
- 1,046 Seiten
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eBook - ePub
Nikomachische Ethik
Über dieses Buch
Kein Text aus der Antike hat in den letzten Jahrzehnten weltweit so viel Aufmerksamkeit erfahren wie die Nikomachische Ethik. Dieser Entwicklung sucht die neue Übersetzung durch Textnähe und Verständlichkeit Rechnung zu tragen, die dieses Werk nicht allein Fachleuten zugänglich macht.
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Information
KOMMENTAR
Die Vorzeichnung des Glücks
als Ziel des menschlichen Lebens
Buch I
Allgemeine Vorbemerkungen
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, steht in der Nikomachischen Ethik immer wieder die Frage an, ob es sich hier um ein Werk ‚aus einem Guss‘ handelt, d.h. ob ihm eine einheitliche Konzeption zugrunde liegt oder ob es Brüche aufweist, die Anzeichen dafür sind, dass Aristoteles verschiedene Ansätze verfolgt, mit der Redaktion nicht fertig geworden ist oder spätere Ergänzungen hinzugefügt hat. Das erste Buch folgt zwar insgesamt einer klaren Linie bei der Bestimmung des Glücks als des höchsten menschlichen Guts, es ist aber auch nicht frei von Wiederholungen, und es wird nicht immer unmittelbar deutlich, ob Aristoteles, etwa bei der Bestimmung der Kriterien des guten Lebens, einen einheitlichen Ansatz verfolgt oder unterschiedliche Aspekte ins Spiel bringt.
Wie Aristoteles’ wiederholte Verweise auf den ‚umrisshaften‘ Charakter des Gesagten nahelegen, dient dieses Buch vor allem der Vorzeichnung der Kernfrage des ganzen Werks in ihren Grundzügen: Was ist das Glück als das höchste durch Handeln zu erreichende Gut, worin besteht es, welche Eigenschaften bzw. Fähigkeiten setzt es voraus? Und inwiefern hängt es von äußeren Umständen ab? Zu dem umrisshaften Charakter dieser Vorzeichnung passt nicht nur der für Aristoteles auch sonst charakteristische karge Stil, sondern auch die Tatsache, dass er die Erläuterungen seiner eigenen Vorgaben und die Rechtfertigung seiner Konzeption des Glücks auf das Nötigste beschränkt. So verzichtet er auf eine eingehende kritische Durchmusterung der Meinung seiner Vorgänger, mit Ausnahme von Platons Idee des Guten (Kap. 4), sondern begnügt sich mit Verweisen auf die Unzulänglichkeit der gängigen Meinungen über das Glück (Kap. 3; 5) und mit der Berufung darauf, dass der Entwurf (Kap. 7: perigraphê) seiner eigenen Konzeption des Glücks nicht nur den von alters her akzeptierten philosophischen Ansichten entspricht (Kap. 8), sondern sich, nach einigen Modifikationen, auch mit bestimmten weiteren Anforderungen vereinbaren lässt, die man an das Glück stellt (Kap. 9).
Angesichts der knappen Darstellungsweise dieses Entwurfs ist es nicht immer leicht auszumachen, wie Aristoteles’ Ausführungen zu verstehen sind, d.h. welche Beweiskraft er für seine Behauptungen und Rechtfertigungen in Anspruch nimmt und welchen Zusammenhang er zwischen ihnen sieht. Denn auf eine ‚dialektische‘ Rechtfertigung seiner Feststellungen durch Abwägungen von Für und Wider verzichtet er weitgehend. Dies gilt insbesondere für die Behandlung des Hauptanliegens des ersten Buchs, die Bestimmung und Rechtfertigung der Definition der eudaimonia als „Tätigkeit der Seele gemäß der Tugend“, die mit Kap. 9 ihren Abschluss findet. Die weiteren Kapitel beschäftigen sich zunächst mit Fragen des Erwerbs, der Sicherstellung und der Bewertung des Glücks (Kap. 10–12). Dass diese Erörterungen im Vergleich mit den so knapp gehaltenen grundlegenden Kapiteln ausführlich ausfallen, erklärt sich vermutlich auch daraus, dass Aristoteles diese Nebenfragen nur an dieser Stelle behandelt. Erst das Schlusskapitel (Kap. 13) führt die für alles Weitere bedeutsame Differenzierung der beiden Arten von Tugenden ein.
