Vom Gelde
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Argentarius

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Vor fast 100 Jahren geschrieben, erläutert der Autor in Briefen an seinen in der Ausbildung befindlichen Sohn die Grundlagen unseres Geldsystems. Dabei werden auf interessante und unterhaltsame Weise verschiedene Themen rund um das Geld beschrieben, angefangen bei Tausch und Kredit über Geldmarkt, Notenbank bis zur Inflation.

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Informazioni

Editore
Nikol
Anno
2013
ISBN
9783868209785
|62|Berlin, 11. Januar 1921
SECHSTER BRIEF
DIE GEBURT DES GELDES.
DER HEBAMMENDIENST DES STAATES.
GELD UND GOLD.
Es hilft nichts, lieber James, wir müssen wieder ein wenig rekapitulieren. Also: Geld ist ein Bezugsrecht auf Güter. Dieses Bezugsrecht entsteht, wenn jemand etwas liefert oder leistet. Händigt beispielsweise ein Arbeiter dem Arbeitgeber sein Erzeugnis aus, so entsteht aus dieser Leistung ein Anrecht auf eine gleichwertige Gegenleistung, also ein Güter-Bezugsrecht, und dieses Bezugsrecht heißt Geld. Hat der Leistende oder Liefernde sein Anrecht auf Gegenleistung geltend gemacht, hat also unser Arbeiter für sein Geld ein Paar Stiefel, Nahrungsmittel, Zigarren usw. eingetauscht, so ist der wirtschaftliche Vorgang des Austauschs von Leistung und Gegenleistung beendet, und das Bezugsrecht, das den Austausch vermittelt hat, ist erloschen.
Eigentlich müßte somit viele tausend Mal am Tag Geld entstehen und wieder vergehen. Denn jede der unzähligen Leistungen im täglichen Verkehrsleben läßt ein Bezugsrecht auf Güter, Geld genannt, neu ins Leben treten, und jede der ebenso unzähligen Gegenleistungen vernichtet dieses Bezugsrecht wieder. Der menschliche Verkehr ist aber viel |63|zu praktisch, um ein so umständliches Verfahren anzuwenden. Das würde ein höllisch komplizierter Verkehr sein, bei dem jeder Verkauf eines Brötchens zur Herstellung von Geld, und jeder Ankauf einer Rolle Garn zur Vernichtung von Geld führen würde. Vielmehr hilft sich der Verkehr in der Weise, daß er das Bezugsrecht, das im Geld dargestellt ist, gewissermaßen objektiviert, daß er es zu einem selbständigen Instrument des Güteraustausches macht, welches ruhig fortbesteht, auch wenn das subjektive Bezugsrecht seines jeweiligen Inhabers erlischt. Dann ist es nicht nötig, Geld neu zu schaffen, sobald der Arbeiter seinen Wochenlohn erhält, und es wieder zu vernichten, sobald er Stiefel und Lebensmittel dafür kauft. Der beabsichtigte Zweck läßt sich viel bequemer erreichen, indem man das nunmehr zu einem selbständigen Verkehrsinstrument gewordene Geld immer aus der Hand desjenigen, dessen Anspruch erlischt, in die Hand seines Gegenparts überträgt, der einen entsprechenden Anspruch erworben hat. Jeder Verkäufer erhält also vom Käufer kein neugeschaffenes Geld, sondern Geld, das längst fix und fertig ist und einen Güteranspruch verkörpert, der ebenfalls seit langem existiert. Mit anderen Worten: Man läßt das Geld wandern. Es entsteht nicht und vergeht nicht, sondern zirkuliert.
