Vom Gelde
eBook - ePub

Vom Gelde

Argentarius

Partager le livre
  1. 128 pages
  2. German
  3. ePUB (adapté aux mobiles)
  4. Disponible sur iOS et Android
eBook - ePub

Vom Gelde

Argentarius

DĂ©tails du livre
Aperçu du livre
Table des matiĂšres
Citations

À propos de ce livre

Vor fast 100 Jahren geschrieben, erlĂ€utert der Autor in Briefen an seinen in der Ausbildung befindlichen Sohn die Grundlagen unseres Geldsystems. Dabei werden auf interessante und unterhaltsame Weise verschiedene Themen rund um das Geld beschrieben, angefangen bei Tausch und Kredit ĂŒber Geldmarkt, Notenbank bis zur Inflation.

Foire aux questions

Comment puis-je résilier mon abonnement ?
Il vous suffit de vous rendre dans la section compte dans paramĂštres et de cliquer sur « RĂ©silier l’abonnement ». C’est aussi simple que cela ! Une fois que vous aurez rĂ©siliĂ© votre abonnement, il restera actif pour le reste de la pĂ©riode pour laquelle vous avez payĂ©. DĂ©couvrez-en plus ici.
Puis-je / comment puis-je télécharger des livres ?
Pour le moment, tous nos livres en format ePub adaptĂ©s aux mobiles peuvent ĂȘtre tĂ©lĂ©chargĂ©s via l’application. La plupart de nos PDF sont Ă©galement disponibles en tĂ©lĂ©chargement et les autres seront tĂ©lĂ©chargeables trĂšs prochainement. DĂ©couvrez-en plus ici.
Quelle est la différence entre les formules tarifaires ?
Les deux abonnements vous donnent un accĂšs complet Ă  la bibliothĂšque et Ă  toutes les fonctionnalitĂ©s de Perlego. Les seules diffĂ©rences sont les tarifs ainsi que la pĂ©riode d’abonnement : avec l’abonnement annuel, vous Ă©conomiserez environ 30 % par rapport Ă  12 mois d’abonnement mensuel.
Qu’est-ce que Perlego ?
Nous sommes un service d’abonnement Ă  des ouvrages universitaires en ligne, oĂč vous pouvez accĂ©der Ă  toute une bibliothĂšque pour un prix infĂ©rieur Ă  celui d’un seul livre par mois. Avec plus d’un million de livres sur plus de 1 000 sujets, nous avons ce qu’il vous faut ! DĂ©couvrez-en plus ici.
Prenez-vous en charge la synthÚse vocale ?
Recherchez le symbole Écouter sur votre prochain livre pour voir si vous pouvez l’écouter. L’outil Écouter lit le texte Ă  haute voix pour vous, en surlignant le passage qui est en cours de lecture. Vous pouvez le mettre sur pause, l’accĂ©lĂ©rer ou le ralentir. DĂ©couvrez-en plus ici.
Est-ce que Vom Gelde est un PDF/ePUB en ligne ?
Oui, vous pouvez accĂ©der Ă  Vom Gelde par Argentarius en format PDF et/ou ePUB ainsi qu’à d’autres livres populaires dans Politics & International Relations et Trade & Tariffs. Nous disposons de plus d’un million d’ouvrages Ă  dĂ©couvrir dans notre catalogue.

