Pflegerisches Entlassungsmanagement im Krankenhaus
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Pflegerisches Entlassungsmanagement im Krankenhaus

Konzepte, Methoden und Organisationsformen patientenorientierter Hilfen

Klaus Wingenfeld

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  1. 133 pages
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Pflegerisches Entlassungsmanagement im Krankenhaus

Konzepte, Methoden und Organisationsformen patientenorientierter Hilfen

Klaus Wingenfeld

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Das Entlassungsmanagement zur UnterstĂŒtzung einer sektorenĂŒbergreifenden Versorgung ist inzwischen eine gesetzlich vorgegebene Pflichtaufgabe der KrankenhĂ€user. Angesichts immer kĂŒrzerer Verweilzeiten und einer wachsenden Zahl chronisch kranker Patienten mit poststationĂ€rem UnterstĂŒtzungsbedarf wird es zunehmend wichtig. Dieses Buch ist als Arbeitshilfe fĂŒr die Praxis konzipiert und zeigt auf, wie ein professionelles Entlassungsmanagement auf der Basis des aktualisierten nationalen Expertenstandards "Entlassungsmanagement in der Pflege" (2019) aufgebaut werden kann. Es beinhaltet u. a. ausfĂŒhrliche ErlĂ€uterungen zu Arbeitsschritten, EinschĂ€tzungsinstrumenten und typischen Bedarfslagen verschiedener Patientengruppen.