Das ist die Regel. Diese Regel muß aber ihre Ausnahmen haben, denn schließlich hat alles Irdische einen Anfang und ein Ende. Einmal muß jedes konkrete Geldzeichen, ebenso wie das in ihm verkörperte abstrakte Bezugsrecht notwendig entstanden sein. Aber welches sind die Umstände, unter denen es entsteht?
|64|Wir müssen uns hier sorgfältig davor hüten, die augenblicklich in Deutschland und anderen Staaten herrschende Geldpraxis etwa als Norm anzusehen. Die mechanische Gelderzeugung in diesen Ländern hat mit der Entstehung des wirklichen, echten Geldes, die stets eine organische ist, nicht im entferntesten etwas zu tun. Das Geld, das unsere Notenpressen ausspeien, ist nachgeahmtes Geld; etwa wie die Aktien, die ein unredlicher Gesellschaftsdirektor drucken läßt, und denen keine entsprechende Zunahme des Gesellschaftsvermögens gegenübersteht, nachgeahmte Aktien sind. Beiden, dem Geld sowohl wie den Aktien, fehlt die wirtschaftliche Entstehungsursache, die allein sie zu echten Dokumenten stempelt. Daß der Verkehr die Unrechtmäßigkeit der Ausgabe weder in dem einen noch in dem anderen Fall merkt, sondern das Geld genau wie die Aktien unbesehen als vollwertig annimmt, ändert nichts an der Tatsache, daß es sich hier wie dort um Falsifikate handelt.
Geld, d. h. ein wirtschaftlich berechtigter Güteranspruch, entsteht immer dann und nur dann, wenn jemand etwas geleistet, die Gegenleistung aber noch nicht in Empfang genommen hat. Es ist identisch mit dem Rechtsanspruch auf die ausstehende Gegenleistung. Das Bestehen eines solchen Rechtsanspruchs muß freilich von irgend jemand konstatiert, formell beglaubigt werden, und normalerweise ist niemand besser befähigt, die Beglaubigung vorzunehmen, als die mit dieser besonderen Aufgabe betraute Behörde eines Rechtsstaates. Aber das ist auch die einzige Hilfe, die der Staat bei der Entstehung des Geldes leisten kann und darf. Seine Fähigkeit und seine Befugnis gehen lediglich dahin, einen |65|ohne sein Zutun im Verkehr neu entstandenen Anspruch zu beglaubigen und ihm die äußere Form vorzuschreiben, in die er sich kleiden soll (Metall-, Papier- oder Buchgeld, kleine oder große Abschnitte usw.). Einen Güteranspruch zu schaffen ist er weder befugt, noch im Stande. Die Regierung ist, um es drastisch auszudrücken, immer nur die Hebamme, die den neuen Weltbürger in Empfang nimmt und für das Leben vorbereitet, niemals die Mutter, die ihn zur Welt bringt.
Am besten erkennen wir die Umstände, unter denen das wirkliche, Verkehrgeborene Geld entsteht, an Hand eines konkreten Vorgangs aus dem täglichen Leben.
Der Arbeiter, der eine Lohnforderung hat und von seinem Arbeitgeber das entsprechende Bezugsrecht auf Güter in der gewohnten Form von Geld verlangt, wird in der Regel mit wanderndem Gelde befriedigt. Der Arbeitgeber händigt ihm Zahlungsmittel aus, die er selbst erhalten hat, als er sein Fabrikat (z.B. Äxte) an einen Händler verkaufte; dieser hat sich das Geld seinerseits durch Veräußerung eines Lagervorrats (z.B. von Holz) verschafft, und zwar von einem Handwerker, dem es als Bezahlung für eine abgelieferte Arbeit (etwa einen Tisch) zugeflossen ist. Aber auch der Vorgänger des Handwerkers war nur ein Glied in einer langen Kette von Personen, unter denen das Geld zirkulierte, bis es eines Tages in seine Hände kam. Jede einzelne von diesen Personen hat das Geld empfangen, als sie etwas leistete, und hat es wieder fortgegeben, um die Gegenleistung in Gestalt irgendwelcher Güter dafür einzutauschen. Oder anders ausgedrückt, sie |66|hat es empfangen, als sie produzierte, und es fortgegeben, als sie konsumierte. Man kann den Weg, den das Geld genommen hat, durch zahllose Stadien der Erzeugung und des Verbrauchs zurückverfolgen, aber schließlich wird der Weg sich irgendwo im Nebel verlieren. Man wird nur höchst selten jenen Punkt finden, an dem das Geld seine Wanderung begonnen hat, die Stätte, an der es geboren wurde.
