Urheberrecht
eBook - ePub

Urheberrecht

Artur-Axel Wandtke

Buch teilen
  1. 452 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
eBook - ePub

Urheberrecht

Artur-Axel Wandtke

Angaben zum Buch
Buchvorschau
Inhaltsverzeichnis
Quellenangaben

Über dieses Buch

Das Lehrbuch richtet sich in erster Linie an Studierende, die das 1. Staatsexamen im Schwerpunktbereich auf dem Gebiet des Urheber-und Medienrechts zu absolvieren haben. Methodisch ist das Lehrbuch so aufgebaut, dass der Student sein Wissen anhand von Fragen und Antworten am Ende eines Abschnittes vertiefen kann. Im Anhang werden die wichtigsten Entscheidungen des BGH, des BVerfG und des EuGH sowie des EGMR zum Urheberrecht genannt. Außerdem bietet es Rechtsanwälten, die eine Masterausbildung abschließen wollen, eine solide Grundlage für die urheber-und medienrechtliche Ausbildung. In der 7. Auflage des Lehrbuchs werden die aktuellen Reformen des Urheberrechts berücksichtigt, insbesondere das neue Urhebervertragsrecht, das Verwertungsgesellschaftengesetz, die Bildungs-und Wissenschaftsschranken sowie das Gesetz über den erleichterten Zugang zu Werken für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung. Ebenso werden die Portabilitätsverordnung und die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt behandelt.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mein Abo kündigen?
Gehe einfach zum Kontobereich in den Einstellungen und klicke auf „Abo kündigen“ – ganz einfach. Nachdem du gekündigt hast, bleibt deine Mitgliedschaft für den verbleibenden Abozeitraum, den du bereits bezahlt hast, aktiv. Mehr Informationen hier.
(Wie) Kann ich Bücher herunterladen?
Derzeit stehen all unsere auf Mobilgeräte reagierenden ePub-Bücher zum Download über die App zur Verfügung. Die meisten unserer PDFs stehen ebenfalls zum Download bereit; wir arbeiten daran, auch die übrigen PDFs zum Download anzubieten, bei denen dies aktuell noch nicht möglich ist. Weitere Informationen hier.
Welcher Unterschied besteht bei den Preisen zwischen den Aboplänen?
Mit beiden Aboplänen erhältst du vollen Zugang zur Bibliothek und allen Funktionen von Perlego. Die einzigen Unterschiede bestehen im Preis und dem Abozeitraum: Mit dem Jahresabo sparst du auf 12 Monate gerechnet im Vergleich zum Monatsabo rund 30 %.
Was ist Perlego?
Wir sind ein Online-Abodienst für Lehrbücher, bei dem du für weniger als den Preis eines einzelnen Buches pro Monat Zugang zu einer ganzen Online-Bibliothek erhältst. Mit über 1 Million Büchern zu über 1.000 verschiedenen Themen haben wir bestimmt alles, was du brauchst! Weitere Informationen hier.
Unterstützt Perlego Text-zu-Sprache?
Achte auf das Symbol zum Vorlesen in deinem nächsten Buch, um zu sehen, ob du es dir auch anhören kannst. Bei diesem Tool wird dir Text laut vorgelesen, wobei der Text beim Vorlesen auch grafisch hervorgehoben wird. Du kannst das Vorlesen jederzeit anhalten, beschleunigen und verlangsamen. Weitere Informationen hier.
Ist Urheberrecht als Online-PDF/ePub verfügbar?
Ja, du hast Zugang zu Urheberrecht von Artur-Axel Wandtke im PDF- und/oder ePub-Format sowie zu anderen beliebten Büchern aus Law & Copyright Law. Aus unserem Katalog stehen dir über 1 Million Bücher zur Verfügung.

