Reform des Aufsichtsratsrechts
eBook - ePub

Reform des Aufsichtsratsrechts

Peter Hommelhoff, Karl-Ludwig Kley, Dirk A. Verse, Peter Hommelhoff, Karl-Ludwig Kley, Dirk A. Verse

Share book
  1. 320 pages
  2. German
  3. ePUB (mobile friendly)
  4. Available on iOS & Android
eBook - ePub

Reform des Aufsichtsratsrechts

Peter Hommelhoff, Karl-Ludwig Kley, Dirk A. Verse, Peter Hommelhoff, Karl-Ludwig Kley, Dirk A. Verse

Book details
Book preview
Table of contents
Citations

About This Book

Das Recht des Aufsichtsrats bedarf einer umfassenden Reform zu dessen Aufgaben und Befugnissen, zur GrĂ¶ĂŸe des Aufsichtsrats, zu den Anforderungen an seine Mitglieder, zum Umgang mit Interessenkonflikten und zur Rechtsstellung des Vorsitzenden. Zu alledem hat ein Arbeitskreis aus Aufsichts- und Vorstandsmitgliedern, AnwĂ€lten und Hochschullehrern Eckpunkte fĂŒr eine Reform des Aufsichtsratsrechts erarbeitet, die hier vorgestellt werden.

Frequently asked questions

How do I cancel my subscription?
Simply head over to the account section in settings and click on “Cancel Subscription” - it’s as simple as that. After you cancel, your membership will stay active for the remainder of the time you’ve paid for. Learn more here.
Can/how do I download books?
At the moment all of our mobile-responsive ePub books are available to download via the app. Most of our PDFs are also available to download and we're working on making the final remaining ones downloadable now. Learn more here.
What is the difference between the pricing plans?
Both plans give you full access to the library and all of Perlego’s features. The only differences are the price and subscription period: With the annual plan you’ll save around 30% compared to 12 months on the monthly plan.
What is Perlego?
We are an online textbook subscription service, where you can get access to an entire online library for less than the price of a single book per month. With over 1 million books across 1000+ topics, we’ve got you covered! Learn more here.
Do you support text-to-speech?
Look out for the read-aloud symbol on your next book to see if you can listen to it. The read-aloud tool reads text aloud for you, highlighting the text as it is being read. You can pause it, speed it up and slow it down. Learn more here.
Is Reform des Aufsichtsratsrechts an online PDF/ePUB?
Yes, you can access Reform des Aufsichtsratsrechts by Peter Hommelhoff, Karl-Ludwig Kley, Dirk A. Verse, Peter Hommelhoff, Karl-Ludwig Kley, Dirk A. Verse in PDF and/or ePUB format, as well as other popular books in Derecho & Derecho de sociedades. We have over one million books available in our catalogue for you to explore.

Information

Publisher
De Gruyter
Year
2021
ISBN
9783110746495
Edition
1
Topic
Derecho

Zweiter Teil: Vorbereitende Referate und Diskussion

Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats und ihre Konkretisierung

Mathias Habersack
Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls fĂŒr BĂŒrgerliches Recht und Unternehmensrecht der Ludwig-Maximilians-UniversitĂ€t MĂŒnchen.

Zusammenfassung

Das Aktiengesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats nur sehr unvollkommen und lĂŒckenhaft. Der Grundsatz, dass der Aufsichtsrat ein reines Innenorgan ist, das den Vorstand zu ĂŒberwachen und die Vorstandsmitglieder zu bestellen und abzuberufen hat, gilt zwar unverĂ€ndert. Gewandelt haben sich indes die Erwartungen des Kapitalmarkts an die Wahrnehmung der Überwachungs- und Personalkompetenz des Aufsichtsrats und die nĂ€here Ausgestaltung dieser Kompetenzen durch Gesetzgeber und Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats gesetzlich zu prĂ€zisieren und durch KlĂ€rung mancher Streitfragen – genannt seinen die Stichworte Direktkontakte zu Angestellten, Investorendialog und Reichweite der Vertretungsbefugnis – fĂŒr Rechtssicherheit zu sorgen.