Informations

Éditeur
Nikol
Année
2013
ISBN
9783868209785
|62|Berlin, 11. Januar 1921
SECHSTER BRIEF
DIE GEBURT DES GELDES.
DER HEBAMMENDIENST DES STAATES.
GELD UND GOLD.
Es hilft nichts, lieber James, wir mĂŒssen wieder ein wenig rekapitulieren. Also: Geld ist ein Bezugsrecht auf GĂŒter. Dieses Bezugsrecht entsteht, wenn jemand etwas liefert oder leistet. HĂ€ndigt beispielsweise ein Arbeiter dem Arbeitgeber sein Erzeugnis aus, so entsteht aus dieser Leistung ein Anrecht auf eine gleichwertige Gegenleistung, also ein GĂŒter-Bezugsrecht, und dieses Bezugsrecht heißt Geld. Hat der Leistende oder Liefernde sein Anrecht auf Gegenleistung geltend gemacht, hat also unser Arbeiter fĂŒr sein Geld ein Paar Stiefel, Nahrungsmittel, Zigarren usw. eingetauscht, so ist der wirtschaftliche Vorgang des Austauschs von Leistung und Gegenleistung beendet, und das Bezugsrecht, das den Austausch vermittelt hat, ist erloschen.
Eigentlich mĂŒĂŸte somit viele tausend Mal am Tag Geld entstehen und wieder vergehen. Denn jede der unzĂ€hligen Leistungen im tĂ€glichen Verkehrsleben lĂ€ĂŸt ein Bezugsrecht auf GĂŒter, Geld genannt, neu ins Leben treten, und jede der ebenso unzĂ€hligen Gegenleistungen vernichtet dieses Bezugsrecht wieder. Der menschliche Verkehr ist aber viel |63|zu praktisch, um ein so umstĂ€ndliches Verfahren anzuwenden. Das wĂŒrde ein höllisch komplizierter Verkehr sein, bei dem jeder Verkauf eines Brötchens zur Herstellung von Geld, und jeder Ankauf einer Rolle Garn zur Vernichtung von Geld fĂŒhren wĂŒrde. Vielmehr hilft sich der Verkehr in der Weise, daß er das Bezugsrecht, das im Geld dargestellt ist, gewissermaßen objektiviert, daß er es zu einem selbstĂ€ndigen Instrument des GĂŒteraustausches macht, welches ruhig fortbesteht, auch wenn das subjektive Bezugsrecht seines jeweiligen Inhabers erlischt. Dann ist es nicht nötig, Geld neu zu schaffen, sobald der Arbeiter seinen Wochenlohn erhĂ€lt, und es wieder zu vernichten, sobald er Stiefel und Lebensmittel dafĂŒr kauft. Der beabsichtigte Zweck lĂ€ĂŸt sich viel bequemer erreichen, indem man das nunmehr zu einem selbstĂ€ndigen Verkehrsinstrument gewordene Geld immer aus der Hand desjenigen, dessen Anspruch erlischt, in die Hand seines Gegenparts ĂŒbertrĂ€gt, der einen entsprechenden Anspruch erworben hat. Jeder VerkĂ€ufer erhĂ€lt also vom KĂ€ufer kein neugeschaffenes Geld, sondern Geld, das lĂ€ngst fix und fertig ist und einen GĂŒteranspruch verkörpert, der ebenfalls seit langem existiert. Mit anderen Worten: Man lĂ€ĂŸt das Geld wandern. Es entsteht nicht und vergeht nicht, sondern zirkuliert.
Das ist die Regel. Diese Regel muß aber ihre Ausnahmen haben, denn schließlich hat alles Irdische einen Anfang und ein Ende. Einmal muß jedes konkrete Geldzeichen, ebenso wie das in ihm verkörperte abstrakte Bezugsrecht notwendig entstanden sein. Aber welches sind die UmstĂ€nde, unter denen es entsteht?
|64|Wir mĂŒssen uns hier sorgfĂ€ltig davor hĂŒten, die augenblicklich in Deutschland und anderen Staaten herrschende Geldpraxis etwa als Norm anzusehen. Die mechanische Gelderzeugung in diesen LĂ€ndern hat mit der Entstehung des wirklichen, echten Geldes, die stets eine organische ist, nicht im entferntesten etwas zu tun. Das Geld, das unsere Notenpressen ausspeien, ist nachgeahmtes Geld; etwa wie die Aktien, die ein unredlicher Gesellschaftsdirektor drucken lĂ€ĂŸt, und denen keine entsprechende Zunahme des Gesellschaftsvermögens gegenĂŒbersteht, nachgeahmte Aktien sind. Beiden, dem Geld sowohl wie den Aktien, fehlt die wirtschaftliche Entstehungsursache, die allein sie zu echten Dokumenten stempelt. Daß der Verkehr die UnrechtmĂ€ĂŸigkeit der Ausgabe weder in dem einen noch in dem anderen Fall merkt, sondern das Geld genau wie die Aktien unbesehen als vollwertig annimmt, Ă€ndert nichts an der Tatsache, daß es sich hier wie dort um Falsifikate handelt.
