![Öffentliches Dienstrecht für die Bundespolizei](https://img.perlego.com/book-covers/1788951/9783415067714_300_450.webp)
Öffentliches Dienstrecht für die Bundespolizei
Patrick Lerm, Dominik Lambiase
- 260 pages
- German
- ePUB (mobile friendly)
- Available on iOS & Android
Öffentliches Dienstrecht für die Bundespolizei
Patrick Lerm, Dominik Lambiase
About This Book
Maßgeschneidert für die BundespolizeiDieses Lernbuch bietet eine umfassende Darstellung des Beamtenrechts aus der Sicht von Bundespolizeibeamtinnen und -beamten. Es basiert auf der Lehrtätigkeit der beiden Verfasser am bislang größten Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei (BPOLAFZ) in Bamberg. Die Autoren erläutern die Thematik anhand praxisnaher Beispiele mit bundespolizeilichem Bezug. Zusammenfassende Übersichten und Hinweise zu einschlägigen Gerichtsurteilen vermitteln anschaulich das (bundespolizeiliche) Beamtenrecht.Mit beamtenrechtlichem RechtsvergleichDas Werk enthält außerdem einen Rechtsvergleich der beamtenrechtlichen Grundlagen der Bundesländer, um das Gesamtverständnis zu fördern. Beispielhaft für den Rechtsvergleich werden die beamtenrechtlichen Regelungen des Freistaates Bayern herangezogen. Denn spätestens seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 müssen sich die Landesbeamtinnen und Kommunalbeamtinnen und -beamten (auch) mit dem sog. Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) auseinandersetzen, das vom Bundestag und Bundesrat erlassen wurde.Konzipiert für: Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (BPOL) sowie fürAufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte (vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst), die sich ausbildungsbeg- bzw. studienbegleitend weitergehendes Wissen aneignen wollen.Angesprochen sind aber auch Polizeifachlehrerinnen und Polizeifachlehrer in der Ausbildung und Fortbildung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Personalbereich und der Innenrevision, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von Disziplinarangelegenheiten und sonstige Interessierte aus Theorie und Praxis.
Frequently asked questions
Information
§ 1 – Beamtenrechtliche Grundlagen
1. Gesetzgebungskompetenzen
![IMG](https://book-extracts.perlego.com/1788951/images/001-plgo-compressed.webp)
1.1 Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1.2 Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes
In § 10 S. 1 BeamtStG wird als Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit geregelt, dass die Beamten sich in einer Probezeit bewähren müssen. Für die Probezeit gibt die Vorschrift einen Rahmen von mindestens sechs Monaten bis höchstens fünf Jahren vor. Die Länder müssen also eine Probezeit festlegen, können aber die Länge der Probezeit innerhalb dieser Spanne eigenständig regeln.
Für die Bundesbeamten beträgt die Probezeit grundsätzlich drei Jahre, § 11 I S. 3 BBG.
Für die Beamten des Freistaates Bayern beträgt die Probezeit grundsätzlich zwei Jahre, Art. 12 II S. 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG). ◄