Neben diesem normalen Hergang gibt es aber auch eine andere Möglichkeit. Der Arbeitgeber, der dem Arbeiter und Zehntausend seiner Kollegen je 200 Mark schuldet, ist nicht im Stande, den Leuten das Geld zu geben. Er besitzt zwar Kapital, nämlich Fabrikräume, Maschinen, Vorräte und dergleichen, aber kein Bezugsrecht auf Güter, kein Geld. Er hat in der letzten Zeit nichts verkauft, d.h. nichts geleistet, und besitzt daher zur Zeit auch keinen Anspruch auf Gegenleistung, den er den Arbeitern abtreten könnte.
In diesem Fall bleibt dem Arbeitgeber nur die Wahl, unter dem Zwange der Zahlungspflicht nunmehr doch noch etwas zu leisten, also unter ungünstigen Bedingungen Vorräte zu verkaufen, oder Kredit in Anspruch zu nehmen, (d.h. fremde Güterbezugsrechte leihweise an sich zu bringen), oder endlich das Geld, das er nicht besitzt, zu erzeugen. Die Vorbedingungen für die Entstehung von Geld scheinen ja gegeben. Die Arbeiter haben sich durch ihre Leistung einen Anspruch auf Gegenleistung, also ein Güterbezugsrecht, geschaffen, und Geld ist, wie wir gesehen haben, nichts anderes als ein garantierter Anspruch, ein beglaubigtes Güterbezugsrecht. Damit aus dem Rechtsanspruch der Arbeiter |67|Geld wird, ist also nichts weiter nötig, als daß der Anspruch amtlicherseits als rechtmäßig anerkannt und gewährleistet wird.
Der Arbeitgeber begibt sich also zu der Stelle, die der Staat zu diesem Zweck eingerichtet hat, und ersucht dieselbe, ihm über die Gültigkeit des Anspruchs seiner Arbeiter Dokumente anzufertigen, die dann Geld darstellen würden und zur Bezahlung verwendet werden könnten. Die Stelle aber erhebt Einwendungen. Sie erklärt dem Antragsteller, daß sie den Anspruch der Arbeiter nicht ohne weiteres anerkennen könne. Auf eine einfache Erklärung zweier Parteien hin könne sie kein Güterbezugsrecht bescheinigen. Nicht etwa aus Mißtrauen, obwohl sie, wenn sie sich grundsätzlich mit solcher Erklärung zufrieden geben wollte, sofort mit unzähligen Anträgen überlaufen werden würde und Berge neuen Geldes schaffen müßte. Sondern deshalb, weil sie nichts Unmögliches bescheinigen könne. Wie soll sie wohl im Stande sein, Bezugsrechte auf Güter als rechtmäßig anzuerkennen und durch den Staatsstempel zu legitimieren, so lange ihr nicht der Nachweis erbracht sei, daß die Güter, auf die der Anspruch lauten soll, auch tatsächlich vorhanden sind? Wenn sie Güteransprüche beglaubigen solle, so müsse sie die unbedingte Gewähr haben, daß die Ansprüche auch befriedigt werden könnten.
Darauf entgegnet der Fabrikant, die Güter sind vorhanden, denn die Arbeiter hätten sie soeben erst hergestellt; der Anspruch, der ihnen zu bescheinigen sei, bilde ja gerade die Gegenleistung dafür. Die Arbeiter hätten für mehr als zwei |68|Millionen Mark Güter geschaffen und verlangten nun mit Recht die Beglaubigung ihres wohlverdienten Bezugsrechts auf andere Güter im Wert von zwei Millionen Mark.
Aber die Staatsstelle schließt sich diesem Gedankengang nicht an. Sie meint die Frage, ob durch die Leistung der Arbeiter wirklich Güter im Wert von zwei Millionen Mark geschaffen worden, entscheide sich erst im Moment des Verkaufs. Es könne sich dann herausstellen, daß die Güter nur den halben Wert oder überhaupt keinen Wert hätten und unverkäuflich seien. Es wären zur Zeit – um irgend eine Ziffer zu nennen – 100 Millionen Mark Geldzeichen im Umlauf. Die Inhaber dieser Geldzeichen, die stündlich wechselten, hätten einen beglaubigten Anspruch auf sämtliche gegenwärtig am Markt befindlichen Güter. Es existiere kein Mittel, in den Besitz eines dieser Güter auf andere Weise zu gelangen – abgesehen von Diebstahl – als durch die Hingabe eines Teils der vorhandenen 100 Millionen Mark Geldzeichen, deren Inhaber tatsächlich die allein berechtigten Bezieher jener Marktgüter seien. Wollte nun die Staatsstelle die geforderten zwei Millionen neue Ansprüche beglaubigen, so würden statt 100 Millionen Mark Geldzeichen dann 102 Millionen in Umlauf sein und Ansprüche auf jene Marktgüter erheben, die doch nur für 100 Millionen bestimmt seien.