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Informations

Année
2020
ISBN
9783170362468
Édition
2
Sous-sujet
Nursing

1 Was ist pflegerisches Entlassungsmanagement?

1.1 Der Kern des pflegerischen Entlassungsmanagements

Entlassungsmanagement ist mehr als dieses Wort sagt – mehr als ein Management der Patientenentlassung. Es gibt leider keinen ganz passenden Begriff fĂŒr das Aufgabenfeld, das gemeint ist. Dieses Problem findet man auch in anderen LĂ€ndern. Im englischsprachigen Raum wird meist der Ausdruck Discharge Planning verwendet, was wörtlich ĂŒbersetzt Entlassungsplanung bedeutet und noch weniger den Kern der Sache trifft als der Ausdruck Entlassungsmanagement. Das moderne VerstĂ€ndnis von Entlassungsmanagement lĂ€sst sich folgendermaßen formulieren2:
Pflegerisches Entlassungsmanagement ist ein Prozess zur UnterstĂŒtzung des Patienten bei der BewĂ€ltigung des Übergangs vom Krankenhaus in ein anderes Versorgungssetting.
In dieser Definition gibt es mehrere wichtige Teilaspekte (vgl. Wingenfeld 2005):
1. Entlassungsmanagement ist ein Prozess, also keine vereinzelte Maßnahme, sondern eine Abfolge mehrerer Handlungsschritte, die mit der Aufnahme des Patienten in das Krankenhaus beginnt. Zu diesem Prozess gehören auch eine systematische EinschĂ€tzung des Bedarfs und eine ÜberprĂŒfung nach der Entlassung. Das AusfĂŒllen eines Überleitungsbogens, die Vorbereitung einer anschließenden Rehabilitationsmaßnahme oder die UnterstĂŒtzung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung sind jeweils fĂŒr sich genommen noch kein pflegerisches Entlassungsmanagement.
2. Entlassungsmanagement dient der UnterstĂŒtzung des Patienten bei der BewĂ€ltigung des Übergangs. Die Patienten (und hĂ€ufig auch ihre Angehörigen) erhalten UnterstĂŒtzung zur BewĂ€ltigung der Anforderungen und Probleme, die beim Wechsel der Versorgungsumgebung auf sie zukommen. Die UnterstĂŒtzung wird in Form von Information, Beratung und Anleitung geleistet, aber auch durch die Übernahme von Aufgaben, die Patienten und Angehörige selbst erledigen wĂŒrden, wenn sie dazu in der Lage wĂ€ren (Beantragung von Leistungen, Bestellung von Hilfsmitteln, Suche nach geeigneten Diensten/Einrichtungen, InformationsĂŒbermittlung an weiterversorgende Einrichtungen etc.). Entlassungsmanagement umfasst also die komplexe Aufgabe der Sicherstellung der Weiterversorgung und der Vorbereitung von Patienten und Angehörigen auf die Probleme und Anforderungen nach der Entlassung.
3. Entlassungsmanagement greift den Bedarf beim Übergang vom Krankenhaus in ein anderes Versorgungssetting auf. Es spielt keine Rolle, in welche Versorgungsumgebung der Patient wechselt – ob in eine stationĂ€re Rehabilitationseinrichtung, ein Altenheim, eine betreute Wohngemeinschaft oder in das eigene Zuhause. Es ist auch unerheblich, ob eine Weiterversorgung durch Einrichtungen, durch Angehörige oder auch in Form der Selbstpflege des Patienten erfolgt. In all diesen Konstellationen erfolgt eine VerĂ€nderung der Versorgungsvoraussetzungen. Nicht die Umgebung oder die Lebenssituation des Patienten ist ausschlaggebend, sondern der Umstand, dass weiterhin Krankheit und Krankheitsfolgen bewĂ€ltigt werden mĂŒssen.
Pflegerisches Entlassungsmanagement richtet sich an Patienten, die ein erhöhtes Risiko fĂŒr poststationĂ€re Probleme3 aufweisen. Dies sind Patienten, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass nach der Entlassung gesundheitliche Komplikationen, vermehrte PflegebedĂŒrftigkeit oder Versorgungsprobleme auftreten, höher ist als bei anderen (
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Kap. 2.1;
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Abb. 1.1). Konsequenterweise findet man in der englischsprachigen Literatur hĂ€ufig den Begriff Risikopatienten. Doch nicht alle diese Patienten benötigen UnterstĂŒtzung bei der Überleitung. Ein Teil von ihnen hat bereits genĂŒgend UnterstĂŒtzung, die Versorgung ist sichergestellt, was allerdings in jedem Einzelfall sorgfĂ€ltig zu prĂŒfen ist. Mit Hilfe des Assessments im pflegerischen Entlassungsmanagement werden diejenigen Patienten herausgefiltert, bei denen ein ungelöstes Problem bzw. ein ungedeckter Bedarf besteht und somit eine komplexe Entlassungsplanung stattfinden soll.
Der Ausdruck Risiko fĂŒr poststationĂ€re Probleme bezieht sich auf alle Ereignisse und Entwicklungen, die sich negativ auf die Gesundheit des Patienten auswirken oder sein Leben in einer problematischen Weise verĂ€ndern. Damit angesprochen sind vor allem neue gesundheitliche Probleme, eine Wiedereinweisung in das Krankenhaus, der Übergang in eine vollstationĂ€re Pflegeeinrichtung, lange Zeiten der Rekonvaleszenz, die Überforderung der hĂ€uslichen Pflegeumgebung, hohe psychische und körperliche Belastungen sowie die Chronifizierung gesundheitlicher BeeintrĂ€chtigungen.
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Abb. 1.1: Risiko und Bedarf an Überleitung
Das Entlassungsmanagement soll einen Beitrag dazu leisten, diese unerwĂŒnschten Entwicklungen soweit wie möglich zu vermeiden. Das Mittel dazu ist die zielgerichtete UnterstĂŒtzung des Patienten und ggf. seiner Angehörigen bei der Vorbereitung auf die Anforderungen und Probleme, die nach der Krankenhausentlassung anstehen. Ein Patient, der ein erhöhtes Risiko fĂŒr poststationĂ€re Probleme aufweist, sollte bei der Entlassung alle Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen, die er zur BewĂ€ltigung der Situation nach der Entlassung benötigt. Ist er selbst damit ĂŒberfordert, unterstĂŒtzt ihn das Entlassungsmanagement darin, Hilfe zu mobilisieren und alle Vorbereitungen zu treffen, um eine bedarfs- und bedĂŒrfnisgerechte Lebens- und Versorgungssituation nach der Entlassung sicherzustellen.

