Fremdenlegion
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Fremdenlegion

Geschichte und Gegenwart einer einzigartigen militärischen Organisation

Eckard Michels

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  1. 464 pagine
  2. German
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Fremdenlegion

Geschichte und Gegenwart einer einzigartigen militärischen Organisation

Eckard Michels

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Die französische Fremdenlegion ist ein lebendiger Mythos mit einer fast 200-jährigen Geschichte. Warum kam es 1831 zu ihrer Gründung und wie hat sie sich im Laufe der letzten zwei Jahrhunderte entwickelt? Welche Rolle hat sie in Frankreichs Kriegen tatsächlich gespielt und warum sind Ausländer wie Franzosen überhaupt in die Fremdenlegion eingetreten? Der Historiker Eckard Michels beschreibt unter anderen anhand von Einzelschicksalen eindrücklich das Leben und Sterben der Legionäre. Er legt ebenso die politischen wie militärischen Rahmenbedingungen offen, welche den Einsatz der Fremdenlegion auf vier Kontinenten ermöglicht haben. Spannend und fundiert liefert er die erste deutschsprachige Gesamtdarstellung zur Geschichte und Gegenwart der bekanntesten Söldnerformation der Welt. Eine einzigartige militärische OrganisationSeine Darstellung erschöpft sich nicht in der Nacherzählung militärischer Operationen, sondern erklärt, warum Frankreich bis heute – trotz gelegentlicher starker Zweifel – an der Fremdenlegion festhält. In chronologischer Abfolge zeigt er den Beitrag der Fremdenlegion zu den Kriegen Frankreichs im Vergleich zu dessen anderen Heeresformationen, und analysiert die militärischen Stärken und Schwächen der Söldnertruppe in den jeweiligen Einsätzen. Durch seine historische Analyse werden Mechanismen und Traditionen offengelegt, die die Fremdenlegion in den letzten zwei Jahrhunderten herausgebildet hat, um bestimmte Kategorien von Männern in Kriegs- wie Friedenszeiten anzulocken, langfristig an sich zu binden und zu mehr oder weniger effektiven Soldaten im Dienste Frankreichs zu formen. Vor allem deutschsprachige Legionäre haben bei weitem den größten Anteil unter ihren Soldaten gestellt. Dass Legionäre ihre Verträge nicht erneuerten oder in großer Zahl desertierten, auch darauf wirft der Autor ein Licht. Zuletzt wird deutlich, dass entgegen ihren heutigen Bekundungen, sie sei eine multinationale Truppe, die jedem Bewerber vorurteilsfrei begegne, die Ausgrenzung bestimmter Ethnien und Religionsgruppen die Personalpolitik der Söldnertruppe während eines Großteils ihrer Existenz bestimmt hat und bis heute Schatten auf die Institution wirft.

