1. Verlangen wir, in Betten zu schlafen …
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1. Verlangen wir, in Betten zu schlafen …

Materialien und Dokumente zur Geschichte der NGG-Verwaltungsstelle Frankfurt Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum der Fachgruppen Bäcker und Brauer im Jahre 1984 Erweiterte Neuauflage 2016

Burchard Bösche, Gewerkschaft NGG, Heinrich-Kauffmann-Stiftung, Burchard Bösche, Gewerkschaft NGG, Heinrich-Kauffmann-Stiftung

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Materialien und Dokumente zur Geschichte der NGG-Verwaltungsstelle Frankfurt Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum der Fachgruppen Bäcker und Brauer im Jahre 1984 Erweiterte Neuauflage 2016

Burchard Bösche, Gewerkschaft NGG, Heinrich-Kauffmann-Stiftung, Burchard Bösche, Gewerkschaft NGG, Heinrich-Kauffmann-Stiftung

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In diesem Buch werden Materialien und Dokumente zur Geschichte der Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten, verwaltungsstelle Frankfurt am Main, veröffentlicht. Die erste Auflage erschien 1984 als Festschrift zum 100jährigen Jubiläum der Fachgruppen Bäcker und Brauer. Die Geschichte der Frankfurter Nahrungsmittel- und Gastgewerbe-Arbeiterbewegung reicht weit hinter das Revolutionsjahr 1848 zurück. Frankfurt war immer ein wichtiger Knotenpunkt der südwestdeutschen Arbeiterbewegung, was an zahlreichen historischen Texten belegt wird.

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Informazioni

Anno
2016
ISBN
9783741219801
Edizione
1
Categoria
Sociología

Die Organisation im 1. Weltkrieg und in der Weimarer Republik

Für die Zeit des 1. Weltkrieges und der Weimarer Republik liegen uns über die Aktivitäten der Nahrungsmittel-, Genussmittel- und Gastronomiearbeiterbewegung im Frankfurter Bereich nur spärliche Informationen vor. Der 1. Weltkrieg bedeutete für alle Gewerkschaften einen tiefen Einschnitt. So waren Ende 1915 fast die Hälfte der Mitglieder des Brauerei- und Mühlenarbeiterverbandes zum Militär eingezogen. Den Bäckereien bescherte der 1. Weltkrieg das Nachtbackverbot, das jedoch nicht als sozialpolitische Maßnahme sondern zur Einsparung von Weizenmehl erlassen worden war. Die Kriegswirtschaftsbehörden erhofften sich eine Verringerung des Backwarenverbrauchs, wenn die Produkte nicht mehr frisch geliefert würden. Während des 1. Weltkrieges schlossen die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern und den Behörden einen „Burgfrieden“. Offizielle Arbeitskämpfe kamen in dieser Zeit so gut wie gar nicht vor. Das änderte sich jedoch sehr schnell mit dem Kriegsende.
Am 9. November 1918 dankt der Kaiser ab. (HKS)
Die Novemberrevolution von 1918 und ihre Auswirkungen brachten viele Arbeiterkreise mit der Organisation in Verbindung, die ihr bisher fern gestanden hatten. Die Mitgliederzahlen gingen steil nach oben. In immer mehr Branchen und Bereichen gelang es, Tarifverträge abzuschließen. Über die Entwicklung der Ausgaben für Arbeitskämpfe liegt uns eine Übersicht des 1927 durch Fusion gebildeten „Verbandes der Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter“ vor. In einem „Merkblatt für Funktionäre heißt es:
Die Streikauseinandersetzungen wurden in der Weimarer Zeit z.T. mit außerordentlicher Härte geführt. So streikten im Jahre 1925 in Frankfurt die Böttcher 38 Tage lang.81
 
81 Helfenberg II, S. 430

Der letzte Rechenschaftsbericht vor der Zerschlagung der Gewerkschaften durch die Nazis82

