Krebsmetaphorik und NS-Ideologie
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Krebsmetaphorik und NS-Ideologie

Propädeutik zur Geschichte krebstherapeutischen Handelns im "Dritten Reich"

Markus Weber, Roberto Alberti

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Propädeutik zur Geschichte krebstherapeutischen Handelns im "Dritten Reich"

Markus Weber, Roberto Alberti

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Dieses Buch analysiert Spezifität und Funktion der Krebsmetaphorik im national-sozialistischen Diskurs. Es verfolgt dabei zwei Ziele: 1. einen Beitrag zum Verständnis der NS-Ideologie und deren Biologismus/Organizismus zu leisten, 2. ein NS-Krebskonzept zu ermitteln, welches, so die Arbeitshypothese, in der Krebsmetaphorik aufgespeichert ist. Ein solches Konzept kann als Rahmendogma krebstherapeutischen Handelns im "Dritten Reich" gelten. Es wird an ausgewählten Kapiteln der NS-Krebsmedizin (von "Naturheilkunde" bis "Krebserreger") als deren Bindeglied diskutiert und zu bewähren versucht. Zugleich wird es mit medizinimmanenten Theoriebildungen zur Ätiologie der Krebskrankheit kontrastiert und abgeglichen. Auf diese Weise wird ärztlichem Handeln im "Dritten Reich" sein in der Medizingeschichtsschreibung gemeinhin vernachlässigter soziokultureller Kontext zurückgewonnen. Die Metaphernanalyse vermittelt natur- und kulturwissenschaftliche Perspektive und zeichnet sich damit als ein interdisziplinäres Unternehmen aus (Onkologie, Medizingeschichte, Philologie, Philosophie).

