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Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preussischen Monarchie
Vom 30. Mai 1853. Nebst ihren gesetzlichen Ergänzungen
- 596 Seiten
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Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preussischen Monarchie
Vom 30. Mai 1853. Nebst ihren gesetzlichen Ergänzungen
Über dieses Buch
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Information
Thema
JuraInhaltsverzeichnis
- Vorrede zur ersten Auflage
- Vorrede zur zweiten Auflage
- Abkürzungen
- Inhalt
- 1. Historische Einleitung
- 2. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853
- § 1. Anwendungsgebiet
- Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung
- § 2. Der Stadtbezirk und seine Veränderung
- § 3. Die Einwohner der Stadt
- § 4. Recht der Einwohner zur Benutzung der Gemeinde Anstalten, Pflicht zur Tragung der Gemeindelaften. Forensen
- § 5. Der Erwerb des Bürgerrechts
- § 6. Verleihung des Bürgerrechts. Ehrenbürgerrecht
- § 7. Verlust und Ruhen des Bürgerrechts
- § 8. Wahlrecht der Forensen und juristischen Personen
- § 9. Die Stadtgemeinden als Korporationen. Selbstverwaltung
- § 10. Willensorgane der Stadtgemeinden
- § 11. Selbftgesehgebungsrecht der Städte (Autonomie). Ortsstatuten
- Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordnetenversammlung
- § 12. Zahl der Stadtverordneten. Verstärkung der Versammlung
- § 13. Bildung der Wählerabteilungen
- § 14. Einteilung in Wahlbezirke
- § 15. Einteilung der Stadtverordneten auf mehrere Ortschaften
- § 16. Die Hausbesitzer in der Stadtverordnetenversammlung
- § 17. Die Erfordernisse des passiven Wahlrechts
- § 18. Wahlperiode. Ruhen und Verlust des Bürgerrechts in ihren Folgen für die gewählten Stadtverordneten. Grundsätze für die regelmäßige Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung
- § 19. Die Wählerliste
- § 20. Berichtigung und Offenlegung der Wählerlisten. Berichtigungsverfahren
- § 21. Die Wahlen. Ergänzungswahlen. Ersatzwahlen
- § 22. Erhaltung der erforderlichen Anzahl von Hausbesitzern in der Versammlung
- § 23. Wahlbekanntmachung und Einladung zur Wahl
- § 24. Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- § 25. Die Wahlhandlung
- § 26. Das Wahlresultat
- § 27. Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Verfahren betreffend Feststellung der Gültigkeit der Wahl
- § 28. Beginn und Ende der Wahlperiode. Einführung der Gewählten
- Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats
- § 29. Zusammensetzung des Magistrats. Anzahl der Mitglieder
- § 30. Wählbarkeit zum Magiftratsmitgliede
- § 31. Die Wahlperiode. Die regelmäßige Ergänzung der Schöffen
- § 32. Die Wahl der Magistratsmitglieder
- § 33. Die Bestätigung
- § 34. Einführung der Magistratsmitglieder. Der Titel „Stadtaltester"
- Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten
- Vorbemerkung zu Titel IV: Allgemeine Abgrenzung der Zuständigkeit des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Historisches
- § 35. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung. Mitdeschlußfassungsrecht des Magistrats
- § 36. Zustimmungsrecht des Magistrats. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindebehörden. Aufführungsrecht des Magistrats
- § 37. Das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung: Akteneinsicht; Kontrollausschüffe
- § 38. Dervorftandder Stadtverordnetenversammlung. Protokollführer. Teilnahme des Magistrats au den Sitzungen
- § 39. Zusammenberusung der Stadtverordneten
- § 40. Art und Weise der Zusammenberufung
- § 41. Regelmäßige Sitzungstage