Information

Jahr
2019
ISBN
9783110631975
Auflage
7
Thema
Law

1. Kapitel – Grundlagen

„Welch ein Meisterwerk ist der Mensch! Wie edel durch Vernunft! Wie unbegrenzt an Fähigkeiten! In Gestalt und Bewegung, wie bedeutend und menschenwürdig! Im Handeln wie ähnlich einem Engel! Im Begreifen wie ähnlich einem Gott! Die Zierde der Welt! Das Vorbild der Lebendigen.“
Hamlet
Shakespeare
1Die Entstehung und der Inhalt des Urheberrechts sind nur zu verstehen, wenn es zusammen mit den ökonomischen, kulturellen und politischen Verhältnissen in einer historischen Epoche betrachtet wird.1 Denn das Urheberrecht – wie das Recht insgesamt – kann nicht weiter sein als die ökonomische, politische und kulturelle Entwicklung eines Landes. In einer Warenproduktion, die weltweit vernetzt ist und in der unterschiedliche MarktteilnehmerMarktteilnehmer handeln, bleibt es nicht aus, dass Interessenwidersprüche zwischen den Marktteilnehmern auftreten. Das Urheberrecht ist davon auch betroffen. Denn als Marktteilnehmer stehen sich hier Kreative, Verwerter und Verbraucher als Nutzer mit unterschiedlichen Interessen gegenüber.2 Erst der wirtschaftliche und kulturelle Wert der geistigen Produktion sowie deren Werke und künstlerischen Leistungen hat das Urheberrecht mit Beginn des 20. Jahrhunderts in den Fokus nationaler, europäischer und internationaler politischer Entscheidungen rücken lassen. Das Urheberrecht hatte bis Mitte des 19. Jahrhunderts ein stiefmütterliches Dasein gefristet. Im System des PrivatrechtsSystem des Privatrechts hat es sich aufgrund der technischen und technologischen Entwicklung mittlerweile zu einem ernst zu nehmenden Rechtsgebiet gemausert. Neue rechtspolitische und dogmatische Probleme der Verwertung und Vermarktung kreativer Ergebnisse der geistigen Produktion stehen vor der Tür. Das materielle Urheberrechtmaterielles Urheberrecht unterliegt einer ständigen ReformReform.3 Die geistige Produktion und deren Ergebnisse in Form von urheberrechtlich geschützten oder gemeinfrei gewordenen Werken und künstlerischen Leistungen haben eine wirtschaftliche Bedeutung erreicht, die die industrielle Produktion teilweise in den Schatten stellt. Im 21. Jahrhundert wird der Kampf um die materiellen und geistigen Ressourcen im globalen Marktgeschehen fortgesetzt. Dazu gehört auch die Verwertung des intellektuellen Kapitals, dessen ökonomische und kulturelle Dimensionen noch nicht abzusehen sind. Die ökonomische Analyse des Urheberrechts kann aber nicht die alleinige Methode sein, um den Schutz, den Anreiz, die Motivation oder sonstige Faktoren der geistigen Produktion und der Verbreitung der Werke der Urheber und der Leistungen der ausübenden Künstler im digitalen Zeitalter zu bestimmen.4 Das Internet und die technologische Revolution im globalen Maßstab lassen einen virtuellen neben den traditionellen Markt treten.5 Damit entstehen auch GeschäftsmodelleGeschäftsmodelle, wie z. B. Tauschbörsen, Sharehoster oder Streamingdienste, die ein massenhaftes illegales Angebot von urheberrechtlich geschützten Werken und künstlerischen Leistungen im Netz ermöglichen.6
2Das deutsche Urheberrecht, das zunehmend in die europäische Urheberrechtsentwicklung eingebunden ist, hat durch den Lissabonner Vertrag, der am 1.12.2009 in Kraft getreten ist, neue Impulse für die Gesetzgebung zu erwarten. Sowohl der Vertrag über die Europäische Union (EUVEUV) als auch der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUVAEUV), einschließlich die Charta der GrundrechteCharta der Grundrechte der Europäischen Union bieten genügend Spielraum für die Entwicklung eines europäischen Urheberrechts.7 Die Herausbildung eines europäischen Urheberrechts ist erklärtes