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Informazioni

Anno
2020
ISBN
9783752693713
Edizione
1
Argomento
Historia

1. Krebs – Wissenschaft – Ideologie oder: Medizingeschichte als Provokation

Einladung zur „Euthanasie“

Frauenklinik der Universität Tübingen, Herbst 19411: Klinikchef Prof. Dr. med.2 August Mayer (1876-1968) soll Herr über Leben und Tod spielen – er wird gebeten, „Sterbehilfe“ für eine Krebskranke, die bis dahin nicht zu seinen Patientinnen zählte, zu leisten. Eine „Ärztin aus der heutigen Ostzone“3, erinnert sich der Gynäkologe ein Vierteljahrhundert später an dieses „eindrucksvolle( ) Erlebnis“, „brachte mir [...] ihre an weit fortgeschrittenem, jauchendem4 Kollumkarzinom (Gebärmutterhalskrebs, M. W.) leidende Mutter nach Tübingen mit der Bitte, sie zu operieren, damit sie an der (infolge Aszites5, M. W.) höchstwahrscheinlich auftretenden postoperativen Peritonitis (= Bauchfellentzündung, M. W.) sterbe6 und damit vom ,wertlosen Leben‘ erlöst sei! [...] Die Wertlosigkeit des Lebens ihrer Mutter begründete die Ärztin mit dem fortgeschrittenen, unheilbaren Kollumkarzinom, mit Siechtum und Hilfsbedürftigkeit. Daher hielt sie sich für berechtigt, eine Art Todesurteil über ihre Mutter auszusprechen, und ich war zum Vollstrecker oder „Scharfrichter“ ausersehen. [...] In schreiendem Gegensatz zur Ansicht der ärztlichen Tochter hatte die Mutter mich flehentlich gebeten, alles zu tun, um ihr Leben zu verlängern: Als Bezieherin einer Rente konnte sie ihrer 17jährigen7 zweiten Tochter noch eine Berufsausbildung geben und war als Mutter gerne bereit, ein qualvolles Leiden auf sich zu nehmen, um dem jüngeren Kind den Weg ins Leben zu erleichtern. Angesichts dieser hohen Mütterlichkeit sank die ärztliche Tochter noch mehr in meiner Achtung, als es schon vorher der Fall war. Mit Hilfe von Radium und Röntgenstrahlen gelang es mir, das Leben der Mutter noch um eine Anzahl von Jahren zu verlängern.“ (Mayer [1966], S. 786).
Eine verstörende Episode8, die herausfordert zu ergründen, wie das Geschilderte „möglich“ war, d.h. vor welchem geschichtlichen Hintergrund es sich ereignete. Die Szenerie weiter auszuleuchten, bieten sich zu allererst die beteiligten Personen an. Da weder die krebskranke Mutter noch die ihr das Lebensrecht absprechende Tochter persönlich identifizierbar sind, gilt die Aufmerksamkeit dem Arzt August Mayer. Darf man dem flammenden Katholiken9 seine Empörung über diese „Zumutung an mich“ (Mayer [1966], S. 786) und seine „schwere Mißbilligung“ (ebd.) ohne weiteres abnehmen? War er wirklich „im höchsten Maße überrascht“ (ebd.), dass die ärztliche Kollegin ausgerechnet ihn bat, das Leben der krebskranken Mutter abzukürzen, und deswegen den weiten Weg vom Sachsenins Schwabenland auf sich genommen hatte? Konfrontiert man Mayers Erinnerung an das Jahr 1941 mit eigenen Äußerungen aus derselben Zeit, bekommt das von ihm nachträglich gezeichnete Bild Risse. Mayer bekennt, dass er der „unter den Qualen ihres Karzinoms schwer leidende(n) Frau [...] Erlösung vom Leben gewünscht hätte“, doch sie selbst habe ihn „eindringlich“ gebeten, „alles zur Verlängerung ihres Lebens zu tun“ (Mayer [1941], S. 27).10 Die Schilderung ist eingebettet in eine allgemeine Reflexion Mayers über die „Vernichtung von lebensunwertem Leben“. Dieser „Gedanke“ erschien ihm „verlockend [...] vom rein rationalen Standpunkt“ (ebd., S. 26), ohne dass der Tübinger Gynäkologe diesen Standpunkt begründet. An anderer Stelle spricht er beiläufig vom „Interesse der Allgemeinheit“, hat aber dann vorrangig die leidenden Patienten im Blick, deren „körperliche Qual durch die Schmerzen“ sie nach Erlösung verlangen lasse. Zugleich meldet Mayer „ernste Bedenken“ (ebd., S. 27) an, dem behandelnden Arzt „die Feststellung, daß das Leben lebensunwert ist, und [...] die Durchführung der Lebensvernichtung“ (ebd., S. 26) aufzubürden: „Die Vollstreckung des Urteils [...] würde das Vertrauen der Kranken zu den Ärzten und Krankenhäusern wohl sehr stark beeinträchtigen.“ Auch wenn manche Krebskranke „ihr Todesurteil selbst aussprechen“, widerstreite die „Erlösung vom Leben“ dem „tiefsten Sinn unserer Sendung. Diese ist: ,Leben erhalten‘, nicht: ,Leben zerstören‘“. Zudem geht Mayer davon aus, die allermeisten Kranken würden bei entsprechender Bedenkfrist in ihrem Entschluss wankend und zögen ihren „Antrag zur Lebensvernichtung“ zurück, zeigten nicht „die zum konsequenten Durchhalten nötige Seelengröße“ (ebd., S. 27). So überwiegen bei Mayer die Kontra-Argumente, auch wenn er sich nicht zu einem klaren Nein zur „Euthanasie“ durchringt, sondern die vagere Formulierung „problematisch“ (ebd., S. 26) bevorzugt.