- § 42. Beschlußfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung
- § 43. Verfahren bei der Abstimmung
- § 44. Ausschließung einzelner Stadtverordneten wegen widersprechender Interessen. Prozesse gegen den Magistrat oder dessen Mitglieder
- § 45. Öffentlichkeit der Sitzungen
- § 46. Leitung der Verhandlung. Sitzungspolizei
- § 47. Beschlußbuch. Unterzeichnung der Protokolle. Mitteilung der Beschlüsse an den Magistrat
- § 48. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
- § 49. Beschlüsse über das Gemeiudevermögen. Begriff und Arten desselben. Sondervermögen
- § 50. Beschlüsse, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen
- § 51. Die freiwillige Veräußerung von Grundstücken. Lizitation und freihändiger Verkauf
- § 52. Einzugs-, Eintritts- oder Hausstandsgeld, Einkaufsgeld
- § 53. Gemeindesteuern
- § 54. Gemeindedienste
- § 55. Gemeindewaldungen
- Titel V. Von den Geschäften des Magistrats
- Vorbemerkung zu Titel V: Allgemeine Funktionen des Magistrats. Disposition des Titels V
- § 56. Die Geschäfte des Magistrats
- § 57. Sitzungen des Magistrats. Beschlußfähigkeit. Abstimmung. Vorsitz des Bürgermeisters; Beanstandungsrecht desselben. Ausschließung wegen Privatinteresies
- § 58. Die Funktionen des Bürgermeisters: Geschäftsleitung und Beaufsichtigung
- § 59. Die Verwaltungsdepntationen
- § 60. Die Einteilung in Stadtbezirke
- § 61. Der Verwaltungsbericht
- § 62. Die staatlichen Geschäfte des Bürgermeisters
- § 63. Mitwirkung bei dem Erlasse von Polizeiverordnungen
- Titel VI. Von den Gehältern und Pensionen
- Vorbemerkung zu Titel VI: Einordnung der Bestimmungen des KBG. v. 30. 7. 99
- § 64. Die Besoldungen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten
- § 65. Die Pensionen
- Titel VII. Von dem Gemeindehaushalte
- § 66. Der Haushaltsetat
- § 67. Verwaltung nach dem Etat. Etatsüberschreitung
- § 68. Einziehung der Gemeinde-Abgaden und Dienste
- § 69. Die Jahresrechnung
- § 70. Frist für die Feststellung der Jahresrechnung. Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
- § 71. Das Lagerbuch
- Titel VIII. Von der Einrichtung der städtischen Verfassung ohne kollegialischen Gemeindevorstand für Städte, welche nicht mehr als 2500 Einwohner haben
- § 72. Besondere Einrichtungen für diese Städte
- § 73. Stellung des Bürgermeisters, der Schöffen und Stadtverordnetenversammlung in diesen Städten
- Titel IX. Von der Verpflichtung zur Annahme von Stellen und von dem Ausscheiden aus denselben wegen Verlustes des Bürgerrechts
- § 74. Verpflichtung zur Übernahme städtischer Ämter. Ablehnungsgründe. Strafen wegen unberechtigter Ablehnung
- § 75. Folgen des Verlustes des Bürgerrechts. Enthebung vom Amte
- Titel X. Von der Oberaufsicht über die Stadtverwaltung
- § 76. Die Aufsichtsbehörde
- § 77. Die Beanstandung
- § 78. Die Zwangsetatisierung
- § 79. Die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung
- § 80. Das Disziplinarverfahren bei Dienstvergehen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten
- Titel XI. Ausführungs- und Übergangsbestimmungen
- § 81. Bestimmungen zur Ausführung der Städteordnung
- § 82. Übergangsbestimmung für Städte, in denen die Gemeindeordnung v. 21. 3. 1850 eingeführt war
- § 83. Übergangsbestimmung für solche Städte, in denen die Einführung der Gemeindeordnung begonnen, aber nicht vollendet war
- § 84. Rechtsverhältnisse der bisherigen Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten
- § 85. Zeitpunkt der Einführung der Städteordnung
- 3. Anhang
- 4. Nachträge
- 5. Alphabetisches Sachregister
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