Anliegen der EU.8 Eines der Kernelemente ist die Anpassung des europäischen Urheberrechts an die Anforderungen des digitalen Zeitalters. Am 14.9.2016 sind verschiedene Entwürfe von Richtlinien und Verordnungen von der Europäischen Kommission veröffentlicht worden. Dabei spielte insbesondere der Entwurf der RL über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt eine erhebliche Rolle.9 Der Entwurf war Gegenstand heftiger Diskussionen im EU Parlament. Die Richtlinie 2019/790/EU über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG9 von 2019 ist ein Meilenstein zur Harmonisierung des europäischen Urheberrechts. Sie enthält einige Grundsätze, die mit dem deutschen Urheberrecht übereinstimmen. Es sind aber auch innerhalb der Umsetzungsfrist neue Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, weil neue Tatbestände für das europäische und nationale Urheberrecht geschaffen worden sind.10 Dazu gehört auch die Richtlinie 2019/789/EU v 17.4.2019 über die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen.10b Die Idee eines einheitlichen europäischen Urheberrechts setzt sich immer mehr durch, wobei auch die UrheberpersönlichkeitsrechteUrheberpersönlichkeitsrechte und VerwertungsrechteVerwertungsrechte Beachtung finden sollten.11 Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien führen notwendigerweise zu neuen Herausforderungen für das geistige Eigentumgeistiges Eigentum und damit auch das Urheberrecht.12 Eine internationale Dimension erhält das Urheberrecht ebenso durch das Übereinkommen der UNESCOUNESCO über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005. Es ist 2007 von Deutschland ratifiziert worden und sollte auch für künftige Gesetzgebungsvorhaben Berücksichtigung finden.13 Die Informations- und Kommunikationstechnologien bergen neue Risiken im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen, wie z. B. das Internetangebot kino.to gezeigt hat.14 Aber auch die künstliche Intelligenz15 und der 3D-Druck3D-Druck ist eine Herausforderung des Rechtsschutzes nicht nur unter dem Aspekt des Urheberrechts.16 Die Produktpiraterie kann durch den 3D-Druck erheblich erleichtert werden.17 Die Plattformwirtschaft fordert durch die neuen Geschäftsmodelle die Haftungskonzepte im Urheberrecht heraus. Die Störerhaftung und die Täterhaftung stehen im Fokus (s. 8. Kap. Rn. 31 ff.).
3In der Legislaturperiode 2013 bis 2017 wurde das Urheberrecht teilweise reformiert. Überlegungen und Änderungsvorschläge im Koalitionsvertrag 2013 betrafen z. B. die Bildungs- und WissenschaftsschrankenWissenschaftsschrankeWissenschaftsschranke,18 das UrhebervertragsrechtUrhebervertragsrecht19 und die VerwertungsgesellschaftenVerwertungsgesellschaft. Alle drei Reformen wurden umgesetzt. Für die Legislaturperiode 2017 bis 2021 wurden im Koalitionsvertrag ebenfalls Änderungen des Urheberrechts vereinbart. Bereits 2018 wurde die Richtlinie 2017/1563/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Werke und sonstige Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen vom 13. September 2017 umgesetzt. Die Richtlinie ist eine Folge des Vertrages von Marrakesch aus dem Jahr 2013,20 dessen Vertragspartei die Europäische Union wurde. Die Erlaubnis für den Zugang von Menschen mit Behinderung nach § 45a UrhG wird durch die neuen §§ 45b bis 45d UrhG ergänzt.21 Die Gesetzesänderung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Dies bedeutet eine Erweiterung der Schrankenregelungen (s. 5. Kap. Rn. 22). Gleichzeitig gilt die VO 2017/1563/EU vom 13. September 2017 über den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen. Die VO ist auch am 1.1.2019 in Kraft getreten. Hervorzuheben ist...

Inhaltsverzeichnis