Am Sonntag, dem 12. Februar 1933 führte die Frankfurter Ortsgruppe des Verbandes der Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter ihre letzte Generalversammlung vor der Zerschlagung durch die Nazis durch. Der Rechenschaftsbericht für diese Generalversammlung vermittelt uns einen Eindruck davon, wie die Kraft der Organisation durch die Massenarbeitslosigkeit und deren Folgeerscheinungen geschwächt war. Auf der anderen Seite zeigt er uns aber auch, daß selbst unter diesen drückenden Bedingungen Kampfbereitschaft noch möglich war und konkrete Erfolge gebracht hat. In diesem Rechenschaftsbericht heißt es:
„Werte Mitglieder!
Das Jahr 1932 mit seiner Massenarbeitslosigkeit - zirka sieben Millionen Arbeiter und Arbeiterinnen - und seiner politischen Verwirrung hat sein Ende gefunden. Es hat an die Gewerkschaften ungeheure Anforderungen gestellt, und war für dieselben eine Belastungsprobe von allergrößtem Ausmaß. Die allgemeine große Arbeitslosigkeit in allen Berufen, als Folgeerscheinung der Weltkrise, und die damit verbundene verminderte Kaufkraft, hat ihre unheilvolle Wirkung auch auf die Nahrungsmittel- und Getränkeberufe nicht verfehlt. Überall ein erheblicher Verbrauchsrückgang, der naturgemäß zu starken Arbeiterentlassungen geführt hat.
Reaktionäre Arbeitgeber, politische Gegner und andere Maulhelden versuchten die gegenwärtige Situation für sich auszunutzen, um systematisch das Vertrauen der Arbeiterschaft zu den Gewerkschaften zu zerstören. Daß dieses Genannten nicht gelungen ist, beweist der Stand der Organisation. Auch das Jahr 1933 muß die Arbeiterschaft auf dem Posten finden. Zum Kampf gegen die Not gehört in erster Linie Kampf um die Einigkeit zu einer geschlossenen Organisation, dann wird an dem eisernen Willen der Arbeiterschaft jeder reaktionäre Anschlag zerschellen.
Die immer größer werdende Arbeitslosigkeit und weiter um sich greifende Kurzarbeit wirkte sich auf die Brauindustrie geradezu verheerend aus. Hierzu kam noch, daß infolge der guten Obsternte (Herbst 1931) der Äpfelwein wesentlich billiger wie das Bier war, und deshalb an Stelle des Bieres Äpfelwein getrunken wurde.
Obwohl die Brauereiarbeiter weitgehende Solidarität gegen ihre Mitarbeiter übten und mit wesentlich verkürzter Arbeitszeit (36 bis 32 Stunden) arbeiteten, war es nicht zu vermeiden, daß zu Anfang des Jahre zirka 120 Brauereiarbeiter entlassen wurden.
SPD-Plakat, Reichstagswahl 1932 (HKS)
Im März 1932 wurde die Reichs- und die Gemeindebiersteuer insgesamt um zirka 7,-- RM pro Hektoliter ermäßigt und demzufolge wurden auch die Verkaufspreise herabgesetzt; eine Belebung des Bierkonsums konnte nicht festgestellt werden, da die Kaufkraft des biertrinkenden Publikums fehlt.
Im Oktober 1932 kündigten die Brauereien den Manteltarifvertrag und unterbreiteten uns einen Entwurf, der wohl in 25 Positionen Verschlechterungen aufwies. Vier mehrstündige Verhandlungen fanden in dieser Angelegenheit statt und wurde ein neuer Mantel- und Lohntarif zum Abschluß gebracht, der nicht die volle Befriedigung der Belegschaften gefunden hat. In verschiedenen Positionen des Manteltarifvertrages mußten infolge der Verhältnisse Abstriche mit in den Kauf genommen werden. Diese Scharte werden die Brauereiarbeiter bei aufsteigender Konjunktur wieder auszugleichen verstehen.
Die Lohnfestsetzung ist wie folgt geregelt: Der Wochenlohn beträgt in Lohnklasse I bei 48stündiger Arbeitszeit 48,-- RM. = 1.-- RM pro Stunde, bei 40 Stunden 40.-- RM = 1.-- RM pro Stunde. Beträgt die Arbeitszeit weniger als 40 Stunden ist der Stundenlohn = 1.08 RM.- Hilfsarbeiter, die zur Zeit im Betriebe beschäftigt sind, erhalten 5 Prozent weniger; neueingestellte Hilfsarbeiter erhalten 90 Prozent des Spitzenlohnes.
Auch in den übrigen Brauereien des Bezirks fanden erhebliche Entlassungen statt, da auch der Konsumrückgang im gleichen Verhältnis wie in Frankfurt a.M. zu verzeichnen war.
Wie bereits erwähnt, war der Geschäftsgang in den Äpfelweinkeltereien den Verhältnissen entsprechend ein guter. Da aber in der Gesamtindustrie im Laufe des Jahres seitens der Arbeitgeber Lohnabbau gefordert wurde, durften auch die Äpfelweinkeltereien nicht fehlen.
Mantel- und Lohntarif wurde gekündigt. Ersterer ist am 31. Dezember 1932 abgelaufen. Verhandlungen haben noch nicht stattgefunden. Laut Schiedsspruch wurde nach längerer Verhandlung nachstehender Lohn festgelegt. Mit Wirkung vom 19. November 1932 ab betragen die Löhne für
Arbeitnehmer in den Äpfelweinkeltereien:
in der Lohngruppe I (gelernte Arbeiter) RM. 44.--
in der Lohngruppe II (Fahrer und Hilfsarbeiter) RM. 42.--
in der Lohngruppe III (Frauen) RM. 31.--
Dieses Lohnabkommen gilt bis zum 31. März 1933 und kann erstmals zu diesem Termin mit zweiwöchentlicher Frist gekündigt werden.
Für die Vilbeler Wasserindustrie kündigte der Arbeitgeberverband den Manteltarifvertrag. Nachdem eine Einigung nicht zustande kam, waren wir gezwungen, den Schlichtungsausschuß anzurufen. Nach längerer Verhandlung wurde den Parteien aufgegeben, nochmals in Verhandlung einzutreten. Mit kleinen Abänderungen wurde der bisherige Manteltarifvertrag verlängert. Die tariflichen Löhne betragen:
Von den Nazis besetztes Gewerkschaftshaus (HKS)
Gelernte Arbeiter; Kraftfahrer und Fahrburschen mit Inkasso 39.10 RM. pro Wo.
Fahrburschen-Mitfahrer und Hilfsarbeiter 33,25 RM. pro Wo.
weibliche Arbeitnehmer --,37 RM. pro Std.
Das Organisationsverhältnis lässt sehr viel zu wünschen übrig und wird es in Zukunft an der Belegschaft liegen, darnach zu trachten, die Verhältnisse durch geschlossene Organisation weiter auszubauen.
Für die Faßfabrik Wellhöfer (I.G. Farben) kündigte uns der Arb...

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