Geld, d. h. ein wirtschaftlich berechtigter GĂŒteranspruch, entsteht immer dann und nur dann, wenn jemand etwas geleistet, die Gegenleistung aber noch nicht in Empfang genommen hat. Es ist identisch mit dem Rechtsanspruch auf die ausstehende Gegenleistung. Das Bestehen eines solchen Rechtsanspruchs muß freilich von irgend jemand konstatiert, formell beglaubigt werden, und normalerweise ist niemand besser befĂ€higt, die Beglaubigung vorzunehmen, als die mit dieser besonderen Aufgabe betraute Behörde eines Rechtsstaates. Aber das ist auch die einzige Hilfe, die der Staat bei der Entstehung des Geldes leisten kann und darf. Seine FĂ€higkeit und seine Befugnis gehen lediglich dahin, einen |65|ohne sein Zutun im Verkehr neu entstandenen Anspruch zu beglaubigen und ihm die Ă€ußere Form vorzuschreiben, in die er sich kleiden soll (Metall-, Papier- oder Buchgeld, kleine oder große Abschnitte usw.). Einen GĂŒteranspruch zu schaffen ist er weder befugt, noch im Stande. Die Regierung ist, um es drastisch auszudrĂŒcken, immer nur die Hebamme, die den neuen WeltbĂŒrger in Empfang nimmt und fĂŒr das Leben vorbereitet, niemals die Mutter, die ihn zur Welt bringt.
Am besten erkennen wir die UmstÀnde, unter denen das wirkliche, Verkehrgeborene Geld entsteht, an Hand eines konkreten Vorgangs aus dem tÀglichen Leben.
Der Arbeiter, der eine Lohnforderung hat und von seinem Arbeitgeber das entsprechende Bezugsrecht auf GĂŒter in der gewohnten Form von Geld verlangt, wird in der Regel mit wanderndem Gelde befriedigt. Der Arbeitgeber hĂ€ndigt ihm Zahlungsmittel aus, die er selbst erhalten hat, als er sein Fabrikat (z.B. Äxte) an einen HĂ€ndler verkaufte; dieser hat sich das Geld seinerseits durch VerĂ€ußerung eines Lagervorrats (z.B. von Holz) verschafft, und zwar von einem Handwerker, dem es als Bezahlung fĂŒr eine abgelieferte Arbeit (etwa einen Tisch) zugeflossen ist. Aber auch der VorgĂ€nger des Handwerkers war nur ein Glied in einer langen Kette von Personen, unter denen das Geld zirkulierte, bis es eines Tages in seine HĂ€nde kam. Jede einzelne von diesen Personen hat das Geld empfangen, als sie etwas leistete, und hat es wieder fortgegeben, um die Gegenleistung in Gestalt irgendwelcher GĂŒter dafĂŒr einzutauschen. Oder anders ausgedrĂŒckt, sie |66|hat es empfangen, als sie produzierte, und es fortgegeben, als sie konsumierte. Man kann den Weg, den das Geld genommen hat, durch zahllose Stadien der Erzeugung und des Verbrauchs zurĂŒckverfolgen, aber schließlich wird der Weg sich irgendwo im Nebel verlieren. Man wird nur höchst selten jenen Punkt finden, an dem das Geld seine Wanderung begonnen hat, die StĂ€tte, an der es geboren wurde.
Neben diesem normalen Hergang gibt es aber auch eine andere Möglichkeit. Der Arbeitgeber, der dem Arbeiter und Zehntausend seiner Kollegen je 200 Mark schuldet, ist nicht im Stande, den Leuten das Geld zu geben. Er besitzt zwar Kapital, nĂ€mlich FabrikrĂ€ume, Maschinen, VorrĂ€te und dergleichen, aber kein Bezugsrecht auf GĂŒter, kein Geld. Er hat in der letzten Zeit nichts verkauft, d.h. nichts geleistet, und besitzt daher zur Zeit auch keinen Anspruch auf Gegenleistung, den er den Arbeitern abtreten könnte.
