B. Haushaltsplanung
1. Einleitung
Ich habe in den Jahren 2009 bis 2017 eine Vielzahl von Veröffentlichungen in der Presse verfolgt und konnte feststellen, dass eine Menge von Falschdarstellungen sowie unkorrekter Interpretation der doppischen Sachverhalte nach auĂen kommuniziert werden.
Die im Teil A zitierten ĂuĂerungen stellen dabei keine Ausnahme dar. Die Ihnen vorliegende Arbeit soll die eventuell noch bestehenden Unklarheiten helfen, aus der Welt zu schaffen.
Als weitere notwendige Hilfestellung sollten Sie die fĂŒr die Doppik wichtigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften fĂŒr das Bundesland Baden-WĂŒrttemberg nutzen.
Praxistipp:
FĂŒr das Bundesland Baden-WĂŒrttemberg ist die folgende Internet-Quelle eine wichtige Adresse fĂŒr MandatstrĂ€ger: www.nkhr-bw.de. FĂŒr die bundesweite EinfĂŒhrung der Doppik: www.haushaltssteuerung.de.
Die EinfĂŒhrung der Doppik in StĂ€dten und Gemeinden des Bundeslandes Baden-WĂŒrttemberg soll durch die Festlegung des Landes Baden-WĂŒrttemberg zum 01.01.2020 abgeschlossen sein. Allerdings habe ich im Rahmen meiner SeminartĂ€tigkeit feststellen können, dass die QualitĂ€t der Vorbereitung der EinfĂŒhrung in den einzelnen Verwaltungseinheiten auf unterschiedlichem Niveau stattfindet/stattgefunden hat. Schon deswegen sollten sich insbesondere die Politiker dafĂŒr einsetzen, dass ihre Verwaltungseinheit die Doppik auf qualitativ hohem Niveau praktiziert. Denn nur so lassen sich deren Vorteile auch fĂŒr die Haushaltswirtschaft nutzen. An dieser Stelle soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass es bei der Erstellung des ersten doppischen Haushaltsplanes in einigen Kommunen Baden-WĂŒrttembergs (aber auch in anderen BundeslĂ€ndern) âselbst gemachteâ Probleme gab und gibt. In der folgenden Darstellung wird versucht, die AbhĂ€ngigkeit der einzelnen Bestandteile der Doppik voneinander aufzuzeigen, und die Auswirkungen von noch nicht erstellten Unterlagen auf die QualitĂ€t der Haushaltsplanung fĂŒr das Verwaltungsjahr nach EinfĂŒhrung der Doppik deutlich zu machen.
Abb. 1: Zeitliche AbhÀngigkeit der Haushaltsplanung
In den der Haushaltsplanung vorangegangenen Ratssitzungen wurden Sachverhalte der Doppik beraten und entschieden. Das waren u. a.: Entscheidungen zum Projekt Doppik, zur ausgewĂ€hlten Software, zur externen UnterstĂŒtzung durch Beratungsgesellschaften. Es wurden aber auch Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf die der Eröffnungsbilanz folgenden Haushaltsjahre haben, u. a. Festlegung der Nutzungsdauer (Erfahrungswerte), WertansĂ€tze bei Herstellungskosten; Abschreibungsmethoden,âŠ. FĂŒr die Erstellung der HaushaltsplĂ€ne nachfolgender Verwaltungsjahre haben diese Entscheidungen einen nicht unwesentlichen Einfluss. So wirkt das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Volumen des abnutzbaren Anlagevermögens ĂŒber die Abschreibungen auf die ErgebnisplĂ€ne des jeweiligen Verwaltungsjahres sowie die entsprechenden TeilergebnisplĂ€ne, aber auch auf die ErgebnisplĂ€ne folgender Haushaltsjahre.
Praxistipp:
Schauen Sie sich Ihre Sitzungsprotokolle an, die Entscheidungen zur EinfĂŒhrung der Doppik protokollieren. So haben Sie einen Ăberblick ĂŒber Ratsentscheidungen und deren Inhalte. Das könnten u. a. sein: Beschluss zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz, Entscheidung zum Ansatz der Nutzungsdauer bei abnutzbarem Anlagevermögen, Wertansatz bei aktivierten EigenleistungenâŠ
Nun sind aber in einigen Kommunen/Kreisverwaltungen noch nicht alle VermögensgegenstĂ€nde inventarisiert, so dass der Ergebnishaushalt nur bedingt eine Aussage ĂŒber das richtige Plan-Ergebnis geben kann. Auch bei den RĂŒckstellungen sind in noch nicht allen HaushaltsplĂ€nen die als Aufwand zu buchenden Einstellungen dargestellt. Was an dieser Stelle aufgezeigt werden soll, ist das: Die sowieso mit Unsicherheiten behafteten Planzahlen, werden durch das Fehlen wichtiger AufwandsgröĂen in ihrer Wahrscheinlichkeit noch unsicherer. Das, was bereits im ersten Teil zu dieser Thematik aufgezeigt wurde, bestĂ€tigt sich an dieser Stelle. Die geplanten Vorlaufzeiten fĂŒr die EinfĂŒhrung der Doppik waren hĂ€ufig zu gering bemessen. Es kann sich fĂŒr folgende Haushaltsjahre nur positiv auswirken, wenn die Abfolge der TĂ€tigkeiten bei der Haushaltsplanung, der Bewirtschaftung und des Jahresabschlusses zeitlich dichter zusammenrĂŒcken.
Bundesweit haben sich die als Vorteile der Doppik gegenĂŒber der Kameralistik ausgewiesenen Sachverhalte bestĂ€tigt. Die UniversitĂ€t Hamburg hat eine Studie erstellt, deren Ergebnisse in zwei Richtungen interpretiert werden können. Die erste Betrachtungsweise schildert die Umfrageergebnisse aus der Sicht der KĂ€mmerer, der zweite Aspekt zeigt die Einstellung der Politiker zur Doppik.34
Beide Studien im Vergleich: Die RĂŒcklaufquoten (interessant fĂŒr die Sicherheit der gemachten Aussagen) betrugen 42 % (KĂ€mmerer) und 30,4 % (Politiker). Den Stand der Umstellung (Grundlage waren die Frage nach vorliegenden Dokumenten) ist bei den Politikern weiter fortgeschritten als bei der KĂ€mmererbefragung. Das kann der Tatsache geschuldet sein, dass die Politikerbefragung zwei Monate spĂ€ter stattfand; jedoch die Abweichung bei den vorliegenden KonzernabschlĂŒssen ist nicht erklĂ€rbar (1,9 % KĂ€mmerer; 22,4 % Politiker). Von beiden Gruppen werden die Generationengerechtigkeit, Transparenz und Relevanz als positives Ergebnis der EinfĂŒhrung der Doppik benannt. Die Politiker beurteilen die Verbesserung der Effizienz/Wirtschaftlichkeit und EffektivitĂ€t höher als die KĂ€mmerer. Bei den Steuerungsmöglichkeiten sehen die Politiker mehr Möglichkeiten durch die Doppik. Ăhnlich wird die Nutzung der Ergebnisse der Doppik zu Leistungsvergleichen eingeschĂ€tzt. Beide Gruppen sehen im doppischen Haushaltssystem das geeignetere Instrument des kommunalen Finanzmanagements. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der EinfĂŒhrung der Doppik wurde von beiden Gruppen dahingehend beantwortet, dass der hohe Aufwand bei der EinfĂŒhrung der Doppik zukĂŒnftig durch einen höheren Nutzen kompensiert werden muss. Insgesamt wird die EinfĂŒhrung als positiv bewertet, wobei die MandatstrĂ€ger d...