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Informazioni

Anno
2020
ISBN
9783451821196
Edizione
1
Argomento
Storia

1.
Unsichere Anfänge: Die Gründungsjahrzehnte der Fremdenlegion und die Ausprägung ihrer Eigenarten (1831–1871)

Das Jahr 1830

Am 29. April 1827 schlug Hussein, der Dey von Algier, den französischen Konsul Pierre Deval mit einem Fliegenwedel. Der Dey war der Statthalter an der algerischen Küste für den Sultan in Konstantinopel. Doch faktisch regierte Hussein weitgehend unabhängig die schwer befestigte Hafenstadt und deren Umland. Zu der Handgreiflichkeit kam es, weil sich der Konsul nach Auffassung Husseins anlässlich der Audienz respektlos verhalten hatte. Bei der hitzigen Unterredung war es wieder einmal um unbezahlte Rechnungen Frankreichs für drei Jahrzehnte zurückliegende algerische Getreidelieferungen an die Armee Napoleons gegangen. Die französische Regierung verlangte vom Dey eine Entschuldigung für die Demütigung ihres Vertreters. Als Hussein die Abbitte verweigerte, blockierte die französische Marine über zwei Jahre Algier, ohne den Dey hinter seinen Festungsmauern zum Einlenken bewegen zu können. Mitte Juni 1830 landete schließlich ein französisches Expeditionskorps von 35 000 Soldaten in der Nähe Algiers und stürmte die Stadt am 5. Juli. Die französischen Truppen blieben dauerhaft in Algier und den ebenfalls eingenommenen Küstenstädten Bône und Oran. Sie sollten die militärischen Brückenköpfe bilden, von denen aus Frankreich in den nächsten Jahrzehnten ein ausgedehntes Kolonialreich in Nordafrika eroberte.
Den Angriff auf Algier ordnete die französische Regierung vor allem aus innenpolitischen Erwägungen an. König Karl X., der seit 1824 regierte, lehnte die politischen Kompromisse ab, welche sein Bruder und Vorgänger auf dem Thron, Ludwig XVIII., nach der Entmachtung Napoleons hatte akzeptieren müssen, damit die Familie der Bourbonen ab 1814/15 wieder in Frankreich regieren konnte. Zwar ersetzte die tradierte weiße Lilienflagge die Trikolore der Revolution und die Bourbonen trugen erneut ihren früheren Titel „König von Frankreich“, der suggerierte, dass ihnen Land und Leute kraft göttlicher Gnade gehörten. Flagge wie Titel unterstrichen, dass die Dynastie und ihre konservative Gefolgschaft politisch an die Zeit vor 1789 anknüpfen wollten. Doch zu einer vollständigen Restauration der monarchischen Herrlichkeit des Ancien Régime kam es in Frankreich nicht. Die Könige mussten seit 1814 mit einer Verfassung leben. Sie garantierte unter anderem die Gleichheit der Franzosen vor dem Gesetz, verbürgte die Pressefreiheit und verlangte vom Herrscher ein Arrangement mit einem von den wohlhabenden Schichten gewählten Parlament. Die Versuche des im August 1829 vom König ernannten erzreaktionären Kabinetts unter Jules de Polignac, die Verfassung von 1814 schrittweise auszuhöhlen und die adeligen Privilegien wiederherzustellen, trafen auf den entschlossenen Widerstand des liberalen Bürgertums, das die Mehrheit in der Abgeordnetenkammer stellte. Im Mai 1830 löste Karl X. das unbotmäßige Parlament auf. Doch aus den Neuwahlen Ende Juni/ Anfang Juli gingen die Gegner der königlichen Allmachtsfantasien deutlich gestärkt hervor. Eine Serie von Missernten seit 1827 hatte zudem die Lebensbedingungen für die Masse der Bevölkerung wesentlich verschärft. Sie machte die Regierung für ihre Misere verantwortlich. Die angeschlagene Monarchie hoffte, durch eine kühne militärische Aktion gegen Algier innenpolitisch punkten zu können. Bestärkt durch die Kunde von der erfolgreichen Einnahme Algiers, die am 9. Juli in Paris eintraf, verfügte der König am 25. Juli die Einführung der Pressezensur, die Auflösung der gerade konstituierten Abgeordnetenkammer sowie die Begrenzung des Wahlrechts auf einen noch kleineren, als ultraroyalistisch angesehenen Kreis von Franzosen. Gegen diese Verordnungen ging in Paris das Volk auf die Barrikaden. Nach Straßenkämpfen vom 27. bis 29. Juli mit etwa 1000 Toten musste sich das Regime geschlagen geben, zumal immer mehr Soldaten zum Volk überliefen. Im Gegensatz zu Napoleon waren die Bourbonen beim Großteil des Militärs nie wirklich populär gewesen. Karl X. wich dem liberalen Louis-Philippe aus einer Seitenlinie der Bourbonen. Der neue „König der Franzosen“ schwor einen Eid auf die noch im August 1830 überarbeitete Verfassung. Sie erweiterte unter anderem den Kreis der Wahlberechtigten und führte die Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament ein. Als Konzession an das Erbe von 1789 erkor man erneut die Trikolore zur Flagge Frankreichs.