1.2 Der Expertenstandard »Entlassungsmanagement in der Pflege«

Der nationale Expertenstandard »Entlassungsmanagement in der Pflege« (DNQP 2004/2009/20194) wurde erstmals Ende des Jahres 2002 der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Mit diesem Standard begann eine neue Phase der Entwicklung des pflegerischen Entlassungsmanagements in Deutschland.
Bis zu diesem Zeitpunkt gab es viele Einzelinitiativen, die sehr unterschiedliche Konzepte und Aufgabenschwerpunkte aufwiesen. Der nationale Expertenstandard schreibt zwar kein bestimmtes Konzept vor, er definiert aber eine Reihe von Kernaufgaben und Bausteinen des Entlassungsmanagements, durch die sich eine gewisse Vereinheitlichung und eine Grundlage fĂŒr die professionelle Weiterentwicklung dieses Arbeitsfeldes ergaben. Denn die Bestandteile, die der Standard vorgibt, gelten international als Kennzeichen eines professionellen pflegerischen Entlassungsmanagements.
Es handelte sich um den zweiten nationalen Expertenstandard, der im Rahmen der AktivitĂ€ten des »Deutschen Netzwerks fĂŒr QualitĂ€tsentwicklung in der Pflege« (DNQP) entwickelt wurde. Der erste Standard griff mit der Dekubitusprophylaxe ein völlig anderes Thema auf. Es folgten weitere Standards zur Sturzprophylaxe, zum pflegerischen Schmerzmanagement, zur Förderung der Harnkontinenz, zum ErnĂ€hrungsmanagement und zum Thema Wundmanagement.
Die Expertenstandards galten zunĂ€chst als professionelle Vorgaben fĂŒr das Versorgungshandeln in der Pflege, die zwar rechtlich eine gewisse Bedeutung haben, zunĂ€chst aber nicht rechtlich verpflichtend waren. Dies hat sich seit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 verĂ€ndert. Im Bereich der Pflegeversicherung sind die nationalen Expertenstandards jetzt auch als rechtlich verbindlich anzusehen. FĂŒr ambulante und stationĂ€re Pflegeeinrichtungen, die nach den Maßgaben der Pflegeversicherung finanziert werden, hat die Bedeutung der Standards auch deshalb stark zugenommen, weil sie von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung als Maßstab zur Beurteilung der QualitĂ€t einer Einrichtung herangezogen werden.
Der Expertenstandard zum pflegerischen Entlassungsmanagement fĂ€llt etwas aus dem Rahmen. Er bezieht sich auf eine pflegerische Aufgabe, die im Unterschied zu anderen Aufgaben (wie der Dekubitusprophylaxe) nicht in allen Versorgungsbereichen eine Bedeutung hat. Er ist entwickelt worden fĂŒr die Anwendung in der Krankenhausversorgung (einschließlich Rehabilitationskliniken), nicht fĂŒr Pflegeeinrichtungen. Die einzelnen Handlungsvorgaben des Standards beziehen sich dementsprechend auf Strukturen des Krankenhauses. Die anderen Themen, die von den Expertenstandards aufgegriffen werden, sind dagegen fĂŒr alle Versorgungsbereiche relevant.
Zum VerstĂ€ndnis des Expertenstandards ist es wichtig, die Grundlagen der Standardentwicklung beim deutschen Netzwerk fĂŒr QualitĂ€tsentwicklung zu berĂŒcksichtigen (Schiemann et al. 2017). Charakteristisch ist, dass die Standards wichtige und vor allem auch hĂ€ufig vorkommende Probleme und Risiken aus dem Bereich der pflegerischen Versorgung aufgreifen. Sie gelten zunĂ€chst nur fĂŒr die Berufsgruppe der Pflegenden und sind insofern keine berufsgruppenĂŒbergreifenden Handlungsleitlinien. Ein weiteres gemeinsames Merkmal aller Expertenstandards besteht darin, dass sie komplexe pflegerische Handlungsfelder bzw. Aufgaben aufgreifen. Es geht also nicht um eine einzelne Maßnahme (beispielsweise im Bereich der Hautpflege), sondern immer um AufgabenbĂŒndel, die verschiedene Einzelaufgaben (pflegerische EinschĂ€tzung, Maßnahmenplanung, Beratung und Anleitung, DurchfĂŒhrungskontrolle etc.) in sich vereinen.