InhaltsĂŒbersicht

I.
Grundlagen
1.
Überwachungs- und Beratungsaufgabe des Aufsichtsrats
2.
Zur Entwicklung der GeschĂ€ftsfĂŒhrungsteilhabe des Aufsichtsrats
3.
Anliegen des Beitrags
II.
PrĂ€zisierung der Überwachungsaufgabe (§ 111 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 AktG)
1.
BeschrĂ€nkung der Überwachung auf Unternehmensleitung
2.
Klarstellung der Beratungsaufgabe
3.
Eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung (Aufsichtsratsautonomie)
4.
Fazit
III.
Direktinformationsrecht gegenĂŒber Mitarbeitern als zusĂ€tzliches Kontrollinstrument (§ 111 Abs. 2 S. 1 AktG)
IV.
Befugnis zur Kommunikation nach außen (insbesondere Investorendialog)
V.
PrĂ€zisierung der Vertretungsbefugnis gegenĂŒber Vorstandsmitgliedern
VI.
Vorschlag de lege ferenda

I. Grundlagen

1. Überwachungs- und Beratungsaufgabe des Aufsichtsrats

Nach § 111 Abs. 1 AktG obliegt dem Aufsichtsrat der AG1 die Überwachung der GeschĂ€ftsfĂŒhrung durch den Vorstand. Hinzu kommen vor allem2 die Personalkompetenz gegenĂŒber den Vorstandsmitgliedern3 sowie – eng damit zusammenhĂ€ngend – die Befugnis zur Vertretung der AG gegenĂŒber den Vorstandsmitgliedern nach Maßgabe des § 112 AktG.4 Auch letztere Ă€ndert nichts daran, dass der Aufsichtsrat nach außen kaum in Erscheinung tritt und deshalb ein „Innenorgan“ bildet.5 Dies kommt nicht zuletzt in dem GeschĂ€ftsfĂŒhrungsverbot des § 111 Abs. 4 S. 1 AktG zum Ausdruck.
An den vorstehend skizzierten Grundgegebenheiten hat sich seit Inkrafttreten des AktG 1965 nichts geĂ€ndert. Gewandelt haben sich freilich die Erwartungen an die Wahrnehmung der Überwachungs- und Personalkompetenz des Aufsichtsrats und die nĂ€here Ausgestaltung dieser Kompetenzen durch Gesetzgeber und Rechtsprechung. So umfasst die Überwachungsaufgabe nach heutigem VerstĂ€ndnis auch die in die Zukunft gerichtete Beratung des Vorstands.6 Die sich ĂŒber Vetorechte vollziehende Teilhabe des Aufsichtsrats an wesentlichen GeschĂ€ftsfĂŒhrungsmaßnahmen des Vorstands, die § 111 Abs. 4 S. 2 AktG zunĂ€cht in das Belieben von Satzung und Aufsichtsrat gestellt hatte, ist, um ein weiteres Beispiel anzufĂŒhren, durch das TransPuG7 verpflichtend geworden.8
Vieles mehr ließe sich anfĂŒhren.9 ErwĂ€hnt seien etwa die durch das ARUG II10 erfolgte Einbindung des Aufsichtsrats in GeschĂ€fte mit nahestehenden Personen gem. §§ 111a ff. AktG, die gleichfalls durch das ARUG II begrĂŒndete Pflicht des Aufsichtsrats, nach Maßgabe des § 87a AktG ein „klares und verstĂ€ndliches System zur VergĂŒtung der Vorstandsmitglieder“ zu beschließen und sodann die VorstandsvergĂŒtung in Übereinstimmung mit dem von der Hauptversammlung nach § 120a Abs. 1 AktG gebilligten VergĂŒtungssystem festzusetzen, die Einbindung des Aufsichtsrats in die CSR-Strategie des Vorstands,11 die dem Aufsichtsrat zunehmend abverlangte Kommunikation mit Investoren,12 die Herausforderungen der um sich greifenden Digitalisierung13 und die zunehmend betonte Compliance-Verantwortung des Aufsichtsrats nebst der Pflicht zur PrĂŒfung und Verfolgung von SchadensersatzansprĂŒchen aus § 93 Abs. 2, 3 AktG.14
Diese VerĂ€nderungen haben den Aufsichtsrat ungeachtet des nach wie vor bestehenden GeschĂ€ftsfĂŒhrungsverbots kontinuierlich zu einem mit-unternehmerischen Organ der Gesellschaft aufgewertet15 und zugleich die Organpflichten – und mit diesen das Haftungsrisiko – ganz erheblich ausgeweitet. Bedenkt man darĂŒber hinaus die mit der Globalisierung verbundene Involvierung der Gesellschaft in Lieferketten und Auslandsrechtsordnungen, so tritt der fundamentale Wandel, mit dem sich die Aufsichtsratsmitglieder konfrontiert sehen, in aller Deutlichkeit zutage.16 Umso mehr erscheint es veranlasst, Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats hinreichend klar im AktG zum Ausdruck zu bringen.