In der revidierten Verfassung vom August 1830 gab es unter anderem eine neue Klausel, welche fortan verbot, Einheiten aus ausländischen Soldaten für die französische Armee aufzustellen, es sei denn auf Basis eines vom Parlament abgesegneten gesonderten Gesetzes. Diese Bestimmung trug der Tatsache Rechnung, dass das soeben abgesetzte Regime nach dem Sturz Napoleons auch auf militärischem Gebiet versucht hatte, an die Zeit vor 1789 anzuknüpfen. Seit König Ludwig XIV. (1638-1715) hatten in größerem Umfang irische, schottische, wallonische, italienische, deutsche, vor allem aber Schweizer Regimenter der französischen Monarchie gedient. Dem Kriegs- und Außenminister Étienne-François Choiseul aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wird das Bonmot zugeschrieben, ein ausländischer Soldat sei so viel wert wie drei Männer: einer mehr für Frankreich, einer weniger für seine potenziellen Feinde und ein Landsmann, den man für produktivere Tätigkeiten als das Kriegshandwerk freistellen könnte. Mindestens ebenso wichtig wie die personellen Erwägungen waren Prestigegründe. Der Dienst ausländischer Regimenter für die französische Monarchie unterstrich ihren Glanz als vermeintliches machtpolitisches wie zivilisatorisches Zentrum Europas. Die Staaten, welche auf Basis von Verträgen, Kapitulationen genannt, gegen Geld das Personal für die Einheiten stellten, gerieten zudem in finanzielle und außenpolitische Abhängigkeit von Frankreich. 1789 machten die Ausländerregimenter mit 30 000 Soldaten ein Fünftel der Heeresstärke aus. Insbesondere die Schweizerregimenter galten traditionell als kriegstüchtig und als der Monarchie besonders treu ergeben. Dies zeigte sich, als am 10. August 1792 Schweizer Soldaten der königlichen Garde das Tuilerien-Schloss in Paris hartnäckig gegen das anstürmende Volk verteidigten, während alle französischen Einheiten im Pariser Raum bereits von König Ludwig XVI. abgefallen waren. Als Folge des Kampfes um die Tuilerien schaffte die Nationalversammlung, das höchste Organ der Revolution, im August 1792 die Schweizergarde ab. Alle anderen ausländischen Einheiten hatte sie bereits 1791 aufgelöst.
Die Loyalität der Ausländerregimenter gegenüber der Dynastie der Bourbonen und die gleichzeitige Isolation vom Rest der Armee und der Gesellschaft resultierten zum einen daher, dass sie besser besoldet wurden als die französischen Einheiten. Außerdem verfügten sie über weitgehende innere Autonomie, etwa bei der Auswahl der Mannschaften und Offiziere, bei Beförderungen und in Fragen der Disziplin. In diesen Regimentern wurde nicht etwa Französisch gesprochen, sondern wegen der homogenen nationalen Zusammensetzung von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften die jeweilige Sprache des Landes, aus dem die Soldaten stammten. Die Privilegien der Regimenter vereinbarte Frankreich mit den Herkunftsländern der Soldaten in den Kapitulationen. Vertragspartner waren zum Beispiel die eidgenössischen Kantone oder die Kleinstaaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. So konnte in den Kapitulationen festgelegt sein, dass die Truppen nicht in Übersee oder gegen bestimmte Gegner in Europa eingesetzt werden durften, bei denen es zu Loyalitätskonflikten für die Soldaten kommen konnte.
Die Tradition der Ausländereinheiten des Ancien Régime griffen die Bourbonen 1816 wieder auf. Sie schlossen neue Kapitulationen mit den Kantonen für sechs Schweizerregimenter ab, von denen zwei zur königlichen Garde im Raum Paris gehörten. 12 500 Schweizer, etwa 5 Prozent der französischen Heeresstärke, dienten 1830 den Bourbonen. Die Regimenter waren ob ihrer erneuten Bevorzugung und weil sie die Volksferne der aus dem Exil zurückgekehrten Dynastie zu symbolisieren schienen, in der übrigen Armee wie auch in der französischen Zivilbevölkerung ebenso unpopulär wie vor 1789. Weil die beiden Schweizer Garderegimenter bei den Pariser Straßenkämpfen im Juli 1830 gegen die Revolutionäre zum Einsatz kamen, verstärkte sich in der französischen Öffentlichkeit noch die Abneigung gegen die privilegierten Fremdtruppen als Inbegriff despotischer, von der Nation entfremdeter Herrschaft. Wollte der neue „Bürgerkönig“ Louis-Philippe in den Augen der Franzosen tatsächlich glaubwürdiger und volksnäher erscheinen als die vorherigen Throninhaber, so musste die Regierung die Schweizerregimenter auflösen, was auch umgehend im August 1830 geschah. Die revidierte Verfassung erhielt zudem eine Klausel, welche die Neugründung ausländischer Einheiten unter einen Parlamentsvorbehalt stellte.1

