Krebsmetaphorik und NS-Ideologie
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Krebsmetaphorik und NS-Ideologie

PropÀdeutik zur Geschichte krebstherapeutischen Handelns im "Dritten Reich"

Markus Weber, Roberto Alberti

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Krebsmetaphorik und NS-Ideologie

PropÀdeutik zur Geschichte krebstherapeutischen Handelns im "Dritten Reich"

Markus Weber, Roberto Alberti

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Dieses Buch analysiert SpezifitĂ€t und Funktion der Krebsmetaphorik im national-sozialistischen Diskurs. Es verfolgt dabei zwei Ziele: 1. einen Beitrag zum VerstĂ€ndnis der NS-Ideologie und deren Biologismus/Organizismus zu leisten, 2. ein NS-Krebskonzept zu ermitteln, welches, so die Arbeitshypothese, in der Krebsmetaphorik aufgespeichert ist. Ein solches Konzept kann als Rahmendogma krebstherapeutischen Handelns im "Dritten Reich" gelten. Es wird an ausgewĂ€hlten Kapiteln der NS-Krebsmedizin (von "Naturheilkunde" bis "Krebserreger") als deren Bindeglied diskutiert und zu bewĂ€hren versucht. Zugleich wird es mit medizinimmanenten Theoriebildungen zur Ätiologie der Krebskrankheit kontrastiert und abgeglichen. Auf diese Weise wird Ă€rztlichem Handeln im "Dritten Reich" sein in der Medizingeschichtsschreibung gemeinhin vernachlĂ€ssigter soziokultureller Kontext zurĂŒckgewonnen. Die Metaphernanalyse vermittelt natur- und kulturwissenschaftliche Perspektive und zeichnet sich damit als ein interdisziplinĂ€res Unternehmen aus (Onkologie, Medizingeschichte, Philologie, Philosophie).

