Einsatzrecht kompakt - Sachverhaltsbeurteilung für die weitere Ausbildung
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Einsatzrecht kompakt - Sachverhaltsbeurteilung für die weitere Ausbildung

Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen

Patrick Lerm, Dominik Lambiase

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  1. 130 pagine
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Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen

Patrick Lerm, Dominik Lambiase

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Effiziente FalllösungDas Buch hilft den Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 2. Dienstjahres bei der Bundespolizei (BPOL). Die Autoren vermitteln den Leserinnen und Lesern eine effiziente Sachverhaltsbeurteilung und Falllösung.Subsumieren mit HilfsfragenBei der Fallbearbeitung stellt die Subsumtion die größte Herausforderung dar. Unmittelbar bei den Definitionen sind deshalb Hilfsfragen formuliert, die Auszubildende in die Lage versetzen, Sachverhalte selbständig zu behandeln. Abschließend folgen Formulierungsvorschläge für schriftliche Lösungen.Was kommt in der weiteren Ausbildung hinzu?Zu den Befugnissen und Straftaten, die aus den Aufgaben des 1. Dienstjahres (Grundausbildung) bekannt sind, kommen im 2. Dienstjahr (weitere Ausbildung) Straftaten aus den einschlägigen Spezialgesetzen hinzu, wie z.B. aus: dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem Waffengesetz (WaffG) sowiedem Versammlungsgesetz (VersG), aber auch weitere Straftaten aus dem Strafgesetzbuch (StGB).einsatzrecht.deWeitere Informationen zu den Büchern der Reihe "Einsatzrecht kompakt" und zum Einsatzrecht bei der Bundespolizei finden Sie auf der Homepage unseres Autors PHK Patrick Lerm: https://einsatzrecht.de. Der Autor führt persönlich in Videos / Clips auf Youtube und Instagram (instagram.com/patricklerm) in die Grundbegriffe des Einsatzrechts ein.Optimal für....... die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Bundespolizei (BPOL) zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 2. Dienstjahres.

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Informazioni

Anno
2021
ISBN
9783415069268
Edizione
1
Argomento
Jura
Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da.
Franz Kafka

Kapitel 1 – Ausländerrecht

1. Prüfungsschema

Für den Bereich des Ausländerrechts existiert ein eigenes Prüfungsschema für die Beurteilungen von Sachverhalten. Sie werden dieses Schema im Rahmen des Unterrichts im Ausländerrecht kennenlernen. Es unterscheidet sich vom bisher bekannten Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen aus der Grundausbildung. Neben dem folgenden Schema zur Prüfung von ausländerrechtlichen Fragestellungen existiert (weiterhin) auch noch das bereits aus der Grundausbildung bekannte Schema zur Prüfung von Straftaten3. Dieses findet zum Beispiel Anwendung bei der Prüfung von Straftaten aus dem Aufenthaltsgesetz (§§ 95 ff. AufenthG).
Schema zur Prüfung von ausländerrechtlichen Fragestellungen
1. Herausarbeiten der anzuwendenden Rechtsnormen
1.1 Statusprüfung der Person
1.2 Grenze
1.3 Beabsichtigte Dauer und Zweck des Aufenthalts
1.4 Anzuwendende Rechtsnormen nennen
2. Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen
3. Prüfung der zu treffenden ausländerrechtlichen Befugnis (Eingriff)
3.1 Befugnisnorm
3.2 Ermessensausübung
3.3 Verhältnismäßigkeit
3.4 Sachliche Zuständigkeit für die Befugnis
3.5 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
In der Klausur sind folgende Fragestellungen denkbar4:
Prüfen Sie, ob die Person die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt erfüllt.
Hier müssen Sie auf die Punkte 1 [Herausarbeiten der anzuwenden Rechtsnormen] und 2 [Prüfung der Voraussetzungen der einschlägigen ausländerrechtlichen Normen] eingehen.
Prüfen Sie die ggf. zu treffende ausländerrechtliche Maßnahme gegen die Person.
  • Hier müssen Sie auf den Punkt 3 [Prüfung der zu treffenden ausländerrechtlichen Befugnis] eingehen.

2. Fälle zum Grenzübertritt

Wichtig für die Fallbearbeitung ist die genaue Einstufung des Grenzübertritts. Das bedeutet, die richtige Entscheidung zu treffen, ob es sich um einen Schengen-Binnengrenzübertritt oder Schengen-Außengrenzübertritt handelt – und ob es sich demzufolge um die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs handelt. Für das Verständnis ist es unabdingbar zu wissen, welche Staaten zum sog. Schengen-Raum gehören.
Folgende Staaten sind sog. Schengen-Vollanwender-Staaten5:
Belgien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Island (gehört zur Europäischen Freihandelsassoziation6, European Free Trade Association, abgekürzt EFTA)
Italien
Lettland
Liechtenstein (gehört ebenfalls zur EFTA)
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen (gehört ebenfalls zur EFTA)
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Schweiz (gehört ebenfalls zur EFTA)
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Folgende Staaten sind sog. Schengen-Teilanwender-Staaten7, d. h. diese wenden den Schengen-Besitzstand noch nicht vollständig an:
Bulgarien
Kroatien
Rumänien
Zypern
Merke: Personenkontrollen an den Binnengrenzen finden bei den Schengen-Teilanwenderstaaten immer noch statt.
Im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich der BPOL existieren im Grunde zwei denkbare Kontrollsituation. Entweder es handelt sich um einen Binnengrenz- oder einen Außengrenzübertritt.
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Die Begriffe Binnen- und Außengrenze sind im Schengener Grenzkodex (SGK) legaldefiniert. Sofern im Unterricht noch nicht geschehen, nehmen Sie nun die entsprechenden Markierungen im Gesetz vor. Nachfolgende Tabelle soll Ihnen dabei helfen:
Schengen-Binnengrenze
Art. 2 Nr. 1 SGK
Schengen-Außengrenze
Art. 2 Nr. 2 SGK
1. „Binnengrenzen“
a) die gemeinsamen Landgrenzen der Mitgliedstaaten, einschließlich der Fluss- und Binnenseegrenzen,
b) die Flughäfen der Mitgliedstaaten für Binnenflüge,
c) die See-, Flussschifffahrts- und Binnenseehäfen der Mitgliedstaaten für regelmäßige interne Fährverbindungen; […]
2. „Außengrenzen“
Die Landgrenzen der Mitgliedstaaten, einschließlich der Fluss- und Binnenseegrenzen, der Seegrenzen und der Flughäfen sowie der Flussschifffahrts-, See- und Binnenseehäfen, soweit sie nicht Binnengrenzen sind;
Beispiel
Grenzübertritt von Polen nach Deutschland
Grenzübertritt...

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