Die Standardentwicklung erfolgt nach einem ganz bestimmten Muster und immer in Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis. Hierzu wird fĂŒr jeden Standard eine Expertengruppe einberufen, in der Personen vertreten sind, die sich mit dem jeweiligen Thema intensiv auseinandergesetzt haben – entweder im Bereich der wissenschaftlichen Forschung oder in der Praxis. Obligatorisch ist auch eine ausgedehnte Analyse von Forschungsergebnissen zur jeweiligen Thematik. Die Standards beanspruchen, stets auf dem aktuellen Stand des Wissens zu sein. Die Vorgaben und Empfehlungen, die sie enthalten, beruhen auf einer sorgfĂ€ltigen PrĂŒfung von Forschungsergebnissen. Damit soll u. a. erreicht werden, dass die in den Standards enthaltenen Vorgaben dem Bedarf der Patienten entsprechen und die Maßnahmen, die vorgeschrieben oder empfohlen werden, tatsĂ€chlich die geplante Wirkung auf die Patienten haben.
Allen pflegerischen Expertenstandards gemeinsam ist schließlich, dass sie im Rahmen eines formalen Prozesses von der pflegerischen Fachöffentlichkeit diskutiert und konsentiert werden. Außerdem erfolgt eine praktische Erprobung zur ÜberprĂŒfung der Frage, ob die Vorgaben eines Standards unter den Bedingungen der Praxis auch tatsĂ€chlich umsetzbar sind und wo ggf. eine Optimierung erforderlich ist.
Faktisch haben die Expertenstandards in der Praxis eine große Bedeutung und Verbindlichkeit erlangt. Der Standard zum Entlassungsmanagement weist allerdings auch in dieser Hinsicht eine gewisse Besonderheit auf. Eine ÜberprĂŒfung der Frage, ob ein Krankenhaus entsprechend der Vorgaben des Standards ein Entlassungsmanagement installiert hat, findet nicht statt. Der Druck auf die KrankenhĂ€user, den Standard umzusetzen, ist daher bei weitem nicht so groß wie der Druck auf Pflegeeinrichtungen, deren QualitĂ€t durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen bzw. durch den PrĂŒfdienst der Privaten Krankenversicherung geprĂŒft wird. Die Sicherstellung des Entlassungsmanagements im Allgemeinen hat zwar durch die Gesetzgebung und den »Rahmenvertrag Entlassmanagement« (
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Kap. 1.4) an Verbindlichkeit gewonnen, doch blieb den KrankenhÀusern nach wie vor sehr viel Spielraum, vom Expertenstandard abzuweichen.
Der Aufbau des Entlassungsmanagements, den der Expertenstandard vorgibt, lehnt sich stark an die in anderen LĂ€ndern vorzufindenden Konzepte an. Dies gilt auch fĂŒr die formale Darstellung des Arbeitsprozesses, der stark an die Struktur des Pflegeprozesses erinnert. Formal gesehen beinhaltet das Entlassungsmanagement alle Arbeitsschritte, die auch in den verschiedenen Stufen des Pflegeprozesses vorgesehen sind.
Die Kernaussagen ĂŒber das angestrebte Entlassungsmanagement finden sich in einer stark zusammengefassten, tabellarischen Darstellung, die die Ebenen Struktur, Prozess und Ergebnisse unterscheidet:
‱ Auf der Ebene »Struktur« werden diejenigen organisatorischen, methodischen und personellen Voraussetzungen aufgefĂŒhrt, die zur DurchfĂŒhrung des professionellen Entlassungsmanagements erforderlich sind.
‱ Die Ebene »Prozess« ist fĂŒr die Umsetzung des Entlassungsmanagements die wichtigste Ebene, weil hier beschrieben wird, welche Aufgaben zum pflegerischen Entlassungsmanagement dazugehören und wie sie aufeinander aufbauen.
‱ Die Ebene »Ergebnisse« beschreibt die Ziele und angestrebten Endpunkte des jeweiligen Prozesses. Ebenso wie bei den anderen Standards handelt es sich allerd...

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