Die Gründung der Fremdenlegion und ihre Statuten

Im Januar 1831 wandte sich der französische Innenminister an seinen Amtskollegen im Kriegsministerium. Das Innenministerium könne alsbald nicht mehr für den Unterhalt der in Frankreich lebenden politischen Flüchtlinge aufkommen. Es schlug deshalb vor, den Exilanten den Eintritt in das Regiment Hohenlohe zu ermöglichen. Das vom Innenministerium ins Spiel gebrachte Regiment war eine nach dem Sturz Napoleons gegründete Einheit, die als Auffangbecken für all jene ausländischen Soldaten fungierte, die dem Kaiser gedient hatten, aber ungeachtet des Regimewechsels von 1814/15 weiter im französischen Heer bleiben wollten. Doch das Regiment Hohenlohe nahm entsprechend der neuen Verfassung inzwischen keine Ausländer mehr auf. Es war vielmehr als 21. Leichtes Infanterieregiment eine normale Einheit des Heeres und seine Soldaten größtenteils französische Staatsbürger geworden. Jene, die es nicht werden wollten oder die als eines französischen Passes nicht würdig galten, hatte die Armee bereits entlassen.
Seit der Revolution von 1789 sah sich Frankreich als Hort der Freiheit und damit als Zuflucht aller politisch Unterdrückten Europas. Dieses Selbstverständnis stellte auch die konservative Bourbonendynastie nach 1815 nicht grundsätzlich infrage. Etwa 10 000 Spanier, Italiener und Portugiesen lebten seit den frühen 1820er Jahren im politischen Exil in Frankreich. Sie bezogen, sofern sie sich in einem der speziellen Flüchtlingsdepots registrierten, vom französischen Staat eine bescheidene finanzielle Unterstützung. Erschwerend für den französischen Staat – und damit für das Budget des Innenministeriums – wirkte sich seit Sommer 1830 die Tatsache aus, dass die Juli-Revolution in anderen Teilen Europas Unruhen ausgelöst hatte: im Deutschen Bund, einigen italienischen Staaten, der Schweiz, den Niederlanden (zu denen damals auch Belgien gehörte) und im russisch besetzten Teil Polens. Allerdings kam es außer in Belgien, das sich erfolgreich von den Niederlanden trennte, in keinem dieser Staaten zum Regimewechsel. Stattdessen stieg infolge des weitgehenden Sieges der Kräfte der Beharrung die Zahl der ausländischen Revolutionsflüchtlinge in Frankreich wesentlich an.2
Das Innenministerium beabsichtigte mit seiner Initiative vom Januar 1831 nicht nur, die finanziellen Bürden der Flüchtlingsunterstützung auf das Kriegsministerium abzuwälzen. Es wollte ebenso die als politisch gefährlich angesehenen Ausländer loswerden, die womöglich mit dem Ergebnis der Juli-Revolution unzufrieden waren. Aus ihr war nur ein moderates Bürgerkönigtum hervorgegangen, das keine Anstalten machte, die Revolution in Frankreichs Nachbarländer zu exportieren und damit die 1814/15 geschaffene europäische Ordnung infrage zu stellen. Die französische Republik dagegen hatte 1792/93 neben ihren eigenen Truppen auch Emigranten aus Holland, Deutschland, Belgien und Italien in gesonderten „Legionen“ zu diesem Zweck mobilisiert.
Die Regierung ging 1831 umgehend daran, eine neue militärische Formation für Ausländer zu konzipieren. Sie brachte im Februar eine entsprechende Gesetzesvorlage in das Parlament ein. Der Entwurf verwies einerseits auf Frankreichs Tradition als Asylland, andererseits aber auf die angewachsenen Kosten für den Unterhalt politischer Flüchtlinge. Mit dem Vorschlag einer neuen Ausländertruppe sollte ebenso für die arbeitslos gewordenen ehemaligen Angehörigen des Regimentes Hohenlohe und die Soldaten der vormaligen Schweizerregimenter ein Auffangbecken geschaffen werden, zumal sich demobilisierte Schweizer bereits der ultraroyalistischen Opposition angeschlossen hatten. Das Parlament kam überein, dass die geplante militärische Formation nicht im französischen Mutterland eingesetzt werden dürfe, es sei denn, dieses wäre direkt von außen bedroht. Das Kriegsministerium gab daraufhin Anfang März bekannt, dass die neue Truppe für Algerien gedacht sei. Am 8. März 1831 nahmen die beiden Kammern des Parlamentes das „Gesetz betreffend der Aufstellung einer Legion von Fremden in Frankreich“ mit großer Mehrheit an, das der König am nächsten Tag unterzeichnete. Es bestimmte, wie vom Parlament gewünscht, dass die neue Truppe zwar in Frankreich aufgestellt, aber nur außerhalb des Mutterlandes eingesetzt werden durfte. Diese Regelung war im Kontext des Jahres 1831 notwendig, weil man zum einen die ausländischen politischen Flüchtlinge als potenzielle Unruhestifter schnell und effektiv aus Frankreich entfernen wollte. Zum anderen sollte durch die Bestimmung der Formation für Auslandseinsätze sichergestellt werden, dass nicht wieder im Mutterland eine dem König treu ergebene Prätorianergarde entstand wie zuvor die Schweizerregimenter, die 1792 und 1830 in Paris gegen das Volk eingesetzt worden waren.3