Davon könne nicht einmal dann die Rede sein, wenn die von den Arbeitern neu hergestellten Fabrikate wirklich und nachweislich einen Wert von zwei Millionen Mark hätten. Allerdings würde in diesem Fall nicht nur auf der Geldseite, |69|sondern auch auf der Warenseite ein Zuwachs um zwei Millionen eintreten. Aber das Exempel gehe dann trotzdem nicht auf. Die Sache verhalte sich vielmehr folgendermaßen:
Gegenwärtig steht der gesamten Gütermenge, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf den Markt kommt, und deren Wert wir einmal auf zehn Milliarden Mark beziffern wollen, ein Gesamtbestand von Geldzeichen, d.h. von Güteransprüchen, in Höhe von 100 Millionen Mark gegenüber. Diese 100 Millionen wechseln in demselben Zeitraum durchschnittlich 100 Mal ihren Inhaber. Ist der Zeitraum abgelaufen und der Kreislauf des Geldes beendet, so haben die 100 Millionen Mark Geldzeichen 100 mal 100 Millionen Mark oder zehn Milliarden Mark Güter konsumiert. Die Rechnung geht also bis hierhin glatt auf. Treten nun aber auf der Geldseite und auf der Güterseite je zwei Millionen hinzu, so lautet die Rechnung:
10 Milliarden + 2 Millionen Güter =
100 Millionen + 2 Millionen Geldzeichen.
Es entfallen also nunmehr 10.002 Millionen Mark Güter auf 102 Millionen Mark Geld, mithin auf jede Geldeinheit nicht mehr 100, sondern nur noch etwa 98 Gütereinheiten. Mit anderen Worten: Das alte Geld hat infolge der Beglaubigung der zwei Millionen Mark Arbeiter-Bezugsrechte, d.h. infolge der Schaffung von zwei Millionen Mark neuen Geldes, eine Verminderung seiner Kaufkraft erfahren.
|70|Das kommt daher, belehrt die Staatsstelle den Fabrikanten, daß die zwei Millionen Mark neu entstandenen Güter nur einmal auf dem Markt erscheinen, hier einen einzigen Güteranspruch befriedigen und dann endgültig verschwinden, in dem Konsum aufgehen. Die zwei Millionen neuen Güteransprüche dagegen, die wir beglaubigen und als vollwertiges Geld anerkennen sollen, leben gewissermaßen ewig. Sie vermitteln einen Kauf nach dem anderen, treten immer von neuem mit ihrer Kaufkraft an den Markt und verrichten somit ihre Funktion nicht nur hundertmal, wie in dem eben angeführten Exempel, sondern tausendmal, hunderttausendmal, unzählige Mal. Durch die Anerkennung der zwei Millionen Mark neuen Geldzeichen würden wir also bewirken, daß nach und nach viele Milliarden neue Güteransprüche geltend gemacht werden können, während die Güter, auf Grund deren wir die Ansprüche beglaubigen sollen, wie gesagt nur zur Deckung eines einmaligen Anspruchs von zwei Millionen Mark ausreichen.