In diesem Fall bleibt dem Arbeitgeber nur die Wahl, unter dem Zwange der Zahlungspflicht nunmehr doch noch etwas zu leisten, also unter ungĂŒnstigen Bedingungen VorrĂ€te zu verkaufen, oder Kredit in Anspruch zu nehmen, (d.h. fremde GĂŒterbezugsrechte leihweise an sich zu bringen), oder endlich das Geld, das er nicht besitzt, zu erzeugen. Die Vorbedingungen fĂŒr die Entstehung von Geld scheinen ja gegeben. Die Arbeiter haben sich durch ihre Leistung einen Anspruch auf Gegenleistung, also ein GĂŒterbezugsrecht, geschaffen, und Geld ist, wie wir gesehen haben, nichts anderes als ein garantierter Anspruch, ein beglaubigtes GĂŒterbezugsrecht. Damit aus dem Rechtsanspruch der Arbeiter |67|Geld wird, ist also nichts weiter nötig, als daß der Anspruch amtlicherseits als rechtmĂ€ĂŸig anerkannt und gewĂ€hrleistet wird.
Der Arbeitgeber begibt sich also zu der Stelle, die der Staat zu diesem Zweck eingerichtet hat, und ersucht dieselbe, ihm ĂŒber die GĂŒltigkeit des Anspruchs seiner Arbeiter Dokumente anzufertigen, die dann Geld darstellen wĂŒrden und zur Bezahlung verwendet werden könnten. Die Stelle aber erhebt Einwendungen. Sie erklĂ€rt dem Antragsteller, daß sie den Anspruch der Arbeiter nicht ohne weiteres anerkennen könne. Auf eine einfache ErklĂ€rung zweier Parteien hin könne sie kein GĂŒterbezugsrecht bescheinigen. Nicht etwa aus Mißtrauen, obwohl sie, wenn sie sich grundsĂ€tzlich mit solcher ErklĂ€rung zufrieden geben wollte, sofort mit unzĂ€hligen AntrĂ€gen ĂŒberlaufen werden wĂŒrde und Berge neuen Geldes schaffen mĂŒĂŸte. Sondern deshalb, weil sie nichts Unmögliches bescheinigen könne. Wie soll sie wohl im Stande sein, Bezugsrechte auf GĂŒter als rechtmĂ€ĂŸig anzuerkennen und durch den Staatsstempel zu legitimieren, so lange ihr nicht der Nachweis erbracht sei, daß die GĂŒter, auf die der Anspruch lauten soll, auch tatsĂ€chlich vorhanden sind? Wenn sie GĂŒteransprĂŒche beglaubigen solle, so mĂŒsse sie die unbedingte GewĂ€hr haben, daß die AnsprĂŒche auch befriedigt werden könnten.
Darauf entgegnet der Fabrikant, die GĂŒter sind vorhanden, denn die Arbeiter hĂ€tten sie soeben erst hergestellt; der Anspruch, der ihnen zu bescheinigen sei, bilde ja gerade die Gegenleistung dafĂŒr. Die Arbeiter hĂ€tten fĂŒr mehr als zwei |68|Millionen Mark GĂŒter geschaffen und verlangten nun mit Recht die Beglaubigung ihres wohlverdienten Bezugsrechts auf andere GĂŒter im Wert von zwei Millionen Mark.
Aber die Staatsstelle schließt sich diesem Gedankengang nicht an. Sie meint die Frage, ob durch die Leistung der Arbeiter wirklich GĂŒter im Wert von zwei Millionen Mark geschaffen worden, entscheide sich erst im Moment des Verkaufs. Es könne sich dann herausstellen, daß die GĂŒter nur den halben Wert oder ĂŒberhaupt keinen Wert hĂ€tten und unverkĂ€uflich seien. Es wĂ€ren zur Zeit – um irgend eine Ziffer zu nennen – 100 Millionen Mark Geldzeichen im Umlauf. Die Inhaber dieser Geldzeichen, die stĂŒndlich wechselten, hĂ€tten einen beglaubigten Anspruch auf sĂ€mtliche gegenwĂ€rtig am Markt befindlichen GĂŒter. Es existiere kein Mittel, in den Besitz eines dieser GĂŒter auf andere Weise zu gelangen – abgesehen von Diebstahl – als durch die Hingabe eines Teils der vorhandenen 100 Millionen Mark Geldzeichen, deren Inhaber tatsĂ€chlich die allein berechtigten Bezieher jener MarktgĂŒter seien. Wollte nun die Staatsstelle die geforderten zwei Millionen neue AnsprĂŒche beglaubigen, so wĂŒrden statt 100 Millionen Mark Geldzeichen dann 102 Millionen in Umlauf sein und AnsprĂŒche auf jene MarktgĂŒter erheben, die doch nur fĂŒr 100 Millionen bestimmt seien.
