Kirche und Gemeinde St. Johannes in Taufkirchen
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Kirche und Gemeinde St. Johannes in Taufkirchen

Dietrich Grund

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  1. 136 pagine
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Kirche und Gemeinde St. Johannes in Taufkirchen

Dietrich Grund

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Der Autor Dietrich Grund befasst sich in seinem 4. Buch mit der Geschichte der Kirche St. Johannes in Taufkirchen bei München. Er beleuchtet die Geschichte des Gotteshauses vom Mittelalter bis in die Gegenwart. Er erzählt aber auch die Entwicklung der Pfarrgemeinde bis in unsere Tage mit ihren besonderen Herausforderungen

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Informazioni

Anno
2020
ISBN
9783752617443
Edizione
1
Categoria
Religione

Taufkirchen unter den Jesuiten

1544 übergaben die Taufkircher ihr Territorium, das vom Herzog vom „Dorfgericht“ zur Hofmark aufgestuft worden war, an den Landesherrn. Von ihm erhielten sie dafür gegen Aufschlag die bedeutendere Hofmark Großhöhenrain im Bezirk Aibling. Der Herzog ließ Taufkirchen-Westerham einige Jahre vom Kastenamt (Kastner Caspar Lerchenfeld) verwalten und verkaufte sodann die Hofmark an die Societas Jesu (SJ).
Die SJ sah ihre Hauptaufgabe in der Volksmission. Sie vertrat unbeirrt die Römische Dogmatik und hielt nichts von Freidenkern.
Georg Scherer, Kinderlehr, Holzschnitt, Mähren 1600
Die meisten Jesuiten befürworteten die Hexenprozesse, denen in Altbayern und Schwaben bis zu 1500 Menschen zum Opfer fielen. Es blühte in Bayern auch in späteren Zeiten, sogar bis ins 20. Jahrhundert, noch der Handel mit Amuletten und Schluckbildchen mit Darstellungen der Heiligen.
Pfarrer Johannes Chrysostomos Homayr (res. 1668-1688) in Oberhaching beklagte, dass „die Bauern in ihrem gleichsam heidnischen Leben und Aberglauben in allen Sachen, auch in den Wettern, under welchen sie die Tüschtücher, Trifuß und Khörbesen unter den freyen Himmel hinaustragen, das Wetter zu vertreiben“. Kurfürst Max III. Joseph erließ vor 1746 „die Landgebott wider den Aberglauben, Zauberey und Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste“. Der bekannte Historiker Benno Hubensteiner behauptete, der Geist der damaligen Zeit (Barock) bedeute grob gesprochen eine Verlängerung des Mittelalters um 200 Jahre.37
In Bayern entwickelte sich der Widerstand gegen das Luthertum. Die Ingolstädter Universität hatte mit dem Doktor Johannes Eck den ersten Vorkämpfer des Katholizismus in Deutschland.38 „Die theologische Fakultät war jedoch nach dem Tod Johann Ecks 1543 in desolatem Zustand. Für die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. war es von größtem Interesse die Universität … mit guten, >rechtgläubigen< Professoren zu besetzen.“ Ihnen schien der Orden der Jesuiten „sehr geeignet, die Krise der katholischen Glaubensvermittlung im Land zu beheben.“39
„1549 kamen die ersten drei Patres nach Ingolstadt ... 1556 errichteten achtzehn Jesuiten in Ingolstadt ein neues Kolleg, und drei Jahre später holte sie [Herzog Albrecht V. reg.1550-1579] auch nach München, so dass der Orden mit einem Schlag stark an Boden gewann.“ Der glanzvolle Neubau der Michaelskirche mit Kolleg, Gymnasium und dem Internat für arme Schüler hat den „Erneuerungswillen des Ordens wie des Herzogs sinnfällig demonstriert“. Simon Eck (1514-1574), „der jüngere Stiefbruder des berühmten Theologen ... ein treuer und unbedingter Anhänger der alten Kirche“ (Hubensteiner) wurde von Herzog Albrecht zum Kanzler ernannt. 1560 überträgt der Herzog ihm den >Gebrauch und die Nuzung des Sizs und der Baumgärten, des Fischwassers, der Hofmarkshändel und Strafen [Strafgelder]< in der Hofmark Taufkirchen.
1585 überließ Albrechts Nachfolger, Herzog Wilhelm V. (1579-1597), dem Jesuitenorden gegen einen jährlichen „Zünß“ von 300 Gulden „ein Landguetl zu Taufkirchen mit einem Traid- und Küchendienst, Vischwässerl und Vischzigl, auch im Fahl ir ainer oder mehr schwach würde ein Ort, der ihnen sey zur Erhaltung irer Gesundheit“.
Während das entscheidende Konzil von Trient (1545-1563) noch tagte und schließlich das Zölibat verpflichtend einführte, lebten hier noch Priester in eheähnlichen Verhältnissen. So in Oberhaching Johannes Jungwirt (res. 1561-1571) und Nicolaus Zellermayr (res. 1580-1614). Zellermayr hatte mit seiner Frau sechs Kinder. Wegen etlicher Fälle unziemlichen Verhaltens wurde er zum Kooperator von Unterhaching degradiert.