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Information

Year
2020
ISBN
9783752693713
Edition
1

1. Krebs – Wissenschaft – Ideologie oder: Medizingeschichte als Provokation

Einladung zur „Euthanasie“

Frauenklinik der UniversitĂ€t TĂŒbingen, Herbst 19411: Klinikchef Prof. Dr. med.2 August Mayer (1876-1968) soll Herr ĂŒber Leben und Tod spielen – er wird gebeten, „Sterbehilfe“ fĂŒr eine Krebskranke, die bis dahin nicht zu seinen Patientinnen zĂ€hlte, zu leisten. Eine „Ärztin aus der heutigen Ostzone“3, erinnert sich der GynĂ€kologe ein Vierteljahrhundert spĂ€ter an dieses „eindrucksvolle( ) Erlebnis“, „brachte mir [...] ihre an weit fortgeschrittenem, jauchendem4 Kollumkarzinom (GebĂ€rmutterhalskrebs, M. W.) leidende Mutter nach TĂŒbingen mit der Bitte, sie zu operieren, damit sie an der (infolge Aszites5, M. W.) höchstwahrscheinlich auftretenden postoperativen Peritonitis (= BauchfellentzĂŒndung, M. W.) sterbe6 und damit vom ,wertlosen Leben‘ erlöst sei! [...] Die Wertlosigkeit des Lebens ihrer Mutter begrĂŒndete die Ärztin mit dem fortgeschrittenen, unheilbaren Kollumkarzinom, mit Siechtum und HilfsbedĂŒrftigkeit. Daher hielt sie sich fĂŒr berechtigt, eine Art Todesurteil ĂŒber ihre Mutter auszusprechen, und ich war zum Vollstrecker oder „Scharfrichter“ ausersehen. [...] In schreiendem Gegensatz zur Ansicht der Ă€rztlichen Tochter hatte die Mutter mich flehentlich gebeten, alles zu tun, um ihr Leben zu verlĂ€ngern: Als Bezieherin einer Rente konnte sie ihrer 17jĂ€hrigen7 zweiten Tochter noch eine Berufsausbildung geben und war als Mutter gerne bereit, ein qualvolles Leiden auf sich zu nehmen, um dem jĂŒngeren Kind den Weg ins Leben zu erleichtern. Angesichts dieser hohen MĂŒtterlichkeit sank die Ă€rztliche Tochter noch mehr in meiner Achtung, als es schon vorher der Fall war. Mit Hilfe von Radium und Röntgenstrahlen gelang es mir, das Leben der Mutter noch um eine Anzahl von Jahren zu verlĂ€ngern.“ (Mayer [1966], S. 786).
Eine verstörende Episode8, die herausfordert zu ergrĂŒnden, wie das Geschilderte „möglich“ war, d.h. vor welchem geschichtlichen Hintergrund es sich ereignete. Die Szenerie weiter auszuleuchten, bieten sich zu allererst die beteiligten Personen an. Da weder die krebskranke Mutter noch die ihr das Lebensrecht absprechende Tochter persönlich identifizierbar sind, gilt die Aufmerksamkeit dem Arzt August Mayer. Darf man dem flammenden Katholiken9 seine Empörung ĂŒber diese „Zumutung an mich“ (Mayer [1966], S. 786) und seine „schwere Mißbilligung“ (ebd.) ohne weiteres abnehmen? War er wirklich „im höchsten Maße ĂŒberrascht“ (ebd.), dass die Ă€rztliche Kollegin ausgerechnet ihn bat, das Leben der krebskranken Mutter abzukĂŒrzen, und deswegen den weiten Weg vom Sachsenins Schwabenland auf sich genommen hatte? Konfrontiert man Mayers Erinnerung an das Jahr 1941 mit eigenen Äußerungen aus derselben Zeit, bekommt das von ihm nachtrĂ€glich gezeichnete Bild Risse. Mayer bekennt, dass er der „unter den Qualen ihres Karzinoms schwer leidende(n) Frau [...] Erlösung vom Leben gewĂŒnscht hĂ€tte“, doch sie selbst habe ihn „eindringlich“ gebeten, „alles zur VerlĂ€ngerung ihres Lebens zu tun“ (Mayer [1941], S. 27).10 Die Schilderung ist eingebettet in eine allgemeine Reflexion Mayers ĂŒber die „Vernichtung von lebensunwertem Leben“. Dieser „Gedanke“ erschien ihm „verlockend [...] vom rein rationalen Standpunkt“ (ebd., S. 26), ohne dass der TĂŒbinger GynĂ€kologe diesen Standpunkt begrĂŒndet. An anderer Stelle spricht er beilĂ€ufig vom „Interesse der Allgemeinheit“, hat aber dann vorrangig die leidenden Patienten im Blick, deren „körperliche Qual durch die Schmerzen“ sie nach Erlösung verlangen lasse. Zugleich meldet Mayer „ernste Bedenken“ (ebd., S. 27) an, dem behandelnden Arzt „die Feststellung, daß das Leben lebensunwert ist, und [...] die DurchfĂŒhrung der Lebensvernichtung“ (ebd., S. 26) aufzubĂŒrden: „Die Vollstreckung des Urteils [...] wĂŒrde das Vertrauen der Kranken zu den Ärzten und KrankenhĂ€usern wohl sehr stark beeintrĂ€chtigen.“ Auch wenn manche Krebskranke „ihr Todesurteil selbst aussprechen“, widerstreite die „Erlösung vom Leben“ dem „tiefsten Sinn unserer Sendung. Diese ist: ,Leben erhalten‘, nicht: ,Leben zerstören‘“. Zudem geht Mayer davon aus, die allermeisten Kranken wĂŒrden bei entsprechender Bedenkfrist in ihrem Entschluss wankend und zögen ihren „Antrag zur Lebensvernichtung“ zurĂŒck, zeigten nicht „die zum konsequenten Durchhalten nötige SeelengrĂ¶ĂŸe“ (ebd., S. 27). So ĂŒberwiegen bei Mayer die Kontra-Argumente, auch wenn er sich nicht zu einem klaren Nein zur „Euthanasie“ durchringt, sondern die vagere Formulierung „problematisch“ (ebd., S. 26) bevorzugt.