Deshalb können wir, sagt die Staatsstelle, den Güteranspruch nur unter zwei Bedingungen beglaubigen. Erstens muß uns nachgewiesen werden, daß die Leistungen, auf Grund deren wir Anweisungen auf Gegenleistungen ausgestellen, d.h. neue Bezugsrechte, neue Geldzeichen, schaffen sollen, tatsächlich Güter erzeugt haben, die zwei Millionen Mark wert sind und zwei Millionen Mark wert bleiben. Zweitens müssen diese wertbeständigen Güter uns in natura übergeben werden. Denn wenn wir von der Bevölkerung verlangen sollen, daß sie die neuen Bezugsrechte anerkenne und wertvolle Erzeugnisse dafür hingebe, so müssen wir ihr die Gewißheit |71|verschaffen, daß sie das Bezugsrecht jederzeit gegen ein vollwertiges Gut austauschen kann. Wir müssen ihr garantieren, daß sie für 100 Geldeinheiten stets volle 100 Gütereinheiten und nicht, wie in unserem Beispiel, nur noch 98 Gütereinheiten, oder gar, wie es jetzt in Deutschland der Fall ist, armselige sechs oder acht Gütereinheiten eintauscht Deshalb sind die Güter, die den neuen zwei Millionen Mark Geldzeichen entsprechen, uns zu übergeben. Wir werden dann entweder diese Güter selbst mit unserem Stempel versehen und dadurch zu Geldzeichen machen; in diesem Fall haben wir die Gewähr, daß die Güter genau so oft auf dem Markt erscheinen wie die Geldzeichen, also hundertmal, tausendmal, unzählige Male die Nachfrage befriedigen, und nicht nur ein einziges Mal; und jeder Geldinhaber weiß dann, daß er keinen Verlust erleiden kann, weil er ja den Wert, auf den das Geld lautet, in Form eines gleichwertigen Guts in Händen hat. Oder aber wir werden die Güter, um ihre Abnutzung zu verhindern, in Gewahrsam nehmen und für den Verkehr durch papierne Zeichen ersetzen. Diese laufen dann gewissermaßen in Stellvertretung der Güter um, die aber Eigentum der Inhaber jener papiernen Geldzeichen bleiben und jederzeit von ihnen abgehoben werden können. Zur Zeit gilt übrigens – sagt die Staatsstelle – nur ein einziges Gut als geeignet, den Nachweis einer vollwertigen Leistung zu erbringen und die Beglaubigung eines neuen Anspruchs auf Gegenleistung zu rechtfertigen, nämlich Gold. Und zwar aus dem rein äußerlichen Grund, weil der maßgebende Teil des Auslands nur für dieses Metall einen festen Mindestpreis zahlt und dadurch seinen Wert garantiert.
|72|Der Fabrikant zuckt die Achseln und geht. Denn Gold hat er nicht. Er muß also, um seine Arbeiter zu befriedigen, notgedrungen Lagerware mit Verlust verkaufen, d.h. sich alte, umlaufende Geldzeichen beschaffen, und auf neues Geld verzichten. Der wirtschaftliche Sinn dieses Vorgangs ist, daß nur Derjenige einen Anspruch auf eine Gegenleistung (in diesem Falle das Arbeitspensum von 10.000 Arbeitern) hat, der entweder selbst bereits etwas geleistet hat und daher Geld, d.h. einen Rechtsanspruch auf die entsprechende Gegenleistung, besitzt, oder dem ein Dritter seinen Rechtsanspruch im Wege des Kredits abtritt. Es ist ein wirtschaftlicher Unsinn, vom Staat zu verlangen, daß er die Rechtsansprüche, die sich der einzelne Geschäftsmann nicht durch Leistungen zu verschaffen versteht, also Ansprüche, die er in Wirklichkeit gar nicht hat, beglaubigen, und dem Mann, etwa gegen Wechsel, neues Geld aushändigen solle. Rechtsansprüche, die auf solche Weise geschaffen werden, sind in Wahrheit unrechtmäßige Ansprüche, und das Geld, das sie repräsentiert, ist Falschgeld. Es ist die Leistung, die Geld erzeugt, nicht der Staat. Der Staat hat keine andere Aufgabe, als die Entstehung des Geldes aus der Leistung durch sein Siegel zu beglaubigen.
Ist es verwunderlich, lieber James, daß diese natürliche, unstaatliche Geldtheorie, die im Geld ein durch Leistungen erworbenes Recht erblickt, noch niemals nach dem Sinn der Kaufleute gewesen ist? Der Kaufmann glaubt stets einen Gottgewollten Anspruch auf noch mehr Geld, auf noch mehr Güterbezugsrechte zu haben, als er sich durch seine Leistungen erkauft hat. Er glaubt, es gebe zu we...

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