Bis zum Konzil waren viele Pfarrer auf dem Land („Leutpriester“) schlecht ausgebildet. Oft lernte der Gesellpriester das Notwendigste von seinem Pfarrer. Von Wolfgang Pruckmair aus Oberhaching heißt es beim Weiheexamen: „redeat doctior, alias numquam admittendus“, „er kehre mit mehr Wissen zurück, sonst wird er niemals zugelassen.“40
Am 20.8.1592 verkaufte dann Herzog Wilhelm die gesamte Hofmark für 31.000 Gulden an die Gesellschaft Jesu. Das Engagement des Ordens war dabei in erster Linie darauf gerichtet, Geldmittel für seine zahlreichen Aktivitäten in Volkserziehung und Binnenmission zu generieren.
Der Umgriff der Hofmark wurde vom Landesherrn zugunsten der SJ wesentlich erweitert, sodass das Gebiet bereits alle Dörfer mit ihren abgabepflichtigen Bauern umfasste, die heute als Ortsteile die Gemeinde Taufkirchen ausmachen. Dazu kamen noch „Lucas Streichers hueb zu Niderhäching“ und die Waldparzellen in Englberting [Englwarting, heute Gemeinde Brunnthal]. Zur Hofmark gehörten jetzt 17 Höfe, 12 Huben, 19 Lehen, 15 Sölden, 8 Häusl; einschließlich der drei gemeindeeigenen Hirtenhäusl und der Schmiede sind das 75 Anwesen. Die ursprüngliche Hofmark Taufkirchen und Westerham hatte lediglich 17 Höfe umfasst.
Hobmair schreibt, es ginge nun „auch die niedere Gerichtsbarkeit auf den Orden über, die durch einen [weltlichen] Richter ausgeübt wird. Er hat nun die … Übeltäter zu bestrafen, die Hofübergabe oder Geldaufnahme zu beurkunden, die Steuern einzuziehen und Streitigkeiten zu schlichten.“41 Für die Verwaltungs- und Wirtschaftsangelegenheiten untersteht ihm ein Amtmann oder Hofmarksverwalter. Er residiert im Amtshaus nördlich der Dorfwirtschaft. 1738 heißt der Richter Dr. Josef Köstle und der Verwalter Johann Philipp Hafner. Der Hofmarksrichter ist für Ebersberg und für Taufkirchen zuständig und hat seinen Sitz in Ebersberg. Es heißt: „Das im Jahr 934 von den Grafen von Ebersberg gegründete Kollegiatsstift und spätere Benediktinerkloster wurde nach dem wirtschaftlichen
Die Hofmark Taufkirchen
Der Richter verurteilte 1604 die unverheirateten Georg Frimmer aus Potzham und Barbara Gerbl wegen „Leichtfertigkeit“, d. h. wegen einer Schwangerschaft. Barbara erhält einen Verweis und der rückfällige Georg muss 2 Gulden bezahlen.
Hans und Lorenz Wagner aus Oberhaching sowie Leonhard Zellermair müssen einen Gulden 5 Schilling (S) hergeben, da sie bezecht in Taufkirchen gerauft haben.
Die SJ verwaltete keine Pfarreien und so überließ der Orden auch die Seelsorge in Taufkirchen dem Pfarrer von Oberhaching und seinen Kooperatoren. Sie veranstaltete in Taufkirchen sonntags Katechismusunterricht.42 Und die SJ wirkte bei der Auswahl der Kooperatoren für Taufkirchen mit. Manche von ihnen waren am Gymnasium des Ordens in München ausgebildet worden und wohnten auch in der Stadt. Von Lorenz Denneckher, der 1660/61 den Dienst in Taufkirchen und in Unterhaching versah, heißt es, er habe sich für die Anreise ein Pferd gekauft.
Es wird überliefert: „Hanns Creutzmair, Forstknecht zu Perckhaim in der Hofmark Taufkirchen, verkauft an Melchior Härtl, Rektor des Jesuitenkollegs München, um 70 Gulden ein jährliches Ewiggeld in Höhe von 3 Gulden 30 Kreuzern aus seinem Viertel-Hof genannt das Creutzmair-Lechen in Perckhaim.“43
Eine Erläuterung hierzu lautet: „Aufgrund des kirchlichen Verbots der Zinsnahme für Kredite entwickelte sich im 13. Jahrhundert das sog. Ewiggeld, eine indirekte, verschleierte Form des Kredits.“44 Rektor Härtl gab also dem Bauer Creutzmair einen Kredit und der Schuldner musste (ohne Zeitbegrenzung) das Ewiggeld (5 Prozent der Kreditsumme) bezahlen.
Aus dem Jahr 1602 existiert unter dem Titel „Leibzünß der Hofmarch Taufkhirchen“ ein Verzeichnis der Leibeigenen. Anscheinend entsprachen damals alle Bauern diesem Rechtsstatus und unterstanden der „Schollenbindung“. Sie zahlten jährlich 4 Pfennig Leibzins an die jeweiligen „Leibherren“ (Grundherren) und Steuern an den Staat.
So wird 1606 dem „erwirdig Herr P. Martinus Mayrhofer“ der SJ bestätigt, dass er die Landsteuer seiner Untertanen in der Hofmark in Höhe von etwa 132 Gulden eingezahlt habe.45 Die Leibeigenen konnten nach dem bayerischen Landrecht von 1616 vor Gericht klagen, leisteten Wehrdienst, waren geschäftsfähig und ihre Ehen nach der Erlaubnis der Grundherren vo...

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