Die Definition des Glücks als ‚Tätigkeit der Seele‘ ist nun alles andere als selbstverständlich, wie auch Aristoteles’ Verweise auf die Vielfalt an sonstigen Vorstellungen von der Natur des Glücks zeigen. Zudem ist prima facie nicht klar, ob er unter ‚dem höchsten Gut‘ ein einheitliches ‚dominantes‘ Ziel oder ein ‚inklusives‘ Ziel versteht, das eine Vielfalt von Gütern umfasst. Eine eindeutige Antwort gibt der Text auf diese Frage in diesem Buch nicht. Einerseits wird das Glück als das letzte Ziel aller Tätigkeiten gekennzeichnet, dem alle anderen Güter untergeordnet sind, andererseits wird das Glück wie eine geordnete Vielfalt von Gütern behandelt, wie es die Vertreter einer ‚inklusiven‘ Glückskonzeption unterstellen. Der Grund für diese Ambivalenz liegt vor allem in Aristoteles’ epagogischer Vorgehensweise. Er geht nämlich zunächst von einer Reihe allgemeiner Feststellungen aus, von denen er annimmt, dass ihnen jeder bei hinreichender Überlegung zustimmen wird. Zu diesen Feststellungen gehört etwa, dass Güter und Ziele gleichzusetzen sind und dass sie sich in ein gewisses Ordnungssystem bringen lassen. Auf dieser Basis kommt er zu der allgemeinen Bestimmung des guten Lebens, der eudaimonia, als des umfassenden, durch Handeln gemäß der Tugend erreichbaren Ziels. Diese Vorgehensweise erklärt zugleich, warum Aristoteles nicht umgekehrt von einer ‚reichen‘ Definition des guten Lebens bzw. der eudaimonia ausgeht, um dann ‚analytisch‘ die dafür erforderlichen Bedingungen und Komponenten zu ermitteln. Die epagogische Zugangsweise im Ausgang von der Zielorientiertheit aller menschlichen Tätigkeiten hat auch deshalb ihre Schwierigkeiten, weil Aristoteles die für seine Zwecke relevanten Voraussetzungen zwar oft erwähnt, die damit verbundene Absicht aber nicht immer deutlich macht.
Es gibt aber zwei Gründe dafür, dass Aristoteles nicht geradewegs diejenigen erstrebenswerten Güter/Ziele auswählt, die für das gute Leben erforderlich sind – etwa mit der Rechtfertigung, der Mensch sei ein aktives Lebewesen und somit könne man sich bei der Bestimmung des Guten auf die dafür relevanten Aktivitäten beschränken. Zum einen ist zunächst eine allgemeine Ordnung und Rangordnung unter sämtlichen Zielen herzustellen. Zum anderen ist im ‚guten Leben‘ auch Raum für Güter, die keine Handlungsziele sind. Erst wenn die Konzeption des guten Lebens in ihren Grundzügen feststeht, lässt sich unter den verschiedenen Gütern daher eine Ordnung etablieren. Diese Vorgangsweise – vom Allgemeinen, Unbestimmten zum Spezifischeren, Bestimmten – erklärt, warum Aristoteles zunächst vieles offen lässt, was noch der Konkretisierung bedarf. Man sollte ihm daher keine Beweise unterstellen, wo es ihm nur um schrittweise Hinführungen und Eingrenzungen zu tun ist. Diesbezügliche Missverständnisse erklären, warum insbesondere Buch I Gegenstand höchst kontroverser Interpretationen und Bewertungen ist. Das gilt insbesondere für die Vorzeichnung des/r höchsten Ziels/Güter in Kap. 1–3 und für die Definition der eudaimonia und ihre Erläuterung in Kap. 5–9. Einhelligkeit über das, was Aristoteles dort sagt, und über seine Vorgehensweise besteht unter den Interpreten bis heute nicht, zumal Aristoteles’ Abgrenzung der eigenen Konzeption gegenüber anderen Auffassungen über die Natur des Glücks bzw. des höchsten Guts sehr knapp gehalten ist (Kap. 2–4). Sie beschränkt sich zunächst auf eine kurze Vorzeichnung des Verhältnisses von Zielen und Gütern, gefolgt von einer kritischen Musterung gängiger Vorstellungen dazu und ergänzt durch eine Kritik an Platons Idee des Guten.