Dem Verfasser ist keine Quelle bekannt, wonach Mayer ausdrücklich für „therapeutisches Töten“11 – eben dies wurde von ihm verlangt – plädiert hätte, noch ein Dokument, das geeignet wäre, ihn persönlich der sogenannten Euthanasie zu bezichtigen. Trotzdem kann kaum verwundern, dass man sich in diesem Belang an ihn wandte. Schließlich stand der Tübinger Gynäkologe im Ruf eines politischen Mediziners12 – und das nicht erst zu Zeiten des „Dritten Reiches“13. So hatte Mayer, Jahre bevor am 1. Januar 1934 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft trat, ein Sterilisierungsgesetz insbesondere zu eugenischen14 Zwecken gefordert15 und, ohne dessen Verabschiedung abzuwarten, eigene Patienten operativ sterilisiert und Abtreibungen vorgenommen (Brändle [1982], S. 151).16 Dass Mayer die „Vernichtung werdenden Lebens“ (Wuttke [1984], S. 146) entschieden ablehnte, sobald der Paragraph 218, soziale Indikation, im Spiel war17, gerät zu seiner „medizinischen“ Abtreibungspraxis nur scheinbar in Widerspruch. Die „Fortpflanzung von Minderwertigen“ (Mayer [1936], S. 953) war kompromisslos zu unterbinden, nach versäumter Sterilisierung eben während der Schwangerschaft.18 Schutz verdiente allein die Leibesfrucht „erbgesunder“ Eltern, die Mayer in der Pflicht sah, dem deutschen Volk Nachwuchs zu schenken; andernfalls drohe „furchtbare Selbstentvölkerung“ (Universitätsarchiv Tübingen 150/1: Zwölfseitiges Schreibmaschinenmanuskript ohne Titel vom 15. 1. 1943, S. 6).
Als die Nationalsozialisten schließlich regierten, preschte der „Tübinger Faschist“19 weiter vor, als erwünscht war. Mayer machte sich im September 1935 dafür stark, die Zwangssterilisierung von Behinderten und Geisteskranken zu zentralisieren, und regte an, zu diesem Zweck in ausgedienten Gebäuden der Tübinger Frauenklinik, die er seit Januar 1918 leitete, eine „Erbgesundheitsklinik“ einzurichten. Im Berliner Reichsministerium des Innern fand man Mayers Vorschlag zu heikel. Ministerialdirektor Dr. med. Arthur Julius Gütt (1891-1949), ein überzeugter Nationalsozialist20, zog es vor, die Sterilisierungsmaßnahmen dezentral fortzusetzen, statt sie zu institutionalisieren, damit sie weiter öffentlicher Aufmerksamkeit entzogen blieben. Gütts Hauptargument: „(J)eder Todesfall21 wird in dieser Klinik voraussichtlich mehr Beachtung finden, als in einem allgemeinen Krankenhaus“.22
In der Bundesrepublik angekommen, schweigt sich Mayer in seinen rückblickenden Betrachtungen zur „Euthanasie“ über die selbstgewählte Rolle im „Dritten Reich“ aus. Er lenkt vom Diktum des „wertlosen Lebens“ ab und überblendet es mit dem Ethos der Barmherzigkeit: „Zur Begründung (des ‚Euthanasie‘wunsches, M. W.) gab die Ärztin (= die Tochter der Krebskranken, M. W.) an, ich sei weithin bekannt als ,besonders humaner Arzt‘ und deswegen habe sie geglaubt, daß ich am ehesten bereit sei, ihrer unheilbaren Mutter ,Sterbehilfe‘ zu leisten. Ich belehrte sie zunächst darüber, daß nach meiner Auffassung die Aufgabe des ,humanen Arztes‘ vor allem darin bestehe, ein vorhandenes Siechtum zu lindern, aber keinesfalls darin, die Kranken einfach umzubringen.“ (Mayer [1966], S. 786)