Eine königliche Verordnung vom 10. März und eine weitere Instruktion des Kriegsministers vom 18. März machten detailliertere Vorgaben hinsichtlich der neuen Formation.4 Sie erhielt den Namen „Légion étrangère“ (Fremdenlegion). Er knüpfte an die „Légion royale étrangère“ an. So hatte das spätere Regiment Hohenlohe zunächst nach dem Sturz Napoleons geheißen, bevor es 1821 den Namen seines neu ernannten deutschen Kommandeurs erhielt, Ludwig Aloysius Fürst von Hohenlohe. Die Gliederung der Bataillone der Fremdenlegion, ihre Uniform sowie der Sold ihrer Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere richteten sich nach den Bestimmungen für die französische Linieninfanterie. Erkennen konnte man die Legionäre anfangs nur daran, dass die Metallknöpfe ihrer Uniformen die Prägung „Légion étrangère“ aufwiesen. Es ist das einzige bis heute durchgängig genutzte äußere Distinktionsmerkmal der Formation.5 Dass die Fremdenlegion eine Fußtruppe werden sollte, entsprach den Traditionen vor 1789 respektive vor 1830, als die meisten Ausländereinheiten ebenfalls Infanterieregimenter gewesen waren. Zudem wäre die Aufstellung einer Kavallerieeinheit den Steuerzahler wesentlich teurer gekommen und hätte körperlich geeignetere und geschicktere Rekruten erfordert, die bereits im Umgang mit Pferden erfahren waren. Die Bestimmung hinsichtlich des Soldes erschien auf den ersten Blick überraschend. Ausländische Söldnertruppen waren nicht nur in Frankreich traditionell eher gut bezahlte militärische Spezialisten gewesen, die über Waffensysteme oder Fertigkeiten verfügten, welche es im eigenen Land in der Regel nicht in ausreichendem Maße gab, oder die durch eine überdurchschnittliche Besoldung besonders an den Arbeitgeber gebunden werden sollten.6 Hier aber schuf man eine Einheit, bei der sich die Bezahlung der Mannschaften am mageren Sold der französischen Wehrpflichtigen orientierte. Sie bot also einen geringen finanziellen Anreiz für militärische Profis aus dem Ausland, zumal im Gegensatz zu dieser Neugründung andere europäische Söldnerformationen traditionell ein Handgeld auszahlten, sobald ein Mann seine Verpflichtung unterzeichnete. Weil die Regierung jedoch 1831 das französische Staatsbudget von den Unterhaltszahlungen für die Flüchtlinge entlasten wollte, wäre es widersprüchlich gewesen, den Haushalt an anderer Stelle durch finanzielle Großzügigkeit für die zu Soldaten mutierten Exilanten zu belasten. Außerdem sollte 1831 jeder Eindruck vermieden werden, dass die neue Formation an die frühere, unpopuläre Bevorzugung der Schweizerregimenter anknüpfte, in denen Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere mehr Geld verdient hatten als ihre Kameraden in den französischen Einheiten. Die geringe, an den Sold der Wehrpflichtigen angelehnte Bezahlung blieb bis in die 1960er Jahre für die Mannschaften der Legion kennzeichnend.
Die Bataillone und Kompanien der Fremdenlegion sollten sich, soweit möglich, aus Männern der gleichen Nationalität und Sprache zusammensetzen. Hier stand das Modell der früheren Ausländerregimenter Pate, die ebenfalls national und sprachlich im Wesentlichen homogen gewesen waren. Allein schon aus Gründen der effektiven Kommunikation zwischen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften schien dies geboten. Ferner durften nur Freiwillige angenommen werden, die eine Verpflichtungserklärung für drei oder fünf Jahre unterschrieben. Im Vergleich zur Dienstzeit der französischen Wehrpflichtigen, die seit 1824 für acht, ab 1832 für sieben Jahre eingezogen wurden, war sie in der Fremdenlegion also relativ kurz bemessen.7 