Trotz der Knappheit dieser Ausführungen und der Kargheit der Ausdrucksweise enthält das Buch jedoch manche Wiederholungen und Exkurse, auf die Aristoteles z.T. selbst hinweist. So nimmt er mehrfach Fragen der angemessenen Methodik und ihrer Standards auf (Kap. 1, 2 und 7) und geht auch auf Nebenfragen, wie etwa auf die Maxime des Solon, niemand sei vor seinem Ende glücklich zu schätzen, in einer für eine Einführung unerwartet ausführlichen Weise ein. Dass Aristoteles gleichwohl davon ausgeht, mit seiner Vorzeichnung des menschlichen Glücks, der eudaimonia, das Fundament für alles Weitere gelegt zu haben, bezeugt der Übergang zur Bestimmung der für die menschliche Natur charakteristischen zweifachen Art von Tugend im 13. Kapitel des Buchs, der Tugend des Charakters und der Tugend des Intellekts. Für diese Grundlegung verweist Aristoteles zudem auf die Autorität der politischen Wissenschaft als der ‚Meisterwissenschaft‘ des Lebens für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft. Danach ist es der Staatsmann (politikos) bzw. der Gesetzgeber (nomothetês), der die Standards des menschlichen Lebens festlegt. Wenn es Aristoteles mit dieser Autorität ernst ist, so fragt sich, woher wiederum die Standards dieser Wissenschaft kommen sollen. Eine Grundfrage an die aristotelische Ethik lautet daher: Was weiß der politikos und woher weiß er es? Diese Frage wird aber erst ganz am Ende der EN mit der Erörterung der Erziehung der Gesetzgeber und der Grundlagen der Gesetzgebung wieder aufgenommen (X 10), also mit der Aufnahme der Thematik, die zur Politik überleitet.
Kapitel 1: Das menschliche Gute als das Ziel
der Untersuchung
Aristoteles gibt eine allgemein gehaltene Einführung in die Grundfrage nach dem für den Menschen Guten, in der er Gutes/das Gute als das Ziel jeder menschlichen Betätigung bestimmt und dabei auch für eine gewisse Hierarchie von Zielen plädiert, auf der letztlich auch das für die Lebensführung entscheidende Gesamtziel beruhen soll. Als die dafür zuständige Disziplin wird die politische Wissenschaft ausgemacht, da sie sämtliche für das Leben wichtige Faktoren umfasst und dem Wohl der Gemeinschaft dient. Dabei scheint Aristoteles einerseits eine Pluralität von Gütern anzuerkennen, andererseits aber auch für ein höchstes Gut zu argumentieren.
Auf die Vorzeichnung der Thematik folgt ein caveat in Hinblick auf die zu erwartende Genauigkeit der politischen Wissenschaft sowie eine Kennzeichnung der Zuhörerschaft, für die seine Vorlesung gedacht ist. In der Ausgabe nach Argyropulos (‚A‘) ist diesen Überlegungen ein eigenes Kapitel gewidmet. Die Ausgabe nach Zwinger/Bekker (‚B‘) geht dagegen von einer Einheit aus, weil Aristoteles am Ende des ganzen Textstücks zu verstehen gibt, dass er es als Einleitung betrachtet (1095a12 f.: pephroimiasthô).
(1) 1094a1–1094b11: Gegenstand der Untersuchung ist die Bestimmung des höchsten Gutes, insofern es das Ziel menschlicher Tätigkeiten darstellt. Die dafür zuständige Disziplin ist die politische Wissenschaft. (2) 1094b11–1095a2: Die Genauigkeit entspricht der Materie. (3) 1095a2–13: Die Zuhörer müssen hinreichende Lebenserfahrungen und eine angemessene charakterliche Erziehung mitbringen.
(1) 1094a1–b11 „Jede Kunst und jede Untersuchung, wie auch jede Handlung und jedes Vorhaben, scheint nach etwas Gutem zu streben“: Wie in vielen seiner grundlegenden Traktate (vgl. z.B. Met. A 1; Pol. I 1; Phys. I 1; Anal. post. I 1) beginnt Aristoteles auch die EN mit einer Art von ‚Kernsatz‘, der zugleich den Gegenstand der Untersuchung in allgemeiner Weise vorzeichnet. Dabei handelt es sich jeweils um generelle Aussagen, von denen Aristoteles annimmt, dass ihnen intelligente Leser − bei hinreichender Reflexion und Erfahrung – zustimmen werden. Es sind also Feststellungen und keine Setzungen. Auf solche Feststellungen lässt Aristoteles anschließend nähere Erläuterungen, Begründungen oder auch Indizien folgen, die zumeist ebenfalls an die unmittelbare Einsichtigkeit appellieren. Einem festen Schema folgen diese Einführungen jedoch nicht, wie ein Vergleich der oben genannten Texte zeigen würde.