Davon könne nicht einmal dann die Rede sein, wenn die von den Arbeitern neu hergestellten Fabrikate wirklich und nachweislich einen Wert von zwei Millionen Mark hĂ€tten. Allerdings wĂŒrde in diesem Fall nicht nur auf der Geldseite, |69|sondern auch auf der Warenseite ein Zuwachs um zwei Millionen eintreten. Aber das Exempel gehe dann trotzdem nicht auf. Die Sache verhalte sich vielmehr folgendermaßen:
GegenwĂ€rtig steht der gesamten GĂŒtermenge, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf den Markt kommt, und deren Wert wir einmal auf zehn Milliarden Mark beziffern wollen, ein Gesamtbestand von Geldzeichen, d.h. von GĂŒteransprĂŒchen, in Höhe von 100 Millionen Mark gegenĂŒber. Diese 100 Millionen wechseln in demselben Zeitraum durchschnittlich 100 Mal ihren Inhaber. Ist der Zeitraum abgelaufen und der Kreislauf des Geldes beendet, so haben die 100 Millionen Mark Geldzeichen 100 mal 100 Millionen Mark oder zehn Milliarden Mark GĂŒter konsumiert. Die Rechnung geht also bis hierhin glatt auf. Treten nun aber auf der Geldseite und auf der GĂŒterseite je zwei Millionen hinzu, so lautet die Rechnung:
10 Milliarden + 2 Millionen GĂŒter =
100 Millionen + 2 Millionen Geldzeichen.
Es entfallen also nunmehr 10.002 Millionen Mark GĂŒter auf 102 Millionen Mark Geld, mithin auf jede Geldeinheit nicht mehr 100, sondern nur noch etwa 98 GĂŒtereinheiten. Mit anderen Worten: Das alte Geld hat infolge der Beglaubigung der zwei Millionen Mark Arbeiter-Bezugsrechte, d.h. infolge der Schaffung von zwei Millionen Mark neuen Geldes, eine Verminderung seiner Kaufkraft erfahren.
|70|Das kommt daher, belehrt die Staatsstelle den Fabrikanten, daß die zwei Millionen Mark neu entstandenen GĂŒter nur einmal auf dem Markt erscheinen, hier einen einzigen GĂŒteranspruch befriedigen und dann endgĂŒltig verschwinden, in dem Konsum aufgehen. Die zwei Millionen neuen GĂŒteransprĂŒche dagegen, die wir beglaubigen und als vollwertiges Geld anerkennen sollen, leben gewissermaßen ewig. Sie vermitteln einen Kauf nach dem anderen, treten immer von neuem mit ihrer Kaufkraft an den Markt und verrichten somit ihre Funktion nicht nur hundertmal, wie in dem eben angefĂŒhrten Exempel, sondern tausendmal, hunderttausendmal, unzĂ€hlige Mal. Durch die Anerkennung der zwei Millionen Mark neuen Geldzeichen wĂŒrden wir also bewirken, daß nach und nach viele Milliarden neue GĂŒteransprĂŒche geltend gemacht werden können, wĂ€hrend die GĂŒter, auf Grund deren wir die AnsprĂŒche beglaubigen sollen, wie gesagt nur zur Deckung eines einmaligen Anspruchs von zwei Millionen Mark ausreichen.
Deshalb können wir, sagt die Staatsstelle, den GĂŒteranspruch nur unter zwei Bedingungen beglaubigen. Erstens muß uns nachgewiesen werden, daß die Leistungen, auf Grund deren wir Anweisungen auf Gegenleistungen ausgestellen, d.h. neue Bezugsrechte, neue Geldzeichen, schaffen sollen, tatsĂ€chlich GĂŒter erzeugt haben, die zwei Millionen Mark wert sind und zwei Millionen Mark wert bleiben. Zweitens mĂŒssen diese wertbestĂ€ndigen GĂŒter uns in natura ĂŒbergeben werden. Denn wenn wir von der Bevölkerung verlangen sollen, daß sie die neuen