Dem Verfasser ist keine Quelle bekannt, wonach Mayer ausdrĂŒcklich fĂŒr „therapeutisches Töten“11 – eben dies wurde von ihm verlangt – plĂ€diert hĂ€tte, noch ein Dokument, das geeignet wĂ€re, ihn persönlich der sogenannten Euthanasie zu bezichtigen. Trotzdem kann kaum verwundern, dass man sich in diesem Belang an ihn wandte. Schließlich stand der TĂŒbinger GynĂ€kologe im Ruf eines politischen Mediziners12 – und das nicht erst zu Zeiten des „Dritten Reiches“13. So hatte Mayer, Jahre bevor am 1. Januar 1934 das „Gesetz zur VerhĂŒtung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft trat, ein Sterilisierungsgesetz insbesondere zu eugenischen14 Zwecken gefordert15 und, ohne dessen Verabschiedung abzuwarten, eigene Patienten operativ sterilisiert und Abtreibungen vorgenommen (BrĂ€ndle [1982], S. 151).16 Dass Mayer die „Vernichtung werdenden Lebens“ (Wuttke [1984], S. 146) entschieden ablehnte, sobald der Paragraph 218, soziale Indikation, im Spiel war17, gerĂ€t zu seiner „medizinischen“ Abtreibungspraxis nur scheinbar in Widerspruch. Die „Fortpflanzung von Minderwertigen“ (Mayer [1936], S. 953) war kompromisslos zu unterbinden, nach versĂ€umter Sterilisierung eben wĂ€hrend der Schwangerschaft.18 Schutz verdiente allein die Leibesfrucht „erbgesunder“ Eltern, die Mayer in der Pflicht sah, dem deutschen Volk Nachwuchs zu schenken; andernfalls drohe „furchtbare Selbstentvölkerung“ (UniversitĂ€tsarchiv TĂŒbingen 150/1: Zwölfseitiges Schreibmaschinenmanuskript ohne Titel vom 15. 1. 1943, S. 6).
Als die Nationalsozialisten schließlich regierten, preschte der „TĂŒbinger Faschist“19 weiter vor, als erwĂŒnscht war. Mayer machte sich im September 1935 dafĂŒr stark, die Zwangssterilisierung von Behinderten und Geisteskranken zu zentralisieren, und regte an, zu diesem Zweck in ausgedienten GebĂ€uden der TĂŒbinger Frauenklinik, die er seit Januar 1918 leitete, eine „Erbgesundheitsklinik“ einzurichten. Im Berliner Reichsministerium des Innern fand man Mayers Vorschlag zu heikel. Ministerialdirektor Dr. med. Arthur Julius GĂŒtt (1891-1949), ein ĂŒberzeugter Nationalsozialist20, zog es vor, die Sterilisierungsmaßnahmen dezentral fortzusetzen, statt sie zu institutionalisieren, damit sie weiter öffentlicher Aufmerksamkeit entzogen blieben. GĂŒtts Hauptargument: „(J)eder Todesfall21 wird in dieser Klinik voraussichtlich mehr Beachtung finden, als in einem allgemeinen Krankenhaus“.22
In der Bundesrepublik angekommen, schweigt sich Mayer in seinen rĂŒckblickenden Betrachtungen zur „Euthanasie“ ĂŒber die selbstgewĂ€hlte Rolle im „Dritten Reich“ aus. Er lenkt vom Diktum des „wertlosen Lebens“ ab und ĂŒberblendet es mit dem Ethos der Barmherzigkeit: „Zur BegrĂŒndung (des ‚Euthanasie‘wunsches, M. W.) gab die Ärztin (= die Tochter der Krebskranken, M. W.) an, ich sei weithin bekannt als ,besonders humaner Arzt‘ und deswegen habe sie geglaubt, daß ich am ehesten bereit sei, ihrer unheilbaren Mutter ,Sterbehilfe‘ zu leisten. Ich belehrte sie zunĂ€chst darĂŒber, daß nach meiner Auffassung die Aufgabe des ,humanen Arztes‘ vor allem darin bestehe, ein vorhandenes Siechtum zu lindern, aber keinesfalls darin, die Kranken einfach umzubringen.“ (Mayer [1966], S. 786)