Wenn Mitleidsmotive vorschiebbar sind, um Krankenmorde zu rechtfertigen (nicht: Erlösung der Kranken, sondern: Erlösung von Kranken), erweist sich das Konzept „Humanität“ als zu labil, ärztliches Handeln auf eine ethisch verbindliche Norm festzulegen, da sowohl synchron (koexistente Diskurse23) als auch diachron (kultureller, gesellschaftlicher, politischer Wandel) unterschiedliche Auffassungen über das, was „human“ sei, konkurrieren bzw. einander ablösen. Mayer selbst führt das Beispiel an, in der Weimarer Republik hätten die „Abtreiber“ im „Volk“ als „die ,humanen‘“ Ärzte gegolten (Stichwort: soziale Indikation) – und zieht sie aus seiner Perspektive als inhuman wegen „verminderter Ehrfurcht vor dem keimenden Leben“ (Mayer [1965], S. 1294).24 Allenfalls die christliche Religion vermochte in unserem Kulturkreis das Humanum, indem sie es mit Glaubensgehalt auflud, begrifflich so zu stabilisieren, dass ihm etwas Zeitloses anhaftet. Eben diesen Effekt macht sich der Katholik Mayer in seiner Rückschau zunutze, um Distanz zum Nationalsozialismus zu suggerieren, obwohl er in „Dritten Reich“ noch „mit Recht an die ärztliche Ethik besondere Ansprüche“25 gestellt sah – und ihnen vielfach zu genügen bereit war.
Leitfragen zur Krebsmedizin im „Dritten Reich“
Der Exkurs zu August Mayer, der hiermit beendet sei, hat die eingangs geschilderte Episode („Tochter bestimmt krebskranke Mutter zum vorgezogenen Sterben“) auf individualpsychologischer Ebene transparenter gemacht und zur Quellenkritik befähigt. Der Verfasser der vorgelegten Arbeit will Mayer jedoch als Kronzeugen für „Euthanasie“ nicht überstrapazieren. Zum einen gilt es, der „Gefahr der Überbewertung von Einzelbelegen“ zu entgehen (Gerhard Baader in: Institut für Zeitgeschichte [1988], S. 72), zum anderen ist an dieser Stelle der Untersuchung gar nicht beabsichtigt, Spekulationen über ärztliche Morde an Krebskranken im „Dritten Reich“ auf ihren Realitätsgehalt abzuklopfen (darüber Aufschluss gibt Kapitel 5 der vorgelegten Arbeit). Der initiale Fokus wird hier vielmehr auf die an Mayer ergangene „Einladung zur Euthanasie“ gerichtet, um zu fragen, welche geschichtlich-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einen derartigen Tabubruch ermöglichten, oder zutreffender: aufgrund welcher historischen Großwetterlage ein solches Ansinnen ohne die Empfindung, ein Tabu zu brechen, vorgetragen werden konnte. Es geht mit anderen Worten darum, die zur Rechtfertigung der „Euthanasie“ Krebskranker aufgebotenen zeitbedingten26 „Argumente“ zu ermitteln27 und zu problematisieren, wovon deren (intellektuelle und moralische) Anerkennung abhing28. Auf diese Fragen zu antworten, setzt voraus, zusätzliche Fragen zu stellen, welche den Wechselbeziehungen von (Krebs)medizin, Politik und Gesellschaft im „Dritten Reich“ gelten:
  • Was beinhaltet die Formel vom „wertlosen“ (geläufiger: „lebensunwerten“) Leben? Wie wird im „Dritten Reich“ ihre Anwendung auf Krebskranke gerechtfertigt, und wurden jene, die als „unheilbar“ galten, unter Missachtung des hippokratischen Eids29 tatsächlich umgebracht?
  • Unter welchen Voraussetzungen wird seinerzeit bei Krebs die Prognose „unheilbar“ gestellt, und wie wird sie abgesichert?
  • Über welche therapeutischen Optionen, krebskranke Patienten zu heilen bzw. behandeln, verfügen Ärzte zu Zeiten des „Dritten Reiches“ überhaupt?
  • Welche Theorien über Ätiologie und Pathogenese der Krebskrankheit konkurrieren im „Dritten Reich“ miteinander, und in welchen therapeutischen Konzepten finden sie jeweils ihren Niederschlag? Wie unterscheiden sich diesbezüglich Schulmediziner von nicht-approbierten Therapeuten (Heilpraktikern, Laienbehandlern)?
  • Wie beeinflussen sich medizinische und außermedizinische Krebsdiskurse? Welchen Aufschluss gibt die nichtmedizinische Krebsmetaphorik über das vorwissenschaftliche Verständnis der Krebskrankheit insbesondere des Nationalsozialismus („NS-Krebskonzept“)? Und wie lässt sich mit Blick auf den Krebs die sogenannte NS-Medizin30 näher charakterisieren bzw. was rechtfertigt die Rede vom Nazi-Arzt?
Medizin und Kulturgeschichte
oder: Zur sozialen Konstruktion naturwissenschaftlicher Fakten“
Mit den zuletzt aufgeworfenen Fragen stößt die vorgelegte Arbeit unmittelbar ins Zentrum ihrer Aufgabenstellung vor, verweilt nicht, wie man meinen könnte, an der Peripherie. Ohne der NS-Ideologie geltende Analysen ermangelten nämlich Ausführungen zur Krebstherapie im „Dritten R...

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