
- 255 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
Über dieses Buch
Durch das Internet erfahren nachschaffende Kunstformen zunehmenden Aufschwung. Fans gelten als Motor dieser kreativen Massenkultur. Sie benutzen urheberrechtlich geschützte Werke in eigenen Kreationen als Ausdruck ihrer Bewunderung und künstlerischen Entfaltungsfreiheit. Die Urheber stürzt dieses Verhalten in ein Dilemma. Theoretisch haben sie rechtliche Mittel, um sich gegen Urheberrechtsverletzungen zu wehren. Praktisch machen sie davon jedoch nur in Extremfällen Gebrauch, um ihre Fans nicht zu verlieren.
Das Phänomen der Fan Art ist damit Teil eines Problems, das in Rechtswissenschaft und Politik zunehmend diskutiert wird: Kann das geltende Urheberrecht im Zeitalter der Remixkultur die Interessen von Urhebern und kreativen Werknutzern noch zu einem gerechten Ausgleich führen?
Die Arbeit geht dieser Frage nach und entwickelt anhand anschaulicher Beispiele aus der Welt der Fan Art einen Vorschlag für einen Interessenausgleich, der bereits durch das geltende Recht erzielt werden kann.
Häufig gestellte Fragen
- Elementar ist ideal für Lernende und Profis, die sich mit einer Vielzahl von Themen beschäftigen möchten. Erhalte Zugang zur Basic-Bibliothek mit über 800.000 vertrauenswürdigen Titeln und Bestsellern in den Bereichen Wirtschaft, persönliche Weiterentwicklung und Geisteswissenschaften. Enthält unbegrenzte Lesezeit und die Standardstimme für die Funktion „Vorlesen“.
- Pro: Perfekt für fortgeschrittene Lernende und Forscher, die einen vollständigen, uneingeschränkten Zugang benötigen. Schalte über 1,4 Millionen Bücher zu Hunderten von Themen frei, darunter akademische und hochspezialisierte Titel. Das Pro-Abo umfasst auch erweiterte Funktionen wie Premium-Vorlesen und den Recherche-Assistenten.
Bitte beachte, dass wir Geräte, auf denen die Betriebssysteme iOS 13 und Android 7 oder noch ältere Versionen ausgeführt werden, nicht unterstützen können. Mehr über die Verwendung der App erfahren.
Information
Fußnoten
Einleitung | |
| 1 | Ein typischer Fan Art-Disclaimer. Deutsche Übersetzung: „Ich beanspruche keinerlei Rechte an den in meinem Kunstwerk auftretenden Charakteren. Sie sind das geistige Eigentum von DC Comics. Ich verdiene an den Kunstwerken kein Geld. Bitte verklagen Sie mich nicht, ich möchte einfach nur Kunst machen.“ |
| 2 | Kreutzer, in: Copy. Right. Now!, S. 46; Stadler, Neun Thesen zur Remix-Kultur, S. 12 f.; abrufbar unter: http://irights.info/wp-content/uploads/fileadmin/texte/material/Stalder_Remixing.pdf (letzter Abruf: 15.06.2015). |
| 3 | Jenkins, Fans, Bloggers and Gamers, S. 41; Djordevic, Wie lange noch wird es freie Fan-Communities geben?, abrufbar unter: http://berlinergazette.de/fankultur-vermarktung-content-industrie/ (letzter Abruf: 15.06.2015). |
| 4 | Tushnet, in: Fandom, S. 60; vgl. auch Aussagen von Fans in der Studie von Lee, 8:1 Participations, Journal of Audience & Reception Studies, 246 (2011), S. 246–269. |
| 5 | Lessig, Free Culture, S. 27. |
| 6 | Peifer, ZUM 2014, 86, 89; Schwabach, Fan Fiction and Copyright, S. 1; Eine Ausnahme bildet die sog. „Anime Copyright Allianz“, die konsequent u. a. ohne Lizenz erstellte AMVs abmahnt und aus dem Netz nehmen lässt, http://www.anime-copyright-allianz.de/ (letzter Abruf: 15.06.2015). |
| 7 | Podiumsdiskussion vom 11.09.2010 auf der „Connichi 2010“ zum Thema „Illegale Fanprodukte“. Die Diskussion ist online abrufbar unter der URL: http://animexx.onlinewelten.com/aidb/ connichi2010-fanpanel-video.php (letzter Abruf: 15.06.2015). |
| 8 | In Japan kam es in den 90er Jahren in der sog. „Doujinshi“-Szene deswegen sogar zu Razzien in den entsprechenden Untergrundbuchhandlungen und der Inhaftierung solcher Fans, die pornografische Fan Arts vertrieben hatten. Dazu: Ito, in: Digital Generations, S. 60. |
| 9 | So z.B. die Autorin J.K. Rowling, die Fan Fiction zu ihren „Harry Potter“-Romanen nur solange zulässt, bis diese kommerziell vertrieben wird: Schwabach, Fan Fiction and Copyright, S. 117 f.. |
| 10 | Sehr konsequent geht z. B. Walt Disney Productions gegen jegliche Art der Rufbeeinträchtigung ihres Marktes vor, vgl. Walt Disney Productions v. Air Pirates, 581 F.2d 751 (1987), anschaulich beschrieben in: Levin, The Pirates and the Mouse, Seattle 2003. |
| 11 | So handhabte es Marion Zimmer Bradley, die Autorin von „Die Nebel von Avalon“, vgl. Schwabach, Fan Fiction and Copyright, S. 112. |
| 12 | BGH WRP 2014, 178 – Pippi Langstrumpf; BGH GRUR 1999, 984 – Laras Tochter; BGH GRUR 1994, 191 – Asterix-Persiflagen. |
| 13 | BGH GRUR 2003, 956 – Gies-Adler; BGH GRUR 2000, 703 – Mattscheibe; BGH GRUR 1994, 191, 193 – Asterix-Persiflagen. |
| 14 | BVerfG NJW 2001, 598 – Germania 3. |
| 15 | BGH WRP 2014, 178 – Pippi Langstrumpf ; BGH ZUM 2004, 748, 750 – Hundefigur; BGH GRUR 1994, 191, 192 – Asterix-Persiflagen; BGH NJW 1971, 2169 – Disney-Parodie; BGH GRUR 1958, 500 – „Mecki“-Igel; OLG Frankfurt a.M. GRUR 1984, 520 – Schlümpfe. |
| 16 | Knopp, GRUR2010, 28; Peifer, FS Wandtke, S. 99ff.; Peukert, GRUR-Beilage 2014, 77; Wehler, Die freie Benutzung im digitalen Zeitalter, S. 180 f.; vgl. im US-amerikanischen Raum: Tushnet, 70 Law & Contemp. Problems, 135, (2007), S. 135 -174; Katyal, 14 Am. Journ. of Gender, Soc. Pol. & the Law. 461, (2006), S. 461-518. |
| 17 | Huttenl... |
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Title
- Impressum
- Inhalt
- Abkürzungsverzeichnis
- Vorwort
- Einleitung
- Teil I: Begriffsbestimmung und Einführung in den Gegenstand der Untersuchung
- Teil II: Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Fan Art
- Teil III: Eigener Lösungsansatz für die Privilegierung von Fan Art
- Fußnoten
- Gesamtergebnis
- Literaturverzeichnis
- Sachregister