Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
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Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Leitfaden fĂŒr Unternehmen, Polizei, Verwaltung und SachverstĂ€ndige

Adolf Rebler, Christian Borzym

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  1. 478 pages
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Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Leitfaden fĂŒr Unternehmen, Polizei, Verwaltung und SachverstĂ€ndige

Adolf Rebler, Christian Borzym

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À propos de ce livre

Praktische PlanungshilfeDas Buch bietet Transportunternehmen, Verwaltungshelfern, Verwaltung, Polizei und SachverstĂ€ndigen eine besonders praxisorientierte Anleitung zur Planung, Abwicklung und DurchfĂŒhrung eines Großraum- und Schwertransportes.Mit den verwaltungsrechtlichen GrundlagenDie Autoren stellen die komplexen ZusammenhĂ€nge der fachspezifischen Materie ebenso komprimiert wie transparent und unter Einbeziehung der einschlĂ€gigen verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar.Vierfarbdruck und aktuelle ThemenDie dritte Auflage im Vierfarbdruck bringt das Werk auf den aktuellen Rechtsstand und beantwortet zusĂ€tzliche Fragen aus der Praxis, die seit der Vorauflage aufgeworfen wurden: So erlĂ€utern die Verfasser u.a. die neu gefassten §§ 29 und 46 StVO, wonach der Einsatz von sog. Verwaltungshelfern ermöglicht wird, sodass die Mitwirkung der Polizei nur noch in AusnahmefĂ€llen erfolgen muss. Sie beantworten weitere Rechtsfragen wie z.B., ob selbstfahrende Arbeitsmaschinen AnhĂ€nger ziehen dĂŒrfen und ob es zulĂ€ssig ist, ĂŒberstehende Ladung bei geöffneten HecktĂŒren zu transportieren.Des Weiteren sind die Änderungen der GebĂŒhrenordnung fĂŒr Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) berĂŒcksichtigt, die zu einer bundesweiten Angleichung der GebĂŒhrenhöhe bei der Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO gefĂŒhrt haben.Mit Bildern, Tabellen, Diagrammen und GesetzestextenZahlreiche technische und rechtliche ErlĂ€uterungen, Beispiele und farbige Abbildungen, Tabellen, Diagramme sowie Begriffsdefinitionen erleichtern den Umgang mit den einschlĂ€gigen Vorschriften und das VerstĂ€ndnis der ZusammenhĂ€nge.Die wesentlichen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften sind im Anhang mit abgedruckt.

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Informations

Année
2021
ISBN
9783415066328
Édition
3
Sujet
Jura

1. Vorwort

Zur ersten Auflage
Sie bieten ein imposantes Bild, wenn sie ĂŒber unsere Straßen rollen: die Großraum- und Schwertransporte, die z. T. Gesamtgewichte von 300 bis 400 t und GesamtlĂ€ngen bis zu 50 oder 60 m erreichen. In Deutschland werden jĂ€hrlich ca. 500.000 Großraum- und Schwertransporte durchgefĂŒhrt.
Doch damit ein solcher Transport gefahrlos und mit möglichst geringen Behinderungen fĂŒr den ĂŒbrigen Verkehr und ohne SchĂ€den an den Straßen abgewickelt werden kann, ist ein komplexes Verfahren vorgesehen, das Fahrzeug, Ladung und Fahrtweg einer aufwĂ€ndigen PrĂŒfung unterzieht. Erst wenn die gesetzlich vorgeschriebene PrĂŒfung erfolgreich verlaufen ist und der Unternehmer sich im Besitz aller Genehmigungen und Erlaubnisse befindet, kann mit der DurchfĂŒhrung des Transportes begonnen werden.
Dieses BĂŒchlein soll ein Leitfaden fĂŒr alle Personen sein, die in der einen oder anderen Form mit der Planung, Abwicklung oder DurchfĂŒhrung eines Großraum- oder Schwertransportes befasst sind.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend wurde bei der Darstellung versucht, sich auf das Notwendige zu beschrĂ€nken und die komplexen ZusammenhĂ€nge möglichst transparent zu machen. Viele Beispiele, Tabellen und Diagramme sollen einen schnellen und leichten Einstieg in die Materie ermöglichen. Doch bei aller Knappheit wurden auch verwaltungsrechtliche Grundlagen (z. B. die Unterscheidung zwischen Bedingung und Auflage und die jeweils unterschiedlichen Folgen eines etwaigen Verstoßes gegen diese Nebenbestimmungen) behandelt.
Es wĂ€re der Wunsch der Verfasser, dass dieses BĂŒchlein einen Beitrag zu einer rationelleren Abwicklung der notwendigen Verfahren und damit letztendlich auch zu mehr Verkehrssicherheit leistet.
Zur zweiten Auflage
Seit der ersten Auflage sind 7 Jahre vergangen. Die (unveröffentlichten) „Richtlinien fĂŒr die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO fĂŒr bestimmte Arbeitsmaschinen und bestimmte andere Fahrzeugarten (Richtlinien zu § 70 StVZO)“ wurden ersetzt durch die „Empfehlungen fĂŒr die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung fĂŒr bestimmte Fahrzeugarten und Fahrzeugkombinationen (Empfehlungen zu § 70 StVZO)“, VkBl. 2015, 503. Weiterhin wurden die RGST neu gefasst (RGST 2013), das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 1.4.2014 – 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12) hat sich zur Problematik „Bedingungen in einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO“ geĂ€ußert; die Frage, wie eine „ausgebeulte Plane“ „genehmigungstechnisch“ zu behandeln ist, ist aufgetaucht, weiterhin die Frage, wie MĂ€hdrescher-Transporte abzuwickeln sind; VEMAGS hat sich etabliert, das BF 4 steht vor der EinfĂŒhrung,