2. Zur Entwicklung der GeschĂ€ftsfĂŒhrungsteilhabe des Aufsichtsrats

Das GeschĂ€ftsfĂŒhrungsverbot des § 111 Abs. 4 S. 1 AktG gilt zwar keineswegs ausnahmslos; vielmehr weisen nicht nur § 32 MitbestG, § 15 MitbestErgG, sondern auch zahlreiche aktienrechtliche Bestimmungen dem Aufsichtsrat eine Reihe ausschließlicher oder gemeinsam mit dem Vorstand wahrzunehmender spezieller GeschĂ€ftsfĂŒhrungsbefugnisse zu,17 die sich ĂŒberdies auf Annexkompetenzen erstrecken.18 Ungeachtet dessen hat es sich bislang als nachgerade strukturprĂ€gendes Kennzeichnen der dualistisch verfassten AG deutschen Rechts erwiesen und fand sich bereits in § 95 Abs. 5 S. 1, 2 AktG 1937 geregelt.19
TatsĂ€chlich ist allerdings die BeschrĂ€nkung des Aufsichtsrats auf eine Beratungs- und Überwachungsfunktion der dualistischen Verfassung alles andere als wesensimmanent. Noch § 246 Abs. 3 HGB a.F. sah nĂ€mlich die Möglichkeit vor, dass dem Aufsichtsrat durch den Gesellschaftsvertrag ĂŒber die gesetzlich geregelten Aufgaben hinaus „weitere Obliegenheiten“ auferlegt werden.20 Die Praxis hatte denn auch von dieser weitreichenden Gestaltungsmöglichkeit beherzt Gebrauch gemacht21 und damit die Grenzen zwischen GeschĂ€ftsfĂŒhrung und Aufsicht verwischt, etwa durch die Statuierung von Weisungsrechten des Aufsichtsrats gegenĂŒber dem Vorstand.22 Diese weitreichende Gestaltungsfreiheit, die es letztlich ermöglicht hat, dass der Vorstand „im großen und ganzen, wenn auch nicht ganz und gar, zum bloßen Vollziehungsbeamten des Aufsichtsrats herabgedrĂŒckt“ wurde und der Aufsichtsrat „zum Verwaltungsrat“ mutierte,23 haben zunĂ€chst das AktG 1937 und sodann das AktG 1965 weit hinter sich gelassen.24 In der aktuellen rechtspolitischen Debatte wird, soweit ersichtlich, eine RĂŒckkehr zum Modell des HGB nicht gefordert. TatsĂ€chlich konzentriert sich die Diskussion insoweit vielmehr zu Recht auf die Frage, ob nicht auch deutschen Gesellschaften die Wahl zwischen der dualistischen und der monistischen Verfassung eingerĂ€umt werden sollte.25

3. Anliegen des Beitrags

Auch die nachfolgenden Überlegungen stellen das GeschĂ€ftsfĂŒhrungsverbot des § 111 Abs. 4 S. 1 ...

Table of contents