Doch eine lange Erstverpflichtungszeit hätte zu viele Flüchtlinge vom Engagement abgeschreckt. Außerdem hätte eine längere Dienstzeit den französischen Staat rechtlich und finanziell zu sehr gebunden. Die neue Formation war ursprünglich nur als kurzzeitige Verlegenheitslösung gedacht. Die Freiwilligen mussten zwischen 18 und 40 Jahre alt sein. Die im Vergleich zur regulären Armee weiter gefassten Altersgrenzen für die Fremdenlegion wie auch die damals vergleichsweise kurze Mindestdienstzeit von drei Jahren unterstrichen, dass es nicht in erster Linie darum ging, eine militärisch effiziente Truppe aufzustellen. Stattdessen sollten möglichst viele Ausländer in die neue Formation gelockt werden, um sie auf diese Weise schnell aus dem Land expedieren zu können.
Die Freiwilligen sollten laut Verordnung vom 10. März eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis vorlegen. Konnten sie diese Dokumente nicht beibringen, musste der Kommandant jenes Garnisonsortes, in dem sich die Kandidaten für den Eintritt in die Fremdenlegion präsentierten, entscheiden, ob er den Mann trotzdem annahm. Die flexible Regelung berücksichtigte die Tatsache, dass viele der in Frankreich aufgenommenen politischen Flüchtlinge keine Personalpapiere aus ihren Heimatländern besaßen. Sie war ursprünglich nur für Ausnahmefälle gedacht. Dies verdeutlichte die Instruktion vom 18. März, die verfügte, dass Schweizer, Franzosen und Verheiratete nicht in die Fremdenlegion aufgenommen werden dürften. Die Durchführung dieser Bestimmung hätte die Überprüfung von entsprechenden Urkunden erfordert, um derartige Kandidaten auszuschließen. De facto erfolgte schon ab 1831 die Einstellung auf Basis der mündlichen Angaben der Freiwilligen.
Die großzügig gehandhabte Einstellung ohne Papiere, gegebenenfalls auch unter einer falschen Identität, und ohne Auskunft über die Motive der Verpflichtung geben zu müssen, machte die Legion im 19. Jahrhundert und darüber hinaus für Gescheiterte, Verzweifelte, Flüchtlinge, politisch Verfolgte und Kriminelle attraktiv. Dieses Verfahren führte der Legion Menschen zu, deren letzte Rettung die Söldnertruppe schien. Sie identifizierten sich daher umso stärker mit ihr. Viele Legionäre, die im Zivilleben gescheitert oder in Konflikt mit den (Militär-)Behörden ihres Heimatlandes geraten waren, erwiesen sich durchaus als brauchbare, teilweise todesmutige Soldaten, sobald sie in dieser französischen Institution im Gegensatz zu ihren Herkunftsländern eine nicht von Vorurteilen und vom Vorleben getrübte Chance zur Bewährung erhielten. Bei den Franzosen handelte es sich oft um Soldaten, die in der regulären Armee disziplinarisch aufgefallen und daher vorzeitig unehrenhaft entlassen worden waren. Durch eine Verpflichtung unter einer anderen Identität in der Fremdenlegion konnten sie, sofern sie hier nicht wieder Probleme bereiteten, 15 Dienstjahre zusammenbekommen, die notwendig waren, um eine Pension vom Staat zu beziehen. Dazu mussten sie am Ende ihrer Legionskarriere ihre wahre Identität enthüllen, um die Dienstzeit in dieser Truppe zu jener in der regulären Armee addieren zu können.
Die „Identité declarée“ ermöglichte der Legion, Franzosen oder andere offiziell unerwünschte Nationalitäten (wie etwa 1831 die Schweizer) dennoch einzustellen. In der Regel wusste man seitens der Führung sehr wohl, wer in den Reihen der Fremdenlegion diente. Die meisten Legionäre machten, wenn sie einmal angenommen worden waren, gegenüber Kameraden wie Vorgesetzten wenig Hehl aus ihrer wahren Herkunft. Zudem ist es schwer, über mehrere Jahre tagtäglich in engstem Kontakt mit anderen Männern und in zum Teil extremen Situationen vorzugeben, jemand anderes zu sein.
Seit 1997 weist die Legion jedem Rekruten eine falsche Identität zu, wobei die Initialen von Vor- und Familienname bleiben. So wurde aus dem 1999 rekrutierten US-Amerikaner Jaime Salazar der Legionär Juan Sanchez. Außerdem änderte die Legion seinen Geburtsort und das Geburtsdatum. Bei Franzosen wird zusätzlich die Nationalität mit der eines anderen frankophonen Landes vertauscht. Mit dieser Praxis will die Fremdenlegion unterstreichen, dass de...

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