Von der Weihe und legitimen lokalen Gemeinschaften
im kongolesischen Recht der Schutz von Landrechten
Ruth Mbamba
- 60 pages
- German
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Von der Weihe und legitimen lokalen Gemeinschaften
im kongolesischen Recht der Schutz von Landrechten
Ruth Mbamba
About This Book
Artikel 53 des Bodengesetzes verankert ein ausschlieĂliches Eigentum des kongolesischen Staates an Grund und Boden. Daraus folgt, dass der Boden ein ausschlieĂliches, unverĂ€uĂerliches und unverjĂ€hrbares Eigentum des kongolesischen Staates darstellt. Dieser Grundsatz der DomanialitĂ€t erstreckt sich sowohl auf stĂ€dtisches als auch auf lĂ€ndliches Land, auf dem die örtlichen Gemeinschaften gewohnheitsmĂ€Ăige Bodenrechte ausĂŒben. Was das Land der lokalen Gemeinschaften betrifft, so wurde in dem betreffenden Landgesetz die Regelung der diesbezĂŒglichen Regelung auf eine Verordnung des PrĂ€sidenten der Republik verwiesen. Bisher ist diese Verordnung noch nicht erlassen worden. Somit befinden sich diese Rechte in einem verwirrenden und unbestimmten Status. Es ist jedoch wichtig, die ModalitĂ€ten fĂŒr den Schutz dieser Rechte bis zum Erlass der genannten Verordnung festzulegen.