Bezugsrechte anerkenne und wertvolle Erzeugnisse dafĂŒr hingebe, so mĂŒssen wir ihr die Gewißheit |71|verschaffen, daß sie das Bezugsrecht jederzeit gegen ein vollwertiges Gut austauschen kann. Wir mĂŒssen ihr garantieren, daß sie fĂŒr 100 Geldeinheiten stets volle 100 GĂŒtereinheiten und nicht, wie in unserem Beispiel, nur noch 98 GĂŒtereinheiten, oder gar, wie es jetzt in Deutschland der Fall ist, armselige sechs oder acht GĂŒtereinheiten eintauscht Deshalb sind die GĂŒter, die den neuen zwei Millionen Mark Geldzeichen entsprechen, uns zu ĂŒbergeben. Wir werden dann entweder diese GĂŒter selbst mit unserem Stempel versehen und dadurch zu Geldzeichen machen; in diesem Fall haben wir die GewĂ€hr, daß die GĂŒter genau so oft auf dem Markt erscheinen wie die Geldzeichen, also hundertmal, tausendmal, unzĂ€hlige Male die Nachfrage befriedigen, und nicht nur ein einziges Mal; und jeder Geldinhaber weiß dann, daß er keinen Verlust erleiden kann, weil er ja den Wert, auf den das Geld lautet, in Form eines gleichwertigen Guts in HĂ€nden hat. Oder aber wir werden die GĂŒter, um ihre Abnutzung zu verhindern, in Gewahrsam nehmen und fĂŒr den Verkehr durch papierne Zeichen ersetzen. Diese laufen dann gewissermaßen in Stellvertretung der GĂŒter um, die aber Eigentum der Inhaber jener papiernen Geldzeichen bleiben und jederzeit von ihnen abgehoben werden können. Zur Zeit gilt ĂŒbrigens – sagt die Staatsstelle – nur ein einziges Gut als geeignet, den Nachweis einer vollwertigen Leistung zu erbringen und die Beglaubigung eines neuen Anspruchs auf Gegenleistung zu rechtfertigen, nĂ€mlich Gold. Und zwar aus dem rein Ă€ußerlichen Grund, weil der maßgebende Teil des Auslands nur fĂŒr dieses Metall einen festen Mindestpreis zahlt und dadurch seinen Wert garantiert.
|72|Der Fabrikant zuckt die Achseln und geht. Denn Gold hat er nicht. Er muß also, um seine Arbeiter zu befriedigen, notgedrungen Lagerware mit Verlust verkaufen, d.h. sich alte, umlaufende Geldzeichen beschaffen, und auf neues Geld verzichten. Der wirtschaftliche Sinn dieses Vorgangs ist, daß nur Derjenige einen Anspruch auf eine Gegenleistung (in diesem Falle das Arbeitspensum von 10.000 Arbeitern) hat, der entweder selbst bereits etwas geleistet hat und daher Geld, d.h. einen Rechtsanspruch auf die entsprechende Gegenleistung, besitzt, oder dem ein Dritter seinen Rechtsanspruch im Wege des Kredits abtritt. Es ist ein wirtschaftlicher Unsinn, vom Staat zu verlangen, daß er die RechtsansprĂŒche, die sich der einzelne GeschĂ€ftsmann nicht durch Leistungen zu verschaffen versteht, also AnsprĂŒche, die er in Wirklichkeit gar nicht hat, beglaubigen, und dem Mann, etwa gegen Wechsel, neues Geld aushĂ€ndigen solle. RechtsansprĂŒche, die auf solche Weise geschaffen werden, sind in Wahrheit unrechtmĂ€ĂŸige AnsprĂŒche, und das Geld, das sie reprĂ€sentiert, ist Falschgeld. Es ist die Leistung, die Geld erzeugt, nicht der Staat. Der Staat hat keine andere Aufgabe, als die Entstehung des Geldes aus der Leistung durch sein Siegel zu beglaubigen.
Ist es verwunderlich, lieber James, daß diese natĂŒrliche, unstaatliche Geldtheorie, die im Geld ein durch Leistungen erworbenes Recht erblickt, noch niemals nach dem Sinn der Kaufleute gewesen ist? Der Kaufmann glaubt stets einen Gottgewollten Anspruch auf noch mehr Geld, auf noch mehr GĂŒterbezugsrechte zu haben, als er sich durch seine Leistungen erkauft hat. Er glaubt, es gebe zu we...

Table des matiĂšres