Die vorliegende Auflage berĂŒcksichtigt all diese Änderungen und wurde im Vergleich zur ersten Auflage um zahlreiche Beispiele, ErlĂ€uterungen (rechtlich und technisch) und Abbildungen ergĂ€nzt. Ein gesonderter Teil stellt bezogen auf die jeweilige „Empfehlung zu § 70 StVZO“ dar, bis zu welchen Maßen und Gewichten ein Unternehmer bundesweite Dauerausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse erhalten kann. Nur als Entwurf berĂŒcksichtigt werden konnten die zur Neufassung anstehenden VwV-StVO zu §§ 29 und 46.
Zur dritten Auflage
Im Jahr 2017 wurden die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 29 und 46 StVO neu gefasst. Damit sollte vor allem gewĂ€hrleistet werden, dass eine Begleitung von GST durch die Polizei nur noch in AusnahmefĂ€llen notwendig wird. Stattdessen soll verstĂ€rkt der Einsatz von Verwaltungshelfern erfolgen. 2020 erfolgte eine Änderung der GebOSt, um eine bundesweite Angleichung der GebĂŒhrenhöhe bei der Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO zu erreichen. Seit der zweiten Auflage haben sich weitere Rechtsfragen ergeben: etwa die, ob selbstfahrende Arbeitsmaschinen AnhĂ€nger ziehen dĂŒrfen oder ob es zulĂ€ssig ist, ĂŒberstehende Ladung bei geöffneten HecktĂŒren zu transportieren. Diese dritte Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Rechtsstand und beantwortet diese zusĂ€tzlichen Fragen aus der Praxis.
Die Autoren

2. Definition der „Großraum- und/oder Schwertransporte“ (GST) und Abgrenzung zu den „Schwersttransporten“

Eine Legaldefinition dessen, was als „Großraum- oder Schwertransport“ anzusehen ist, existiert nicht. Eine Auslegungshilfe gibt aber die Randnummer (RN) 13 der Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 29 StVO. Danach bedĂŒrfen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die nach den §§ 32 und 34 StVZO zulĂ€ssigen Grenzen ĂŒberschreiten, einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. (Genehmigungspflichtig können auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen sein.)

2.1 Großraumtransport

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Unter Großraumtransport wird ein Transport mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen verstanden, deren Gewicht innerhalb der Grenzen des § 34 StVZO liegt, deren Abmessungen jedoch nicht den Vorgaben des § 32 StVZO entsprechen.
Die Abmessungen eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination sind im Übrigen auch dann ĂŒberschritten, wenn die Vorschriften ĂŒber die KurvenlĂ€ufigkeit (§ 32 d Abs. 2 StVZO) nicht eingehalten werden (RN 80 VwV zu § 29 StVO).

2.2 Schwertransport

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Dies sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Gewichte und Achslasten ĂŒber den Grenzwerten der StVZO liegen.

2.3 Großraum- und/oder Schwertransport

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Sind sowohl die gesetzlichen LĂ€ngen-, Breiten- und/oder Höhenmaße als auch das zulĂ€ssige Gewicht ĂŒberschritten, handelt es sich definitionsgemĂ€ĂŸ um einen „Großraum- und Schwertransport“.

2.4 Schwersttransport

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Ein „Schwersttransport“ hingegen ist anzunehmen, wenn Fahrzeug und Ladung ein Gesamtgewicht von 100 t ĂŒberschreiten oder die Achslast mehr als 14 t betrĂ€gt.1

3. Notwendigkeit und Funktion von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen

Eine moderne Volkswirtschaft ist darauf angewiesen, dass ihre GĂŒter und Produkte so schnell und sicher wie möglich ihren Bestimmungsort erreichen. DafĂŒr steht ein leistungsfĂ€higes Straßennetz zur VerfĂŒgung. Die Straßen sind – je nach Funktion und Verkehrsbedeutung – in verschiedene Klassen eingeteilt. Es gibt die Autobahnen, Bundesstraßen, Landes- oder Staatsstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Doch all diese Straßen sind nur fĂŒr den „normalen“ Verkehr gebaut.2 Sowohl Straßenquerschnitte als auch die durch den Unterbau bestimmte TragfĂ€higkeit werden durch technische Normen und Vorschriften festgelegt, die – allein schon aus fiskalischen GrĂŒnden – nur fĂŒr bestimmte Regelstandards angelegt sind.
So geht man bei der Festlegung der Straßenquerschnitte von einem sogenannten „Bemessungsfahrzeug“ aus. Dieses „standardisierte“ Fahrzeug hat eine Breite von 2,50 m und eine Höhe von 4,00 m. Hinzu kommen ein seitlicher Bewegungsspielraum von 0,25 m bis 1,25 m und ein oberer Bewegungsspielraum von 0,25 m. Der sog. „Verkehrsraum“ fĂŒr den Kfz-Verkehr setzt sich dann zusammen aus dem vom Bemessungsfahrzeug eingenommenen Raum, den seitlichen und oberen BewegungsspielrĂ€umen sowie den RĂ€umen ĂŒber den Randstreifen bzw. befahrbaren EntwĂ€sserungsrinnen und den Standstreifen.3
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In Àhnlicher Weise wird bei der Bemessun...

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