen Thuner Stadtschreiber Hans Duby, der von Bern belehnt wurde. AnlĂ€sslich dieser HandĂ€nderung dĂŒrfte Bern die Niedergerichtsrechte in Stocken an sich gebracht haben. Es teilte Stocken dem Gericht Reutigen zu, Ă€nderte dies aber 1505 auf Bitte der Leute von Stocken mit der Zuteilung zum Gericht Amsoldingen. Das war das Ende der «Herrschaft Stocken». Das Burglehen Stocken dagegen blieb bestehen. Es kam mit Blumenstein im Erbgang an Barbara Duby beziehungsweise ihren Ehemann, den Apotheker Valentin (Veltin) Kleberger. 1556 wurde Jakob von Wattenwyl damit belehnt, der es in seiner Herrschaft Blumenstein verwaltete.
2. Belp-Montenach
Die Herrschaft Belp befand sich seit dem spÀten 12. Jh. in der Hand der Herren von Montagny (von Montenach). Die einstige Feste Belp (spÀter Hohburg genannt) lag am Belpberg auf einem Bergvorsprung.12
Emil Friedrich Welti zeigte anlÀsslich eines Vortrags im Rahmen der Jahresversammlung des Historischen Vereins des Kantons im Jahr 1927 die wichtigsten Fakten zu den Freien von Belp-Montenach auf13:
Die Burg am Nordhang des Belpberges, an die heute noch ein paar Mauerreste erinnern, war bis zum Anfang des 14. Jh. der Sitz der Freiherren von Belp, die in der Geschichte des Bernerlandes eine nicht unbedeutende Rolle spielten. Ihren Namen tragen diese Freien nach dem Ort Belp, der in lateinisch geschriebenen Urkunden "Pelpa" oder "Perpa" genannt wird.
Einige erblicken in den Freien von Belp ein welsch-burgundisches Geschlecht, und darauf wĂŒrde auch die in Salins ausgestellte Urkunde vom Jahre 1107 deuten, in der der Name Belp zum ersten Male erscheint. In dieser Urkunde nĂ€mlich findet sich unter den Zeugen einer Schenkung des Grafen Wilhelm von Burgund an Guichard, den Herrn von Beaujeu, der Name des Odalricus (Ulrich) von Belp.
Abb. 5 Wappen der Freiherren von Belp-Montenach
Jean Louis d'Estavayer, der Genealoge des Hauses d'Estavayer, behauptet, in zwei Urkunden von 1053 und 1090, die aber bis heute niemand sonst gesehen hat, den Nachweis gefunden zu haben, dass dieser Ulrich von Belp der Sohn eines Lambert von Estavayer gewesen sei, und Max von Diesbach vertritt die Ansicht, daĂ die Ăhnlichkeit des Belp-Montenacher Wappens â ein fĂŒnfmal von rot und weiss gespaltener Schild mit gelbem Schildeshaupt â mit dem Wappen der Estavayer â fĂŒnfmal von blau und rot gespaltener Schild, darĂŒber ein weiĂer Querbalken mit drei roten Rosen â den Genealogen recht zu geben scheine, die den Ursprung des Hauses Belp von den Estavayer herleiten. Die Verwandtschaft beider HĂ€user beweist in der Tat ein Dokument aus dem Jahr 1220. Daraus geht aber nicht hervor, dass sie schon zu Ende des 11. Jh. bestanden habe. Die Wappen der Belp und der Estavayer aber sind darum keine Zeugnisse fĂŒr den Ursprung des Hauses Belp, weil zu Ende des 11. Jh. Wappen von Freien noch nicht existierten; solche Wappen sind bei uns erst viel spĂ€ter aufgekommen.
Das Auftreten der Belp in der Geschichte fĂ€llt in die Zeit, in der die ZĂ€hringer ihre Macht auf die burgundischen Lande auszudehnen begannen, und es zeugt fĂŒr die Bedeutung und das Ansehen des Hauses Belp, dass seine Angehörigen oft unter den ZĂ€hringern nahestehenden Adeligen genannt zu finden sind. Als treuer AnhĂ€nger Berchtolds des Zweiten reiste Ulrich von Belp mit seinem Sohne Rudolf im April des Jahres 1111 zur Beisetzung seines herzoglichen Gönners nach dem Kloster St. Peter im Schwarzwald. Derselbe Ulrich und sein Sohn Konrad waren dabei, als Herzog Konrad um 1131 mit diesem Kloster GĂŒter tauschte und wiederum befand sich Ulrich mit seinem dritten Sohne Burkhart im Gefolge des Herzogs, als dieser kurz darauf dem nĂ€mlichen Gotteshaus GĂŒter Ăbertrag. Den Burkhart von Belp sehen wir ferner mit dem Herzog Konrad 1131 in Strassburg vor dem Hofgericht König Lotars. Auch bei der grossen Versammlung burgundischer Edelleute und zĂ€hringischer Ministerialen im Jahr 1175, an der Herzog Berchtold IV. mit seinem Sohne, dem nachmaligen GrĂŒnder Berns, teilnahm und dem Kloster RĂŒeggisberg die SchĂŒbelmatt an der Galtern schenkte, fehlen die Belp nicht.
Abb. 6 Der HĂŒgel der Ruine Hohburg am Belpberg (Ansicht von SĂŒdosten).3
Als dritten Belp fĂŒhrt lange nach diesen die Zeugenliste auch den Burkhart von Belp auf. Rudolf von Belp, der Sohn Konrads, begleitete Berchtold IV. ebenfalls, als er 1178 dem Prior von Peterlingen das GrundstĂŒck zurĂŒckgab, auf dem die Kirche St. Niklausen zu Freiburg im Ăechtland erbaut worden war.
Die Freien von Belp besassen neben ihrer Herrschaft im GĂŒrbetal auch noch die Herrschaft Montenach bei Peterlingen. Wie Montenach an die Belp gelangte, ist nicht zu ermitteln. Man weiss bloss, dass Rudolf, einer der drei Söhne jenes Ulrich von Belp, des ersten bekannten Gliedes seines Geschlechts, im Jahr 1146 als Rudolf von Belp, ein anderer Sohn Konrad aber, als Konrad von Montenach bezeichnet ist und schliesst daraus, dass 1146 beide Herrschaften, Belp und Montenach im Besitz des Hauses Belp gewesen seien. - Vielleicht ist Contesson, die in einer Urkunde von 1178 als Herrin von Montenach neben Rudolf von Montenach, dem Sohne Konrads, genannt ist, die Frau Konrads gewesen und durch sie Montenach an ihren Gatten gelangt. Festzuhalten ist, dass seit 1146 zwei Linien der Belp zu unterscheiden sind, die deutsche, bei der Belp vom 12. bis in das 13. Jh. verblieb, und die den Namen Belp beibehielt, und die wels...