Wenn Mitleidsmotive vorschiebbar sind, um Krankenmorde zu rechtfertigen (nicht: Erlösung der Kranken, sondern: Erlösung von Kranken), erweist sich das Konzept „HumanitĂ€t“ als zu labil, Ă€rztliches Handeln auf eine ethisch verbindliche Norm festzulegen, da sowohl synchron (koexistente Diskurse23) als auch diachron (kultureller, gesellschaftlicher, politischer Wandel) unterschiedliche Auffassungen ĂŒber das, was „human“ sei, konkurrieren bzw. einander ablösen. Mayer selbst fĂŒhrt das Beispiel an, in der Weimarer Republik hĂ€tten die „Abtreiber“ im „Volk“ als „die ,humanen‘“ Ärzte gegolten (Stichwort: soziale Indikation) – und zieht sie aus seiner Perspektive als inhuman wegen „verminderter Ehrfurcht vor dem keimenden Leben“ (Mayer [1965], S. 1294).24 Allenfalls die christliche Religion vermochte in unserem Kulturkreis das Humanum, indem sie es mit Glaubensgehalt auflud, begrifflich so zu stabilisieren, dass ihm etwas Zeitloses anhaftet. Eben diesen Effekt macht sich der Katholik Mayer in seiner RĂŒckschau zunutze, um Distanz zum Nationalsozialismus zu suggerieren, obwohl er in „Dritten Reich“ noch „mit Recht an die Ă€rztliche Ethik besondere AnsprĂŒche“25 gestellt sah – und ihnen vielfach zu genĂŒgen bereit war.
Leitfragen zur Krebsmedizin im „Dritten Reich“
Der Exkurs zu August Mayer, der hiermit beendet sei, hat die eingangs geschilderte Episode („Tochter bestimmt krebskranke Mutter zum vorgezogenen Sterben“) auf individualpsychologischer Ebene transparenter gemacht und zur Quellenkritik befĂ€higt. Der Verfasser der vorgelegten Arbeit will Mayer jedoch als Kronzeugen fĂŒr „Euthanasie“ nicht ĂŒberstrapazieren. Zum einen gilt es, der „Gefahr der Überbewertung von Einzelbelegen“ zu entgehen (Gerhard Baader in: Institut fĂŒr Zeitgeschichte [1988], S. 72), zum anderen ist an dieser Stelle der Untersuchung gar nicht beabsichtigt, Spekulationen ĂŒber Ă€rztliche Morde an Krebskranken im „Dritten Reich“ auf ihren RealitĂ€tsgehalt abzuklopfen (darĂŒber Aufschluss gibt Kapitel 5 der vorgelegten Arbeit). Der initiale Fokus wird hier vielmehr auf die an Mayer ergangene „Einladung zur Euthanasie“ gerichtet, um zu fragen, welche geschichtlich-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einen derartigen Tabubruch ermöglichten, oder zutreffender: aufgrund welcher historischen Großwetterlage ein solches Ansinnen ohne die Empfindung, ein Tabu zu brechen, vorgetragen werden konnte. Es geht mit anderen Worten darum, die zur Rechtfertigung der „Euthanasie“ Krebskranker aufgebotenen zeitbedingten26 „Argumente“ zu ermitteln27 und zu problematisieren, wovon deren (intellektuelle und moralische) Anerkennung abhing28. Auf diese Fragen zu antworten, setzt voraus, zusĂ€tzliche Fragen zu stellen, welche den Wechselbeziehungen von (Krebs)medizin, Politik und Gesellschaft im „Dritten Reich“ gelten:
  • Was beinhaltet die Formel vom „wertlosen“ (gelĂ€ufiger: „lebensunwerten“) Leben? Wie wird im „Dritten Reich“ ihre Anwendung auf Krebskranke gerechtfertigt, und wurden jene, die als „unheilbar“ galten, unter Missachtung des hippokratischen Eids29 tatsĂ€chlich umgebracht?
  • Unter welchen Voraussetzungen wird seinerzeit bei Krebs die Prognose „unheilbar“ gestellt, und wie wird sie abgesichert?
  • Über welche therapeutischen Optionen, krebskranke Patienten zu heilen bzw. behandeln, verfĂŒgen Ärzte zu Zeiten des „Dritten Reiches“ ĂŒberhaupt?
  • Welche Theorien ĂŒber Ätiologie und Pathogenese der Krebskrankheit konkurrieren im „Dritten Reich“ miteinander, und in welchen therapeutischen Konzepten finden sie jeweils ihren Niederschlag? Wie unterscheiden sich diesbezĂŒglich Schulmediziner von nicht-approbierten Therapeuten (Heilpraktikern, Laienbehandlern)?
  • Wie beeinflussen sich medizinische und außermedizinische Krebsdiskurse? Welchen Aufschluss gibt die nichtmedizinische Krebsmetaphorik ĂŒber das vorwissenschaftliche VerstĂ€ndnis der Krebskrankheit insbesondere des Nationalsozialismus („NS-Krebskonzept“)? Und wie lĂ€sst sich mit Blick auf den Krebs die sogenannte NS-Medizin30 nĂ€her charakterisieren bzw. was rechtfertigt die Rede vom Nazi-Arzt?
Medizin und Kulturgeschichte
oder: Zur sozialen Konstruktion naturwissenschaftlicher Fakten“
Mit den zuletzt aufgeworfenen Fragen stĂ¶ĂŸt die vorgelegte Arbeit unmittelbar ins Zentrum ihrer Aufgabenstellung vor, verweilt nicht, wie man meinen könnte, an der Peripherie. Ohne der NS-Ideologie geltende Analysen ermangelten nĂ€mlich AusfĂŒhrungen zur Krebstherapie im „Dritten R...

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