(1.1) 1094a1 „Kunst“ (technê) und „Untersuchung“ (methodos): Das griechische technê (wie auch das lateinische ars) kann alle Arten von Disziplinen umfassen, sowohl Disziplinen theoretischer Natur, wie Mathematik oder Physik, als auch praktische und produktive Disziplinen, d.h. Kunst und Handwerk im heutigen Sinn. Die Entscheidung, in der Übersetzung an ‚Kunst‘ festzuhalten, ist der Tatsache geschuldet, dass im Deutschen kein Ausdruck zur Verfügung steht, der alle Arten von Disziplinen – einschließlich der Wissenschaften – umfasst. Eine Einengung von ‚Kunst‘ auf produktive Tätigkeiten ist daher an dieser Stelle nicht berechtigt, wie manche Übersetzer vorschlagen (vgl. G/J II 1, 4 f.; Dirlmeier 1956, 5; Wolf 22007, 25). Dafür spricht auch die Tatsache, dass auch ‚Untersuchungen‘ – methodos – mit einbezogen sind, d.h. Disziplinen, die keine Wissenschaften im strengen Sinn sind, wie etwa die Topik (vgl. dazu Bonitz, Ind. Ar. s.v. 449b 60 f: ipsa disputatio ac disquisitio). Die paarweise Anordnung in der Aufzählung (Kunst – Untersuchung; Handlung – Vorhaben) dürfte den weitest möglichen Bereich anzeigen wollen: Zum einen geht es um Wissensarten und Untersuchungen, zum anderen um praktische Tätigkeiten (praxis) und Vorhaben (prohairesis). Daher ist nicht vorauszusetzen, dass Aristoteles ‚Handlung‘ und ‚Vorhaben‘ bereits in dem engeren Sinn verwendet, den er für praxis und prohairesis später in der EN spezifizieren wird (III 4–5; VI 2); vielmehr schließt er dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend jede Art von überlegter Tätigkeit und jedes sinnvolle Projekt ein.
(1.1.1) 1094a2 „(es) scheint (dokei)“: Vielfach wird die Verwendung des Ausdrucks dokei als Anzeichen verstanden, es gehe um allgemein anerkannten Meinungen (endoxa) und das sog. endoxische Verfahren (vgl. dazu Einleitung § 9). Zwar gibt dokei, seiner Beziehung zu doxa (= Meinung) entsprechend, oft Meinungen wieder, so dass Übersetzungen durch ‚man meint‘, ‚bekanntlich‘, ‚es gilt‘ oder Ähnlichem angezeigt sind, im Unterschied zum Unspezifischen ‚es scheint‘ = eoike oder phainetai. Von einer konsequenten systematischen Unterscheidung kann bei Aristoteles aber nicht die Rede sein (vgl. dazu die Anmerkungen bei Grant 1874, 419 f.). So führt er mit dokei auch eigene Positionen ein, die es noch näher zu begründen gilt. Es ist also von Fall zu Fall zu unterscheiden, welche Art von Eindruck/Meinung und welche Art von Verbindlichkeit vorliegen.
Wie ist nun die allgemeine Feststellung gemeint, jede Disziplin und jede Tätigkeit sei auf ein Gut aus? Aristoteles scheint sich damit auf planvolles Tun im weitesten Sinn zu beziehen. Angesichts der Tatsache, dass von sämtlichen Disziplinen und Untersuchungen die Rede ist, dürfte aber keine psychologische Erklärung im Sinn der Motivation menschlicher Bemühungen gemeint sein (III 6) (Vertreter der psychologischen Erklärung sind McDowell 1980; Irwin 1980; Höffe 21996; Bostock 2000, 8 f.; Lawrence 2006; dazu kritisch Brüllmann 2011, 48–53; 108–116). Die unpersönliche Konstruktion legt vielmehr nahe, dass es um die teleologische Ausrichtung jeder Art von Disziplin und Tätigkeit geht. Zugleich ist damit angezeigt, dass Güter und Ziele gleichzusetzen sind (so auch Pakaluk 2005, 49). Wie ...
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